Erst wird böse ermittelt, dann wird eingestellt. Eine Begründung für die Einstellung wird nicht geliefert. Obwohl dies allein aus Gründen des Respekts vor dem vormals Beschuldigten dringend geboten gewesen wäre.
Der Antrag auf Begründung wird nicht bearbeitet. Es ist nicht irgendeine Abteilung der Amtsanwaltschaft, sondern die Abteilung 1 KapJs, also die erste Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, die für heftigste Kapitalstrafsachen zuständig ist. Eigentlich sollten dort kompetente Ermittler sitzen. Zur Kompetenz gehören eben auch ein paar gepflegte Umgangsformen. Meine ich jedenfalls.
Ich habe dann heute nochmal geschrieben:
erinnere ich an meine Anfrage vom 29. Januar 2009 und gebe noch bis zum 25. März 2009 Gelegenheit, einer
D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
zuvor zu kommen.
Das hilft den Herrschaften dort vielleicht auf die Sprünge.
Anm.: Die drei „F“ sind mir bekannt, zumindest das letzte „F“ trifft nicht zu; jedenfalls nicht, wenn ich die Beschwerde schreibe.
