Sture Staatsanwaltschaft

Erst wird böse ermittelt, dann wird eingestellt. Eine Begründung für die Einstellung wird nicht geliefert. Obwohl dies allein aus Gründen des Respekts vor dem vormals Beschuldigten dringend geboten gewesen wäre.

Der Antrag auf Begründung wird nicht bearbeitet. Es ist nicht irgendeine Abteilung der Amtsanwaltschaft, sondern die Abteilung 1 KapJs, also die erste Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, die für heftigste Kapitalstrafsachen zuständig ist. Eigentlich sollten dort kompetente Ermittler sitzen. Zur Kompetenz gehören eben auch ein paar gepflegte Umgangsformen. Meine ich jedenfalls.

Ich habe dann heute nochmal geschrieben:

erinnere ich an meine Anfrage vom 29. Januar 2009 und gebe noch bis zum 25. März 2009 Gelegenheit, einer
D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
zuvor zu kommen.

Das hilft den Herrschaften dort vielleicht auf die Sprünge.

Anm.: Die drei „F“ sind mir bekannt, zumindest das letzte „F“ trifft nicht zu; jedenfalls nicht, wenn ich die Beschwerde schreibe.

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Genug Geld

Wolff:
In Huntingtin, Texas, sitzen etwa 400 Menschen in Todeszellen, die vermutlich nicht das Geld hatten, um sich teure Verteidigungsteams leisten zu können.

Dershowitz:
Wenn jeder Einzelne von denen genug Geld gehabt hätte, würden zumindest hundert von ihnen nicht in der Todeszelle sitzen.

Aus einem Gespräch zwischen Uwe Wolff und Harvard-Professor Ala Dershowitz, zitiert aus: Im Namen der Öffentlichkeit von Stephan Holzinger und Uwe Wolff, 2009, Wiesbaden; S. 53

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Perfekte Tarnung: Die KaDeWe-Zwillinge

Die bisher dringend tatverdächtigen KaDeWe-Einbrecher sind seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Haftbefehle gegen die beiden 27-jährigen Zwillingsbrüder Hassan und Abbas O. veranlasst.

Der Grund ist kurios: Obwohl die Ermittler nach derzeitigen Erkenntnissen und am Tatort sichergestellten DNA-Spuren wissen, dass mindestens einer der beiden an der Tat beteiligt war, können sie nicht eindeutig zuordnen wer von beiden dies war. Daher mussten beide aus der U-Haft entlassen werden. Zu den Vorwürfen hatten die beiden bislang hartnäckig geschwiegen. „Wer schweigt hat nicht etwas zu verbergen, sondern macht lediglich von seinem Grundrecht Gebrauch“, sagte Axel Weimann, Verteidiger von Hassan O.

Quelle: Tagesspiegel

Einfach nur Schweigen und gut is. Perfekte Verteidigung, Glückwunsch an den Kollegen Weimann!

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Anspruch auf ein faires Verfahren

Über die Beschwerdesache Magnus Gäfgen gegen Bundesrepublik Deutschland verhandelt ab heute eine Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

„Auch jeder Mörder hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren.“ hält Renate Jäger, die deutsche Richterin an diesem Gericht fest. Da hat sie Recht, uneingeschränkt.

Weitere Einzelheiten werden auf tagesschau.de berichtet.

Spannend wird es, wenn die Beschwerde Erfolg hat:

Hätte und bekäme [Gäfgen] Recht, die Obduktionsbefunde wären samt Kinderleiche aus der Welt geschafft, sozusagen juristisch nicht mehr belastbar. Undenkbar ist das offenbar nicht. […]

Aber was wäre, wenn der zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilte Täter in Straßburg als Opfer anerkannt würde?

„Ich glaube das ist keine Frage die man sich, wenn man ein solches Verfahren zu beurteilen hat, stellt“, erklärt Richterin Jäger. „Denn die Frage, ob er nach einer möglichen Wiederaufnahme in Deutschland verurteilt würde oder frei käme, wäre die Verantwortung der deutschen Richter.“

BTW: Lieber Martin Durm, ARD-Hörfunkstudio Straßburg, der Vorname des Vertreters Gäfgens ist nicht Joachim. Soviel saubere Recherche sollte sein.

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Instinktlose Hunde

Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert, zur Bekämpfung des Drogenschmuggels in die Jugendstrafanstalt Drogenspürhunde einzusetzen, die auch routinemäßig Bedienstete und Rechtsanwälte beim Betreten der Anstalt beschnüffeln sollen.

Diese Forderung ist instinktlos …

Quelle: Presseerklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

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Umgehung

Die Staatsanwältin fragt mich, ob mein Mandant zustimmt, daß sie sich die Akten der Ärzte anschaut, die den Mandanten behandelt haben.

Im gegenwärtigen Verfahrensstadium erscheint mir das nicht sinnvoll. Der Mandant und sein Betreuer folgen meinem Rat. Ich teile der Staatsanwältin also mit, daß eine Entbindung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht derzeit nicht erfolgen wird.

Zwei Wochen später schickt mir der Betreuer des Mandanten einen an ihn gerichteten Brief der Staatsanwältin. Sie bitte nun ihn direkt darum, der Einsichtnahme in die Patientenakten zuzustimmen.

Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich auf dieses – zumindest unhöfliche – Verhalten (nicht?) reagieren soll. Ein paar Ideen hätte ich schon …

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Umladung

Das ist eine Umladung des größten deutschen Landgerichts:

umladung

Es handelt sich dabei nicht um ein Schriftstück aus einem mittelalterlichen Schwellenland.

Auf das Beschleunigungsgebot in Strafsachen (direkter Ausfluß aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens) sei nur am Rande hingewiesen.

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Geisterfahrer

Ich kann nicht in Frieden leben hier. Ein weisses Schaf unter Trilliarden schwarzen ohne Hirn und Verstand.

Aus der Reihe: Post vom Mandanten.

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Gerichts-Show-Talent

„Bitte riechen Sie an den Gegenständen, die da drin sind“, sagt sie. „Riechen sie, wie es beinahe 24 Jahre lang im Keller gerochen hat.“

Quelle: Berliner Morgenpost

Litigation-PR der objektivsten Behörde der (österreichischen) Welt?

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Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten

Im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten hat der Angeklagte Josef F. am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in Sankt Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung will sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.

Quelle: 123-Recht

Bei dem Alter des Angeklagten ist die Dauer der Freiheitsstrafe nicht mehr so entscheidend: Für den Inzeste, der Nötigung und die Freiheitsberaubung muß er allein schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Ende die statistische Lebenserwartung eines Österreichers übersteigen dürfte. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte da „nur“ noch deklaratorischen Charakter.

Update:
Auch der Spiegel berichtet nun über den Prozeßauftakt.

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