Historisches

On the road again

Es hat diesmal etwas gedauert mit dem Kosmetiker. Die alte Dame brauchte nach der letzten Saison nun wirklich auch mal eine besondere Pflege. Aber jetzt steht sie in neuem Glanz wieder auf der Straße:

Der Lackierer hat sich auch ganz besondere Mühe gegeben, wie diese Detailaufnahme zeigt:

Vor einiger Zeit hatte er die Fahrzeugfront auf Vordermann gebracht. Was bei mir nur ganz knapp nicht zum Herzkasper geführt hat.

Denn er hatte das Blech – und damit auch die historisch(!) wertvollen(!!) Beulen – vor dem Lackieren komplett zugespachelt und glatt gebügelt.

Die Spuren aus den Kreuzberger Straßenkämpfen der 80er-Jahre hat er nun – wie man sieht – liebevoll erhalten.

Besten Dank an das Spitzen-Team vom besten Kfz-Meister wo gibt, Peter Jaekel, Bohnsdorf!

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Die Thermoskanne im Verwaltungsrecht

Ich habe am Freitag über ein Akteneinsichtsgesuch in einer Cybercrime-Sache berichtet. Die Einsichtnahme in die 500 Bände der Ermittlungsakte hat mir der gut gelaunte Vorsitzende Richter auf der Geschäftsstelle gewährt. Der Versand der Akten scheint das Gericht vor ein paar organisatorische Probleme zu stellen.

Ein Kommentator machte in unserem Facebook-Account dazu folgenden Vorschlag:

Facebook-Kommentar

Dazu fällt mir eine kleine Geschichte ein, die ich Anfang der Neunziger als „junger“ Anwalt in der verwaltungsrechtlichen Sache erlebt hatte.

Es ging auch um die Einsicht in eine (einbändige) Akte einer ostdeutschen Behörde. Man wollte mir weder die Akte, noch Kopien schicken.

Ich bin also auf’s brandenburger Land gefahren und wurde in der staubigen Geschäftsstelle des Amts an einen Katzentisch gesetzt. Um mich herum saßen drei weitere Mitarbeiterinnen (vom Typ her irgendwas zwischen kitteltragende Hausfrau und Traktoristin im Blaumann). Eine der drei ziemlich mißtrauischen Damen gab mir (Wessi! Kreuzberger! Rechtsanwalt! Motorradfahrer!) dann recht widerwillig die IHRE Akte.

Die Luft war nicht nur wegen des DDR-weit bekannten Desinfektions- und Putzmittelgeruchs zum Schneiden. Ich habe dann meine Tasche ausgepackt: Notizblock, Stiftetasche. Damit hatten die Damen gerechnet.

MicrocasetteEtwas Unruhe an den Plaste-Schreibtischen stellte ich dann fest, als ich mein batteriebetiebenes Diktiergerät, zwei Sätze Ersatzbatterien und ca. 10 dieser microcasetten fein säuberlich im rechten Winkel zum Notizblock aufbaute.

ThermoskanneDie Schnappatmung bei den Damen setzte dann ein, als ich meine gut befüllte Butterbrotsdose und eine rote Thermoskanne (meine hatte noch einen weißen Deckel) vor mir auf dem Tisch drapierte.

Ich hatte noch nicht einmal die ersten 10 Seiten der Akten abdiktiert, als irgendein zu höheren Würden berufener Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung die Amtsstube betrat und mich fragte, wie lange es denn dauern würde, bis er die Akte wieder zurück bekäme, wenn er sie mir jetzt mitgeben würde …

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3. Februar 1945: Bombenwetter in Berlin

Russland, Kessel TscherkassyGegen halb elf begann vor exakt 70 Jahren – am 3. Februar 1945 um 10:27 Uhr – die Umbenennung der Berliner Bezirke durch die United States Army Air Forces. Nach dieser Operation „Thunderclap“ war die Rede von Klamottenburg, Stehtnix und Trichterfelde.

Die Amis haben auch Platz gemacht für das später gebaute Sony-Center. Ganz in der Nähe hatte ein gewisser Herr Roland Freisler sein Büro. Freisler war einer der Massenmörder der Nazis – und im Nebenberuf seinerzeit auch Richter. In diesen Eigenschaften, nämlich seit dem 20. August 1942, war er Präsi des Volksgerichtshofes.

Ab diesem Datum wurden durch den von Freisler geführten Ersten Senat des „Gerichts“ mehr als 2.600 Todesurteile gefällt. Das sind 90 „Justizmorde“ in jedem einzelnen der 29 Monate, in dem Freisler hingerichtet hat. Oder rund gerechnet: Vier bis Fünf solcher Entscheidungen arbeitstäglich bei einer Fünftagewoche. Oder noch deutlicher: Alle anderhalb Stunden (bei einem Achtstundentag) so ein Urteil, das Grundlage für eine dann meist ebenso kurzfristige Hinrichtung war.

Daß dann einer der amerikanischen Regentropfen des 03.02.1945 diesem Karrierejuristen final auf den Kopf gefallen ist, als er um sein eigenes Leben bangend unterwegs war zum Luftschutzkeller des Volksgerichtshofs in der Bellevuestraße 15, ist – bei allem Respekt vor den Inhalten des Art. 1 GG – meiner Ansicht nach kein Anlaß für übertriebene Trauer.

Anm.:
Danke an die aufmerksamen Leser, die mich auf den einen oder anderen (Rechen-)Fehler in diesem Beitrag hingewiesen haben.

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Bild: wikipedia.org

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