GEZ

Hoher Leidensdruck durch die GEZ

Manche Menschen müssen Unvorstellbares ertragen. So unerträglich, daß man mitten in der Nacht die Notrufnummer eines Strafverteidigers anruft:

GEZ-Notruf

Aber auch hier helfen wir gern weiter. Mit einer freundlichen SMS, morgens früh um 6 Uhr:

Sehr geehrter Herr Gluffke, vielen Dank für Ihren Anruf. Wir können Ihnen nicht helfen. Bitte schauen Sie hier: www.kanzlei-hoenig.de/gez/ Gruß von RA Hoenig

Eine solche „Erstberatung“ ist selbstverständlich kostenlos. Auch nachts um halb vier und morgens um sechs.

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Der Blockwart in der GEZ

Die GEZ möchte ab 2013 von jedem Haushalt eine feste Pauschale für’s Fernsehgucken und Radiohören. Das setzt nun auch voraus, daß die Quasi-Behörde über die Haushalte Bescheid weiß. Weil sie aber nicht so ohne Weiteres in jede Wohnung hinschauen darf, ist die Zentrale auf Informationen angewiesen, die sie von dritter Seite bekommen kann. Das können unter anderem die Vermieter sein.

So hat man in einem Staatsvertrag ein paar schlaue Ideen verpackt:

In § 9 dieses Vertrages wird unter anderem geregelt,

dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr.

berichtet die PC-Welt unter Berufung auf das WAZ-Portal Der Westen.

Es ist schon erstaunlich, was sich dieser Staat so alles einfallen läßt, um an das Geld seiner Bürger zu kommen. Wie zu alten Zeiten wird der Hauswart (wahlweise Hausmeister, Hausverwalter, Hauseigentümer) zum Blockwart, der seinerzeit vergleichbare Aufgaben hatte:

Nach einem Rundschreiben vom 31. Januar 1941 sollten die Blockleiter vermerken, „seit wann der Völkische Beobachter bezogen wird, ob die Familie bereits vor dem Flaggengesetz von 1935 eine Hakenkreuzfahne besaß und welches Rundfunkgerät in dem Haushalt vorhanden ist. […]

Quelle dieses Zitats: Wikipedia

Schön, daß sich die Geschichte stets wiederholt; so kann man sich vorstellen, wie sich die Sache weiter entwickeln könnte.

 

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Gema sorgt für Stille Nacht

Endlich Ruhe: Keine Weihnachtsmusik in Aachen.

Bis 2009 hatte sich die Verwertungsgesellschaft noch mit 4.000 Euro Pauschale für weihnachtsmarktliches Abspielen von „O Tannenbaum“ und „Süßer die Glocken nie klingen“ begnügt. Um so schockierender fiel der Gebührenbescheid für 2010 aus: Satte 12.000 Euro will die Gema für das öffentliche Abspielen der abgenudelten Stimmungshits.

Quelle: Gulli

Von mir aus könnte die Gema die Gebühren für dieses Weihnachtsgedudel ohne weiteres nochmal verdreifachen.

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Nazis bei der GEZ?

Eine 54-jährige Ulmerin wurde wegen dem Zeigen verfassungsfeindlicher Zeichen zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte ihm Rahmen ihrer Tätigkeit für die GEZ einen Gastwirt in Munderkingen (Raum Ulm) beleidigt und ihm den Hitlergruß gezeigt.

Quelle: Claudia Krieg in der taz

So eine Gebühreneinzugszentrale kann sich die Mitarbeiter ja schließlich nicht aussuchen. Bestimmt nur ein bedauerlicher Einzelfall.

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So GEZ nicht!

Die GEZ bemüht sich derzeit darum, ihren Ruf beim Volk zu verbessern. Wie so etwas nicht funktioniert, zeigt diese Mitteilung:

„Sie verdienen bereits eigenes Geld und halten im Haushalt Ihrer Eltern Rundfunkgeräte zum Empfang bereit?“ So beginnt das Schreiben, das R. und G. L. in ihrem Briefkasten fanden, adressiert an ihre Tochter. „Dann müssen Sie die Rundfunkgeräte in Ihrem Zimmer oder in dem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug extra anmelden.“

Die Tochter, die nun Rundfunkgebühren zahlen soll, ist jedoch bereits 1990 im Alter von zwei Jahren verstorben. Wenig später folgte ein ähnlicher Brief im grünen Umschlag der GEZ, diesmal an den Sohn der L. Den machte das Ehepaar gar nicht mehr auf. Auch der Sohn war 1992 im Säuglingsalter gestorben.

berichtet T-Online.

GEZ, die nehmen’s echt nicht nur von den Lebendigen.

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Haushaltsgebühr der GEZ

Ab 2013 soll die Rundfunkgebühr künftig pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät gezahlt werden; dann komme es nicht mehr darauf an, wie
viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind.

Darauf soll sich die Rundfunkkommission der Länder geeinigt habe, berichtet die Berliner Morgenpost.

Ich fürchte, das gibt neuen Ärger.

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Die GEZ, das Internet und die „Zensur“

Da gibt es einen Gebühren-Nicht-Zahler, Bernd Höcker ist sein Name. Er hat sich nicht nur über die GEZ geärgert – wie viele andere auch -, sondern er hat über seinen Ärger geschrieben. In Büchern und im Internet unter www.gez-abschaffen.de, wo er über seine „Zwangsanmeldung“ bei der GEZ berichtete.

Juristisch unbedarft hat er sich dabei ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt, die Profis von der GEZ haben seine Archillesferse entdeckt und dem Spatz mit einer Kanone die weitere Verbreitung seiner Meinung untersagt. Dabei ist nicht die GEZ auf Herrn Höcker losgegangen, auch nicht der NDR, mit dem Herr Höcker zu tun bekommen hatte. Sondern der NDR-Jurist Klaus Siekmann, mit dem sich Herr Höcker angelegt hat.

Dieser Herr Klaus Siekmann macht nun das, was er an der Uni und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gelernt hat: Er beantragt und bekommt gerichtliche Hilfe, mit der er Herrn Höcker das Blogger-Leben schwer machen will. Und zwar kam die Hilfe von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (325 O 200/09), die in einschlägigen Kreisen durchaus als bekannt gilt für ein – naja, sagen wir – gewöhnungsbedürftiges Verhältnis zur Meinungsfreiheit.

Das geht natürlich erst einmal in die Kosten und deswegen kommt Herr Höcker auch mit den üblichen Mitteln nur schlecht weiter. Er hat sich dem Zwischenergebnis gebeugt und seine Berichterstattung aus dem Netz genommen (deswegen gibt es oben auch nur den Link auf Archive.org)

Nun berichten andere zunächst über das Verfahren und Herr Höcker hat sich irgend einen Käse ausgedacht, mit dem er eine Retourkutsche beladen will. Ob das eine schlaue Idee ist, wird sich zeigen.

Und ob es von Herrn Klaus Siekmann so schlau war, sich mit juristischen Mitteln gegen den rebellischen Herrn Höcker zu wehren, wird ihm gewiß irgendwann eine gewisse Frau Streisand erklären.

Weitere Berichte über diesen Fall finden sich im Lawblog, im Blog Internet-Law des Kollegen Thomas Stadler, im Gulli und bei MMnews.

Update:
Eine weitere – lesenswerte – Kommentierung dieses „Eklats“ findet sich beim/im Rechtsanwalt Markus Kompa – Blog zum Medienrecht.

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Erinnerungsschreiben

Wenn Sie keine Rundfunkgeräte anzumelden haben, bitten wir Sie dennoch, uns den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie vermeiden
damit Erinnerungsschreiben. Vielen Dank.

Mich stören diese Erinnerungsschreiben nicht. Immer her damit!

Und überhaupt: Ich fülle nichts aus und unterschreibe nichts, wozu ich nicht verpflichtet bin:

… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht. Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).

Hinterher mache ich noch falsche Angaben, und dann? Wer zahlt den Strafverteidiger?

 

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Rabiate Imagepflege der GEZ

So bezeichnet Spiegel Online das unerträgliche Verhalten der Gebühreneinzieher, über das ich gestern hier im Blog berichtet habe.

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Abmahnung wegen „GEZ-Gebühren“

Die GEZ ist nun auch unter die Abmahner gegangen.

RA Kadelke berichtete darüber und bezieht sich dabei auf einen Beitrag der akademie.de. In jenem Beitrag heißt es:

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, „nicht existente“ bzw. „falsche“ Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“.

Ich frage mich, welcher Teufel die Leute bei der Gebühreneinzugszentrale geritten hat, damit die auf so ein schmales Brett kommen.

Man schaue sich nur das hier einmal an und urteile selbst über die „Rundfunk- und-nun-auch-Abmahn-Gebühren-Eintreiber“:

„GEZ GEBÜHREN“ bei der GEZ,
„GEZ-Gebühr(en)“ beim MDR sowie
hier und hier beim WDR.

Hallo?! Negatives Image? Geht’s noch??


Danke an Rechtsanwalt Michael Seidlitz für die Hinweise auf die Seiten der GEZ, des MDR und des WDR.

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