GEZ

GEZ – Die Jagd kann beginnen

Für Anmeldepflichtige beginnt die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereit gehalten wird. Aufgrund der Übergangsregelung bis zum 31.12.2006 begann die Anmelde- und Zahlungspflicht für Internet-PC aber erst mit dem 1. Januar 2007.

Heute, am 1. Februar 2007, ist der erste Monat abgelaufen, was gemäß § 9 RGebStV bei unterlassener Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit begründet. Wenn die Geräte weiterhin nicht angemeldet werden sollten, müssen Bußgeldverfahren befürchtet werden.

Quelle: maas_rechtsanwälte

Es könnten nun Bußgeldverfahren gegen die säumigen GEZ-Muffel eingeleitet werden. Wie man die Verteidigung aussehen könnte, wurde hier schon einmal veröffentlicht.

Dort war zu lesen:

Einfach mal kommen lassen, die Herrschaften von der GEZ. Dann sehen wir – zivil ungehorsam – weiter.

Auf die ersten Verfahren bin ich gespannt.

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GEZ – zu nichts verpflichtet

Das Verhalten der Gebühreneinzieher erinnert mich doch stark an das Vorgehen der Betreiber von Abo-Fallen. Erst kommt eine Bitte, dann eine Aufforderung und dann die Drohung. Alles recht groß, laut und deutlich geschrieben. Insbesondere die Drohung mit dem

Bussgeld

heben die Eintreiber gern hervor. Das Servicetelefon und der Faxanschluß haben jeweils 0180er-Nummern. Und überhaupt:

Anmelden ist Pflicht

Und wer liest die letzten vier Zeilen der drei lauten Seiten? Eigentlich niemand, denn im Gegensatz zu der 12 Punkt großen Schrift des Anschreibens

Anmeldung

kann man die 5 Punkt Schrift des wichtigsten Hinweises in diesem Dohrbriefen kaum lesen. Jedenfalls nicht ohne Lupe:

Zu nichts verpflichtet

Zum Mitschreiben:

… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.

Also kommen die Drohbriefe eben genau dort hin, wo sie hingehören.

Ein wichtiger Hinweis noch zum Schluß:
Wer schwindelt (und dabei erwischt wird), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn man nichts sagt, obwohl man was sagen müßte (und dabei erwischt wird), begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die nur auf Antrag verfolgt werden kann (nicht: muß).

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Zum letzten Mal die GEZ

Die GEZ läßt nicht locker. Im Mai kam die erste Frage, dann im Juni die zweite.

Mit Schreiben vom 17.8.06 erinnert der Gebühreneintreiber ein weiteres Mal. Das dürfte es dann aber endgültig gewesen sein. Schließlich heißt es: „Letzte Erinnerung

Und überhaupt: Die Eintreiberzentrale selbst weist doch in ihrem Fragebogen zwar extrem klein gedruckt und ganz unten auf der Seite versteckt, aber doch noch ausdrücklich darauf hin, daß man gar nicht antworten muß, wenn man kein Gerät zum Empfang bereit hält:

Nur wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.

Ganz besonders wichtig erscheint mir dann noch dieser Hinweis in dem Fragebogen:

Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).

Demnach scheint es sogar wesentlich gefährlicher zu sein zu antworten, als nicht zu antworten. Aha.

Also: Zwei Löcher in die linke Seite des Briefes und ab damit in das Familienalbum.

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Organisierter Kampf gegen die GEZ-Abzocke

Der Widerstand gegen die Zwangsabgaben für Computer formiert sich; es werden Unterschriften im weltweitern Netz gesammelt. Auf der Website der Widerständler unter www.pc-protest.de heißt es:

Die für kommendes Jahr geplanten Änderungen in der Gebührenordnung für Rundfunkempfänger werden für viele teuer: Freiberufler und Unternehmen sollen für den internetfähigen PC zahlen, fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Der GEZ bringt dieses Vorhaben Abermillionen Euro ein.

Unser Ziel ist, KEINE Gebühren zahlen zu müssen, wenn PC’s NICHT für Radio oder Fernsehen genutzt werden.

Wir sind ein kleines Netzwerk aus Rechtsanwälten, empörten Nutzern, kreativen Köpfen, PR-Agenturen und vielen mehr. Wir suchen nach einer Lösung und sind uns sicher, dass wir die auch finden. Wir setzen uns für eine Aussetzung der oben genannten Regelung bis auf weiteres und für eine gerechte Erhebung der Rundfunkgebühren ein!

Mit dieser Website möchten wir zeigen, dass wir uns mit den Plänen der GEZ nicht stillschweigend abfinden werden. Aus diesem Grund sammeln wir Unterschriften und leiten diese an die entsprechend verantwortlichen Stellen und Behörden weiter.

Gib uns Deine Stimme oder setze einen Protest-Banner auf Deine Website!

Meine Stimme hat das kleine Netzwerk. Denn:


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Die GEZ fragt noch einmal

Mein Mandat ist meinem Rat gefolgt, den ich ihm erteilt hatte, als die GEZ zum ersten Male fragte. Deswegen hat er wohl auch noch einmal Post von der GEZ bekommen. Diesmal bitten die Gebühreneintreiber den Mandanten

erneut, uns den ausgefüllten ausgefüllt zurückzusenden. Alles andere kostet nur zusätzlich Zeit, Geld und Mühe.

Ok, wenn das alles nur Zeit, Geld und Mühe kostet: Warum lassen die meinen Mandanten nicht in Ruhe? Ist doch ganz einfach. Oder habe ich das etwas flasch [tm] verstanden?

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Die GEZ fragt

Seit wann ist Ihr Autoradio angemeldet?

Und erläutert die Frage gleich auch auf zwei Seiten. Und formuliert die Antwort schon vor. Ein adressierter Umschlag für die Antwort liegt auch dabei. Das nenn‘ ich vorbildlichen Service!

Ganz toll ist auch der Wunsch:

Bitte prüfen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Dann werde ich meinen Mandanten mal ordentlich beraten.

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Bedauernswerte GEZ

Überquellende Postfächer, eine Flut von Daten und gestresste Mitarbeiter: Seit gut einem Jahr muss die Gebühreneinzugszentrale sämtliche Anträge auf Befreiung von Rundfunkgebühren selbst bearbeiten. Und das ist viel mehr Arbeit als angenommen. Täglich über 25.000 so genannte Befreiungsanträge.

Quelle: wdr.de

Mir kommen die Tränen.

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Verteidigung gegen GEZ – Abzocke

Angeregt durch den Artikel im Spiegel über die bevorstehende GEZ-Abzocke und die dadurch in Gang gesetze erneute Diskussion (z.B. hier bei Udo Vetter) ist mir folgender Gedanke gekommen, welchen Gegenmaßnahmen denkbar sind.

Stufe 1

Zunächst einmal könnte der grundsätzlich Gebührenpflichtige sämtliche Aufforderungen der GEZ, seine Rechner, Handys, Autoradios und sonstiges elektronische Gerümpel anzumelden, schlicht ignorieren.

Stufe 2

Dem Besucher von der GEZ an der Kanzlei- oder Wohnungstür würde wortlos, aber freundlich der Weg nach draußen gewiesen.

Stufe 3

Durch den Abgleich aller zur Verfügung stehenden Daten käme die GEZ zum Schluß, der Pflichtige verheimlicht vorsätzlich oder fahrlässig etwas, was er nach den gesetzlichen Vorschriften eigentlich anmelden müßte. Die Landesrundfunkanstalt würde dann den Antrag nach § 9 Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Dem Pflichtigen würde dann ein Bußgeld von 5,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR drohen. Es erginge dann ein Bußgeldbescheid, z.B. beim Ersttäter über 100,00 EUR.

Stufe 4

Der Pflichtige könnte dann Einspruch einlegen, ohne ihn zu begründen; er würde sich sich erst einmal durch Schweigen verteidigen. Irgendwann würde das Verfahren dann vor dem zuständigen Amtgericht landen, das dann den Termin zur Hauptverhandlung anberaumen müßte. In diesem Termin würd dann Beweis erhoben über die Frage, ob der Pflichtige tatsächlich verpflichtet gewesen wäre, die Gebühren zu zahlen. Die Kosten für das Verfahren übernähme ggf. ein Rechtsschutzversicherer.

An dieser Stelle wird es spannend. Geht man einmal mit dem Spiegel von den 800.000 Freiberuflern aus, die diesen Weg bestreiten, bedeutet das die Schaffung einer drei- bis vierstelligen Anzahl von neuen Arbeitsplätzen – bei den Gerichten, nur um die GEZ-Abzocke zu bearbeiten.

Daneben gibt es Millionen von weiteren PC- und Handy-Nutzern … auf die laut Spiegel zutreffen könnte:

dass die Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Zahlungsmoral noch weiter untergraben – wer sich ungerecht behandelt fühlt, entwickelt kein Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln.

Deswegen meine ich, die ganze Aufregung ist nicht notwendig. Einfach mal kommen lassen, die Herrschaften von der GEZ. Dann sehen wir – zivil ungehorsam – weiter.

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Die GEZ und die geplatzte Hauptverhandlung

Nach dem landläufigem Vorurteil sind es ja eigentlich immer die Verteidiger, die Gerichtsverhandlungen platzen lassen. Ich hatte aber jüngst einen Fall, da war die GEZ „schuld“, daß wir (beinahe) nicht verhandeln konnten.

In einer Bußgeldsache sollte der Mandant durch eine Video-Aufzeichnung „überführt“ werden. Immerhin ging es für den Berufskraftfahrer um ein Fahrverbot. Es wurde vor ein kleines Amtsgericht in der Nähe von Wolfsburg geladen, Verteidiger und Betroffener sind aus Berlin angereist. Auch die Zeugen, zwei Polizeibeamte, waren gekommen. Und ein Sachverständiger. Der Richter war auch da. Wer oder was fehlte? Der Videorekorder und das Fernsehgerät!

Zwei Tage zuvor war die GEZ beim Gericht erschienen (ohne Ladung). Und meinte, da werde ein Gerät zum Empfang bereit gehalten. Um weiteren Schaden vom Lande fern zu halten, hatte der Direktor des Amtsgerichts kurzer Hand verfügt, das Gerät in eine Fachwerkstatt gleich nebenan zu geben, um das Empfangsteil in dem Rekorder still legen zu lassen …

Stoff genug für eine „praktikable“ Lösung des Falles. Den Mandant hat’s gefreut. Danke, GEZ!

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