GEZ – Die Jagd kann beginnen

Für Anmeldepflichtige beginnt die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereit gehalten wird. Aufgrund der Übergangsregelung bis zum 31.12.2006 begann die Anmelde- und Zahlungspflicht für Internet-PC aber erst mit dem 1. Januar 2007.

Heute, am 1. Februar 2007, ist der erste Monat abgelaufen, was gemäß § 9 RGebStV bei unterlassener Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit begründet. Wenn die Geräte weiterhin nicht angemeldet werden sollten, müssen Bußgeldverfahren befürchtet werden.

Quelle: maas_rechtsanwälte

Es könnten nun Bußgeldverfahren gegen die säumigen GEZ-Muffel eingeleitet werden. Wie man die Verteidigung aussehen könnte, wurde hier schon einmal veröffentlicht.

Dort war zu lesen:

Einfach mal kommen lassen, die Herrschaften von der GEZ. Dann sehen wir – zivil ungehorsam – weiter.

Auf die ersten Verfahren bin ich gespannt.

Dieser Beitrag wurde unter GEZ veröffentlicht.

5 Antworten auf GEZ – Die Jagd kann beginnen

  1. 1
    Stefan Maas says:

    Hallo Herr Kollege,

    ja, auf die Verfahren bin ich gleichfalls gespannt. Ich nehme an, wir werden hier und an anderer Stelle nachlesen können, ob von diesem Instrument Gebrauch gemacht wird.

    Grüße aus Köln

  2. 2
    Tyroler says:

    Da die Jungs von GEZ kein Anrecht auf Zutritt haben, locker bleiben.

    Naja ich hab ja eh angemeldet, wegen den fast nie laufenden TV.

    Ansonsten würde ich mich auf das Recht meiner englischen Vorfahren berufen: My home is my castle.
    Jeder der my castle betreten will, muß an der Hellebarde vorbei :-)

  3. 3

    Aber da wir ja sowieso bereits ein „Dienstradio“ angemeldet haben und somit nicht erneut gebührenpflichtig sind, lässt das Ganze uns doch eigentlich ohnehin kalt, oder ?

  4. 4
    Christoph says:

    Verweise auf Artikel von http://www.lawblog.de/

    Auf akademie.de erklärt Dietrich von Hase, wieso die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler auch seit Jahresanfang keinen PC bei der GEZ anmelden müssen. Der Autor verweist auf das Gesetz, wonach die Rundfunkgebühr für einen PC nur anfällt, wenn auf dem gleichen “Grundstück” noch kein anderes Rundfunkgerät angemeldet ist.

    Von Hase erklärt, was nach seiner Meinung unter “Grundstück” zu verstehen ist: die jeweilige Parzelle. In der Konsequenz bedeute dies, dass für die weitaus meisten Betroffenen, die in mehrfach genutzten Objekten sitzen, keine Gebührenpflicht entsteht. Denn irgendwer – und sei es eine Familie – habe sicher schon ein Rundfunkgerät angemeldet.

    Von Hase: “Der Gesetzgeber hat sich hier über den Grundstücksbegriff gewissermaßen selbst ausgetrickst.”

  5. 5

    Ob man mit dieser Argumentation um die Zahlung der Gebühren herumkommt, wird man sehen.

    Für die Verteidigung gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid eignet sich das aber allemal. ;-)