JVA Tegel

JVA Tegel: Bestrafte Hinweise

jva-tegelWie die Gefängnisleitung mit Häftlingen umgeht, die auf augiastische Miststände in der JVA-Tegel hinweisen, ist Inhalt eines Fernsehbeitrags im ZDF.

Zwei Gefangene, Timo F. und Benjamin L. berichteten über ein Schmuggel-Netzwerk in der JVA Tegel. Von einigen der dort beschäftigten Wachtmeistern werde eine Im- und Export-Unternehmung unterhalten und betrieben.

Mitte September 2016 veröffentlichten die Journalisten Christian Esser und Manka Heise, an die sich die beiden Gefangenen gewandt haben, in der Sendung Frontal 21 im ZDF einen Beitrag über diesen nicht akzeptabeln gefängnisinternen Übelstand.

Nachdem Timo F. über unsere Kanzlei detaillierte und ausführliche Hinweise über dieses Netzwerk an das Landeskriminalamt geliefert hat, läuft ein Ermittlungsverfahren. Gegen einen(!) Beamten. Aber immerhin: Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon mal.

Weil nun aber Benjamin L. und Timo F. die Vorwürfe auch in Frontal 21 öffentlich gemacht haben, nachdem sich die JVA-Leitung und die Senatsverwaltung für Justiz nicht angemessen bewegen wollten, werden sie jetzt dafür von der Gefängnisleitung mit Disziplinarmaßnahmen überzogen; ihnen werden weitere zur Resozialisierung notwendige Hilfen gestrichen.

Über diese Reaktionen der JVA Tegel berichten Manka Heise und Christian Esser in einem weiteren Beitrag auf Frontal 21.

1280px-mosaico_trabajos_hrcules_m-a-n-_madrid_05Statt die Ställe Augias‘ in Tegel zu säubern, werden diejenigen bestraft, die auf den Mist hinweisen. Die Frage nach der grundsätzlichen Berechtigung eines Gefängnisses ist schon nicht einfach zu beantworten. Gute Argumente für deren Abschaffung liefert aber das Verhalten der JVA-Leitung und der Senatsverwaltung für Justiz in diesem Fall.

Ich gebe die Hoffnung aber nicht auf, daß wenigstens im Dezernat 34 des LKA Berlin der eine oder andere Herakles arbeitet.

Was sonst noch geschah, kann man in diesen Blogbeiträgen (mit weiterführenden Hinweisen) nachlesen.

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Bilder:
ScreenShot aus dem Videobeitrag vom 01.11.2016 / © ZDF
Mosaik / Luis García, CC BY-SA 3.0

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Frontal21: Nachklapp zum „kriminellen Netzwerk in JVA“

Zur Abwechslung mal ein Fernsehtipp:

Heute um 21 Uhr im ZDF: Frontal21

Im Nachgang zum Film „Verdacht auf kriminelles Netzwerk in JVA“ wird ein weiterer Beitrag zum Thema Schmuggel-Netzwerk in der JVA Tegel ausgestrahlt. Darin geht es um die Restriktionen für die Gefangenen, die den Schmuggel in der JVA Tegel aufgedeckt haben.

Worum es insgesamt geht, habe ich in dem Blogbeitrag „Keine Freunde in der JVA Tegel“ beschrieben. Dort finden sich auch einige Links zu weiterführenden Informationen.

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Presseerklärung: „Kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“

Das Magazin „Frontal21“ berichtete am 13.09.2016 im ZDF über Timo F. und das „Kriminelle Netzwerk in Berliner JVA“:

In Deutschlands größter Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel soll der Schmuggel von Waren in und aus der Haftanstalt an der Tagesordnung gewesen sein. Involviert in den Schwarzhandel seien angeblich mehrere Justizbeamte, berichten Gefangene.

Der Bericht hat für Reaktionen gesorgt, allerdings (noch) nicht für die gewünschten. Der Bremer Kollege Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, mit dem ich gemeinsam Timo F. verteidige, hat anläßlich einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag eine Presseerklärung herausgegeben, die ich hier vollständig wiedergeben möchte:

„Kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“

Mein Mandant, Timo F., hat wesentlich dazu beigetragen, illegale Vorgänge in der JVA Tegel aufzudecken, die vom ZDF treffend als „kriminelles Netzwerk in Berliner JVA?“ betitelt wurden – nach den mir vorliegenden Erkenntnissen kann man das Fragezeichen allerdings getrost weglassen und durch ein Ausrufezeichen er-setzen!

Wie hat die JVA darauf reagiert? Sicherlich nicht so, wie es von einer staatlichen Behörde zu erwarten wäre, die Kenntnis darüber erhält, dass einige ihrer Mitarbeiter seit längerer Zeit in größerem Umfang in kriminelle Machenschaften verstrickt sind: Einschmuggeln von Waren in die JVA und illegaler Handel mit Waren aus der JVA, um nur die gravierendsten Vorwürfe zu nennen. Man muss dies nicht zuletzt des-halb einen Justizskandal nennen, weil die JVA bekanntlich den Auftrag hat, die Gefangenen dazu zu befähigen, künftig „in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (§ 2 Satz 1 StVollzG). Dieser Auftrag wurde offenbar in großem Stil in sein Gegenteil verkehrt.

Von der JVA, dem schließlich doch noch eingeschalteten LKA und der senatorischen Aufsichtsbehörde wurde bisher wider besseren Wissens der Eindruck vermit-telt, es handele sich – wenn überhaupt – um einen Einzelfall. Mögen andere Juristen entscheiden, wo die Schwelle vom Justizskandal zur Strafvereitelung überschritten ist, vom Organisationsverschulden ganz zu schweigen.

Mein Mandant durfte mit Recht für sich beanspruchen, vor Repressalien und Mobbing infolge der Enthüllungen geschützt zu werden, insbesondere indem man ihn in eine andere JVA verlegt. Fehlanzeige: Er befindet sich nach wie vor am selben Ort, wie die von ihm schwer belasteten Beamten. Das ist das Gegenteil von staatlicher Fürsorgepflicht. Auch meine Versuche, diesbezüglich zu einer Vereinbarung mit der JVA zu kommen, scheiterten: An mündliche Zusagen fühlte sich später nie-mand mehr gebunden, schließlich wurde der Kontakt zu mir ganz eingestellt, Schreiben einfach nicht mehr beantwortet – auch deshalb wurde eine Beschwerde bei der senatorischen Dienstaufsicht erhoben, zu der ich bisher allerdings noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten habe.

Wer den Eindruck erhält, er finde innerhalb der zuständigen Stellen kein Gehör, diese wären eher mit Vertuschung befasst, der wendet sich an die Öffentlichkeit: In der Demokratie ein selbstverständlicher Vorgang! Nicht so in der JVA: Herr F. sieht sich infolge der ZDF-Berichterstattung mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert, die bei Gericht angefochten werden mussten; eine Entscheidung steht in seinem Fall noch aus. Es sieht sich auch mit der Drohung konfrontiert, die weitere Voll-zugsplanung auf sog. Vollverbüßung einzustellen.

Nach den absehbaren politischen Veränderungen in Berlin mögen die zukünftig Verantwortlichen unter Beweis stellen, ob eine funktionierende Dienstaufsicht über den Justizvollzug noch möglich ist. Andernfalls wäre die parlamentarische Kontrolle gefragt.

Darauf kann mein Mandant allerdings nicht warten: Er muss jetzt in eine andere JVA verlegt und wieder in seine alte Vollzugsplanung versetzt werden; die Disziplinarmaßnahmen müssen ein Ende haben.

Bleibt schließlich zu hoffen, dass die Aufarbeitung dieses Skandals insgesamt mit dazu beiträgt, den Justizvollzug dazu anzuhalten und die Lage zu versetzen, sei-nem gesetzlichen Auftrag und den Rechten der Gefangenen gerecht zu werden. Hier liegt auch diesseits „krimineller Netzwerke“ vieles im Argen, nicht nur in Berlin.

Dr. iur. habil. Helmut Pollähne
– Rechtsanwalt –

Dem „eingeschalteten LKA“ (es handelt sich um das LKA 3 – Wirtschaftskriminalität, Korruption, Umwelt-/Verbraucherdelikte, Polizeidelikte) liegt ein über 70-seitiges Dokument vor, in dem Timo F. ausführlich und so detailliert, wie es ihm möglich war, die Zustände in der JVA Tegel beschreibt. Zwischenzeitlich haben sich weitere Zeugen sowohl bei den Verteidigern, als auch beim LKA direkt gemeldet, die die von Timo F- formulierten Vorwürfe bestätigen.

Ich gehe davon aus, daß das LKA und die dortigen Beamten jedem Ermittlungsansatz nachgehen werden, um Licht in den dunklen Knastalltag zu bringen. Es ist schon einmal begrüßenswert, daß die Ermittlungen von einer Spezialabteilung für Korruptions- und Polizeidelikte geführt werden. Und wir gehen davon aus, daß das LKA – unabhängig von theoretisch denkbaren Einflußnahmeversuchen der Verwaltungsspitze – „seinen Job macht“. Und die Ermittler gehen davon aus, daß wir ihnen dabei auf die Finger schauen.

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Schikanen in der JVA Tegel?

Eine EILMELDUNG der Gefangenen-Gewerkschaft erreichte uns:

Schikanen in der JVA Tegel werden verschärft: Timo F. und Benny L. in der JVA Tegel 4 Wochen unter Verschluss

Timo F. und Benny L., die maßgeblich die „Klau-und-Schmuggel-Wirtschaft“ Bediensteter in der JVA Tegel über einen Beitrag im Reportage-Magazin „Frontal21“ öffentlich gemacht haben, sind seitens der JVA-Leitung mit einer so genannten Disziplinarstrafe belegt worden.

Als „Begründung“ wird angeführt, dass die beiden Protagonisten Videoaufnahmen, die im „Frontal21“-Beitrag gezeigt wurden, „unerlaubterweise“ gemacht hätten.

Die Disziplinarstrafe, die laut JVA-Leitung ab dem 27. September gilt, sieht u.a. Folgendes vor: die beiden Gefangenen werden mindestens vier Wochen unter Verschluss gehalten, d.h. sie haben lediglich anderthalb Stunden Aufschluss, die Beschäftigungsverhältnisse wurden storniert und die TV-Geräte eingezogen. Demnach handelt es sich um die drakonischste Variante der Disziplinarstrafe. Zudem wurde Timo F. unseren Informationen zufolge die Heranziehung seines Rechtsanwalts verwehrt.

Die Gefangenen-Gewerkschaft (GG/BO) (GG/BO) ruft die interessierte Öffentlichkeit dazu auf, die weiteren Drangsalierungen gegen Timo F. und Benny L. nicht widerspruchslos hinzunehmen. Es ist offensichtlich, dass es der JVA-Leitung nicht nur darum geht, vom anstaltsinternen Skandal des Schmuggels und der Hehlerei durch Bedienstete abzulenken, sondern die aktiven Gefangenen Timo F. und Benny regelrecht mundtot zu machen.

Dem Vorwurf, daß Timo F. der Zugang zu mir als einem seinem Verteidiger verwehrt wurde, wird nachgegangen.

Update 17:55 Uhr:

  • Die Eilmeldung wurde auf den aktuellen Stand gebracht.
  • Timo F. hatte zwischenzeitlich Kontakt zu seinem Verteidiger.
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Aktuelle Reaktion auf Frontal21: Zellendurchsuchung

mainzelmannDie Leitung der Justizvollzugsanstalt Tegel reagiert bereits auf den Beitrag von „Frontal 21“, der gestern und heute morgen im ZDF ausgestrahlt wurde. Meinen Blogbeitrag über die Hintergründe findet man hier.

Timo F. berichtete darin ausführlich, daß Mitarbeiter der JVA seit Längerem Waren aus der Haftanstalt geschmuggelt und verkauft sowie ähnlich wie ein Pizzaservice Bestellungen von Gefangenen entgegen genommen und ausgeführt hätten. Ein Ex- und Import-Geschäft als Nebenerwerbsquelle einiger Justizwachteister.

Statt nun Timo F. aus der Schußlinie zu nehmen, zieht es die JVA-Leitung offenbar vor, an der Daumenschraube drehen:

  • Aktuell (gegen 11 Uhr) – also ein halber Tag nach der Ausstrahlung des Fernsehberichts – wird die Zelle von Timo F. auseinander genommen, d.h. von Sicherheitsbeamten durchsucht. Bei so einer Aktion wird die gesamte „Hütte“ auf Links gedreht.
  •  

  • Eine weitere Maßnahme der Sicherheit, die aus Sicht des Gefangenen als eine reine schikanöse Repressalie empfunden werden muß: Er wird unter Verschluß genommen, nachdem er sich bis gestern noch als Hausarbeiter („Schanzer“, „Kalfaktor“) im Haus frei bewegen konnte.

Einen konkreten Anlaß – mit Ausnahme des Fernsehberichts – gibt es für diese Maßnahmen der „Sicherheit“ nicht.

Das Verhalten der JVA auf die Veröffentlichungen ist eine von Timo F. und seiner Verteidigung erwartete Reaktion.

Statt Mißstände zu beseitigen, wird Druck auf denjenigen ausgeübt, der die Mißstände öffentlich gemacht hat.

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Keine Freunde in der JVA Tegel

In „Frontal 21“ berichteten Christian Esser und Manka Heise am 13.09.2016 über Schmuggeleien in der JVA Tegel:

In Deutschlands größter Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel soll der Schmuggel von Waren in und aus der Haftanstalt an der Tagesordnung gewesen sein. Involviert in den Schwarzhandel seien angeblich mehrere Justizbeamte, berichten Gefangene.

heißt es auf den Seiten des ZDF.

Was hat den Protagonisten Timo F. dazu veranlaßt, sich vor eine Fernsehkamera zu stellen und über die Im- und Export-Geschäfte des Gefängnisses zu referieren?

Im Tagesspiegel vom 13.09.2016 schreibt Jörn Hasselmann:

Dem Vernehmen nach wollte [Timo F.] von der JVA Tegel einen Deal: Haftlockerungen und eine Verlegung [in eine andere JVA außerhalb Berlins] gegen diese Information.

Hasselmann trägt interne(!) Informationen (aka: Dienstgeheimnisse) vor, die er – dem Vernehmen nach – von der Justizsprecherin Claudia Engfeld bekommen hat. Und mit denen die Justiz versucht, die unglaublichen Zustände in dem Knast klein zu reden. Und vielleicht auch, um die Verwaltungsspitze aus der Schußlinie zu nehmen. Der Journalist erkennt nicht, vor welchen Karren er sich da hat spannen lassen.

mainzelmannWas bisher geschah
Timo F. hatte im Juli 2015 die konkrete Aussicht auf eine vorzeitige Entlassung aus der Haft binnen einiger Monate. Was bringt also einen Mann dazu, trotz dieser Perspektive zu fliehen? Und sich damit die volle Verbüßung bis seiner Freiheitsstrafe (bis zum 18.11.2020) einzuhandeln?

Es war das erhebliche Risiko, bei den Schmuggeleien und den ungenehmigten „Freigängen“ erwischt zu werden, das Timo F. veranlasste, sich von dem Netzwerk zu distanzieren und eine Teilnahme daran zu verweigern.

Daß damit die etablierten Wege, auf denen einige Gefangene und vor Allem die beteiligten Wachtmeister der JVA einen Nebenerwerb betrieben, unterbrochen wurden, war die wenig erfreuliche Konsequenz.

Insbesondere das Knast-Personal setzte sich zur Wehr, verlangte „Verdienstausfall“ von Timo F. und entwickelten ein Drohszenario: Nicht nur in Bezug auf die „körperliche Unversehrheit“. Angekündigt wurden auch Denunziationen, die zum Wegfall der Lockerungen und einer vorzeitigen Haftentlassung geführt hätten.

Bereits am 18. Januar 2016 habe ich der JVA mitgeteilt:

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Seit dieser Zeit versucht Timo F., der JVA klar zu machen, warum er diesen auf den ersten Blick völlig unsinnigen Fluchtversuch unternommen hat.

Die Leitung der JVA stellte seine Erklärungen als „Schutzbehauptungen“ dar und versagte ihm sämtliche Unterstützung bei der Aufarbeitung seiner Entscheidung.

Timo F. wollte unbedingt vermeiden, als Verräter da zu stehen, der sich mit dem Verrat einen eigenen Vorteil erkauft. Deswegen lieferte er anfangs nur wenig konkrete Hinweise auf das Schmuggel-Netzwerk. Diese Informationen hätten allerdings schon locker dafür ausgereicht, daß die JVA interne Ermittlungen hätte anstellen können müssen. Geschehen ist jedoch wenig bis überhaupt nichts.

Auch als Timo F. seine Informationen sukzessive mit knackigen Details anreicherte, wurde er als uneinsichtig, gar unverschämt abqualifiziert. Die letzte VPK (Vollzugsplankonferenz) endete mit dem Attest: Timo F. hat keine Aussicht auf Lockerungen und er sitzt bis zum TE (Termin Ende). Basta!

In dem „Frontal 21“ Beitrag (Manuskript als PDF) stellen sich Staatsanwalt und Justizsprecherin breitbeinig auf und sprechen von Ermittlungen, die selbstverständlich eingeleitet worden seien.

Bei uns liegt eine Strafanzeige vor, die richtet sich gegen einen Mitarbeiter in der JVA Tegel und es geht um mutmaßlich korruptive Vorfälle. Aufgrund dieser Strafanzeige haben wir ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verdachts der Bestechung beziehungsweise der Bestechlichkeit.

So formulierte es Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft Berlin.

Diese Strafanzeige wurde von Timo F. erstattet: Am 13.07.2016 auf 17 Seiten und – dann noch einmal mit zahlreichen weiteren konkreten Details – am 24.08.2016 auf 45 Seiten.

Adressat dieser Anzeige waren nicht die JVA, sondern das Landeskriminalamt (LKA) und dort das LKA3, Dezernat 34: Korruptions- und Polizeidelikte. Erst als Timo F. dort einen Ansprechpartner gefunden hat, kam Bewegung in die Sache; die Staatsanwaltschaft legte erst dann (vermutlich Anfang August 2016) einen Deckel an – sprich: Es wurden endlich auch offiziell Ermittlungen eingeleitet.

In dieser Strafanzeige dokumentiert Timo F. die Hintergründe für seine damalige Notsituation, die ihn zur Flucht veranlaßt hatten. Seine Versuche, diese Denunziation zu vermeiden, sind an dem Blockadeverhalten u.a. der JVA gescheitert. Erst als ihm sowohl der informierte JVA-Leiter als auch die internen Stellen des Gefängnisses jegliche Unterstützung versagten, hat er sich an das LKA gewandt, um mit dessen Hilfe nachweisen zu können, daß einen triftigen Grund hatte erst einmal abzuhauen.

Und nicht nur die Teppich-Etage im Knast war informiert; sondern auch das Penthaus auf dem Dach – und das seit Januar 2016!

schmuggel-02

Justizsenator Thomas Heilmann hat anläßlich der Verabschiedung des Berliner Strafvollzugsgesetzes im März 2013 erklärt:

Es ist uns gelungen, […] die Rahmenbedingungen für einen modernen, zeitgemäßen Strafvollzug zu definieren. Resozialisierung und eine stärkere Einbindung des Opferschutzgedankens sind jetzt als wesentliche Teile unserer Vollzugsphilosophie verankert.

Der beste Opferschutz ist, Gefangene zu befähigen, nach der Entlassung ein straffreies Leben zu führen. Dieses Ziel verfolgen wir mit allen gebotenen Mitteln […]. Ich bin froh, dass wir es haben.

Das Ziel des Vollzugs der Freiheitsstrafe besteht darin, daß der Gefangene fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 2 StVollzG). Dabei soll das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden; schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken (§ 3 StVollzG).

Das, was die SenJusV und die JVA bisher in dem Schmuggel-Fall der JVA Tegel abgeliefert haben, wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Aber vielleicht schafft es ja Herr Kriminaloberkommissar R. beim LKA 345, den Damen und Herren aus den oberen Etagen den Weg zu zeigen.

Und unter Umständen kommt jetzt auch irgendjemand auf die Idee, welche aktuellen Konsequenzen dieser Bericht für Timo F. haben wird und was man dagegen unternehmen könnte. Freunde hat er sich damit sicherlich keine gemacht. Jedenfalls nicht unter den Wachtmeistern der JVA Tegel.

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Ein Mainzelmann im Knast

Wer wissen will, wie dieser Mainzelmann …

mainzelmann

… in die JVA Tegel (JPG) kam, sollte sich den Beitrag von Christian Esser und Manka Heise heute Abend um 21 Uhr im ZDF das Magazin Frontal21 anschauen.

Das sei „bislang nicht bekannt gewesen“, teilte die Anstaltsleitung auf Nachfrage mit.

heißt es in der Preview des ZDF.

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