In eigener Sache

… und weiter geht’s!

… allerdings nicht mehr hier, sondern da.

Aber nochmal ausführlicher:

Seit Januar 2019 ist die Kanzlei Hoenig Berlin auch nicht mehr das, was sie mal war. Statt einer gibt es nun zwei Kanzleien und drei Websites.

Die Rechtsanwälte Tobias Glienke und Thomas Kümmerle sind jetzt auf GK-Strafverteidiger.de zu finden. Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig präsentiert sich auf Hoenig.de.

Die bisherige Website bleibt unter der bekannten Adresse www.kanzlei-hoenig.de weiterhin im Netz (wird aber nicht mehr weiter gepflegt).

Neue Blogbeiträge gibt es ab sofort nur noch unter der neuen Adresse www.hoenig.de/blog. Den Feed finden man hier.

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Image by Gerd Altmann from Pixabay

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Warum ich schwarz trage

Für die Rückfahrt vom Landgericht Neuruppin nach Berlin hatte ich mir das schwarze Hemd aus- und einen hellgrauen Pullover angezogen. Noch kurz zum Tanken und dann auf die Autobahn … so war der Plan.

Tanken, bezahlen, einsteigen, losfahren, knapp in den Verkehr einfädeln und dann kommt mir ein Polizeiauto entgegen. Ein, zwei Minuten später war der Streifenwagen hinter mir und zwar mit eingeschaltetem Leuchtbalken, der mir das Anhalten und rechts Ranfahren geboten hat.

Der freundliche Polizist spulte seine Textbausteine ab. Ich habe ihm zunächst meinen Führerschein gegeben, der er sich intensiv anschaute.

„Haben Sie Ihren Personalausweis dabei? Das Bild in Ihrem Führerschein ist schon etwas älter.“

begründete er sehr diplomatisch seine Bitte und signalisierte mir, dass er mich für einen alten Sack hielt, dessen (rosa) Führerschein von 1997 stammt und als Ersatz für den (grauen) aus 1975 stammt.

Dann konnte ich ihm noch die Kopie des Fahrzeugscheins aushändigen, das Original liegt zuhause in einer Akte.

Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?

lautete seine nächste Standardtextbausteinfrage. Ich habe es mir verkniffen, an dieser Stelle den Besserwisser zu geben und auf die fehlende Belehrung hinzuweisen. Schließlich hatte ich ja nicht nur keinen Fahrzeugschein dabei sondern auch noch Kenntnis von dem seit 24 Tagen abgelaufenen TÜV.

Yup, das Auto hätte vor 4 Wochen beim TÜV sein müssen.

… war meine kleinlaute Antwort.

Ach?! Gut, dass Sie das sagen. Das habe ich noch gar nicht gesehen.

Si tacusisses oder in Neudeutsch: *Hmmmpf!* war meine interne Reaktion.

Ne, Sie waren nicht angeschnallt. Das hat man sehr deutlich auf Ihrem hellen Pullover gesehen.

Da ziehe ich einmal was nahezu Buntes an (weil grad nichts anderes zur Hand war) und schon werde ich dafür bestraft. Bei Verlassen der Tankstelle hatte ich noch das Portemonnaie aus der Gesäßtasche geholt, die Lücke im Verkehr gesehen, bin losgefahren und habe mich danach erst angeschnallt.

Er half nichts, außer einem kleinen Opportunitäts-Rabatt für den überzogenen TÜV und den nicht mitgeführten Original-Fahrzeugschein gab es kein Entrinnen. Wenigstens auf die Belehrung über die Gefährlichkeit des gurtlosen Fahrens hat der Polizist verzichtet.

Die Bezahlung des Verwarnungsgeldes per mobilem EC-Kartenlesegerät hat reibungslos geklappt, wie mir der Kontoauszug signalisierte.

Den grauen Pullover habe ich soeben dem Kleidersack für die Obdachlosenhilfe zugeführt. Ich bleibe bei meinem Schwarz, passt auch besser zu meiner Seele.

Besten Dank an den Beamten und seiner Kollegin für das trotz allem freundliche Gespräch.

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Das siebte Jahr: Verflixt?

Zum siebten Mal in Folge haben geschätzte Kollegen die Ansicht vertreten, ich würde als Strafverteidiger saubere Arbeit abliefern. Seit 2013 steht mein Name nun auf der Focus-Liste der TOP-Strafverteidiger. Die Urkunde dazu gab es auf dem Postweg.

Selbstverständlich freue ich mich sehr über diese Wertschätzung, bin aber auch ein wenig beunruhigt, ob ich den damit verbundenen Erwartungen entsprechen kann. In mehr als zwei Jahrzehnten konnte ich jedoch reichlich Erfahrungen sammeln in meinem Lieblings-Beruf als Strafverteidiger. Irgendwas sollte da schon hängen geblieben sein.

Besten Dank jedenfalls an all meine kollegialen Groupies. :-)

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Die versackte Retourkutsche des Betreuers

Da bewege ich mich einmal außerhalb des Strafrechts und prompt fange ich mir eine Kammerbeschwerde ein.

Meine Mandantin ist eine hochbetagte Frau, der das Amtsgericht Neukölln einen Berufsbetreuer übergestülpt zur Seite gestellt hat. Gefragt wurde sie nicht. Auch die vorgeschriebenen üblichen Recherchen nach einem ehrenamtlichen Betreuer sind unterblieben. Das mag an der Eilbedürftigkeit gelegen haben. Oder an dem intakten Netzwerk des Betreuers. Ich weiß es nicht sicher, hatte und habe da aber etwas im Instinkt.

Deswegen hat mich die Betreute mit ihrer Interessenwahrnehmung beauftragt: Ich soll das Betreuungsverfahren prüfen und gegebenenfalls darauf hinwirken, den Berufsbetreuer gegen einen ehrenamtlichen Betreuer abzulösen. So einen Auftrag kann auch eine Betreute erteilen, solange sie noch über einen natürlichen Willen verfügt. Das war und ist hier der Fall.

Spricht man mit erfahrenen Berufsbetreuern, ist so ein Betreuerwechsel grundsätzlich gar kein Problem. Jedenfalls dann nicht, wenn man es mit seriösen Betreuern zu schaffen hat.

Hier stemmte sich der Betreuer mit allen Mitteln (und u.a. ziemlich üblen Nachreden) gegen seine Entpflichtung und wurde dabei von seinem Netzwerk auch unterstützt. Wenn mich mein Judiz nicht täuscht, spielt das Vermögen meiner Mandantin dabei keine Nebenrolle.

Es gab einige Verfahren, in denen ich als Bevollmächtigter der Betreuten das Handeln des Betreuers einer rechtlichen Überprüfung zugeführt habe. Das lief eigentlich alles in einigermaßen geordneten Bahnen ab, machte dem Betreuer aber augenscheinlich erst Arbeit und dann schlechte Laune.

Aus dieser Laune heraus mauerte er auch mit Informationen darüber, ob und ggf. wie er sich um das Wohl und Wehe seiner Klientin bemüht hat. Das habe ich hingenommen und mir die Infos über die – mühsam gegen den Willen der Richterin und der Rechtspflegerin (Netzwerk, siehe oben) erkämpfte – Akteneinsicht beim Betreuungsgericht abgeholt.

Dann vermisste meine Mandantin ihr Gebiss. Ich vermute, sie hat es in ein Taschentuch eingewickelt und das dann versehentlich entsorgt. Sowas passiert auch Menschen, die nicht an einer Demenz erkrankt sind.

Das war vor meiner vierwöchigen Auslandsreise vor Ostern. Nach meiner Rückkehr teilte mir meine Mandantin mit, dass sie immer noch keinen Ersatz habe. Auch sei sie noch nicht beim Zahnarzt gewesen, der für Ersatz hätte sorgen sollen, vielleicht auch erst mithilfe eine Provisoriums. Meine Fragen an die Pflegeeinrichtung und an den Betreuer, was unternommen wurde, blieben unbeantwortet.

Meine Mandantin hatte nicht nur massive Probleme bei ihrer Ernährung, sie litt auch sehr unter ihrem Aussehen und traute sich auch nicht mehr ausser Haus.

Nach weiteren vier Wochen ist mir der Kragen geplatzt und ich habe dann das gemacht, was ich als Strafverteidiger eigentlich nie mache: Ich habe den Sachverhalt in eine Strafanzeige gegossen, diese dann nach Moabit geschickt und das Betreuungsgericht entsprechend darüber informiert.

Und was soll ich sagen: Ein paar Tage später saß die alte Dame beim Zahnarzt. Mein erstes Ziel hatte ich erreicht. Was nun aus dem Strafverfahren gegen den Betreuer wird, interessiert mich eigentlich nicht weiter. Ob er nun wegen unterlassener Hilfeleistung oder was-weiß-ich-auch-immer die Hammelbeine lang gezogen bekommt, ist nicht mehr mein Ding.

In der vergangenen Woche habe ich jedoch Post von der Rechtsanwaltskammer (RAK) bekommen:

Der Betreuer hatte seine Pferde gesattelt und eine Retourkutsche gestartet. Auf fünf fetten Seiten mit 25 Anlagen („Belege“) hat er seinem Ärger über mich und meine Arbeit Luft gemacht und „Fakten“ vorgetragen:

Fakten etwa von dieser Qualität:

Damit (also mit diesem und anderem Unsinn) hat sich nun stundenlang ein Kollege des RAK-Vorstands auseinandersetzen müssen, um das Beschwerdevorbringen als das zu zerpflücken, was es ist: Ein emotionsgesteuerter, ansonsten ahnungsloser Versuch, sich der Kontrolle durch einen netzwerkunabhängigen Beobachter zu entziehen.

Am Ende der dreiseitigen, sauber begründeten Beschwerdeentscheidung hatte der Kollege dann folgende salbungsvollen Worte gefunden:

Damit kann ich leben. Und meine Mandantin auch erst einmal. Den Rest erledigen dann wieder das Betreuungsgericht beim AG Neukölln und für meine Beschwerden das Landgericht Berlin.

Ich frage mich nun aber doch, ob dem Herrn Berufsbetreuer klar ist, dass so eine Kammerbeschwerde auch in einem weiteren Strafverfahren münden kann – gegen ihn als Beschwerdeführer. Näheres kann er ja in der Kommentierung zu § 164 StGB nachlesen oder sich von einem Verteidiger erklären lassen.

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Bild (CC0): Gellinger / via Pixabay

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Kein (dritter) Weg in den Faschismus

Ein gewisser Herr Klaus Armstroff, laut Wikipedia ein deutscher Elektriker, Politiker und Neonazi, hat sich beschwert. Über mich.

Genauer gesagt: Über die in diesem Blogbeitrag kundgetane Solidarität mit ein paar Plakatverschöneren, die dem verstromten Politnazi nicht gefallen hat.

Mit einer einzeilig in 10-Punktschrift gehaltenen Ansammlung von Grammatik- und Rechtschreibefehlern (der Klassiker einer querulatorischen Beschwerdeschrift) hat er die Kollegen der Rechtsanwaltskammer Berlin gelangweilt.

In dem Blogbeitrag hatte ich geschrieben, dass …

… ich es schätze, wenn sich Menschen gegen die menschenverachtende Propaganda dieser Faschisten stellen.

Ein paar Jungs hatten die Plakate des sogenannten „III. Weg“ verschönert, wurden dabei (leider) erwischt und befürchteten nun, dass ihre Adressdaten in die Hände dieser nationalen Sozialisten fallen könnten.

Warum ich der Ansicht bin, dass es sich bei den Pseudopartei-Mitgliedern um Faschisten handelt, ergibt sich unter anderem auch aus der Wikipedia:

Der III. Weg (auch: Der Dritte Weg, Kurzbezeichnung: III. Weg) ist eine rechtsextremistische Kleinstpartei. Sie wurde am 28. September 2013 unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und Aktivisten des im Juli 2014 verbotenen Freien Netzes Süd (FNS) gegründet. Sie gilt als Versuch, das FNS unter dem Schutz des Parteienprivilegs weiterzuführen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen deutlichen Einfluss von Neonazis in der Partei festgestellt.

Jetzt kann man diskutieren, ob Armstroff und das andere Gesindel in der „Partei“ Faschisten sind. Für diese Qualifizierung gibt es keine eindeutige Definition. Aber jeder weiß, was damit gemeint ist.

Gegen diese Bezeichnung hat sich die Spitzenkandidat Klaus Armstroff aber gar nicht gewehrt. In seiner Beschwerde schreibt er:

Dem Spitzennazi missfiel es nur, dass ich den Plakatmalern geraten hatte, sich beim Malen nicht erwischen zu lassen, und dass ich für diesen zivilen Ungehorsam gewisse Sympathien hege:

Und das ist dann auch ein Grund zur Sorge, die sich der drittbewegte Armstroff macht: Die Sorge um das Ansehen der Anwaltschaft.

Ich meine, dass das Ansehen der Anwaltschaft nicht leidet, sondern nur gewinnen kann, wenn wir uns konsequent diesem Pack entgegenstellen und verhindern, dass sie die Grundlagen abschaffen, die es ihnen erst überhaupt ermöglichen, ihre widerwärtige Propaganda zu verbreiten.

Ich bedanke mich bei den Kollegen der Rechtsanwaltskammer, dass sie die Beschwerde selbstverständlich zurückgewiesen haben:

Der Blogbeitrag war weder strafbar, noch berufsrechtswidrig, sondern notwendig, um zu zeigen, dass solche Charakterbaracken hier unerwünscht sind.

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Bild oben: Superikonoskop – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, durchgestrichen von crh

Bild unten: Robin Higgins from Pixabay Von crh entführt beim stets lesenswerten Volksverpetzer

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Kein Verstoß: Müll von Wagner

Ich konnte es nicht lassen. Das tut mir Leid. Ich habe die „Bild“ gelesen. Und – es war vorhersehbar – ich war wieder einmal entsetzt.

Und zwar über den alten Mann, der nahezu täglich seinen Müll in diese „Zeitung“ einwickelt (das tut nur toten Fischen weh, aber noch nicht dem Müll).

Zu besagtem „Post Müll von Wagner“ hatte auch das Bildblog Zutreffendes veröffentlicht. Und auf Twitter darauf aufmerksam gemacht.

Mit immer noch hochgegangener Hutschnur habe ich den Bildblog-Tweet retweetet, allerdings nicht ohne eine magengeschwürverhindernde Kommentierung:

Dieser Retweet scheint nicht überall auf Gegenliebe gestossen zu sein. Irgendwelche Fans dieses Ex-Klosterschlülers (oder gar der Müllmann selbst?) haben sich beschwert. Nicht bei mir, sondern beim Aufseher.

Die Obrigkeit reagierte gelassen:

Es geht doch nichts über die weiten Grenzen der Redefreiheit.

Nicht wahr, lieber Franz Josef Wagner, 75?

, , 8 Kommentare

Mal eben ein Ja-oder-Nein-Gutachten

Am Samstagabend erreichte uns eine Nachricht, die zu dem Komplex …

Könnten Sie sich mal eben um die Lösung meiner Probleme kümmern; dauert auch nicht lange.

… gehört:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn eine Person bei Insolvenzbeantragung 2010 ein kleines Gundstück mit alter Scheune ca 20000,. Wert, nicht offen gelegt hat beim Insolvenzanwalt und die Insolvenz 2016 fertig war ( Restschuldbefreiung) erhalten hat, könnte man jetzt noch eine Anzeige gegen diese Person zb wegen Betrug machen, oder wäre der Betrug verjährt. Vielleicht könnte Sie mir darüber eine Antwort geben, einfach Ja oder Nein nur damit ich Bescheid weiß ob ich noch was unternehmen könnte oder nicht.

Was soll jemand, der sich einmal auch nur oberflächlich mit den Fragen der Verjährung von Straftaten beschäftigt hat, ohne dabei Gedanken an einen erweiterten Suizid zu entwickeln, darauf antworten?

Ich habe mich für folgendem Text entschieden:

… auf Ihre Frage nach dem Eintritt einer Verjährung möchte ich anregen, sich hier einmal zu informieren:

https://wp.me/PU6xR-aO5

Weitere Hinweise dazu und zum sorgfältigen Umgang mit Fragen zu verjährungsrechtlichen Einordnungen finden Sie hier:

http://tinyurl.com/y76opwnc

Zum Schluss noch der hier:

http://tinyurl.com/ycgzt92b

Ihnen auch einen schönen Sonntag.

Meinen Restsonntag habe ich dann mit einer Beschäftigung ausgefüllt, die mal überhaupt nichts mit Strafverteidigung und Beratungsschnorrern zu tun hat.

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Neustart: The Times They Are A-Changin‘

Im August 1996 hat’s angefangen mit meiner Selbständigkeit als Rechtsanwalt. In den mittlerweile vergangenen 22 Jahren war ich jedoch nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Unternehmer und Arbeitgeber.

Mit zunehmender Größe der Kanzleien, die meine Sozien und Partner gemeinsam mit mir führten, ging auch ein wachsender organisatorischer Aufwand einher. Oft war der überwiegende Teil meiner Arbeitszeit ausgefüllt mit der Führung des Unternehmens. Der eigentliche Beruf des Strafverteidigers wurde dabei nicht selten zum Nebenberuf.

Ich habe nun die Reißleine gezogen und arbeite seit Jahresbeginn 2019 als Strafverteidiger in einer volldigitalisierten und auf das Wesentliche reduzierten Kanzlei mit nur wenigen, ausgesuchten Mandaten.

Meine beiden Kollegen Tobias Glienke und Thomas Kümmerle, die bereits in den vergangenen über 10 Jahren im Straf- und Verkehrsrecht tätig waren, übernehmen nun auch die Kanzleiorganisation, aus der ich mich zurückgezogen habe. Sie verschaffen mir damit die Möglichkeit, mich auf das zu konzentrieren, was ich gern sein möchte: Strafverteidiger. Dafür bin ich ihnen – und dem gesamten Team der Kanzlei – sehr dankbar.

Meine Schwerpunkte werden auch künftig unter anderem im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, im Auslieferungsrecht, im Berufsrecht der Rechtsanwälte und verwandten Rechtsgebieten liegen; ich freue mich darauf, meine Arbeitszeit nun nahezu vollständig für die Vertretung und Verteidigung meiner Mandanten aufwenden zu können.

Die Kanzlei Hoenig Berlin besteht fortan also aus zwei Kanzleien:

  • Glienke & Kümmerle und
  • Hoenig Strafverteidigung,

die nun in einer Bürogemeinschaft weiter zusammen arbeiten.

Ich wünsche allen, dass sie die Hilfe weder der einen noch der anderen Kanzlei benötigen werden. Wenn aber doch einmal etwas sein sollte, finden Sie in unseren Kanzleien zuverlässig kompetente Strafverteidiger.

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Bild: © Rudolpho Duba / pixelio.de

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Burhoff’sche Nachrüstung

Damit ich auch weiterhin kraftvoll zubeißen kann:

Besten Dank an den Kollegen Burhoff, der die beiden hervorragenden Bücher nicht nur geschrieben, sondern mir auch noch mit einer kleinen Widmung und „zum Nutze der Mandanten“ geschickt hat.

Bereits aus den Vorauflagen konnte ich großen Nutzen ziehen, die aktualisierten 2019er Werke werden mich bei der weiteren Arbeit stets begleiten.

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Das war’s dann …

Das mit dem Berlin und der Arbeit vor Ort reicht erstmal, jedenfalls bis Januar. Die paar Blogbeiträge für dieses Jahr sind geschrieben (they’re comming soon) und alles Wesentliche ist in Sack und Tüten. Der Rest kann warten …

Im kommenden Jahr gibt es ein paar richtig schöne Veränderungen, auf die ich mich nun irgendwo im Süden (und auf dem Weg dorthin) gedanklich vorbereiten und freuen werde.

Bis dahin: Bleiben Sie am Apparat!

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