Unerwünschte Werbung

Job im Waschsalon: Nur mit Strafverteidiger

Wer schon immer mal für einen Waschsalon arbeiten will, bekommt mit einer Mailingaktion der „Isac Tetro Vermittlungsagentur“ nun Gelegenheit dazu.

Diese eMail landete in dem Postkasten eines Mandanten:

Wer ein wenig für den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) sensibilisiert ist, erkennt das System hinter diesem Job: „Bemakeltes“ Geld wird auf das auf ein Privatkonto überwiesen. Der Kontoinhaber leitet dieses Geld dann per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z.B. Western Union) weiter an einen Empfänger, der in der Regel seinen Sitz im EU-Ausland hat.

Das Entdeckungsrisiko liegt bei etwas weniger als 100%. Die Banken bzw. die dort beschäftigten Schlipsträger (ebenso wie die bankeigenen Programmierer) sind mehr als sensibel, was den § 261 StGB angeht; stehen sie doch stets selbst mit einem Bein im Straftatbestand der Geldwäsche (von der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Banker soll in diesem Beitrag nicht die Rede sein). Spätestens(sic!) bei der zweiten Überweisung geht die Geldwäsche-Verdachtsanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft. Und dann ist das Konto auch schon dicht.

Perfide an der Mailing-Aktion ist, daß die Absender keine Rechtschreibfehler machen, Hochdeutsch schreiben und – das ist der gefährliche Punkt – zutreffende persönliche Daten verwenden: Die eMail-Adresse, die Anschrift und die Telefonnummer in der abgebildeten eMail sind korrekt.

Wer also unbedingt einen Job in einem Waschsalon sucht, sollte hier mal googlen. Zu der Bewerbung bei der „Isac Tetro Vermittlungsagentur“ rate ich nur denjenigen, die mich gleichzeitig mit der Verteidigung gegen den Geldwäscheverdacht mandatieren möchten.

__
Bild aus dem Waschsalon (CC0): Wokandapix / via Pixabay

8 Kommentare

Der besserwissende Spammer

In unserem Minuten-Textbaustein gegen eMail-Spamming fordern wir den Spammer auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um damit die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Ich fordere Sie daher auf, die Durchführung bzw. Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per eMail zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr innerhalb der unten genannten Frist eine dazu geeignete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Schriftform abzugeben.

Eigentlich kein Ding, man muß nur wissen, was man da reinschreibt. Da das aber eben nicht jeder weiß, bieten wir einen Formulierungsvorschlag an:

Unter http://www.kanzlei-hoenig.de/docs/ue.pdf finden Sie einen dafür geeigneten Vordruck.

Kann man benutzen. Muß aber nicht. Wenn man eine andere Idee hat. Solange man weiß, worauf’s ankommt.

Worauf es jedenfalls nicht ankommt, ist der folgende Sermon, den mir eine als Aktiengesellschaft getarnte Softwarebude aus Andechs vor die Füße kippt:

Naja. Dann eben nicht.

Aber das, was mit der Herr Vorstand der AG schreibt, ist jedenfalls auch nicht ausreichend:

Wir werden Ihre Adresse in unserer Adressdatenbank mit einem Werbeausschlusskennzeichen versehen … Somit werden Sie auf keine Weise mehr von uns kontaktiert

Oftmals belassen wir es dennoch dabei. Das dumme Geschwätz da oben hätte ich dann auch nicht weiter beachtet. Allerdings ist der Vorstandspammer ein mitteilungsbedürftiger Frisörbesucher:

Warum er das mir und nicht seinem Hairdresser oder einer Parkuhr erzählt, erschließt sich mir nicht. Macht mir aber schon schlechte Laune.

Nachdem dann allerdings auch das hier noch folgte …

… hat mein Lieblingsanwalt für Spamabwehr wieder einen neuen Job bekommen.

Na schön, in Andechs gibt es glücklicherweise nicht nur Klugscheißer und Besserwisser. Sondern auch ein paar fitte Mönche mit guten Ideen:

Prösterchen!

__
Das Oscar Wilde Zitat stammt aus einer Publikation des Spammers, die mit „Unser Leitbild“ überschrieben ist. So kann’s kommen.

18 Kommentare

Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen

Es ist nicht ehrenrührig, wenn ein Rechtsanwalt etwas macht, von dem er nicht wirklich Ahnung hat. Man kann ja nicht jedes Detail kennen, wenn man Beratung in der Breite anbietet. Das geht allenfalls ins Geld (der Auftraggeber).

Problematisch wird es allerdings, wenn er dabei einem Kreuzberger Strafverteidiger ans Bein zu pinkeln versucht. Keine gute Idee ist es zu versuchen, Stoffwechselendprodukte auf der Klinge eines Samurais zu hinterlegen.

Vorgeschichte

Das Justice-as-a-Service-Unternehmen „FragRobin“ versteht sich als Robin Hood für alltägliche Rechtsfragen, berichtete der Tagesspiegel.

Und damit das auch jeder Anwalt weiß, teilt das Robin-Team um Dr. Christopher Hahn, der laut Tagesspiegel über langjährige Erfahrung als praktizierender Anwalt für Unternehmensrecht verfügt, das aller Welt mit. Per eMail, die auch unter dem Namen „Spam“ bekannt ist. Dieser Spam landete dann auch im eMail-Postfach unserer Kanzlei. Nicht gut, das.

Der geneigte Stammleser hier im Blog kennt, was nun kam: Unser bewährter Zwei-Minuten-Abmahn-Textbaustein, mit dem wir den Spammer auffordern, uns zu versprechen, seinen Werbemüll künftig an anderer Stelle zu verklappen.

Dazu schlagen wir auch noch eine entsprechende Formulierung vor, die binnen dreier Tage hier – gern per Fax vorab – eingehen sollte. Und das ganze geht per eMail zum Absender. Und zwar ohne Kostenrechnung. Ganz einfach so. Für lau.

Und womit reagiert der Robin? Genau, mit nichts.

Deshalb habe ich den Krempel zusammen gepackt und ihn an „meinen“ Rechtsanwalt Bert Handschumacher geschickt. Der öffnet wiederum seine Textbausteinkiste und übermittelt in meinem Auftrag den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ans Landgericht Berlin.

Das geht flott. Zu flott für Robin. Dessen Unterlassungerklärung trudelt erst zwei Tage nach Fristablauf gemütlich bei uns ein. Zu spät um das gerichtliche Verfahren noch auszubremsen. Es ergeht die beantragte Einstweilige Verfügung.

Das Problem für Robin und seine Brüder: Es kostet. Gerichtskosten und Anwaltshonorar. Und weil es den Robins schwer fällt, sich von ihrem Geld zu trennen, nehmen sie Geld in die Hand und beauftragen Herrn Rechtsanwalt Andreas Bendlin aus dem gemütlichen Schwerin.

Und dann beginnt das eigentliche Thema dieser Geschichte.

Herr Andreas Bendlin aus Schwerin begründet nun den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung mit dem üblichen Unsinn, den sich die Leute ausdenken, die sich mit der Materie nicht auskennen; aber trotzdem so tun, als wären allwissend. Die kostentreibende Anwalts-Show für die eigene Mandandschaft.

Das ist alles nicht so schlimm; ich kann damit gut umgehen, wenn jemand die Anspruchgrundlagen dort sucht, wo sie nicht zu finden ist (für den Kundigen (also nicht für Herrn Bendlin): Es geht um eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) und nicht um einen Wettbewerbsverstoß (§ 8 UWG)). Auch der Irrtum über den Begriff der „Werbung“ ist verzeilich. Die Funktion einer Abmahnung … ok, wenn man die nicht kennt … aber egal, tut mir nicht weh. Das alles erklärt dem Schlawiner Schweriner später das Landgericht in der Urteilsbegründung.

Was aber nun gar nicht geht, …

… ist der hinter blumigen Worten versteckte Anwurf, ich würde es mit der Abmahnung per eMail und der nachfolgenden Beauftragung eines Rechtsanwalts nur auf den Kostenerstattungsanspruch absehen, der nach der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe entsteht. Also einen Anspruch konstruieren, der nicht besteht.

Der Strafverteidiger indentifiziert hinter einer solchen diplomatisch verbrämten Formulierung sehr flott den Vorwurf eines gewerbsmäßigen Betrugs.

Freundchen! Ich lasse mir einiges bieten, aber mir zu unterstellen, ich würde meine berufliche Existenz für einen popeligen dreistelligen Betrag auf’s Spiel setzen, geht echt zu weit. Der Spam ist der Rechtsbruch, gegen den ich mich zur Wehr gesetzt habe. Zunächst mit der Chance, kostenfrei aus der Nummer wieder rauszukommen. Die Chance hat Robin nicht genutzt. Und jetzt jault er auf.

Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten; aber dreist genug, einem Kollegen betrügerisches Handeln zu unterstellen.

Den völig verkorksten Ruf, den Sie, Kollege Andreas Bendlin, Junior des Gemischtwarenladens Herwig Bendlin und Partner, in Ihrem Sprengel schon jetzt haben, tragen Sie zu Recht.

27 Kommentare

Der Autodoc hat gezahlt

In der Geschichte um die unerwünschte Werbung durch den Autodoc und der erwünschten Rechtsberatung durch Silke ist nun das Ende erreicht.

Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich in dieser Sache wie immer mit solidem Handwerk vertreten hat, vermeldet Erfolg:

Nach der kostenpflichtigen Aufforderung hat der Autodoc bezahlt, bevor ihm das Konto dicht gemacht worden wäre.

Es kam auch noch der Kostenbeschluß bzgl. des unsinnigen Aufhebungsverfahrens des Autodocs. Die muß er zusätzlich zahlen. Da werden noch einmal ca. 800 Piepen fällig.

Insgesamt hat er es mit einer dämlichen Antwort geschafft, die Kosten von 0 € auf round about 5.000,00 € (incl. der Kosten für seine Anwälte und der ganzen Gerichtskosten) hochzujazzen. Saubere Leistung!

Das Spammen mit eMails ist schon ziemlich dusselig, wenn der Adressat ein Rechtsanwalt ist. Sich dann auch noch gegen eine kostenlose Aufforderung, den Mist zu unterlassen, frech auf besserwisserische Hinterbeine zu stellen, ist – wenn man es aus strafrechtlicher Sicht betrachtet – ein selbstinszenierter Fall der §§ 20, 21 StGB.

Irre Geschichte, nicht wahr, liebe Silke?

__
Bild: © später / pixelio.de

10 Kommentare

Vollstreckungsandrohung an den Autodoc

Die Geschichte einer Abmahnung wegen eMail-Spammings und über die Uneinsichtigkeit des Spammers sowie der Support einer juristischen Laiendarstellerin kann man hier noch einmal vertiefen.

Eine kurze Zusammenfassung:

  1. Der Spammer schickt mir eine unerwünschte Werbung per eMail, meckert frech herum, weil ich ihm gesagt habe, daß ich das nicht möchte. Soweit, so kostenlos.
  2.  

  3. Daraufhin habe ich Rechtsanwalt Bert Handschumacher mit der Durchsetzung meines Abwehr- und Unterlassungsanspruchs beauftragt. Er hat dann das übliche Programm abgespult, der Spammer hat sich von einem anderen Rechtsanwalt sachkundig vertreten und sich von einer mit stabilen Selbstbewußtsein ausgestatteten Dresdnerin namens Silke supporten lassen.
  4.  

  5. Am Ende hat das Gericht kostenpflichtig genau das ausgeurteilt, was ich dem Autospammer seinerzeit mit dem Textbaustein „Minutenabmahnung“ kostenlos schon mitgeteilt hatte.
  6.  

  7. Die Kosten wurden vom Gericht festgesetzt, aber vom Autodoc noch nicht bezahlt. Deswegen bekommt der Spammer nun die – kostenpflichtige(!) – Vollstreckungsandrohung mit einer Übersicht über das, was demnächst von einem Konto auf das andere überwiesen – oder eben gepfändet – wird.

Die Chance, schlicht mit einem „Sorry, kommt nicht wieder vor“ aus der Sache herauszukommen, bekommt von mir jeder Spammer. Wer sie nicht nutzt, kann sich oben anschauen, was er riskiert.

In diesem Sinne:

__
Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

, 20 Kommentare

Die Lyrik eines Hirntumors

Frisch aus dem eMail-Postfach:

Entschuldigen Sie mich auf diese Weise, um Sie zu kontaktieren, ich habe gerade Ihre E-Mail im Internet gesehen und ich dachte, Sie sind die richtige Person für mich. Ich bin mir wohl bewusst, dass wir uns nicht kennen, aber wenn ich diese Meldungen schreibe und es ist, weil ich heute keine anderen Ausdrucksmittel außer dem Internet habe. Was ich dir anvertrauen werde, muss in einem sehr hohen Maß an Vertraulichkeit bleiben. Ich spende mein Vermögen wegen eines Hirntumors.

Es ist mit einem schweren Herzen und Tränen in meinen Augen, dass ich diese Nachricht an Sie schreibe. Jeden Tag, an dem ich vorbeikomme, fühle ich mich sehr schlecht Ich leide an einem Hirntumor, der endlich krank ist, mein Arzt hat mir gerade gesagt, dass meine Tage wegen meiner Gesundheit gezählt werden. Ich habe einen Betrag von € 880.228 in meinem Konto bei UBA BANK, dass ich selbst beschlossen habe, eine kostenlose Spende von dieser Summe zu machen, ich will nichts im Gegenzug. Da meine Tage wegen meines verschlechterten Gesundheitszustandes gezählt werden, würde ich es dann einem Vertrauensmann überlassen.

Lieber Freund, ich weiß nicht, ob ich noch eine neue Nachricht an dich schreiben kann, also bleib in Kontakt mit meinem Anwalt, er wird die Schritte erklären, um zu folgen, und du wirst diesen Betrag zu deiner Reichweite nehmen und ich bitte dich, ihn gut zu nutzen.

Kontaktieren Sie meinen Anwalt: hilberwalter@outlook.de

DAS DIE BENEDIKATION VON GOTT IST MIT IHNEN.

Falls jemand Interesse an einer knappen Million Euro hat, kann er sich statt meiner bei Herr Walter Hilber melden. Schöne Grüße …

13 Kommentare

Das Urteil in Sachen ‚Der Autodoc und seine Silke‘

Genug am Cliff gehangen! Die lang erwartete Entscheidung ist eingetroffen.

Das Landgericht Berlin hat über meine Klage gegen den Spammer Autodoc entschieden. Trotz intensiver Bemühungen einer gewissen Silke hat die 16. Zivilkammer des Gerichts gegen die fundierte Expertise der Cottbuserin am 04.05.2017 unter dem Aktenzeichen 16 O 538/16 für Recht erkannt:

Überschaubar und wie – zumindest von Fachkundigen – zu erwarten fielen die Gründe aus. Die eMail von Autodoc an mich war unerwünschte Werbung und damit eine Rechtsverletzung, die zu unterbleiben hat. Die Entscheidung beinhaltet nichts, was nicht schon seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt war.

Um so unverständlicher ist es, daß sich der Spammer mithilfe seiner Berater auf die Hinterbeine gestellt und versucht hat, sich gegen eine stabile Rechtsprechung der beiden dafür zuständigen Zivilkammern des Landgerichts Berlin zu stellen.

Die Konsequenzen dieser Dummheiten sehen nun so aus:

Es kommen noch ein paar hundert weitere Euro oben drauf, weil Autodoc und seine Prozeßbevollmächtigten bereits Probleme mit dem Aufhebungsverfahren hatten und auch dort schon auf die Nase gefallen sind. Das Gericht hat es dem Spammer ausführlich erklärt (PDF), der hat seinen Antrag auf Aufhebung der Einstweiligen Verfügung zurückgenommen und trägt nun auch dafür noch Kosten (pdf) – in gut dreistelliger Höhe.

Weitere Kosten in vergleichbarer Höhe für die Einstweilige Verfügung (jpg) selbst runden dann das Bild der Buchhaltung des Gebrauchtteilehändlers ab.

Diese Kosten – deren Höhe ich schon nicht gar mehr berechnen kann – hätten wirklich nicht sein müssen, wenn mir der Autodoc nicht so einen Blödsinn geschrieben hätte.

Danksagungen
Ich bedanke mich bei dem Spammer – und ganz besonders bei Silke – für die gute Unterhaltung der Blogleser in immerhin sechs Blogbeiträgen.

Und ganz besonders bei Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich wieder einmal in bewährt kompetenter Weise in dieser an sich völlig überflüssigen Auseinandersetzung kompetent vertreten hat. Wir hatten viel Spaß dabei … ;-)

Und ja, liebe Silke, vorsorglich:
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sie und der Spammer können es ja in der Berufungsinstanz vor dem Kammergericht gern noch einmal versuchen. Ich habe hier reichlich Platz für weitere Blogbeiträge …

, 38 Kommentare

Silkes Cliffhanger und unsaubere Hände

In meinem Rechtsstreit gegen den Gebraucht-Teil-Spammer haben wir Post vom Gericht bekommen. Das soll Gegenstand des heutigen Sonntagsbeitrags sein.

Zu dem Beitrag über Silkes Spammer Support hat der Kollege RA Schepers sinngemäß genörgelt, daß ich keine sofortige Entscheidung gebloggt habe.

Das Sitzungsprokoll, das mir heute übermittelt wurde, hilft der berechtigten Nörgelei leider auch nicht ab. Der Prozeßbevollmächtigte des Autodoktoren hatte Silkes eMail, mit der sie sich als Zeugin anbot, an das Gericht überreicht und beantragt, sie als Zeugin zu laden.

Die Zeugin ist zu laden über meinen Gegner. Wenn das mal gutgeht.

Silke soll nämlich jetzt bestätigen, daß sie von mir „ungebetene E-Mailwerbung“ bekommt.

Das ist ein klassisches Rückzugsgefecht. Die eigentliche Frage, ob der Geschäftsführer des Kfz-Heilers ein Spammer ist, dürfte geklärt sein. Jetzt trägt er den Einwand der „unclean hands“ vor.

Das finale, prozeßrettende Argument:
Weil ich der Silke angeblich ungebetene Werbung zuschicke, dürfe ich jetzt nicht mehr reklamieren, daß der Autodoc mir ungebetene Werbung zuschickt. Eine Treu-und-Glauben-Argumentation, die immer dann bemüht wird, wenn einem sonst nichts mehr einfällt.

Nun wird sich das Gericht aber etwas einfallen lassen. Und jetzt, lieber Kollege RA Schepers, müssen Sie ganz stark sein – ein weiterer Cliffhanger:

Wenn Sie es als erster erfahren wollen, was das AG Tempel-Kreuz entschieden hat, schauen Sie mal im Sprengel Kreuzberg vorbei und kommen anschließend auf einen Caffè in unsere Kanzlei.

Und wenn Sie Silke im Gericht treffen, die sich sicher die Entscheidung anhören möchte, bestellen Sie ihr bitte eine Gruß von mir.

__
Bild: © berggeist007 / pixelio.de

, 9 Kommentare

Silkes Spammer-Support

Die heutige Sonntags-Geschichte begann mit einer Spam-eMail, die auf Wunsch einer einzelnen Dame einen – nun, sagen wir mal – etwas ungewöhnlichen Effekt auslöste.

Ein selbsternannter PR-Manager entsorgt seinen Werbemüll in unserem eMail-Postkasten. Ich habe ihn gebeten, damit aufzuhören. Worauf er mir pampig kam. Dann hat das Landgericht ihn einstweilig aufgefordert, die Spammerei zu unterlassen. Der Spammer wollte es genauer wissen und forderte das ultimative Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin. Hat er bekommen. Am 4.5.2017 fand der Show-down in der Littenstraße statt – über das Ergebnis berichte ich später noch, wenn mir das Urteil mit Gründen vorliegt. Bis dahin rege ich die Lektüre der Blogbeiträge zum Verfahrensgang an.

Hier geht es um den Support des Spammers durch die Cottbuserin Silke. Sie hatte mir ja schon damit gedroht, den Autodoc im Kampf mit ihrer juristischen Expertise zu unterstützen.

Angesichts Ihres erbärmlcihen Verhaltens mir gegenüber haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nun wohl doch dem Autodoc mit ein paar wichtigen Tips zur seite springen werde. Hätte ich sonst nicht gemacht. Aber skrupellosen Egomanen sollte man auch nal Einhalt gebieten. Um der Gerechtigkeit willen.

Und diese Drohung hat sie jetzt auch umgesetzt.

Mit EILT !! – Vermerk und unter dem Betreff Ihren Prozes gegen RA Hoenig (Berlin) (wegen angeblicher spam-mail), Landgericht Berlin, Gerichtsverhandlung morgen, 04.05. 2017 schickt sie dem Geschäftsführer persönlich eine eMail. Sie möchte dem Herrn in seinem Gerichtsverfahren gegen RA Hoenig wohl mehrere wichtige Info geben die ihm durchaus helfen könnte.

Und dann folgt plump wie ein Badewannenstöpsel der Sermon, den Silke auch schon hier in ihren Kommentaren abgesondert hat. Damit kann man leben, weil das Zeug – jedenfalls für den Kundigen auf den ersten Blick – als juristischer Unsinn identifizierbar und ohne weitere Relevanz ist: Le texte ne vaut pas l´honneur d`être nommé, würde ein Gallier dazu sagen.

Spannender sind allerdings die einleitenden Worte von Silke, mit denen sie sich dem Spammer anbiedert:

Der wirkliche Spammer ist in Wahrheit RA Hoenig. Denn der versendet – per mail – Informationen über seinen Web-Blog/seine Webseite an alle möglichen Leute – auch ungefragt und ungebeten. So wie es bei mir der Fall ist.

Wenn man in seinem Blog erstmalig einen eigenen Kommenar zu seinen Beiträgen abgibt MSS man die eigene mail-adresse angeben. Und daraufhin bekommt man dann plötzlich mails von ihm zugesangt – siehe nachfolgenden beispiel – obwohl ich NICHT angekreuzt hatte, dass ich irgendwelche mails/ Infos zu seinem Blog bekommen möchte.
Das sollten Sie unbedingt dem gericht vortragen – also schnelstmöglich Ihrem Prozessbevollmächtigtem schicken, damit der das morgen in der verhandlung vortrahen kann.

Silkes „nachfolgenden beispiel“ ist eine eMail, die sie über ein double-opt-in-Verfahren auf unserer Website zum kostenlosen eMail-Kurs bestellt hat.

Beides – Silkes eMail und den Anhang – führt der Rechtsanwalt des Spammers in das Klageverfahren ein, um seine Argumentation, der Spam des Spammers sei in Wirklichkeit gar kein Spam, damit zu unterstützen (die übrige Klageerwiderung hat ein etwas höheres Niveau, ein wenig höher).

Und jetzt? #Wasmacheichdennnun?

Machen Sie mir Vorschläge, den ich nicht ablehnen kann!


     

 

Ergebnis anschauen

Wird geladen ... Wird geladen ...

__
Bild: © Andreas Depping / pixelio.de

20 Kommentare

Möge die Gerechtigkeit siegen

Auf besonderen Wunsch einer einzelnen Dame zum Sonntag wieder etwas Spannendes:

Das ist der alles entscheidende Termin, in dem über Wohl und Wehe entschieden wird.

Ich muß mit dem Schlimmsten rechnen, nachdem die Dame (in einem nicht veröffentlichten Kommentar) angekündigt hatte:

Angesichts Ihres erbärmlcihen Verhaltens mir gegenüber haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nun wohl doch dem Autodoc mit ein paar wichtigen Tips zur seite springen werde. Hätte ich sonst nicht gemacht. Aber skrupellosen Egomanen sollte man auch nal Einhalt gebieten. Um der Gerechtigkeit willen.

Nun habe ich den Salat: Silke supportet den Autodoc (der im Übrigen von einer renommierten Berliner Kanzlei engagiert vertreten wird).

Der Termin wurde anberaumt, nachdem der Spammer die Nagelprobe im Hauptsacheverfahren beantragt hatte. Damit er sich auf unsere Klage und seine Verteidigung in Ruhe vorbereiten (und sich supporten lassen – s.o.) kann, hat er erst einmal um Fristverlängerung gebeten:

Es ist für einen Strafverteidiger befremdlich, wenn ein Zivilrechtsanwalt für die Verteidigung in einer Standardsache insgesamt fünf Wochen braucht, um ein paar – unbeachtliche – Argumente auf’s Papier zu bringen. Meine (von Rechtsanwalt Handschumacher geschriebene) Klage stammt vom 08.12.2016, das Landgericht hat sie am 31.01.2017 zugestellt und dem Spammer aufgegeben, binnen zweier Wochen auf die Klage zu erwidern. Eine ausgewogene und gut durchdachte Klageerwiderung braucht eben ihre Zeit. Trotz sachkundiger Unterstützung einer einzelnen Dame.

Jetzt aber nochmal ein Kommentar zum Verfahren aus dem Off:

Die Hauptsache könnte für Sie jetzt ziemlich peinlich – und teuer werden.

Dies Rede richtet Silke aber nicht an den Spammer, sondern an mich; denn:

Ich finde Ihr Verhalten zutiefst erbärmlich …

Na gut, dann schau’n wir mal …

To be continued …

, 40 Kommentare