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Aufforderung zur Löschung, Unterlassung und Richtigstellung

Ich habe eine Abmahnung erhalten:

An RA Carsten R. Hoenig
Kanzlei Hoenig
Berlin, Lincke-Ufer 99

Sie haben in dem von Ihnen auf Ihrer gewerblichen KanzleiWebSeite betriebenen WebBlog meinen vollen Namen veröffentlicht, so geschehen u.a. am 12.02. 2018 und 24.02. 2018 – und haben damit gegen meinen Willen und ohne mein Einverständnis meine Identität preisgegeben.

Sie haben damit in schwerwiegender Weise meine Persönlichkeitsrechte und meine Privatsphäre verletzt sowie mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Desweiteren haben Sie gegen Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen.

Außerdem haben Sie mit Ihrem Verhalten gegen das Willkürverbot aus Art. 3 GG verstoßen – und mich willkürlich gegenüber anderen Kommentatoren Ihres Blogs benachteiligt/ diskriminiert. Da den anderen Lesern/ Kommentatoren des Blogs Vertraulichkeit/ Anonymitat bezüglich ihrer Identität insbesondere des vollen Namens gewährt wird, haben Sie diese Anonymität auch mir zu gewährleisten.

Desweiteren mache ich Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die von Ihnen willkürliche und rechtswirdrige Preisgabe meines Namens dazu geführt hat, dass andere Kommentatoren in Ihrem Blog menen Namen missbrauchen und unter meinem Namen Kommentare abgeben. So dass also die anderen Leser denken, dass diese Kommentare von mir sind, was jedoch definitiv nicht der Fall ist.

Ich fordere Sie daher ausdrücklich dazu auf, es zu unterlassen, meinen Nachnamen in Ihrem Blog zu veröffentlichen und es ebenfalls zu unterlassen, Kommentare, die unter meinem vollen Namen dort von anderen geschrieben werden, zu veröffentlichen. Ihre Nennungen meines Nachnamens im Blog sowie die bisher fälschlicherweise unter meinem Namen abgegebenen Kommentare haben Sie unverzüglich zu löschen. Es handelt sich hier im Fälschungen und um einen Missbrauch meines Namens/ meiner Identität.) – (so. z. Bsp. der Kommentar am 14.02. unter meinem Namen – mit geradezu absurdem Inhalt, den ich niemals geschrieben hätte) Es besteht hier ohnehin sehr stark der Verdacht, dass Sie es selbst sind, der hier in unseriöser, rechtswidriger und geradezu hinterhältiger Weise Kommentare unter meinem Namen in Ihrem Blog abgeben.

Wegen der Verletzung meiner Persönlchkeitsrechte u.a. und zum Ausräumen einer Wiederholungsgefahr fordere ich Sie auf, eine strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, in der Sie sich zu den oben benanten Unterlassungen verpflichten. Frist zur Abgabe hierfür: Freitag, 09. März 2018, 15 Uhr.

Desweiteren fordere ich Sie wegen der schwerwiegenden Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, meiner Privatsphäre ua. dazu auf, mir ein Schmerzensgeld/ Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu zahlen.

Auch hierzu haben Sie sich in der strafbew. Unterlassungsverpflichtungserklärung zu verpflichten.
Fristsetzung zur Zahlung des Schmerzensgeldes/ Entschädigung an mich: 2 Wochen (ab 08.03.2018)

Sonst sage ich dazu nichts.

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Wenn das Silke liest

Das Wort zum Sonntag, heute via Twitter.

Wie es begann:

Und hier die Reaktionen:

Et nunc: Ludi incipiant …

, 7 Kommentare

Silke und die Zensur

Meine Güte, was hat mich Silke ausgeschimpft, wenn ich mal den einen oder anderen Blödsinn von ihr gelöscht an anderer Stelle (z.B. gesammelt und kommentiert) in einem Sonntagsblogbeitrag veröffentlich hatte. Und jetzt kommt sie auf diese Tour:

Silke hatte eine Frage zu John Wayne. Die konnte ich ihr nicht beantworten. Deswegen habe ich die Frage vergangenen Sonntag an die Crowd weitergeleitet. Das Schwarmwissen hat dann differenzierte Ergebnissen geliefert.

Augenscheinlich ist Silke aber nur schwer zufrieden zu stellen. Jedenfalls mokiert sie sich über eine dieser werthaltigen Antworten auf ihre Frage. Am vergangenen Mittwoch trudelte hier eine eMail von ihr ein.

Im html-formatierten Fließtext fordert sie mich „hiermit“ auf, einen Kommentar zu zensieren (sic!). Also zu löschen. Den hier:

Weil – meint sie samuraischwertscharf analysierend – dieser Kommentar beleidigend und menschenverachtend sei. Und nicht nur das, sondern darüberhinaus auch vörsätzlich beleidigend und menschenverachtend. Der Kommentar verletze sie in meiner Ehre.

Hui, starkes Stück!

Zuverlässig wie immer geht Silke auch davon aus, daß so ein Blogger wie ich nur über eingeschränkte Kenntnisse der Rechtslage verfügen kann. Deswegen folgt – na was? Richtig: – ihre Rechtsbelehrung:

Gemäß den gesetzlichen Vorschriten sind Sie als Webseiten-Betreiber dazu verpflichtet offensichtlich rechtswidrige Inhalte, insbesondere beleidigende Inhalte von Ihrer Internetseite zu löschen, spätestens jedenfalls nach Kenntnis bzw. ausdrücklicher Aufforderung zur Löschung.

Hmm. Das ist jetzt aber ganz schön schwierig. Auf der einen Seite gibt es ja diese viel zitierte Meinungsfreiheit. Andererseits haben wir da dieses Blogwerkdurchsetzungsgesetz. Habe ich was vergessen? Ach ja, die Zensurvorschriften, ich weiß grad nicht, wo die nun schon wieder geregelt sind. Und dann war da noch diese Silkesehrverletzungsverbotsverordnung. Ist aber auch verwirrend …

Aber Silke kennt sich aus und schreibt jetzt den ultimativen Satz:

Daher also fordere ich Sie zur unverzüglichen (!) Löschung dieses Kommentares auf.

Damit das Ganze auch ein richtiges Gewicht bekommt, unterschreibt sie die eMail mit vollem Rubrum:

Und jetzt??

Was macht man mit dieser Persönlichkeitsanalyse?


     

 

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Gern nehme ich weitere Vorschläge in den Kommentaren entgegen.
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Bild „John-Wayne-Double vor der Wanne„: © Mike Wolff (TSp), 2006

, 52 Kommentare

Silke hat eine Frage

Der heutige Sonntags-Beitrag mag unserem Blog-Maskottchen Silke helfen. Sie sucht den Popstar:

Wer ist denn eigentlich dieses drittklassige John-Wayne-Double vor dieser stark verschmutzten OldtimerKarre auf dem Foto ?
Sind Sie das etwa, Herr HoeniG ?! na, da muessen Sie aber noch ein bisschen üben. Und außerdem, da fehlen noch die Reitstiefel und der Revorlvergurt um den (Bier)-Bauch. Aber – da fällt mir ein – Sie stehen ja eher aufs Samurai-Schwert als Waffe der Wahl….
Also dann eben Revorlvergurt ohne Revolver, aber mit eingehängtem Samurai-Schwert.
Und natürlich noch ein schweissueberstroemtes Pferd, staubbedeckt vom scharfen Ritt durch die Berliner Prärie.
Also, schön üben, dann klappts vielleicht mit einem Auftritt im nächsten Western. Oder vielleicht wenigstens mit einer Komparsenrolle bei „Soko Wismar*

Hilfreiche Hinweise gern in die Kommentare.

Update und Anregung:
Bitte Popkorn und Bier in ausreichender Menge vorhalten!

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Bild: © Mike Wolff (TSp), 2006

, 35 Kommentare

Die Ansichten einer Silke

Warum fällt mir bei Silke eigentlich Heinrich Böll ein? Egal, ich wollte ja über einen anderen Clown schreiben.

Silke ist ja wieder aufgetaucht und engagiert sich weiter mit ihren Kommentaren hier im Blog. Das ist erfreulich.

Jetzt bin ich aber verwirrt ob der entgegenstehenden Rechtsansichten.

Unter dem Beitrag zur AfD-Werbung des Berliner Anwaltvereins gab es diese unterschiedlichen Standpunkte:

Ich hatte mit einem schlichten „Nö!“ geantwortet. Ein anderer Kommentator sprang mir hilfreich zur Seite:

Da war ich nun erst einmal erleichtert. Dann aber kam das hier:

Also nä, wo kommen wir denn hin, wenn sich ein Strafverteidiger an Recht und Gesetz halten soll? Nach Art. 20 GG sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Von Rechtsanwälten steht da nichts! Tja, und jetzt?

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Vollstreckungsandrohung an den Autodoc

Die Geschichte einer Abmahnung wegen eMail-Spammings und über die Uneinsichtigkeit des Spammers sowie der Support einer juristischen Laiendarstellerin kann man hier noch einmal vertiefen.

Eine kurze Zusammenfassung:

  1. Der Spammer schickt mir eine unerwünschte Werbung per eMail, meckert frech herum, weil ich ihm gesagt habe, daß ich das nicht möchte. Soweit, so kostenlos.
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  3. Daraufhin habe ich Rechtsanwalt Bert Handschumacher mit der Durchsetzung meines Abwehr- und Unterlassungsanspruchs beauftragt. Er hat dann das übliche Programm abgespult, der Spammer hat sich von einem anderen Rechtsanwalt sachkundig vertreten und sich von einer mit stabilen Selbstbewußtsein ausgestatteten Dresdnerin namens Silke supporten lassen.
  4.  

  5. Am Ende hat das Gericht kostenpflichtig genau das ausgeurteilt, was ich dem Autospammer seinerzeit mit dem Textbaustein „Minutenabmahnung“ kostenlos schon mitgeteilt hatte.
  6.  

  7. Die Kosten wurden vom Gericht festgesetzt, aber vom Autodoc noch nicht bezahlt. Deswegen bekommt der Spammer nun die – kostenpflichtige(!) – Vollstreckungsandrohung mit einer Übersicht über das, was demnächst von einem Konto auf das andere überwiesen – oder eben gepfändet – wird.

Die Chance, schlicht mit einem „Sorry, kommt nicht wieder vor“ aus der Sache herauszukommen, bekommt von mir jeder Spammer. Wer sie nicht nutzt, kann sich oben anschauen, was er riskiert.

In diesem Sinne:

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Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

, 20 Kommentare

Silke kommentiert

Nur ein kurzer Hinweis zwischendurch:

Silke nimmt Stellung zu dem Blogbeitrag „Silke weint“ und den Kommentaren von „Ad_inski, Flo, Siggi, Hoppel, WPR“ dazu.

Ich wünsche gute Unterhaltung.

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Bild: © Wolfgang / pixelio.de

, 17 Kommentare

Silke weint

Wie versprochen kommt im heutigen Sonntagsblogbeitrag noch einmal Silke zu Worte:

Atemberaubend, welchen Eindruck Silke von mir hat: Gestandene Richter am Landgericht fürchten sich vor meinen Blogbeiträgen und passen ihre Urteile entsprechend an.

Falls das ein Richter liest: Keine Angst, ich will nur spielen.

, 51 Kommentare

Das Urteil in Sachen ‚Der Autodoc und seine Silke‘

Genug am Cliff gehangen! Die lang erwartete Entscheidung ist eingetroffen.

Das Landgericht Berlin hat über meine Klage gegen den Spammer Autodoc entschieden. Trotz intensiver Bemühungen einer gewissen Silke hat die 16. Zivilkammer des Gerichts gegen die fundierte Expertise der Cottbuserin am 04.05.2017 unter dem Aktenzeichen 16 O 538/16 für Recht erkannt:

Überschaubar und wie – zumindest von Fachkundigen – zu erwarten fielen die Gründe aus. Die eMail von Autodoc an mich war unerwünschte Werbung und damit eine Rechtsverletzung, die zu unterbleiben hat. Die Entscheidung beinhaltet nichts, was nicht schon seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt war.

Um so unverständlicher ist es, daß sich der Spammer mithilfe seiner Berater auf die Hinterbeine gestellt und versucht hat, sich gegen eine stabile Rechtsprechung der beiden dafür zuständigen Zivilkammern des Landgerichts Berlin zu stellen.

Die Konsequenzen dieser Dummheiten sehen nun so aus:

Es kommen noch ein paar hundert weitere Euro oben drauf, weil Autodoc und seine Prozeßbevollmächtigten bereits Probleme mit dem Aufhebungsverfahren hatten und auch dort schon auf die Nase gefallen sind. Das Gericht hat es dem Spammer ausführlich erklärt (PDF), der hat seinen Antrag auf Aufhebung der Einstweiligen Verfügung zurückgenommen und trägt nun auch dafür noch Kosten (pdf) – in gut dreistelliger Höhe.

Weitere Kosten in vergleichbarer Höhe für die Einstweilige Verfügung (jpg) selbst runden dann das Bild der Buchhaltung des Gebrauchtteilehändlers ab.

Diese Kosten – deren Höhe ich schon nicht gar mehr berechnen kann – hätten wirklich nicht sein müssen, wenn mir der Autodoc nicht so einen Blödsinn geschrieben hätte.

Danksagungen
Ich bedanke mich bei dem Spammer – und ganz besonders bei Silke – für die gute Unterhaltung der Blogleser in immerhin sechs Blogbeiträgen.

Und ganz besonders bei Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich wieder einmal in bewährt kompetenter Weise in dieser an sich völlig überflüssigen Auseinandersetzung kompetent vertreten hat. Wir hatten viel Spaß dabei … ;-)

Und ja, liebe Silke, vorsorglich:
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sie und der Spammer können es ja in der Berufungsinstanz vor dem Kammergericht gern noch einmal versuchen. Ich habe hier reichlich Platz für weitere Blogbeiträge …

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Silkes Cliffhanger und unsaubere Hände

In meinem Rechtsstreit gegen den Gebraucht-Teil-Spammer haben wir Post vom Gericht bekommen. Das soll Gegenstand des heutigen Sonntagsbeitrags sein.

Zu dem Beitrag über Silkes Spammer Support hat der Kollege RA Schepers sinngemäß genörgelt, daß ich keine sofortige Entscheidung gebloggt habe.

Das Sitzungsprokoll, das mir heute übermittelt wurde, hilft der berechtigten Nörgelei leider auch nicht ab. Der Prozeßbevollmächtigte des Autodoktoren hatte Silkes eMail, mit der sie sich als Zeugin anbot, an das Gericht überreicht und beantragt, sie als Zeugin zu laden.

Die Zeugin ist zu laden über meinen Gegner. Wenn das mal gutgeht.

Silke soll nämlich jetzt bestätigen, daß sie von mir „ungebetene E-Mailwerbung“ bekommt.

Das ist ein klassisches Rückzugsgefecht. Die eigentliche Frage, ob der Geschäftsführer des Kfz-Heilers ein Spammer ist, dürfte geklärt sein. Jetzt trägt er den Einwand der „unclean hands“ vor.

Das finale, prozeßrettende Argument:
Weil ich der Silke angeblich ungebetene Werbung zuschicke, dürfe ich jetzt nicht mehr reklamieren, daß der Autodoc mir ungebetene Werbung zuschickt. Eine Treu-und-Glauben-Argumentation, die immer dann bemüht wird, wenn einem sonst nichts mehr einfällt.

Nun wird sich das Gericht aber etwas einfallen lassen. Und jetzt, lieber Kollege RA Schepers, müssen Sie ganz stark sein – ein weiterer Cliffhanger:

Wenn Sie es als erster erfahren wollen, was das AG Tempel-Kreuz entschieden hat, schauen Sie mal im Sprengel Kreuzberg vorbei und kommen anschließend auf einen Caffè in unsere Kanzlei.

Und wenn Sie Silke im Gericht treffen, die sich sicher die Entscheidung anhören möchte, bestellen Sie ihr bitte eine Gruß von mir.

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Bild: © berggeist007 / pixelio.de

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