Die Ansichten einer Silke

Warum fällt mir bei Silke eigentlich Heinrich Böll ein? Egal, ich wollte ja über einen anderen Clown schreiben.

Silke ist ja wieder aufgetaucht und engagiert sich weiter mit ihren Kommentaren hier im Blog. Das ist erfreulich.

Jetzt bin ich aber verwirrt ob der entgegenstehenden Rechtsansichten.

Unter dem Beitrag zur AfD-Werbung des Berliner Anwaltvereins gab es diese unterschiedlichen Standpunkte:

Ich hatte mit einem schlichten „Nö!“ geantwortet. Ein anderer Kommentator sprang mir hilfreich zur Seite:

Da war ich nun erst einmal erleichtert. Dann aber kam das hier:

Also nä, wo kommen wir denn hin, wenn sich ein Strafverteidiger an Recht und Gesetz halten soll? Nach Art. 20 GG sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Von Rechtsanwälten steht da nichts! Tja, und jetzt?

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht und mit den Begriffen verschlagwortet.

20 Antworten auf Die Ansichten einer Silke

  1. 1
    r60/5 says:

    Art. 20

    (4) Gegen jede.. haben alle… das Recht zu… Abhilfe..

  2. 2
    Ralph S. says:

    Vorschlag zur Güte:
    Sie könnten so (journalistisch) kollegial sein, der Frau Silke die einmalige¹ Gelegenheit zur Publizierung/Bewerbung ihres eigenen Blogs hier bei Ihnen (eigenständiger Blogbeitrag) zu gewähren.
    Wenn sie an Eides statt versichert, dort Kommentare zuzulassen *und*nicht* zu zensieren.

    Dann wollnmer doch ma guckn, wie sie es mit Anderer Grundrechten und ‚Grundrechten‘ hält…

    ¹ ja, beide Wortsinne

  3. 3
    Ralph S. says:

    P.S. deutliche Verbesserung Ihrer Kommentarfunktion gegenüber früher¹: „Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.“ anstatt ihn ‚einfach‘ bis zur Freischaltung nicht anzuzeigen.
    Danke dafür.

    ¹ und siehe da: Früher™ war doch nicht *alles* besser

  4. 4
    Ralph S. says:

    P.P.S. DIESEN KOMMENTAR BITTE LÖSCHEN; IST FEEDBACK FÜR SIE:

    Das mit „Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.“ scheint nur für den ersten zurückgehaltenen Kommentar zu klappen – das P.S. wurde wieder ‚verschluckt‘

  5. 5
    Freund des Blogs says:

    Ich staune, mit welchem Langmut und Zeitaufwand Sie sich mit diesen komplett substanzlosen Einlassungen befassen. Kann mir das nur als Entspannungsübung erklären…

    • So ist es. :-) crh
  6. 6
    Johannes says:

    Ja, wir brauchen vermutlich wirklich neue Inhalte in den Schulen. Beispielsweise: „Was sind eigentlich Grundrechte?“

    Bis dahin kann man ja vielleicht Linus Neumann fragen, wie seine Trolldrossel funktioniert. Wenn man sich schon mit ihnen herumschlagen muss, kann man ja wenigstens etwas Spaß haben. ;)

  7. 7
    Ichhalt says:

    Der großartige Randall Munroe hat dieses Missverständnis zur Meinungsfreiheit den Silkes dieser Welt ja sehr einfach und richtig erklärt: https://xkcd.com/1357/

  8. 8
    Zielfahnder Krawuttke says:

    Manchmal würde auch Tante Gurgel und ein Wikipedia-Beitrag genügen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)

    „Gemeinsam ist den Grundrechten, dass sie primär den Staat verpflichten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Exekutive, Legislative oder Judikative, Bund oder Land handelt. Keine Rolle spielt auch, ob der Staat unmittelbar oder mittelbar (etwa durch Selbstverwaltungs­körperschaften), ob er privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich oder gar durch juristische Personen des Privatrechts tätig wird: stets ist die öffentliche Gewalt grundrechtsverpflichtet (Art. 1 Abs. 3 GG).“

    Und selbst wenn ein RA ein „Organ der Rechtspflege“ ist, gehört der Blog-betrieb ganz sicher nicht dazu. Man muss sich also nicht einmal überlegen, ob dieses „Organ“ ein Teil des Staates ist (was es freilich nicht ist!).

  9. 9
    Erwin says:

    Ich persönlich finde jeder Blog kann einige Zerebralentkernte vertragen.
    Das lockert auf und stellt den Bezug zu deren Realität her.

  10. 10
    Roland B. says:

    Mich nervt in Blogs und Foren, daß jegliche Diskussion über das Nichtveröffentlichen von Leserbeiträgen immer sofort ins Grund(ge)setzliche abdriftet. Blogs und Foren reichen schließlich irgendwie in den journalistischen Bereich, da gibt es neben den Grundrechten und der Zensur (die es bei uns in Deutschland ja sowieso nicht geben kann, da im GG ausgeschlossen :-)) auch weitergehende Regeln und Gepflogenheiten.
    Das kann letztlich kaum jemand anderer als der Blogbetreiber beurteilen, aber ich finde, dieser darf sich nicht auf eine rein rechtliche Position zurückziehen (was Herr Hoenig ja auch nicht getan hat, ganz im Gegenteil).
    Bedenklich fände ich, wenn bestimmte Meinungen (Meinungen, nicht Dummheiten oder Trollversuche) ausgeschlossen würden bei einem mehr oder weniger marktbeherrschenden Blog/Forum oder wenn auch in einem kleineren fehlerhafte Schlußfolgerungen veröffentlicht würden („fast alle haben diese Meinung“ nach Ausschluß von Posts mit anderen Meinungen) oder wenn Post sinnentstellend gekürzt veröffentlicht würden.
    Persönlich mag ich Blogs und Foren, in denen, wenn denn mal was rausgehaut werden soll oder muß, der Eintrag des Posternamens bleibt, mit dem Hinweis, daß dieser Beitrag gelöscht wurde.
    Bei massenhaft Mist schreibenden Teilnehmer/innen dann irgendwann ersatzweise der Hinweis, daß die betreffende Person gesperrt wurde.

    Im Gegensatz zum Zielfahnder finde ich übrigens, auch wenn das nur ein Wunsch ist, keine Gesetzeslage, daß in einem demokratischen Rechtsstaat eine Reihe von Grundrechten und Grundpflichten keineswegs nur „primär“ dem Staat obliegen, sondern allgemein-gesellschaftlicher Konsens sein müssen und also auch für Individuen gelten.

  11. 11
    Schnorchel says:

    Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte nennt sich das Ganze. Gerade durch das Internet nimmt diese einen immer höheren Stellenwert ein, da Meinungsfreiheit vor allem auf Drittplattformen ausgeübt wird und nicht mehr auf der Straße. Den Bürger gilt es also immer öfter nicht vor dem Staat, sondern vor der privaten, oft mächtigeren Drittpartei zu schützen. Momentan sind das vor allem Facebook und YouTube.

    Ich sehe aber keinen Grund, dass diese Drittwirkung bis hierher durchreichen sollte:

    Zwar werden Kommentare und damit Meinungsbeiträge pauschal erlaubt. Dennoch handelt es sich hier um einen Blog (und nicht um ein Forum) – es geht also vor allem darum, dass der Autor seine Meinung äußert und nicht primär darum, dass Dritte ihre Meinung äußern. Wenn dem Autor ein Kommentar oder eine Meinung gefällt, behält er sich vor, diese auch zu veröffentlichen, indem er den Beitrag freigeschaltet. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss mithin zurücktreten, da zunächst die Zweckbestimmung der Plattform bestimmt, wie hoch das Recht der Meinungsfreiheit später eingeordnet wird.

  12. 12
    Thomas B. says:

    Mich würde es nicht einmal mehr verwundern, wenn die gute Dame es mit einer Verfassungsbeschwerde versucht. Der wohl einzige Grund, warum das noch nicht passiert ist, liegt wohl in § 34 Abs 2 BVerfGG

  13. 13
    WPR_bei_WBS says:

    Liebe Silke, Sie sollten crh auf Unterlassung verklagen! Da wird der RA Handschuhmacher aber ordentlich dran zu knacken haben :-).

  14. 14
    Franziska Schneckengruber-Stelzinger says:

    Ob Silke noch eine Strafanzeige wegen § 274 StGB und § 303a StGB plant? Schließlich kann auch ein Gratis-Online-Anbieter nicht einfach so abgelegte Daten der Vertragspartner löschen, nicht wahr Silke? Ein Skandal!

  15. 15
    Der wahre T1000 says:

    Silke ist bestimmt auch der Ansicht, das eine Zeitung ALLE Leserbriefe abdrucken muß, die bei ihr eingehen. Die Nichtveröffentlichung wäre schliesslich Zensur….

    Ich pull für Silke mal einen einen Godwin: Herr Hoenig ist ein echter Zensur-Nazi. Gewöhnen Sie sich dran.

    So, musste mal gesagt werden. Grins.

  16. 16
    Silke_ says:

    @ Freund des Blogs
    mit „substanzlosen Einlasungen“ meinen Sie ja sicher den Blogbeitrag von RA Hoenig… Da haben Sie Recht.
    Übrigens – RA Hoenig „Langmut“ zuzzugestehen, ist ja wirklich der Witz des Jahrhunderts. Ist Ihnen noch nicht dessen hochgradig cholerisches Naturell aufgefallen (und zugleich sehr narzisstisch).
    Jedenfalls: die Begriffe RA-Hoenig und Langmut schließen sich nun wirklich geradezu gegenseitig aus.So wie etwa auch: Schimmel/ schwarzes Pferd oder „Keuschheit und / Sexorgie“ oder: „Höcke und/ Ausländerfreund“
    Aber ohnehin klingen Sie irgendwie sehr nach RA Handschuhmacher, also wohl eher „Freund des Bloggers“ statt Freund des Blogs.

      1. Nein. Mit „substanzlosen Einlasungen“ ist nicht mein Blogbeitrag gemeint.
      2. Nein. Herr Handschumacher kommentiert hier, wenn überhaupt, unter seinem Klarnamen.

      crh

  17. 17
    Silke_ says:

    @ Thomas B.
    Um eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu können, muss zuvor der Rechtsweg erschöpft sein. – sogenanntes Subsidaritätsprinzip.
    Insofern trifft der von Ihnen vermutete Grund keinesfalls zu, sondern offenbart höchstens, dass Sie von Verfassungsbeschwerden keine Ahnung haben.

  18. 18
    Der wahre T1000 says:

    @Silke: bei Ihnen bin ich mir echt nicht klar, ob sie nur ein Troll sind oder das wirklich ernst gemeint ist. Jedenfalls amüsiert es mich grandios, genauso wie die (vermutlich absichtlich eingebauten) Rechtschreibfehler.

    Es passt nämlich nicht zusammen, wenn jemand auf orthographischem Hauptschulniveau über das „Subsidaritätsprinzip“ lamentiert. Sie müssen sich schon mehr anstrengen: entweder um naiv/dämlich zu erscheinen oder tatsächlich klug. Ich tendiere gerade zu ersterem, bin mir aber nicht sicher.

  19. 19
    Silke- says:

    @ Liper T1000!
    Wohin Sie tendieren ist mir, ehrlich gesagt, völlig Wurscht. Es erstaunt mich allerdings etwas, dass Sie so wahnsinnig viele Rechtschreibfehler in meinen Kommentaren entdeckt haben wollen. In meinem Kommentar bezüglich einer Verfassungsbeschwerde (Nr. 17) gibt es keinen einzigen Rechtschreibfehler.
    Und in dem Kommentar zuvor (Nr. 16) an den „Freund des Blogs“ gibt es einen einzigen (Flüchtigkeits)fehler, nämlich ein fehlendes s in Einlassungen.
    also – vielleicht können Sie einfach nicht richtig lesen?!
    Daher mein Tip an Sie: Wie wäre es mal mit einer neuen Brille? Oder mit einem neuen Gehirn?
    Sowas gibts derzeit im Weihnachtsschlussverkauf sicher sogar im Sonderangebot. Besonders preiswert und hübsch verpackt in Geschenkpapier.
    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und allen anderen ein schönes Weihnachtsfest.

  20. 20
    Lobotomie says:

    Silke wünscht sich zu Weihnachten ein neues Gehirn. Freiwillige vor!

    Frohe Weihnachten!