Berufsrecht der Rechtsanwälte

Die versackte Retourkutsche des Betreuers

Da bewege ich mich einmal außerhalb des Strafrechts und prompt fange ich mir eine Kammerbeschwerde ein.

Meine Mandantin ist eine hochbetagte Frau, der das Amtsgericht Neukölln einen Berufsbetreuer übergestülpt zur Seite gestellt hat. Gefragt wurde sie nicht. Auch die vorgeschriebenen üblichen Recherchen nach einem ehrenamtlichen Betreuer sind unterblieben. Das mag an der Eilbedürftigkeit gelegen haben. Oder an dem intakten Netzwerk des Betreuers. Ich weiß es nicht sicher, hatte und habe da aber etwas im Instinkt.

Deswegen hat mich die Betreute mit ihrer Interessenwahrnehmung beauftragt: Ich soll das Betreuungsverfahren prüfen und gegebenenfalls darauf hinwirken, den Berufsbetreuer gegen einen ehrenamtlichen Betreuer abzulösen. So einen Auftrag kann auch eine Betreute erteilen, solange sie noch über einen natürlichen Willen verfügt. Das war und ist hier der Fall.

Spricht man mit erfahrenen Berufsbetreuern, ist so ein Betreuerwechsel grundsätzlich gar kein Problem. Jedenfalls dann nicht, wenn man es mit seriösen Betreuern zu schaffen hat.

Hier stemmte sich der Betreuer mit allen Mitteln (und u.a. ziemlich üblen Nachreden) gegen seine Entpflichtung und wurde dabei von seinem Netzwerk auch unterstützt. Wenn mich mein Judiz nicht täuscht, spielt das Vermögen meiner Mandantin dabei keine Nebenrolle.

Es gab einige Verfahren, in denen ich als Bevollmächtigter der Betreuten das Handeln des Betreuers einer rechtlichen Überprüfung zugeführt habe. Das lief eigentlich alles in einigermaßen geordneten Bahnen ab, machte dem Betreuer aber augenscheinlich erst Arbeit und dann schlechte Laune.

Aus dieser Laune heraus mauerte er auch mit Informationen darüber, ob und ggf. wie er sich um das Wohl und Wehe seiner Klientin bemüht hat. Das habe ich hingenommen und mir die Infos über die – mühsam gegen den Willen der Richterin und der Rechtspflegerin (Netzwerk, siehe oben) erkämpfte – Akteneinsicht beim Betreuungsgericht abgeholt.

Dann vermisste meine Mandantin ihr Gebiss. Ich vermute, sie hat es in ein Taschentuch eingewickelt und das dann versehentlich entsorgt. Sowas passiert auch Menschen, die nicht an einer Demenz erkrankt sind.

Das war vor meiner vierwöchigen Auslandsreise vor Ostern. Nach meiner Rückkehr teilte mir meine Mandantin mit, dass sie immer noch keinen Ersatz habe. Auch sei sie noch nicht beim Zahnarzt gewesen, der für Ersatz hätte sorgen sollen, vielleicht auch erst mithilfe eine Provisoriums. Meine Fragen an die Pflegeeinrichtung und an den Betreuer, was unternommen wurde, blieben unbeantwortet.

Meine Mandantin hatte nicht nur massive Probleme bei ihrer Ernährung, sie litt auch sehr unter ihrem Aussehen und traute sich auch nicht mehr ausser Haus.

Nach weiteren vier Wochen ist mir der Kragen geplatzt und ich habe dann das gemacht, was ich als Strafverteidiger eigentlich nie mache: Ich habe den Sachverhalt in eine Strafanzeige gegossen, diese dann nach Moabit geschickt und das Betreuungsgericht entsprechend darüber informiert.

Und was soll ich sagen: Ein paar Tage später saß die alte Dame beim Zahnarzt. Mein erstes Ziel hatte ich erreicht. Was nun aus dem Strafverfahren gegen den Betreuer wird, interessiert mich eigentlich nicht weiter. Ob er nun wegen unterlassener Hilfeleistung oder was-weiß-ich-auch-immer die Hammelbeine lang gezogen bekommt, ist nicht mehr mein Ding.

In der vergangenen Woche habe ich jedoch Post von der Rechtsanwaltskammer (RAK) bekommen:

Der Betreuer hatte seine Pferde gesattelt und eine Retourkutsche gestartet. Auf fünf fetten Seiten mit 25 Anlagen („Belege“) hat er seinem Ärger über mich und meine Arbeit Luft gemacht und „Fakten“ vorgetragen:

Fakten etwa von dieser Qualität:

Damit (also mit diesem und anderem Unsinn) hat sich nun stundenlang ein Kollege des RAK-Vorstands auseinandersetzen müssen, um das Beschwerdevorbringen als das zu zerpflücken, was es ist: Ein emotionsgesteuerter, ansonsten ahnungsloser Versuch, sich der Kontrolle durch einen netzwerkunabhängigen Beobachter zu entziehen.

Am Ende der dreiseitigen, sauber begründeten Beschwerdeentscheidung hatte der Kollege dann folgende salbungsvollen Worte gefunden:

Damit kann ich leben. Und meine Mandantin auch erst einmal. Den Rest erledigen dann wieder das Betreuungsgericht beim AG Neukölln und für meine Beschwerden das Landgericht Berlin.

Ich frage mich nun aber doch, ob dem Herrn Berufsbetreuer klar ist, dass so eine Kammerbeschwerde auch in einem weiteren Strafverfahren münden kann – gegen ihn als Beschwerdeführer. Näheres kann er ja in der Kommentierung zu § 164 StGB nachlesen oder sich von einem Verteidiger erklären lassen.

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Bild (CC0): Gellinger / via Pixabay

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Kein (dritter) Weg in den Faschismus

Ein gewisser Herr Klaus Armstroff, laut Wikipedia ein deutscher Elektriker, Politiker und Neonazi, hat sich beschwert. Über mich.

Genauer gesagt: Über die in diesem Blogbeitrag kundgetane Solidarität mit ein paar Plakatverschöneren, die dem verstromten Politnazi nicht gefallen hat.

Mit einer einzeilig in 10-Punktschrift gehaltenen Ansammlung von Grammatik- und Rechtschreibefehlern (der Klassiker einer querulatorischen Beschwerdeschrift) hat er die Kollegen der Rechtsanwaltskammer Berlin gelangweilt.

In dem Blogbeitrag hatte ich geschrieben, dass …

… ich es schätze, wenn sich Menschen gegen die menschenverachtende Propaganda dieser Faschisten stellen.

Ein paar Jungs hatten die Plakate des sogenannten „III. Weg“ verschönert, wurden dabei (leider) erwischt und befürchteten nun, dass ihre Adressdaten in die Hände dieser nationalen Sozialisten fallen könnten.

Warum ich der Ansicht bin, dass es sich bei den Pseudopartei-Mitgliedern um Faschisten handelt, ergibt sich unter anderem auch aus der Wikipedia:

Der III. Weg (auch: Der Dritte Weg, Kurzbezeichnung: III. Weg) ist eine rechtsextremistische Kleinstpartei. Sie wurde am 28. September 2013 unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NPD-Funktionäre und Aktivisten des im Juli 2014 verbotenen Freien Netzes Süd (FNS) gegründet. Sie gilt als Versuch, das FNS unter dem Schutz des Parteienprivilegs weiterzuführen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen deutlichen Einfluss von Neonazis in der Partei festgestellt.

Jetzt kann man diskutieren, ob Armstroff und das andere Gesindel in der „Partei“ Faschisten sind. Für diese Qualifizierung gibt es keine eindeutige Definition. Aber jeder weiß, was damit gemeint ist.

Gegen diese Bezeichnung hat sich die Spitzenkandidat Klaus Armstroff aber gar nicht gewehrt. In seiner Beschwerde schreibt er:

Dem Spitzennazi missfiel es nur, dass ich den Plakatmalern geraten hatte, sich beim Malen nicht erwischen zu lassen, und dass ich für diesen zivilen Ungehorsam gewisse Sympathien hege:

Und das ist dann auch ein Grund zur Sorge, die sich der drittbewegte Armstroff macht: Die Sorge um das Ansehen der Anwaltschaft.

Ich meine, dass das Ansehen der Anwaltschaft nicht leidet, sondern nur gewinnen kann, wenn wir uns konsequent diesem Pack entgegenstellen und verhindern, dass sie die Grundlagen abschaffen, die es ihnen erst überhaupt ermöglichen, ihre widerwärtige Propaganda zu verbreiten.

Ich bedanke mich bei den Kollegen der Rechtsanwaltskammer, dass sie die Beschwerde selbstverständlich zurückgewiesen haben:

Der Blogbeitrag war weder strafbar, noch berufsrechtswidrig, sondern notwendig, um zu zeigen, dass solche Charakterbaracken hier unerwünscht sind.

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Bild oben: Superikonoskop – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, durchgestrichen von crh

Bild unten: Robin Higgins from Pixabay Von crh entführt beim stets lesenswerten Volksverpetzer

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