Potsdam

Hörhinweis: Der Präsident heute Abend im Radio

Aus höchst zuverlässiger Quelle wurde mir folgender Kassiber übermittelt:

Am 10. Juli strahlt Antenne Brandenburg zwischen 21 und 22 Uhr eine Sendung mit Dirk Ehlert, dem scheidenden Präsidenten des Potsdamer Landgerichts, aus. Sie hören den Sender in Berlin, Potsdam und Umgebung auf der Frequenz 99,7.

Pressetext Dirk Ehlert

Er war Amtsrichter, Landrichter, Staatsanwalt, Rechtsberater in Saudi-Arabien und zuletzt Präsident des Potsdamer Landgerichts. Jetzt geht Dirk Ehlert in Pension.

Wie sehen seine Zukunftspläne aus? Was hat Dirk Ehlert als Jurist auf der Arabischen Halbinsel erlebt? Welche spektakulären Verfahren gab es in seiner Amtszeit, und wie ist es, sie als „Insider“ zu verfolgen? In welchem Zustand ist derzeit die brandenburgische Justiz? Warum dauern die Verfahren hier so lange? Und welche Folgen hat es, dass überall Richter und Staatsanwälte fehlen?

Am 10. Juli ist Dirk Ehlert zu Gast im „Antenne-Gespräch“. Im Studio ist Lisa Steger.

Ich bin gespannt, ob das Potsdamer Pillendienst-Verfahren und meine Kritik an den Zuständen (sic!) der Potsdamer Staatsanwaltschaft auch Thema des Gespräches sein wird.

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Der Irrsinn mit den Häppchen

PapiermännchenSeit 2011 (oder vielleicht auch schon früher) versucht ein Staatsanwalt, Unmengen an Papier in den Griff zu bekommen. Der bedauernswerte Mann scheint seit Jahren daran zu verzweifeln, seine Ermittlungen einigermaßen sinnvoll zwischen die Aktendeckel zu bekommen.

An der mittelalterlichen Aktenführung, die mal was trennt, dann wieder verbindet, hat sich auch im Jahre des Herrn 2016 scheinbar nichts geändert.

In dem neuerlichen Durchgang des Potenzpillen-Komplexes bastelt besagter Ermittler weiter und weiter an Zweit-, Dritt-, Viert- und X-fach Akten. Diese Kopiesätze geistern durch die Weltgeschichte und werden heute hier, morgen dort (*) geführt und ergänzt.

Dieser Irrsinn äußert sich dann in so einer Bedienungsanleitung für ein Aktenpuzzle:

Aktenführung

Es ist wirklich nicht zu fassen, womit sich die Potsdamer Staatsdiener beschäftigen.

Nun ist es ja nicht so,
daß den Ermittlungsbehörden, insbesondere denen im Lande Brandenburg, keine (technischen) Möglichkeiten zur Verfügung stünden, die Akten auch in Umfangsachen übersichtlich zu führen. Das was (mir) die Anbieter auf dem letzten EDV-Gerichtstag vorgeführt hatten, hat selbst mich überrascht.

Es gibt sie, die Software für die elektronische Aktenführung in der Strafjustiz. Und es gibt Staatsanwaltschaften, die sie bereits nutzen. Dabei ist schon klar, daß es bislang noch keine gesetzlichen Grundlagen für die digitale Akte im Strafprozeß gibt. Diese werden auch noch reichlich Zeit auf sich warten lassen. Und daß noch viele Hürden überwunden werden müssen, bis sie verbindlich und einheitlich in der Praxis Einzug halten … geschenkt, das sind sie eben, die justiziellen Mühlen.

Aber daß ein Cybercrime-Verfahren wie der millionenschwere Onlinehandel mit Potenzpillen seit Jahren mit dem lyrisch anmutenden Gebastel dieses Staatsanwalts klarkommen muß, ist schlicht eine Zumutung für alle Beteiligten. Das Recht auf Akteineinsicht kann auch dadurch vereitelt werden, daß man dem Verteidiger die umfangreichen Akten chaotisch zusammengewürfelt und häppchenweise zur Verfügung stellt.

WadergrüßtdenStaatsanwalt

So vergeht Jahr um Jahr,
und es ist mir längst klar,
dass in Potsdam es bleibt,
wie es war.

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Bild oben: © bardo / pixelio.de
Bild rechts: © Robert Weißenberger / scala

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Abkömmlichkeit der Ermittlungsakte

Der freundliche Staatsanwalt hatte mir mitgeteilt, die Ermittlungsakten seien „unabkömmlich“. Deswegen hat er mir die beantragte Akteneinsicht verweigert. Darüber hatte ich vor ein paar Wochen bereits berichtet.

Es ist in einem solchen Verfahren wie diesem nicht allzu viel vorstellbar, weshalb einem Verteidiger die Akten nicht zur Einsicht vorgelegt werden. Einer von wenigen Gründen ist so ein Beschluß, der sich in der Akte befindet:

Durchsuchungsbeschluß

Die Suche nach Beweismitteln hat selbstredend eine größere Erfolgsaussicht, wenn der Durchsuchte nicht damit rechnet. Nun, wenn eine Akte „unabkömmlich“ ist (ich übersetz‘ das jetzt ‚mal: … wenn die Akteneinsicht den Untersuchungszweck gefährden kann, § 147 StPO), konnte sich der Beschuldigte an einer Hand abzählen, warum das der Fall ist. Jedenfalls dann, wenn er von einem Strafverteidiger beraten wird.

Aber diese Information war in diesem Fall noch nicht einmal wirklich nötig. Denn:

Durchsuchungsbeschluß02

Was, bitteschön, erwartet die Potsdamer Ermittlungsbehörde in einem Cybercrime-Verfahren, wenn der Tatzeitraum bis zu acht(!) Jahre zurückliegt. Hat dieser Staatsanwalt wirklich auf seinem Schemel vor dem Resopalschreibtisch davon geträumt, bei einem Informatiker noch Rechner zu finden, auf denen sich „verräterische“, also für das Verfahren verwertbare Spuren entdecken lassen? Mir fallen da gerade ein paar ziemlich flache Beamtenwitze ein …

Die Kriminalbeamten vor Ort, die sowieso schon Dunkles ahnten, waren allerdings ein wenig klüger und erfahrener: Nach der TrueCrypt-Paßwortabfrage beim Booten haben sie die Finger von den (und die) Rechner/n stehen lassen.

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Vergleichende Staatsanwälte und respektable Richter

4710_web_R_by_Jens Goetzke_pixelio.deDas Potsdamer Pillendienst-Verfahren war in vielerlei Hinsicht etwas ganz Besonderes. Einen Punkt möchte ich hier mal herausgreifen und damit auch ein Versprechen einlösen, das ich dem Vorsitzenden Richter und der Beisitzenden Richterin gegeben habe.

Daß eine Staatsanwaltschaft keinerlei Sympathien für Angeklagte hegt, wundert niemanden. Auch wenn man dieser Behörde schier grenzenlose Objektivität unterstellt, sind die Dezernenten spätestens beim Schlußvortrag – meist aber bereits mit Anlage der Akte – felsenfest davon überzeugt, es auf der anderen Seite des Saales mit strafwürdigen Menschen zu tun zu haben. Das kann man hinnehmen. Für das notwendige Gegengewicht hat das Strafprozeßrecht den Strafverteidiger installiert.

Nicht akzeptabel – jedenfalls nicht für mich – und brandgefährlich ist es aber, wenn ein Staatsanwalt Angeklagte in einer Wirtschaftsstrafsache mit Massenmördern in einen Sack steckt. Was sich Herr Staatsanwalt Alexander Roth und sein Aufpasser, Herr Oberstaatsanwalt Kurz, mit dem Nazivergleich – sanktionslos! – herausgenommen haben, empfinde ich als eine niveaulose Ungeheuerlichkeit. Die Einzelheiten dazu hatte ich hier in einem Blogbeitrag beschrieben. Hier noch einmal knackig zusammen gefaßt:

Herr Alexander Roth soll sinngemäß vorgetragen haben, so wurde mir von Beoabachtern aus dem Parallel-Prozeß berichtet, daß sich die Abfertiger der Züge, in denen bis 1945 über 5 Millionen europäische Juden zum Vergasen in die östlichen Vernichtungslager transportiert wurden, mit denselben Argumentationsmustern aus ihrer Verantwortung hätten stehlen wollen, wie nun die angeklagten Webmaster in dem Pillendienst-Verfahren.

Dieser Staatsanwalt war in „unserem“ Verfahren glücklicherweise nicht der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Und das war auch gut so, nicht nur für das Klima im Saal 6 des Landgerichts Potsdam.

Aber die dortige Staatsanwaltschaft hat auch noch andere Vertreter. Damit meine ich jetzt nicht den Supporter des Nazivergleichers. Sondern Herrn Staatsanwalt Dr. Nolte. Auch er bemühte – wiederum im Plädoyer – einen Vergleich, um die – aus seiner Sicht – besondere Verwerflichkeit des Tuns meines Mandanten und der anderen Angeklagten zu illustrieren. Und griff damit an einer anderen Stelle ins Klo.

Ich habe die Ausführungen des Herrn Staatsanwalt Dr. Nolte in meinem Schlußvortrag gewürdigt. Aus meinem Manuskript:

Herr Staatsanwalt Dr. Nolte stellte in seinem Vortrag einen Kontext her zu

  • Aids-Präparaten, die von bewaffneten Räubern in Südafrika geraubt werden, um sie gewinnbringend auf dem europäischen Markt zu verkaufen.
  • Krebsmitteln mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum, die statt zur Entsorgung gebracht wieder an Patienten verabreicht werden

Der Staatsanwalt grenzt den Pillendienst zu diesen Machenschaften zwar ab und anerkennt, daß es hier nicht um lebenserhaltende Medizin geht und die Live-Style-Produkte [gemeint waren die Potenz- und Schlankheitsmittel] nicht in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt wurden.

Dennoch bezeichnen Sie, Herr Dr. Nolte, meinen Mandanten als Teil dieser „Arzneimittel- und Medikamenten-Mafia“

Ich zitiere aus Wikipedia:

„Mafia war ursprünglich die Bezeichnung für einen streng hierarchischen Geheimbund, der seine Macht durch Erpressung, Gewalt und politische Einflussnahme zu festigen und auszubauen versucht und seine Wurzeln in Sizilien hatte.“

Mein Mandant (und auch die anderen Mitglieder des Pillendiensts) haben zu keiner Zeit Gewalt ausgeübt, niemanden erpresst, keinen Einfluß auf die Politik genommen.

Der Pillendienst hat mit der neapolitanischen Camorra oder mit der kalabrischen ’Ndrangheta nichts gemein.

Keiner der drei Köpfe der Gruppierung ist mit einem Don Vito Corleone vergleichbar.

Und mein Mandant heißt auch nicht Michaele.

Wikipedia zum status quo: „Heute ist „Mafia” ein internationales Synonym für organisierte Kriminalität. „Mafia” wird gleichgesetzt mit gewalttätigen und verschworenen Geheimgesellschaften und kriminellen Klans, die sich in der Prostitution, dem Menschenhandel, dem Drogenhandel betätigen und die ihre Einkünfte aus Erpressung, insbesondere der Schutzgelderpressung, dem illegalen Glücksspiel und Subventionserschleichung bzw. Subventionsbetrug bestreitet.“

Mit Verlaub: Der Vergleich des Pillendiensts mit der Mafia ist nicht akzeptabel!

Aber zur Ehrenrettung: Für Sie, Herr Dr. Nolte, spricht aber, daß Sie sich nicht soweit aus dem Fenster gelehnt haben wie Ihr Kollege Alexander Roth, der es sich nicht verkneifen konnte in seinem Schlußvortrag in einem der anderen Pillendienst-Verfahren sogar einen unsäglichen Nazivergleich anzustellen. (der im Übrigen von OStA Kurz für völlig in Ordnung gehalten wurde!)

Ich kann es nachvollziehen, wenn Sie sich freuen und auch ein wenig stolz darauf sind, diesen großen Tatkomplex durchermittelt und zur Anklage gebracht zu haben. Hängen Sie sich dafür so viele Jagdtrophäen wie sie möchten in Ihren Dienstzimmern an die Wände.

Aber verschonen Sie uns und die Öffentlichkeit mit dieser Art von unsäglichen Gleichsetzungen und Vergleichen.

Natürlich habe ich die Verbindung zu der „umgangssprachlich verständlichen“ Qualifizierung von Mitgliedern des Pillendiensts als „krimineller Haufen“ durch den Voritzenden Richter hergestellt, sie aber im Verhältnis zu jenen Nazi- und Mafiavergleichen durch die beiden Staatsanwälte als fast schon sympathisch, zumindest aber ziemlich niedlich bezeichnet.

Ich vertrete die Ansicht, daß solchen Menschen, wie diesen drei Staatsanwälten Roth, Nolte und Kurz, keinerlei Respekt gebührt. Auf diesem Niveau eine Anklage zu führen und Menschen gegenüber zu treten, die einen Fehler gemacht haben, den sie – wie mein Mandant – bereuen und dafür die Verantwortung zu übernehmen bereit sind, ist widerlich. Sie sollten sich schämen, Strafverfolger!

Es war nicht zu erwarten, daß der Vorsitzende Richter bei der Begründung des Urteils der Strafkammer genauso kräftig ins Horn blasen würde wie ich es hier in dem Blogbeitrag und in meinem Plädoyer getan habe. Aber immerhin machte der Vorsitzende – sicherlich gut beraten von seiner Beisitzerin und seinem Berichterstatter – ganz deutlich, daß zwischen den verwerflichen Taten der Verurteilten und einer Mafia Welten liegen. Noch nicht einmal „mafiöse Strukturen“ attestierte das Gericht der Pillenbande. Es sei Ihnen „nur“ um’s Geld gegangen, nicht um Erpressung, nicht um Mord und Totschlag und auch nicht um den Versuch politischer Einflußnahme. Nix Camorra, keine ’Ndrangheta.

Für diese deutlichen Worte in die Richtung der Staatsanwaltschaft möchte ich mich bei den Richtern bedanken, die in einer angemessenen (sic!) Form über das Verhalten meines Mandanten geurteilt haben. Auch wenn ich mit dem Ergebnis nicht ganz zufrieden sein kann, die Begründung des Urteils jedenfalls in diesem Punkt verdient Respekt.

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Bild: © Jens Goetzke / pixelio.de

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Die Urteile im Potsdamer Pillendienst-Verfahren

424811_web_R_K_B_by_Michael Grabscheit_pixelio.deHeute hat das Landgericht Potsdam nach 22 Hauptverhandlungsterminen das Urteil in dem Pillendienst-Verfahren verkündet. In den vergangenen zwei Terminen hatten zuerst die Staatsanwaltschaft, einen Verhandlungstag später dann Nebenklage sowie Verteidigung plädiert und ihre jeweiligen Anträge gestellt.

Dabei hat es eigentlich keine Überraschungen gegeben, nachdem im Laufe des Verfahrens mehrfach Gespräche über ein mögliches Strafmaß gegeben hat. Eine förmliche Abrede hat es nur in Bezug auf einen der Angeklagten gegeben.

Die Anträge der Staatsanwaltschaft lauteten:

  • Für M.: 7 Jahre 10 Monate
  • Für B.: 2 Jahre 6 Monate
  • Für G.: 3 Jahre
  • Für S.: 2 Jahre 9 Monate
  • Für R.: 1 Jahr

Die Anträge der Verteidigungen lauteten:

  • Für M.: 6 Jahre
  • Für B.: kein konkreter Antrag
  • Für G.: kein konkreter Antrag
  • Für S.: kein konkreter Antrag
  • Für R.: Freispruch

Die Urteile:

  • Für M.: 6 Jahre 3 Monate
  • Für B.: 2 Jahre, mit Bewährung
  • Für G.: 2 Jahre, mit Bewährung
  • Für S.: 2 Jahre, mit Bewährung
  • Für R.: 1 Jahr 2 Monate, mit Bewährung

Neben diesen grundlegenden Anträgen und Entscheidungen hat es eine Reihe von weiteren Beschlüsse und Anordnungen gegeben.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

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Strafmaßerwägungen aus der Schießbude

Der Oberstaatsanwalt plädiert.

Für den Angeklagten spricht, daß der Auszug aus dem Bundeszentralregister keine Eintragungen enthält.

Gleichwohl darf die schwere Tat nicht vergessen werden, die er [vor einem Vierteljahrhundert. crh] begangen hat.

In diesem Zusammenhang darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Angeklagte sich lange Zeit im Ausland aufgehalten hat und deswegen keine Straftaten von ihm registriert werden konnten.

Ich werde den Oberstaatsanwalt irgendwann einmal fragen, auf welcher Kirmes er sein Staatsexamen geschossen hat.

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Nicht lustig: Kosten in unbekannter Höhe

717584_web_R_by_FotoHiero_pixelio.deIn meinem ersten Beitrag über den geplatzen Pillenprozeß vor dem Landgericht Potsdam habe ich ein Schlaglicht auf die Kosten geworfen, die dem Steuerzahler entstehen werden, weil das Gericht bei der Besetzung an Ersatz-Schöffen gespart hat. Weil ein Hauptschöffe verstorben war, muß nun die Reset-Taste gedrückt werden.

Das sei schrecklich bedauerlich, sagte Gerichtssprecherin Sabine Dießelhorst dem rbb. Also nicht das Sparen oder der Neustart, sondern der Tod des Schöffen. Selbstverständlich.

Die Einsparung sei der Schwierigkeit geschuldet, Schöffen zu finden, teilte Alexander Julian Kitterer, Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums, dem rbb ergänzend mit. Man muß aber auch nicht alles glauben, was in der Zeitung steht.

Wie man für eine angemessene Anzahl von Schöffen sorgen könnte, wenn man wirklich wollte, soll nicht das Problem der Verteidigung sein. Ideen hätte ich schon, wenn ich mir mal das Gesetz anschaue. Das steht nämlich ziemlich detailliert da drin.

Das Problem ist die Kostenfolge für die Angeklagten. Die haben nämlich das Problem. Wer hat am Ende – also im Fall einer Verurteilung – denn für die Kosten des durch diese Mißwirtschaft notwendig gewordenen zweiten und dritten (usw. …) Durchgangs gerade zu stehen?

Die rbb-Journalistin Lisa Steeger hat mir diese Frage auch gestellt:

Unklar ist derzeit, wer die Verteidiger bezahlt. „Die Anwaltskosten werden explodieren“, prognostiziert Rechtsanwalt Carsten Hoenig, der in einem anderen Pillen-Prozess einen Angeklagten verteidigt. „So etwas kann auch im sechsstelligen Bereich liegen.“

Selbst wenn der zweite Satz des Richters bei der Urteilsverkündung lauten sollte …

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Verurteilte, mit Ausnahme der Kosten und Auslagen, die durch die Aussetzung des Verfahrens entstanden sind.

… bleiben an dem Angeklagten, der sich durch einen Wahlverteidger mit einer Vergütungsvereinbarung verteidigen läßt, im Ernstfall immer noch immense Kosten hängen. Das sind dann nicht nur die Verteidigerkosten, sondern zusätzlich (!) solche Kleinigkeiten wie Verdienstausfall, Verlust des Arbeitsplatzes oder Insolvenz des eigenen Unternehmens. Das ist nicht lustig!

Und das alles nur, weil ein Vorsitzender Richter Rücksicht nimmt auf die prekäre Lage des Justizhaushalts und auf das Unvermögen der Justizverwaltung, für eine angemessene Ausstattung des Gerichts zu sorgen.

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Bild: © FotoHiero / pixelio.de

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Potsdam platzt zum zweiten Mal

462613_web_R_by_Dieter_pixelio.deDie Ressourcen der (Straf-)Justiz sind knapp. Aus welchen Gründen auch immer. Die einen sagen, es gibt Wichtigeres, als sich um Strafverfahren zu kümmern. Die anderen vertreten die Ansicht, einen Rechtsstaat gibt es nicht zum Schnäppchenpreis.

Warum auch immer: Es wird versucht, mit möglichst wenig Aufwand wenigstens einen Mindeststandard anzubieten. Diese justizielle Geiz-ist-geil-Methode ist jetzt in am Landgericht Potsdam (erneut) nach hinten losgegangen.

Statt (wenigstens) die Schöffenbank mit einem Ersatzspieler zu besetzen, der im Fall einer Verletzung oder anderen Gründen (Befangenheit wäre z.B. ein solcher) die Fortsetzung des Spiels zu gewährleisten, hat die Kammer voll auf Risiko gesetzt. Und ist dabei wieder auf die Nase gefallen.

Das Verfahren, das wegen Erkrankung einer (Berufs-)Richterin kurz nach dem Start ausgesetzt und von vorn beginnen mußte, ist nun erneut geplatzt: Ein 61 Jahre alter Schöffe ist verstorben. Das Verfahren dauerte bis hierher bereits anderhalb Jahre. Alles für die Katz.

Denn sobald die Strafkammer wieder vollständig ist, fängt das Spiel ganz von vorn an: Die Angeklagten werden erneut gefragt, wie sie heißen, wo sie wohnen und wie alt sie sind …

Der Geizige Steuerzahler bezahlt doppelt. Na wenigstens wird sich das beim Strafmaß bemerkbar machen müssen. Auch an jenem Ende wird dann gespart.

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Bild: © Dieter / pixelio.de

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Meditationsempfehlung für den Staatsanwalt

702736_web_R_by_Uwe Wagschal_pixelio.deEine unterhaltsame und kurzweilige Beweisaufnahme stand auf dem Programm, an der ich als Zeugenbeistand teilnehmen durfte. Von Anfang an war eine elektrisierende Atmosphäre im Saal zu verspüren, die ihre beiden Pole auf den Verteidigerbänken einerseits und bei den beiden Staatsanwälten andererseits hatte.

Es begann damit, daß der Herr Staatsanwalt lauthals einen der Angeklagten rügte. Er hatte den Vorsitzenden nicht mit seinem Titel, sondern mit seinem Nachnamen angesprochen. In den Augen des Herrn Staatsanwalts wohl ein Sakrileg und aus seiner Sicht ein Fall der Nothilfe für den hilflos der Respektlosigkeit ausgesetzten, bedauernswerten Vorsitzenden.

Anschließend wurde ausführlich diskutiert, welche Rechte ein Herr Staatsanwalt hat, wenn er die Ansicht vertritt, daß es in der Hauptverhandlung drunter und drüber geht. Das Ergebnis: Ja, er darf – Ziffer 128 RiStBV. Ob die höfliche(!) Anrede eines Vorsitzenden mit seinem Namen allerdings ein Einschreiten des schneidigen Herrn von der Kavallerie bedarf, ist keine Geschmackssache.

Nun, die Spannung stieg, wechselseitige Rügen bei der Befragung, turbulente Stimmung und verbale, aber lautstarke Auseinandersetzungen. Ich saß mit meinem Mandanten zwischen den Fronten in der ersten Reihe; wir schauten mal nach links, mal nach rechts und hatten gute Unterhaltung (und schon wieder kein Popcorn dabei). Bis dem Vorsitzenden der Kragen platzte und, um die Streithähne durch eine Zwangspause wieder auf Normaltemperatur zu bringen, die Unterbrechung für 10 Minuten anordnete.

Von der Verteidigerbank kam der Vorschlag in Richtung des Herrn Staatsanwalts:

Mach Yoga!

Was sofort zu einem #Aufschrei führte – der Herr Staatsanwalt forderte den Vorsitzenden auf, diese Aufforderung zu protokollieren:

Der hat mich geduzt! Der hat „Mach Yoga!“ zu mir gesagt! Ich will, daß das protokolliert wird!

Protokolliert wurde nichts, weil sich irgendwie kein Zeuge gefunden hatte, der – außer dem Adressaten – diese Ungeheuerlichkeit gehört haben will. (Ich auch nicht, man hat mir nur davon berichtet.)

Ein jeder blamiert sich so gut er kann. Aber so sind manche Menschen eben: Im Schlußvortrag vor voll besetzter Galerie mit großer Selbstverständlichkeit einen Nazivergleich zu einer Verteidigungsstrategie ziehen, aber dann „Rabääh!“ schreien, wenn ein freundlicher und hilfsbereiter Verteidiger eine im Grunde nützliche Empfehlung ausspricht.

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Bild: © Uwe Wagschal / pixelio.de

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Peinliche Befragungen nach dem Lustprinzip

695211_web_R_K_B_by_Timo Klostermeier_pixelio.deIn dem Potsdamer Pillendienst-Verfahren waren insgesamt acht Zeugen geladen. Drei waren nicht erschienen, zwei davon „unentschuldigt“. Die Ladungen haben bei allen Zeugen sicherlich (erneut) zu erhöhtem Blutdruck geführt.

Den Angeklagten in diesem Verfahren wird u.a. vorgeworfen, unter anderem Potenzmittel wie Viagra, Levitra und Cialis vertrieben zu haben, ohne über die erforderlichen Lizenzen und Rechte zu verfügen.

Bei den Zeugen handelte es sich um Käufer dieser lokal den Blutdruck steigernden Medikamente, die im Normalfall ein Arzt verschreibt, wenn der Patient über Schwierigkeiten mit seiner sexuellen Leistungsfähigkeit klagt.

Den Käufern stand also eine hochnotpeinliche Befragung in einer öffentlichen Hauptverhandlung bevor. Sie hatten aber Glück: Die Idee, einer Hauptschulklasse – am besten 9. Schuljahr, überwiegend Mädchen – rechtzeitig den Besuch einer Gerichtsverhandlung zu empfehlen, kam zu spät. Den kalten Angstschweiß auf der Stirn wurden sie nacheinander mitten in den Gerichtssaal gesetzt und von 21 interessierten Prozeßbeteiligten herzlich begrüßt. (Was jetzt noch fehlte, war das Popcorn für die Verteidiger.)

Die Belehrung durch den Vorsitzenden, nun aber wirklich „die Wahrheit zu sagen und nichts als Wahrheit“, trug eher nicht zur Entspannung bei. Ich hatte nicht das Gefühl, als hätten die aber wirklich bedauernswerten Zeugen diese Medizin nötig gehabt, so steif wie sie auf dem Stuhl saßen.

Sogar der Vorsitzende zeigte echtes Mitleid. Und ohne einen Anflug von Sarkasmus fragte er die Verfahrensbeteiligten, ob daß sie auf die erneute Ladung der ausgebliebenen Zeugen verzichten würden werden.

Ich habe keine Lust, gegen sie ein Ordnungsgeld zu verhängen!

Selbst der ansonsten stets knarrende Staatsanwalt hatte gegen diesen Verzicht nach dem Lustprinzip keine Einwände.

Eine Beweisaufnahme mit echtem Unterhaltungswert, die auch noch vorteilhaft für die Angeklagten ausging. So macht Strafverteidigung Spaß.

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Bild: © Timo Klostermeier / pixelio.de

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