Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten

Im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten hat der Angeklagte Josef F. am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in Sankt Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung will sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.

Quelle: 123-Recht

Bei dem Alter des Angeklagten ist die Dauer der Freiheitsstrafe nicht mehr so entscheidend: Für den Inzeste, der Nötigung und die Freiheitsberaubung muß er allein schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Ende die statistische Lebenserwartung eines Österreichers übersteigen dürfte. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte da „nur“ noch deklaratorischen Charakter.

Update:
Auch der Spiegel berichtet nun über den Prozeßauftakt.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Strafrecht, Strafvollstreckung veröffentlicht.

4 Antworten auf Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten

  1. 1
    egal says:

    Ich weiß ja nicht, wie Sie gepolt sind, aber eine Verurteilung wegen Mordes ist die schwerste Strafe, die ein gewöhnlicher Bürger nun abbekommen kann.

    Wenn sie nur aufs Faktische abstellen, verkennen Sie doch im höchsten Maße die moralische Belastung des Täters durch so einen Schuldspruch. Wer möchte schon gern als Mörder aus dem Leben scheiden, wenn doch der Tod unausweichlich ist?

    Das Geständnis ist auch fein abgezirkelt, nicht mal die leichteren Straftaten gibt er voll zu, sondern nur eingeschränkt. Zudem ist der Vorwurf des „Sklavenhandels“ wohl sowieso nicht ernstgemeint von der Staatsanwaltschaft.

    Übrigens: Der Mord-Tatbestand ist nach dem Wortlaut einem Totschlag im deutschen Recht vergleichbar, also recht leicht erreichbar ohne die Dritte Reich-Relikte des § 211 StGB.

  2. 2
    corax says:

    „Wer möchte schon gern als Mörder aus dem Leben scheiden, wenn doch der Tod unausweichlich ist?“

    @ egal: Kathole oder Junkie?

  3. 3
    Rockafella says:

    Was der Mann gemacht hat, ist doch schlimmer als Mord. Wenn ein Mensch getötet wird, muss er nicht 24 Jahre entwürdigt, gequält und misshandelt worden sein. Die Tat dieses Mannes und sein Verhalten nach der Tat, zeugt auch davon, dass er weder zu Gewissen noch Moral oder sonst welchen Regungen fähig ist, um darauf noch Wert legen zu können, als Mörder oder „nur“ Inzestvater, Vergewaltiger oder Sklavenhändler verurteilt zu werden, sonst hätte er sich voll geständig und reuig gezeigt oder sich am besten selbst gerichtet und der Justiz diesen Prozess erspart, aus dem Fritzl auch noch Profit zu schlagen versuchte. Einzig allein Selbstmitleid dürfte es sein, was sich in ihm angesichts der Tatsache regt, dass er den Rest seiner jämmerlichen Existenz bei Wasser und Brot verbringen darf.

  4. 4
    gnarz says:

    Ein paar Erbsen und Kroketten wirds schon noch geben.

    An „egal“ ist zu sagen, dass mich die vollmundige Behauptung, der Vorwurf des Sklaverhandels sei kaum ernstgemeint, verwundert. Da fange ich doch mal ganz vorne an und empfehle einen Blick ins Österreichische StGB. Inbesondere der 2. Absatz des § 104 dürfte Tiefsinn auslösen. So gesehen kann die deutsche Legislative noch dazulernen. Eine Diskussion über die Einschlägigkeit dieser Rechtsvorschrift erübrigt sich nicht erst seit dem heutigen Schuldanerkenntnis.