Alkoholisierter Radfahrer
so lautet die Überschrift einer Pressemeldung der Berliner Polizei. Wer liest sowas schon? Ich!
Im Text heißt es dann:
Dass die Polizei rund um die Uhr auf die Einhaltung von Verkehrsvorschriften achtet, musste in der vergangenen Nacht ein 38-jähriger Radfahrer in Tempelhof feststellen. Gegen Mitternacht hatte er an der Kreuzung Boelkestraße Ecke Werner-Voß-Damm das Rotlicht einer Ampel missachtet. Eine Funkstreife stoppte den Radler kurz darauf und stellte deutlichen Alkoholgeruch in seinem Atem fest.
Langweilig, nicht? Das wäre kein Beitrag hier im Blog wert. Besoffene Radfahrer begeht Rotlichtverstoß, das interessiert keinen Menschen.
Weiter im Text:
Ein Richter ordnete anschließend eine Blutentnahme bei dem 38-Jährigen,
Immer noch nichts Spannendes, kann man wegklicken. Aber halt! Da kommt noch ein eingeschachtelter Nebensatz.
bei dem es sich um einen Polizeibeamten handelt, an.
Aha. Liebe Pressepolizisten. Es ist Euch nicht gelungen, Euren besoffenen Kollegen in einer öden Pressemitteilung zu verstecken. Die investigative Blogberichterstattung entdeckt alles. Auch ganz am Ende. :-)
Übrigens: Der arme Polizist hat nun gleich mehrere Probleme. Je nach Blutgehalt im Alkohol gibt es die Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot. Das Strafverfahren wird ihm eine Geldstrafe vom Konto buchen. Und oben drauf gibt es dann noch ein Disziplinarverfahren. Man hat’s nicht leicht, als Polizeibeamter.
(Korrektur nach dem zutreffenden Hinweis des Staatsanwalts. crh)


