Die Staatsanwaltschaft schreibt an den Mandanten namens Wilhelm Brause:
… unter vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Hehlerei.
Sie haben am 6. Juni 2008 den Computer „Superschnell, Seriennr.: W5678 PC bei der Firma Bullmann Enterpreis zur Reparatur gegeben. Dieses Gerät wurde zwischen dem 4. und 7. April 2006 bei einem Wohnungseinbruch im Wedding gestohlen.
Hehlerei liegt nur dann vor, wenn Sie positiv wussten oder aufgrund der Umstände des Erlangens wissen mussten, dass der Computer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen erichtete rechtswidrige Tat erlangt war, und Sie sich durch die Verschaffung bereichern wollten.
Von Interesse ist daher, wann und wo Sie den Computer erworben haben und zu welchem Preis? Können Sie den Verkäufer benennen, ggf. beschreiben und auf Lichtbildern erkennen? Können Sie die Bedienungsanleitung, Kaufunterlagen, ggf eine Quittung/Rechnung über den Ankauf vorlegen?
Der Mandant fragt mich, warum man gegen ihn ein knackiges Strafverfahren eingeleitet hat, wenn man ihn doch eigentlich als Zeugen vernehmen will. Seine Bereitschaft, den Ermittlern bei der Arbeit behilflich zu sein, ist durch den Schlußbericht des Polizeibeamten:
Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei BRAUSE um einen Hehler handelt.
auf den Gefrierpunkt von Wasser gesunken.
Das, was Brause mir mitteilte, was die Staatsanwaltschaft ihn könnte, kann ich hier nicht mitteilen.