Wilhelm Brause, Betreiber eines Clubs, hat sich verdächtig und die Ermittlungsbehörden deswegen neugierig gemacht. Zur Befriedigung dieser Neugier hat das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluß erlassen. In der Ermittlungsakte war nun zu lesen:
Durch Beamte wurde mit Beschluss des Amtsgericht die Wohnung des Beschuldigten Wilhelm BRAUSE aufgesucht.
Erste Versuche gegen 08: 15 Uhr durch Klingeln und Klopfen in die Wohnung zu gelangen, blieben erfolglos. Gegen 08:30 Uhr öffnete dann Herr BRAUSE im Schlafanzug die Wohnungstür.
Warum hier der Schlafanzug eines Mannes, der polizei-bekannt erst drei Stunden zuvor nach Hause gegangen war, eine zu bemerkende Rolle spielt, kann ich nur vermuten. An anderer Stelle waren die Beamten weniger mitteilsam:
Mit verfahrensbezogenem Hintergrund wurde die Wohnung schlagartig betreten und auf Sicherheit geprüft. Frau Gluffke wurde dabei im Bett sitzend angetroffen.
Welche Bekleidung Frau Gluffke trug, wurde der Phantasie des Lesers überlassen. Die angefertigten Fotos dokumentieren auch nur die Wohnung („machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck“).