Da hat mal jemand nachgedacht. Bei 15 Angeklagten mit jeweils zwei Verteidigern kommt man mit einem Satz Akten nicht aus. In solchen Fällen werden so genannte Duplo-Akten angelegt, die dann reihum den Verteidigern und Sachverständigen zur Einsicht gegeben werden.
In diesem Verfahren ist das Gericht einen wesentlichen Schritt weiter gegangen. Da das Original ohnehin auf den Kopierer mußte, hat man gleich 15 Sätze angelegt. Und die 35 Bände in Kartons den Verteidigern zum Verbleib übergeben:

Das spart der Justizkasse am Ende de facto einen Betrag, der dem Gegenwert eines italienischen Edelbikes entspricht: Würde der (Pflicht-)Verteidiger die ca. 5.000 Kopien selbst anfertigen, hätte er einen Anspruch auf Erstattung von 767,50 Euro gegen die Justizkasse. Dieser Betrag multipliziert mit 30 Verteidigern …
Und schneller geht das auf diesem Wege auch noch. Manchmal ist die Justiz ja auch ganz vernünftig.


