Nachgedacht

Da hat mal jemand nachgedacht. Bei 15 Angeklagten mit jeweils zwei Verteidigern kommt man mit einem Satz Akten nicht aus. In solchen Fällen werden so genannte Duplo-Akten angelegt, die dann reihum den Verteidigern und Sachverständigen zur Einsicht gegeben werden.

In diesem Verfahren ist das Gericht einen wesentlichen Schritt weiter gegangen. Da das Original ohnehin auf den Kopierer mußte, hat man gleich 15 Sätze angelegt. Und die 35 Bände in Kartons den Verteidigern zum Verbleib übergeben:

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Das spart der Justizkasse am Ende de facto einen Betrag, der dem Gegenwert eines italienischen Edelbikes entspricht: Würde der (Pflicht-)Verteidiger die ca. 5.000 Kopien selbst anfertigen, hätte er einen Anspruch auf Erstattung von 767,50 Euro gegen die Justizkasse. Dieser Betrag multipliziert mit 30 Verteidigern …

Und schneller geht das auf diesem Wege auch noch. Manchmal ist die Justiz ja auch ganz vernünftig.

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Abofallen sind kein Betrug

Angebote im Internet, deren Kostenpflichtigkeit verschwiegen oder nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, mögen zwar zivil- oder wettbewerbsrechtlich angreifbar sein. Einen einen (versuchten) Betrug oder ein anderes strafrechts-relevantes Verhalten stellen diese so genannten Abofallen jedoch nicht dar.

Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main so mit Beschluß vom 5.3.2009, mit dem der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 10.4.2008 auf Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde.

Hier gibt es die spannende Entscheidung im Volltext: LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2009, 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs – 12/08

Nach Information aus der gewöhnlich gut unterrichteten Gerüchteküche hat die Staatsanwaltschaft gegen diesen Beschluß (Nichtzulassung-)Beschwerde zum Oberlandesgericht erhoben.

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Na endlich …

… kommt man mal auf eine vernünftige Idee:

Die NPD steht vor existentiellen Finanzproblemen. Die Bundestagsverwaltung hat wegen eines falschen Rechenschaftsberichts eine Strafe von 2,2 Millionen Euro gegen die Partei verhängt – zu bezahlen bis zum 1. Mai. Damit droht den Rechtsextremen der Ruin.

Quelle: Spiegel

Ohne Bares geht den Nazis die Luft aus. Dazu braucht man weder V-Leute, noch ein Verbotsverfahren. Geldhahn zu und gut ist.

Und wenn’s paßt, könnte man der Parteibuchhaltung gleich noch ein paar fröhliche Steuerprüfer hinterher schicken. Die finden auch immer noch was …

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Preloaded

Was die verfickte Justiz darf:

mich rehabilitieren. Mein Führungszeugnis löschen.

Mir Kompensation und Unfallrente zusprechen.

Sonst nichts! Haben Sie das begriffen?

sollte dem nicht enstprochen werden so gibt es das „jüngste Gericht PRELOADED“

Erfrischende Post eines etwas ungeduldigen Mandanten.

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Lärmbedingt

larmbedingt

Ist schon schwierig, unsere Muttersprache. Für Tankwarte in Neukölln nur bedingt geeignet.

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Schlechte und gute Nachrichten aus Wales

Richter:
„Angeklagter, ich habe eine gute und schlechte Nachricht für Sie. Welche wollen Sie zuerst hören?“

Angeklagter:
„Die schlechte.“

Richter:
„Sie sind zum Tode verurteilt worden und werden am Mittwoch in Wales erschossen.“

Angeklagter:
„Oh, und die gute?“

Richter:
„Gomez schießt.“

Quelle: Titanic

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Freiwilliger gesucht

Wer traut sich und fährt die Wanne nach Kreuzberg – ohne Plakette in die Umweltzone?

(Kann mir diese Frage jemand ins Polnische und Russische übersetzen?)

8-)

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EDV-Spezialisten beim Amt

bafa

Gratulation!

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Richterliches Augenmaß

Tatzeit war November 2004. Die Anklageschrift stammte aus 2007. Die Aktendeckel waren bereits mit einer dicken Patina überzogen.

Der Sachverhalt war der jugendtypische Raub: Abziehen zweier Handys. Mindestens vier Täter, zwei Geschädigte und ein paar weitere Zeugen. Frisch verhandelt hätte man daraus schon ein mittelgroßes Kino machen können. Aber nach 4 1/2 Jahren …

Endlich hatte sich ein Richter der Sache mal wieder erbarmt und einen Verhandlungstermin vor dem Jugendschöffengericht anberaumt.

Vier Angeklagte waren geladen. Und drei Zeugen. Zwei Angeklagte sind auch erschienen, und einer der zwei Zeugen. Das Ding drohte erneut zu platzen.

Der Vorsitzende Richter hatte bereits mein Wehklagen hier im Blog gelesen. Einen weiteren Blogbeitrag Hauptverhandlungstermin wollte er nicht riskieren.

Kurze Rücksprache mit den vier Verteidigern und der Jugendgerichtshilfe. Anstandshalber wurde auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gefragt. Dann erfolgte die Einstellung. Alles andere wäre sicherlich grober Unfug gewesen, zulasten der mittlerweile erwachsenen Angeklagten und zulasten der Justizkasse.

Schade um die schönen Beweisanträge, die ich vorbereitet hatte. ;-)

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Der Erste

der-erste

Bei 15 Grad, Sonnenschein und blauem Himmel über Kreuzberg beginnt der Job für die Saisonarbeiter. Willkommen Frühling!

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