Strafrecht

Perfekte Tarnung: Die KaDeWe-Zwillinge

Die bisher dringend tatverdächtigen KaDeWe-Einbrecher sind seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Haftbefehle gegen die beiden 27-jährigen Zwillingsbrüder Hassan und Abbas O. veranlasst.

Der Grund ist kurios: Obwohl die Ermittler nach derzeitigen Erkenntnissen und am Tatort sichergestellten DNA-Spuren wissen, dass mindestens einer der beiden an der Tat beteiligt war, können sie nicht eindeutig zuordnen wer von beiden dies war. Daher mussten beide aus der U-Haft entlassen werden. Zu den Vorwürfen hatten die beiden bislang hartnäckig geschwiegen. „Wer schweigt hat nicht etwas zu verbergen, sondern macht lediglich von seinem Grundrecht Gebrauch“, sagte Axel Weimann, Verteidiger von Hassan O.

Quelle: Tagesspiegel

Einfach nur Schweigen und gut is. Perfekte Verteidigung, Glückwunsch an den Kollegen Weimann!

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Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten

Im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten hat der Angeklagte Josef F. am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in Sankt Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung will sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.

Quelle: 123-Recht

Bei dem Alter des Angeklagten ist die Dauer der Freiheitsstrafe nicht mehr so entscheidend: Für den Inzeste, der Nötigung und die Freiheitsberaubung muß er allein schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Ende die statistische Lebenserwartung eines Österreichers übersteigen dürfte. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte da „nur“ noch deklaratorischen Charakter.

Update:
Auch der Spiegel berichtet nun über den Prozeßauftakt.

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Schweigepflicht

Michel, Ärztlicher Direktor des Klinikums am Weissenhof in Weinsberg, sagte gestern im SWR, Tim. K. sei im vergangenen Jahr fünf Mal in der Klinik gewesen und „auf ambulanter Basis“ behandelt worden.

Quelle: SWR

Aber sonst geht’s uns gut, Herr Doktor?

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Lebenslang für Horst Mahler?

Das Landgericht München hat den ehemaligen APO-Aktivisten und nun bekennenden Rechtsextremisten Horst Mahler am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage hatte Mahler unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet und bestritten, dass die systematische Judenvernichtung im Dritten Reich stattgefunden habe. Zudem hatte Mahler eine CD mit einem Buch des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verschickt.

Quelle: Felix Lee in der taz

Diese CD hat Herr Mahler nicht nur an irgendwelche verirrte Seelen seiner Coleur verschickt, sondern auch solche Rechtsanwälte, von denen er aufgrund vorherigen Schriftwechsels wußte, daß sie seine Ansichten nicht teilen. Was er damit bezweckt hat, ist mir schleierhaft.

Der Mann ist 73 Jahre alt. Sechs Jahre Haft könnten für ihn lebenslang werden.

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$ 18.5 million dollars can be paid to you

In der Mittagspause ist eine höfliche eMail hier eingetrudelt:

BARRISTER GERRY MEYER
Bastien Yekpe And Associates
Cotonou, République du Benin
Telephone:+229 98741883

ATTN: Hoenig

I am Barrister Gerry Meyer, the attorney at law to Late Michael Hoenig, a national of your country, and a gold merchant here in Republic of Benin West Africa. Here in after shall be Referred to as my client. On the 27th of May 2004, my client, His wife and their only Child were involved in a car accident Along Sagbama express-road. All occupants of the vehicle Unfortunately lost their lives..Since then I have made several enquiries to your embassy to locate any of my clients extended relatives this has also proved Unsuccessful.

After these several unsuccessful attempts, I decided to track His last name over the Internet, to locate any member of his Family hence I contacted you. I have contacted you to assist in Repatriating the money and property left behind by my client before they get confiscated or declared unserviceable by the bank here. These huge deposits were lodged particularly, with the“ BANQUE ATLANTIQUE BENIN“ An affiliate of Commercial Bank of Africa where the Deceased had an account valued at about $18.5 million dollars. The Bank has issued me a notice to provide the next of kin or have the account confiscated.

Since I have been unsuccessful in Locating the relatives for over 2 years now I seek your consent to present you as the next of kin of the deceased since you have The same last name so that the proceeds of this account valued at $18.5 million dollars can be paid to you and then you and me can Share the money.50% to me and 50% to you I will procure all Necessary legal documents that can be used to back up any claim we may make. All I require is your honest cooperation to enable us seeing this Deal through. I guarantee that this will be executed under a legitimate arrangement that will protect you from any breach of the law. And the way we are going to achieve this is

I will need the following information from you,
Your Full Name and Address,
Your Age, Occupation and Position,
Your Telephone and Mobile for Communication Purpose.

I await your reply ASAP.

Best Regards.
Barrister Gerry Meyer
Tel.+229 98741883

Dieser Typus Leute, die mir solche Deals anbieten, fragen mich in aller Regel danach, ob sie die Kosten für die Verteidigung gegen den Betrugsvorwurf in monatlichen Raten zahlen können.

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Auch eine Art Bestrafung

Zumwinkels Kölner Mietvilla war zuletzt zum Anziehungspunkt für Touristen geworden. Busfahrer hatten bei Stadtrundfahrten immer wieder für Erinnerungsfotos angehalten.

Quelle: Tagesspiegel

Jetzt wird er es ein wenig ruhiger haben. Am Gardasee.

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Die Retourkutsche gegen Beleidigungen

Es gibt sie immer und überall, die Beleidigungen des Alltags. Im Straßenverkehr gehören sie dazu wie der Spurwechsel, zwischen Nachbarn (insbesonderen von Eigentumswohnungen und Siedlungsgrundstücken) und Kneipengästen, in Internetforen und Weblogs … sind sie gegenwärtig.

In den meisten Fällen steckt man sowas weg, genauso wie die Eiche sich nicht um das sich an ihr kratzende Wildschwein kümmert. Es gibt aber Situationen, da platzt die Hutschnur und man möchte retournieren.

Bevor man nun aber mit der Retourkutsche losfährt, sollte man besser die Pferde zählen.

Was man gegen einen bösartigen Beleidiger unternehmen kann (und sollte) und welche – rechtlichen – Möglichkeiten es gegen eine Beleidigung gibt, haben wir in einer kleinen Zusammenfassung auf unserer Website veröffentlicht.

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Der Schließer als Lieferant?

Wegen des Verdachts auf Drogenhandel im Gefängnis ist am Montag ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel festgenommen worden. Der 45 Jahre alte Beamte stehe im Verdacht, seit Mitte 2008 regelmäßig Rauschgift in die JVA eingeschmuggelt und dort verkauft zu haben, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth.

Bei der Durchsuchung seines vor der Haftanstalt geparkten Fahrzeugs wurden mehr als ein Kilogramm Haschisch und zehn Szenekugeln Heroin sichergestellt. Die Drogen waren in Cornflakes-Packungen versteckt.

Die Fahnder entdeckten laut Staatsanwaltschaft zudem mehrere Messer, eine geladene Schreckschusswaffe und eine Soft-Air-Waffe.

Quelle: Berliner Morgenpost

Der Mann bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird sicherlich Mühe gehabt haben, die Contenance zu bewahren, als ihm die Fahnder eröffnet haben, was nun die Diskussionsgrundlage ist: § 30a II Nr. 2 BtMG sichert für mindestens 5 Jahre den Arbeitsplatz seiner zukünftigen Ex-Kollegen.

Ziel der Verteidigung könnte nicht nur sein, möglichst in den minder schweren Fall (Absatz III) zu kommen. Sondern auch die Vollstreckung der zu erwartenden Freiheitsstrafe irgendwo anders, nur nicht in der JVA Tegel.

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Lehrstück für Jugendliche

An einem drastischen Beispiel dafür, wie es die Justiz schafft, daß zwei junge Menschen jegliches Vertrauen zum Rechtsstaat verlieren, durfte ich in dieser Woche in Moabit teilnehmen.

Ich war gerade dabei, mich mit einem kleinen Schwätzchen bei der Mitarbeiterin im Anwaltszimmer zu verabschieden, als wir von einem richterlichen Anruf unterbrochen wurden: Die Richterin braucht sofort einen Verteidiger und ob ich Zeit hätte. Den Hut und den Mantel habe ich wieder in die Garderobe gehängt, Robe über die Schulter geworfen und ab in den Gerichtssaal. Dort verhandelte das Jugendschöffengericht über den Vorwurf eines schweren Raubes. Ohne Verteidiger.

Der Kundige weiß, daß der schwere Raub ein Verbrechen ist und daß dies ein Fall der notwendigen Verteidigung darstellt. Also: Ohne Verteidiger geht da gar nichts, § 140 I StPO. Eigentlich.

Das ist der Richterin dann auch aufgefallen, nachdem die Anklage bereits verlesen wurde. Warum das bei Anklageerhebung dem Staatsanwalt und im Zwischenverfahren oder bei der Vorbereitung dem Gericht nicht aufgefallen ist, vermute ich, sage ich hier aber nicht. Nichts ist unmöglich, wenn es um die Rechte eines jugendlichen Angeklagten geht.

Ich stand nun da, ohne jegliche Aktenkenntnis. Und nur weil die Richterin meinte, es könne auf einen Freispruch hinauslaufen, habe ich mich mit Bauchschmerzen zur Verteidigung bereit erklärt.

Erste Maßnahme: Dem Mandanten, einem 17-jährigen Gymnasiasten, habe ich zur Verteidigung durch Schweigen geraten. Ein Risiko weniger.

Dann begann die Beweisaufnahme. Geschädigter war ein etwa 25-jähriger Türke, der an einem Down-Syndrom (Trisomie 21) leidet (sagt man das so?). Der Staatsanwalt polterte noch ungefragt, auch ein so Behinderter könne ein tauglicher Zeuge sein.

Der Dolmetscher war super. Er konnte den Zeugen verstehen und so übersetzen, daß er auch alles verstehen konnte. Es war schwierig, funktionierte aber. Ich habe keine Fragen gestellt und ins Protokoll diktiert, daß ich dies mangels Aktenkenntnis nicht könne.

Es stellten sich massive Widersprüche heraus, zwischen dem, was in der Akte stand (die „Protokolle“ der „Vernehmung“ des Zeugen durch die Polizei) und dem, was wir im Gericht hörten. Penny-Parkplatz oder Park mit Bäumen? Ein Täter, oder zwei, oder drei? Weiße Kleidung oder schwarze? Undundund … Bereits damit war der Ausgang klar: Im Zweifel für den Angeklagten.

Die beiden Polizeibeamten, die „ermittelt“ hatten, wurden dann noch gehört. Der eine war vor Ort und hat die Anzeige des Zeugen entgegen genommen. Und ist dann mit dem Zeugen und seiner Schwester im Auto auf Tätersuche gegangen. Der Angeklagte war damals zufällig in der Nähe, stand dort rum, als der Polizeibeamte den Zeugen (türkisch, Down-Syndrom) fragte: Ist der das? Der Zeuge bejaht. Der Angeklagte wird ans Auto herangeholt und nochmal gefragt: Ist der das? Die Schwester hat das alles „übersetzt“. Damit war der Fall geklärt.

Dann kam der zweite Polizist ins Spiel. Er hat den Zeugen zur Nachvernehmung auf’s Revier geladen. Als Dolmetscherin fungierte wieder die Schwester. Man könne ja nicht bei jeder Vernehmung eines Ausländers einen vereidigten Dolmetscher heran holen. Kostet doch! Und die Schwester tut’s doch auch. Es wurde ein Foto des Angeklagten gezeigt: Der war es! Die Schwester übersetzt dann noch den Tathergang …

Ja, das war es dann wirklich.

Der Zeuge, der ohnehin stets ängstlich unterwegs war, mußte nun erleben, wie er mit einem Messer bedroht und seines Handys beraubt wurde, und derjenige, den er als Täter wieder erkannt hatte, wurde freigesprochen. Der wird die Welt jetzt noch weniger verstehen wie vorher.

Es war im Rahmen der Beweisaufnahme ziemlich deutlich geworden, daß es der Angeklagte sehr wahrscheinlich nicht war; jedenfalls war davon auch der Staatsanwalt am Ende überzeugt. Hätte dort ein anderer Jugendlicher gestanden, auf den (erste) Polizeibeamte gezeigt hat, wäre es eben der andere „geworden“.

Der Gymnasiast, hat erlebt, wie schlampig die Polizeibeamten arbeiten, wie leicht man einer schweren Straftat falsch verdächtigt werden kann, welche Fehler Staatsanwälte bei den Ermittlungen machen und wie ein Gericht mit den Rechten eines Angeschuldigten umgeht. Auch das wird einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Hoffentlich ist es mir gelungen, dem Jungen die Funktion eines Strafverteidigers zu vermitteln.

Ich bin nach Schluß der Sitzung zur Protokollführerin gegangen, um mich nach dem Aktenzeichen des Verfahrens zu erkundigen. Und nach dem Nachnamen meines Mandanten.

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Fristen gibt’s, um ausgenutzt zu werden

Ich hatte Akteneinsicht beantragt und um Übersendung der Akten an unsere Kanzlei gebeten. Der Richter schreibt mir zurück:

wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 21.01.2009 Akteneinsicht durch Mitnahme der Akten in Ihre Kanzleiräume für drei Tage bewilligt. Die Akten können – nach vorheriger telefonsioher Terminabsprache auf der Geschäftsstelle der Abt. 123 Raum X 123 , Tel. 030-9014 1234 abgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aktenübersendung besteht nicht. Eine eventuelle Einlassung bitte ich bis spätestens 28.02.3009 abzugeben.

Übersetzt heißt das: Verteidiger, hol Dir das verdammte Zeug die Akten doch gefälligst selbst hier ab!

Gibt es jetzt noch einen Grund, warum ich der Bitte des Richters entsprechen soll, ihm eine Verteidigungsschrift mit den Beweis-Anträgen so rechtzeitig zukommen zu lassen, daß er die Hauptverhandlung entsprechend vorbereiten kann?

Oder warte ich damit bis zum 28.02.3009. (Auch weil das dem Mandanten nicht schadet und er nichts dagegen hat, wenn sich das mit der Verurteilung noch etwas hinzieht.)

(Anmerkung: Nein, ich habe mich hier nicht im Jahr vertippt!)

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