Lehrstück für Jugendliche

An einem drastischen Beispiel dafür, wie es die Justiz schafft, daß zwei junge Menschen jegliches Vertrauen zum Rechtsstaat verlieren, durfte ich in dieser Woche in Moabit teilnehmen.

Ich war gerade dabei, mich mit einem kleinen Schwätzchen bei der Mitarbeiterin im Anwaltszimmer zu verabschieden, als wir von einem richterlichen Anruf unterbrochen wurden: Die Richterin braucht sofort einen Verteidiger und ob ich Zeit hätte. Den Hut und den Mantel habe ich wieder in die Garderobe gehängt, Robe über die Schulter geworfen und ab in den Gerichtssaal. Dort verhandelte das Jugendschöffengericht über den Vorwurf eines schweren Raubes. Ohne Verteidiger.

Der Kundige weiß, daß der schwere Raub ein Verbrechen ist und daß dies ein Fall der notwendigen Verteidigung darstellt. Also: Ohne Verteidiger geht da gar nichts, § 140 I StPO. Eigentlich.

Das ist der Richterin dann auch aufgefallen, nachdem die Anklage bereits verlesen wurde. Warum das bei Anklageerhebung dem Staatsanwalt und im Zwischenverfahren oder bei der Vorbereitung dem Gericht nicht aufgefallen ist, vermute ich, sage ich hier aber nicht. Nichts ist unmöglich, wenn es um die Rechte eines jugendlichen Angeklagten geht.

Ich stand nun da, ohne jegliche Aktenkenntnis. Und nur weil die Richterin meinte, es könne auf einen Freispruch hinauslaufen, habe ich mich mit Bauchschmerzen zur Verteidigung bereit erklärt.

Erste Maßnahme: Dem Mandanten, einem 17-jährigen Gymnasiasten, habe ich zur Verteidigung durch Schweigen geraten. Ein Risiko weniger.

Dann begann die Beweisaufnahme. Geschädigter war ein etwa 25-jähriger Türke, der an einem Down-Syndrom (Trisomie 21) leidet (sagt man das so?). Der Staatsanwalt polterte noch ungefragt, auch ein so Behinderter könne ein tauglicher Zeuge sein.

Der Dolmetscher war super. Er konnte den Zeugen verstehen und so übersetzen, daß er auch alles verstehen konnte. Es war schwierig, funktionierte aber. Ich habe keine Fragen gestellt und ins Protokoll diktiert, daß ich dies mangels Aktenkenntnis nicht könne.

Es stellten sich massive Widersprüche heraus, zwischen dem, was in der Akte stand (die „Protokolle“ der „Vernehmung“ des Zeugen durch die Polizei) und dem, was wir im Gericht hörten. Penny-Parkplatz oder Park mit Bäumen? Ein Täter, oder zwei, oder drei? Weiße Kleidung oder schwarze? Undundund … Bereits damit war der Ausgang klar: Im Zweifel für den Angeklagten.

Die beiden Polizeibeamten, die „ermittelt“ hatten, wurden dann noch gehört. Der eine war vor Ort und hat die Anzeige des Zeugen entgegen genommen. Und ist dann mit dem Zeugen und seiner Schwester im Auto auf Tätersuche gegangen. Der Angeklagte war damals zufällig in der Nähe, stand dort rum, als der Polizeibeamte den Zeugen (türkisch, Down-Syndrom) fragte: Ist der das? Der Zeuge bejaht. Der Angeklagte wird ans Auto herangeholt und nochmal gefragt: Ist der das? Die Schwester hat das alles „übersetzt“. Damit war der Fall geklärt.

Dann kam der zweite Polizist ins Spiel. Er hat den Zeugen zur Nachvernehmung auf’s Revier geladen. Als Dolmetscherin fungierte wieder die Schwester. Man könne ja nicht bei jeder Vernehmung eines Ausländers einen vereidigten Dolmetscher heran holen. Kostet doch! Und die Schwester tut’s doch auch. Es wurde ein Foto des Angeklagten gezeigt: Der war es! Die Schwester übersetzt dann noch den Tathergang …

Ja, das war es dann wirklich.

Der Zeuge, der ohnehin stets ängstlich unterwegs war, mußte nun erleben, wie er mit einem Messer bedroht und seines Handys beraubt wurde, und derjenige, den er als Täter wieder erkannt hatte, wurde freigesprochen. Der wird die Welt jetzt noch weniger verstehen wie vorher.

Es war im Rahmen der Beweisaufnahme ziemlich deutlich geworden, daß es der Angeklagte sehr wahrscheinlich nicht war; jedenfalls war davon auch der Staatsanwalt am Ende überzeugt. Hätte dort ein anderer Jugendlicher gestanden, auf den (erste) Polizeibeamte gezeigt hat, wäre es eben der andere „geworden“.

Der Gymnasiast, hat erlebt, wie schlampig die Polizeibeamten arbeiten, wie leicht man einer schweren Straftat falsch verdächtigt werden kann, welche Fehler Staatsanwälte bei den Ermittlungen machen und wie ein Gericht mit den Rechten eines Angeschuldigten umgeht. Auch das wird einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Hoffentlich ist es mir gelungen, dem Jungen die Funktion eines Strafverteidigers zu vermitteln.

Ich bin nach Schluß der Sitzung zur Protokollführerin gegangen, um mich nach dem Aktenzeichen des Verfahrens zu erkundigen. Und nach dem Nachnamen meines Mandanten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Gericht, Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

20 Antworten auf Lehrstück für Jugendliche

  1. 1
  2. 2
    Das Ich says:

    …und nu? Irgendjemand mal wegen falscher Verdächtigung oder so anzeigen? Würde mich mal interessieren wie man sich denn jetzt noch wehren kann?

  3. 3
    Kollege says:

    Und neben der Tatsache, dass dies ein Lehrstück war, dürfte es obendrein noch lukrativ gewesen sein…

  4. 4

    @ Das Ich:
    Schlampige Arbeit allein ist noch kein Straftatbestand. Hier fehlt es erkennbar am erforderlichen Vorsatz.

    @ Kollege:
    Daß genau diese Bemerkung kommt, war vorauszusehen.

  5. 5
    doppelfish says:

    War nicht zufällig diese Richterin, die Sie da „gestört“ haben?

  6. 6

    Nein, das war sie nicht. Und gestört habe ich auch nicht. Sondern dabei geholfen zu retten, was noch zu retten war.

  7. 7
    doppelfish says:

    Für’s Protokoll: Die beiden letzten Sätze ergeben sich bereits aus dem obigen Beitrag :)

  8. 8
    ballmann says:

    traurig, aber immerhin:

    – spät, aber noch nicht zu spät ist der Richterin noch ein Lichtlein aufgegangen
    – der Angeklagte ist freigesprochen worden

    ein ganz klein bisschen Rechtsstaatsglaube konnte vielleicht erhalten/geweckt werden

  9. 9

    … für den Geschädigten auch? Ich glaube nicht.

  10. 10
    ben says:

    @ crh:
    Ich nehme an, um der Richterin nicht noch mehr zuzusetzen, haben Sie auf § 265 IV StPO verzichtet?

  11. 11

    Es ging mir nicht um die Richterin, sondern um den (meinen!) Mandanten und auch um den Zeugen. Eine Aussetzung (und eine bessere Vorbereitung der Verteidigung) hätte beiden keineswegs geholfen; der Schaden wäre vergrößert worden.

    Die Aussetzung hätte ich nur dann beantragt (und notfalls auch gegen den Willen der Richterin durchgesetzt), wenn es (irgend) eine mögliche Alternative zum Freispruch gegeben hätte.

  12. 12
    egal says:

    Interessant. Da ruft eine Richterin einen Anwalt und sagt dann im gleichen Atemzug sozusagen, dass es eh auf einen Freispruch hinausläuft.

    Was hätten Sie denn getan, wenn daraus kein Freispruch erwachsen wäre? Die versteckte Kamera gesucht? ;)

  13. 13

    @ egal:
    Lesen Sie bitte mal die Kommentare 10 und 11. Und die zitierte Rechtsnorm.

  14. 14
    ben says:

    Also dann Hut ab – Freispruch ohne Akteneinsicht. Klavierspiel in Perfektion ;-)

  15. 15
    doppelfish says:

    Quasi vom Blatt gespielt. Oder würde „aus dem Stegreif improvisiert“ die Sache besser treffen?

  16. 16
    Christian says:

    Was mich ein wenig wundert, ist die Tatsache, dass ein 17jähriger Gymnasiast oder meinetwegen seine sorgenden Eltern nicht selbst auf die Idee kommen, Rat bei einem Anwalt zu suchen (wenn man die notwendige Verteidigung mal außen vor lässt). Schwerer Raub ist sicherlich auch aus Laiensicht kein Kinderspiel, bei dem man einfach zur Gerichtsverhandlung mit der Einstellung „Es wird schon gutgehen.“ hingeht.

  17. 17

    *seufz*
    Wem sagen Sie das?!

  18. 18
    Kollege S. says:

    @ Christian

    Aber es bestand doch überhaupt kein Anlass zur Sorge. Der „Junge“ war doch unschuldig und das hat sich ja nun auch vor Gericht herausgestellt. Wofür denn einen Anwalt beauftragen, der kostet ja womöglich noch Geld.

    *KopfaufTischkanteschlag*

  19. 19
    Timo Reitz says:

    Kollege S.: Sollte das Ironie sein? Wenn den Leuten erzählt wird, dass Staatsanwalt und Polizei die Aufgabe haben, die Wahrheit herauszufinden, und diese Aufgabe auch ernst nehmen, warum sollte dann jemand, der unschuldig ist, vor Gericht einen Anwalt brauchen?

  20. 20
    Paul says:

    Glückwunsch!

    Beim LG Berlin wäre das anders abgelaufen. Dort heisst es zuerst im absoluten Zweifel für den Kläger.
    Jeder kann da etwas ohne Beweise behaupten und bekommt bei einer speziellen Richterin immer Recht. Auch die ZPO ist dort nur nebensächlich und es wird nicht auf Grund von gesetzlichen Grundlagen, sondern nach Gutdünken und Vorstellung der Richterin geurteilt.
    Rechtsstaat??? Nicht auf dem Gebiet der „BRD“ GmbH