Lebenslang für Horst Mahler?

Das Landgericht München hat den ehemaligen APO-Aktivisten und nun bekennenden Rechtsextremisten Horst Mahler am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage hatte Mahler unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet und bestritten, dass die systematische Judenvernichtung im Dritten Reich stattgefunden habe. Zudem hatte Mahler eine CD mit einem Buch des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verschickt.

Quelle: Felix Lee in der taz

Diese CD hat Herr Mahler nicht nur an irgendwelche verirrte Seelen seiner Coleur verschickt, sondern auch solche Rechtsanwälte, von denen er aufgrund vorherigen Schriftwechsels wußte, daß sie seine Ansichten nicht teilen. Was er damit bezweckt hat, ist mir schleierhaft.

Der Mann ist 73 Jahre alt. Sechs Jahre Haft könnten für ihn lebenslang werden.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Lebenslang für Horst Mahler?

  1. 1
    Pascal says:

    Hm… Freiheitstrafen in Relation zur prognostizierten Lebensdauer – eine schöne Idee… ;)

  2. 2
    Trop says:

    Da wäre ich an seiner Stelle doch lieber als Moslem verkleidet auf die Strasse gegangen und hätte bei Demos „Tod den Juden“ gerufen. Da hilft die Polizei dann sogar die Israelflaggen abzuhängen. So ein Depp!

  3. 3
    Nevermore says:

    Wenn der Artikel in der TAZ inhaltlich korrekt ist drängt sich mir die Frage auf, inwieweit Horst Mahler überhaupt schuldfähig ist. Es zeugt nicht gerade von einer gesunden geistigen Verfassung CDs zu versenden, sich selber anzuzeigen und die Empfänger darum zu bitten, gegen sich als Zeugen auszusagen.

  4. 4
    ballmann says:

    Es sei denn, man plant, als Märtyrer des „Gesinnungsstrafrechts“ in die Geschichte einzugehen

  5. 5
    Nevermore says:

    Das mag natürlich im Bereich des möglichen liegen. Zumindest in gewissen Kreisen wird er damit eine „Märtyrer“-Funktion einnehmen.

  6. 6

    Der Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer, die ihn auch einmal verurteilt hatte, hielt die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB für offensichtlich nicht gegeben: „Glasklarer Verstand und deswegen brandgefährlich!“

  7. 7
    shabazz says:

    Ich denke die Selbstanzeige diente vielleicht dazu um vor das BVerfG zu ziehen und § 130 III StGB zum kippen zu bringen.

    Siehe auch die schöne Diskussion bei Ballmann.