- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Polizei
Die Polizeidirektion lädt ein
Wilhelm Brause soll zur Polizei, deswegen bekommt er eine Vorladung. Dort heißt es (exakt wörtlich zitiert):
Im Ermittlungsverfahren wegen in der Strafsache Bulli Bullmann wegen Betruges
Sehr geehrter Herr Brause,
zur Erörterung der im Betreff genannten Angelegenheit werden Sie gebeten, am Donnerstag, den 4.9.2008 um 10 Uhr, bei der/dem Kriminalpolizei, Gluffkestraße 12, 12345 Obersonstwasdorf (neben dem Finanzamt) unter Vorzeigen dieser Ladung zu erscheinen.
Es ist beabsichtigt, Sie als Zeuge zu vernehmen.
Ok, die Betreffzeile ist nicht ganz geglückt, auch mit den Artikeln im Text hapert es noch ein wenig. Das ist nicht weiter schlimm.
Aber wie sieht es aus mit der Vernehmungs-Absicht: Sicher „nur“ als Zeuge? Oder doch schon als Beschuldigter? Was passiert, wenn sich an der Absicht etwas ändert? Da wird es schon gefährlicher.
Einen Zeugen über seine Rechte zu belehren ist ja wesentlich einfacher, nicht so umfangreich und kompliziert wie die Belehrung eines Beschuldigten. Erstmal als Zeuge vernehmen und dann – „Huch, fast hätten wir’s vergessen!“ -die Belehrung des Beschluldigten nachlegen?
Ich glaube, Brause war ganz erleichtert, als er von mir hörte, daß er dieser „Vorladung“ nicht zu folgen braucht. Warten wir in aller Ruhe ab, welches Interesse die Staatsanwaltschaft an seiner Aussage hat.
Und dann sehen wir weiter. Entweder mit einem Akteneinsichtsgesuch eines Verteidigers, weil Brause nun doch schon beschuldigt wird, oder mit dem Hinweis auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO eines Zeugenbeistands, weil er möglicherweise sich selbst zum Beschuldigten machen könnte. Sollen die Ermittler doch erst einmal zeigen, was für ein Spiel sie spielen.
Blitzeschnelles Spezialeinsatzkommando
Mit einem großen Aufgebot, an dem auch das Spezialeinsatzkommando der Polizei beteiligt war, reagierte die Polizei heute Vormittag auf eine scheinbare Bedrohungslage in Marzahn.
Zeugen meldeten den Beamten gegen 10 Uhr 15 einen Polizeibekannten 42-Jährigen, der mit „Schutzweste, Handgranaten und Maschinenpistole“ in der Wuhletalstraße unterwegs gewesen sei. Da der Beschriebene den Beamten als „Waffennarr“ bekannt ist und eine ernstzunehmende Bedrohung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde auch das Spezialeinsatzkommando angefordert. Die Beamten nahmen den Mann und seinen 47-jährigen Nachbarn gegen 12 Uhr im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Wuhletalstraße fest.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten weder scharfe Schusswaffen oder Handgranaten noch eine Schutzweste gefunden werden. Es handelte sich offensichtlich um teilweise täuschend echt erscheinende Spielzeug- oder „Soft-Air-Waffen“, die neben einem Teleskopschlagstock beschlagnahmt wurden.
Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Da läuft also jemand mit „Schutzweste, Handgranaten und Maschinenpistole“ durch die Stadt. Aufmerksame Beobachter berichten der Polizei davon. Und – schwups – bereits eine 1 3/4 Stunde später wird der Mann von einem Spezialeinsatzkommando verhaftet. Nun ja, vielleicht war gerade ja eine andere Sache vordringlicher.
Daß man dann hinterher nur bußgeldbewehrtes Spielzeug entdeckt, war dann wiederum ein Glücksfall. Auch für den „Waffennarr“. Denn das, was der Bericht an Anhaltspunkten liefert, reicht für eine Verurteilung nach § 126 StGB bei Weitem nicht.
Frau Kommissarin, unverbesserlich
Ich hatte der Kommissarin S. gute Besserung gewünscht. Auch per Postkarte. Damit sie sich an mich erinnert, auch später. Genützt hat es nichts.
Nun, sie hat hier in der Kanzlei angerufen. Und sich nett entschuldigt. Wegen dieser Krankheit habe sie neben sich gestanden, deswegen ist ihr die Verarbredung mit mir schlicht durch die Finger gerutscht. Ein menschlicher Zug einer Polizeibeamtin, der den Ärger verrauchen lies.
Wir haben uns für heute morgen erneut verabredet. Wieder um 9:00 Uhr, wieder am T-Damm im LKA. Das Wetter war gut für’s Fahrrad. Und obwohl ich an meinem Schreibtisch wesentlich mehr für meine Mandanten erreichen kann, habe ich die Fahrt durch die Hasenheide nicht als unangenehm empfunden. Die Stunde hole ich dann eben heute abend nach.
Ich war pünktlich und die Mitarbeiterin in der Anmeldung des LKA hat sich redlich bemüht, die Kommissarin im Haus zu finden. Bis um 9:20 Uhr ohne Erfolg. Ein Kollege der personifizierten Zuverlässigkeits-Antithese teilte mit, sie sei außer Haus.
Jetzt bin ich wieder in der Kanzlei und das Zeug meines Mandanten liegt noch immer beim LKA. Ein drittes Mal verabrede ich mich nicht mit Frau Kommissarin S. am T-Damm.
Der arme Hund
Während einer Personalienüberprüfung in Neukölln mussten Polizeibeamte heute Morgen gegen 9 Uhr einen Kampfhund erschießen. Nach einem Ladendiebstahl waren die Polizisten zu der Wohnung einer 36-Jährigen in der Schudomastraße gefahren, um die Personalpapiere einzusehen. Auf dem Weg dorthin gab die Frau an, derzeit den Kampfhund eines Bekannten zu hüten. Nach dem Öffnen der Wohnungstür drängte der Staffordshire-Mischling sofort aus der Wohnung, lief aggressiv auf die Einsatzkräfte zu und versuchte, einen Polizisten zu beißen. Der Einsatz von Pfefferspray brachte nicht den gewünschten Erfolg, so dass ein Polizeiobermeister das Tier mit mehreren Schüssen töten musste. Der Beamte erlitt einen Schock und trat vom Dienst ab.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Polizeibeamte in Neukölln sind sensibel.
Entlassungsbericht
Der Beschuldigte wurde gegen 4:30 Uhr festgenommen. Die Blutentnahme um 5:00 Uhr ergab eine BAK von 1,55 Promille. Es hat reichlich Ärger in der Zelle gegeben, ein Biß in einen polizeibeamtlichen Unterarm, ein zerissener Dienst-Pullover und ein beschädigtes Dienthemd. Trotzdem – um 9:00 Uhr wurde der Beschuldigte entlassen. Nicht ohne einen Entlassungsbericht zu schreiben:
Herr BRAUSE, Wilhelm 28.09.88 Kleinstadt geb., P.str. 19, 15*** F.-dorf whft., nach Beendigung des Anschlußgewahrsams 09.00 Uhr entlassen. Herrn Brause wurde ein dienstlich gelieferter Trainingsanzug ausgehändigt, da seine persönlichen Sachen mit Urin durchnässt waren.
Das nenne ich Fair Play. Man hätte ihn auch stinkend wieder rauswerfen können.
.
Keine gute Idee
Tatvowurf: Verstoß gegen das Waffengesetz

Aus dem Vorgangs-Deckblatt der Ermittlungsakte :
Am 28.04.07 erschien Herr BRAUSE auf dem Polizeiabschnitt 33 und gab an, eine am heutigen Tage gekaufte Schreckschußpistole registrieren lassen zu wollen.
Er gab an, die Pistole bei sich zu haben. Daraufhin wurde ihm der mitgeführte Rucksack abgenommen und durchsucht. Dabei konnte die Pistole, in einem schwarzem Plastikkoffer verpackt, aufgefunden werden. Das mit sechs Patronen geladene Magazin befand sich in der Waffe. Eine weitere Patrone befand sich im Patronenlager.
Die Pistole wurde entladen und zusammen mit der Munition (5 Patronen Schreckschuß, 2 Patronen Pfefferspray) sichergestellt. Beschlagnahmeprotokoll Teil A und B wurden Herrn BRAUSE ausgehändigt (Kopie am Vorgang).
Nach rechtlicher Belehrung und Tatvorwurf gab er an, die Pistole am 28.04.07 gegen 12:00 Uhr in einem Waffengeschäft (Bulli Bullmann) im Europacenter, für 119,00 Euro, gekauft zu haben.
Die sichergestellte Pistole, inklusive Munition, liegt dem Vorgang bei.
Dazu fällt mir ein: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.
Ende gut – das Verfahren wurde eingestellt, allerdings nur nach § 154 StPO.
Die Angels sind kein Angelverein
Aus einer Ermittlungsakte:
Der Betroffene WILHELM BRAUSE wurde in einer größeren Gruppe von Personen vor dem Clubhaus der Berliner „HELLS ANGELS MC“ angetroffen und überprüft.
Der WILHELM BRAUSE ist ein Prospect (=Anwärter) des HELLS ANGELS MC BERLIN, wodurch der Betroffene nach außen manifestiert, dass er gerade beabsichtigt, ein vollwertiges Mitglied des HELLS ANGELS MC mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, wie oben beschrieben, zu werden.
Ein etwaiger sozial anerkannter Zweck oder eine Art der Brauchtumspflege treffen hier ebensowenig zu wie die mögliche Zugehörigkeit zu einem Angelverein oder einem Katastrophenschutz- oder Rettungsdienst.
Ja-nee, is klar.
… plötzlich war sie weg.
Die Journalistin Dame Frau vom RTL war dabei, meinen Mandanten auf dem Gerichtsflur vollzuquatschen. Ob er denn nicht Lust hätte, dem Fernsehen von dem Fall zu berichten. So ein Auftritt werde auch gut bezahlt.
Als ich dazu kam und den Mandanten begrüßte, machte sie sich aus dem Staub. Wortlos, kein Gruß, keine Verabschiedung. So ist sie, die Boulevard-Journaille.
Mit dem Treten begonnen
In dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Zeugen, dessen Muttersprache nicht die deutsche ist und der erkennbar nicht fehlerfrei Deutsch spricht, heißt es: Der Täter hat damit begonnen, den am Boden liegenden (bereits lebensgefährlich von einem anderen verletzten) Geschädigten zu treten.
Das reichte der Staatsanwaltschaft für die Anklage des Täters. Wegen Körperverletzung. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts.
Bereits nach den ersten paar Sätzen in der gerichtlichen Vernehmung desselben Zeugen stellt sich heraus, daß der Täter gar nicht getreten hat, sondern der Zeuge den Eindruck gewonnen hatte, der Täter wolle gleich lostreten. Eine Bewegung mit dem Bein oder dem Fuß des „Täters“ habe er nicht gesehen. Aber habe den Eindruck gehabt, als wenn es gleich losginge mit den Tritten …
Der Verteidiger führte zutreffend aus, daß der Anklagevorwurf also nicht zutreffe. Der Staatsanwalt hielt aber daran fest und räumte nach einiger Diskussion widerwillig ein, es sei aber zumindest eine versuchte Körperverletzung. Wenn der „Täter“ einräume, daß er versucht habe, den Geschädigten zu treten, könne man über die Einstellung des Verfahrens einmal nachdenken.
Ich meine, wenn man Fehler macht (und die machen wir alle ‚mal), sollte man sich dazu bekennen. Und nicht auf Biegen und Brechen sowie auf Kosten anderer versuchen, eine einmal vorgefaßte Ansicht als unumstößlich und richtig durchzusetzen. Hoffentlich bleiben der Verteidiger und sein Mandant standhaft und setzen den Freispruch durch.
Anmerkung: Ich vertrete den Geschädigten.
Sportlich
Der Mandant fährt zu seiner Arbeitsstelle. Dort bemerkt er – rechtzeitig und unbemerkt, daß Polizeibeamte gerade dabei sind, eben diese Arbeitsstelle leer zu räumen: In drei großen LKW verschwinden Lampen, Bewässerungs-und Klimaanlage sowie reichlich Grünzeug. Statt den Herrschaften der Drogenfahndung beim Aufladen zu helfen, findet er den Weg zum Verteidiger.
Den Leiter der Ermittlungen zu ermitteln, war nicht so schwierig wie erwartet. Irgendwann am frühen Abend hatte ich ihn am Telefon. Er sucht den Gärtner und ich kenne den Mieter der „Arbeitsstelle“. Wir verabreden uns für den nächsten Vormittag, zu dem ich gemeinsam mit dem Mieter zum Amt kommen werde.
Ermittler:
„Dann können wir jetzt davon ausgehen, daß die Wohnung Ihres Mandanten spätestens jetzt sauber und aufgeräumt ist?“
Verteidiger:
„Ich mache meinen Job nicht erst seit gestern.“
Ermittler:
„Ok, dann sparen wir uns den Weg und machen jetzt Feierabend. Bis morgen dann …“
Auch wenn es hier um einen ganz erheblichen Tatvorwurf geht – der Ermittler nimmt es sportlich. Diese professionelle Art der Arbeit hebt die Stimmung.