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Polizei
Zweierlei Maß?
Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung.
Quelle: Jugendrichterin Kirsten Heisig zitiert vom/im Tagesspiegel
Beleidigung nach § 185 StGB gibt eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Volksverhetzung nach § 130 StGB gibt Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Polizisten bespitzeln Polizisten
Bei der Berliner Polizei ist offenbar eine groß angelegte Abhöraktion von Mitarbeitern verhindert worden: Nach Informationen der Berliner Morgenpost sollten sporadisch Anschlüsse von Beamten überprüft werden, um sie möglicherweise bei Privatgesprächen zu erwischen und in der Folge disziplinarrechtlich zu belangen.
Quelle: Berliner Morgenpost
Kann nicht sein, sagt die Leitung:
Die Prüfungsmaßnahmen der Polizeibehörde orientierten sich stets an den geltenden gesetzlichen Regelungen.
Ja, ne, ist klar.
Brennender Streifenwagen wegen Analogfunk
Diesmal aber am Prenzlberg:
Schon wieder ging ein Auto in Flammen auf: Diesmal traf es einen Streifenwagen vor der Wache in der Eberswalder Straße. Von den Tätern fehlt jede Spur.
Quelle: Tagesspiegel
Die Kaffeesatzleser in der Polizeigewerkschaft vermuten,
die Brandanschläge würden offenbar immer dann verübt, wenn die Funkwagen des jeweiligen Abschnitts im Einsatz seien. Das lege den Verdacht nahe, dass die Täter den Polizeifunk abhören. Das würde auch erklären, warum bisher noch kein Tatverdächtiger gestellt wurde.
Die Lösung:
den Digitalfunk in Berlin sofort einzuführen. Die „Funkqualität aus der Steinzeit“ gefährde die Sicherheit Berlins und der Polizei.
Naja, zu irgendwas müssen brennende Polizeiautos ja nützlich sein.
Spitzel
Die BND-Affäre weitet sich aus. Jetzt wird bekannt, daß auch (ein) Reporter des ZDF bespitzelt worden sein soll(en).
Der BND soll in Afghanistan einen weiteren deutschen Journalisten ausspioniert haben. Besonders pikant: Über die Affäre sollen auch Kanzleramt und Parlamentarier seit Monaten informiert gewesen sein.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Wundert sich hier überhaupt noch jemand darüber?
Wirres Zeug
Aus dem Einsatzprotokoll der Polizei:
Am heutigen Tage wurden wir (PHM M., PHM G.) zur T-str. 19 alarmiert, weil hier der polizeibekannte Herr F. zum wiederholten Male Gegenstände aus seinem Wohnzimmerfenster auf den Innenhof des Hauses warf.
Als wir den Hinterhof betraten konnten wir div. Pers. Gegenstände, CD, Zigaretten, Möbel, kaputte Stühle, eine Aluminiumleiter, sowie andere zerstörte Gegenstände verstreut auf dem Hof feststellen.
Am Fenster im 3. OG befand sich eine männliche Person leicht herausgebeugt, welche eine Bratpfanne in der Hand hielt und wirres Zeug schrie.
Manchmal kann ich trotz des Ernstes der Angelegenheit das Aufkommen einer gewisse Heiterkeit beim Studium von Ermittlungsakten nicht ganz verhindern.
Berliner Gefahr
Monika M. saß 888 Tage unschuldig verurteilt als Vatermörderin in Haft, bevor sie freigesprochen wurde. Ein wesentlicher Grund für die ursprüngliche Verurteilung war ein fehlerhaftes Brandgutachten.
Ihr Schwager Rudolf Jursic hat sich in mehreren offenen Briefen an Politiker und Juristen gewandt, um auf Mißstände in der berliner Brand-Sachverständigen-Szene aufmerksam zu machen. Die Briefe finden sich unter www.rudimarion.de im Netz. „Berliner Gefahr“ überschreibt Jursic die Seite.
In einer Linkliste hat Rudolf Jursic brandtechnische Einzelheiten und Dokumente veröffentlicht, die für all die interessant sein können, die sich ebenfalls mit Brandgutachten beschäftigen müssen.
Liegevermerk
Tausende Akten blieben beim LKA (Landeskriminalamt) liegen. Im Dezember waren 4745 Vorgänge länger als drei Monate nicht bearbeitet worden.
berichtet die Berliner Morgenpost.
Bleiben die Akten drei Monate lang unbearbeitet, muß ein sogenannter „Liegevermerk“ gefertigt werden, in dem der Grund des Liegenlassens anzugeben ist.
Weiter heißt es in der Morgenpost:
Die liegen gebliebenen Akten haben auch direkt Auswirkungen auf die Erfolgsbilanz der Polizei. Denn in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik werden nur diejenigen Fälle aufgenommen, die abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Deswegen hatte in den vergangenen Jahren die Gewerkschaft der Polizei wiederholt auf die Problematik der Liegevermerke und der Polizeistatistik aufmerksam gemacht.
Das ist natürlich ein ganz besonders wichtiger Grund, die Akten zu bearbeiten. Schließlich soll die Polizei doch nach außen gut darstehen.
An die Beschuldigten der liegenden Akten denkt man – wenn überhaupt – nur an zweiter Stelle. Offene Strafverfahren sind für die Beschuldigten keine angenehme Veranstaltungen, erst recht nicht, wenn Computer, sonstige wichtige Unterlagen oder Bankguthaben sichergestellt wurden.
Deswegen ist die überlange Verfahrensdauer auch ein Grund, im Falle der Verurteilung die Strafe zu mildern. Darauf muß der Verteidiger achten.
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Lauter Rauch
Aus einer Ermittlungsakte in einer Brandstiftungssache:
Der Nachbar gab an, bereits am 28.09.06 oder am 29.09.06 diese Verrußungen über der Außenjalousie des Fensters entdeckt, aber weder visuell noch akustisch Rauchentwicklungen wahrgenommen, zu haben.
Hör mal, wie es qualmt.
Strafprozeß gegen Polizeibeamte
Bei der Erstürmung einer Wohnung wurde ein Unschuldiger verletzt. Vier Polizisten stehen nun vor Gericht. Die maskierten Angeklagten behaupten, das Opfer habe sich an ihrem Schutzschild gestoßen.
schreibt Waltraut Schwab in der taz.
In dem Bericht über den SEK-Einsatz heißt es weiter:
… als das Licht in jener Nacht endlich anging, sah der junge Mann zugerichtet aus: Schürfwunden, Blutergüsse, ein herausgebrochener Zahn, aufgeplatze Lippen. Das Bett war blutverschmiert.
Am Schutzschild gestoßen. Oder mit dem Schutzschild gestoßen?
Das wird der Prozeß hoffentlich aufklären.
Auch der Tagesspiegel berichtet über den Prozeß.
Coco
Ein Stehlgutliste in der Ermittlungsakte:

Wenigstens ist er konsequent, der aufnehmende Polizeibeamte.