Polizei

Nicht der Bruder

Aus einem Vermerk eines Polizeibeamten, der zwei Verdächtige eines Diebstahls entdeckt hatte:

Neben den beiden Personen standen 8 große Kästen mit leeren 1,5 I Coca Cola- und auch Spriteflaschen. Auf Befragen gab der Beschuldigte S. an, dieses Leergut hätten beide von seinem Opa bekommen. Der soll hier in der Nähe wohnen. Beide Beschuldigte sollten das Leergut jetzt (um 01:20 Uhr !) abgeben.

Dem Unterzeichner war der polizeilich bekannte Beschuldigte G. aus anderen Einsätzen her bekannt. Der zweite Beschuldigte wurde nach einem Ausweisdokument gefragt. Dieser gab an, keinen Ausweis mit sich zu führen. Aber er heiße Benni G. und sei der Bruder vom weiteren Beschuldigten. Der Unterzeichner kennt aber Benni G. auch aus dem Dienstgeschehen her.

Der Beschuldigte S. wurde durch den Unterzeichner mit der Tatsache vertraut gemacht, dass er nicht der Bruder des weiteren Beschuldigten G. sei. Auch wurde ihm kein Glauben geschenkt, dass dieses Leergut von seinem Großvater stammte.

Das sind die Momente, wo selbst das Studium staubtrockener Akten zur hellen Freude eines Strafverteidigers wird.

Einen habbich noch:

Durch eingesetzte Zivilkräfte wurde das Tatobjekt auf mögliche Hinweise zum Tatablauf oder mögliche Beschädigungen am Zaun aufgesucht. Es wurden keinerlei Feststellungen getroffen.

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Schadenfreude bei der Polizei

Dass man sich auf keine Streitereien mit der Polizei einlassen sollte, wenn man vier Stunden vorher einen Straßenraub verübt hat, erfuhr gestern Abend gegen 20 Uhr 15 ein 19-jähriger Punker. Er hatte sich auf dem Alexanderplatz in Mitte handgreiflich gegen Anweisungen der Polizei widersetzt und wurde deshalb festgenommen. In der Gefangenensammelstelle fiel Kriminalbeamten seine frappierende Ähnlichkeit mit einer Täterbeschreibung zu einem Straßenraub von 16 Uhr auf dem Alexanderplatz auf. Die Beamten holten das Opfer – ein britischer Tourist, dem seine Digitalkamera geraubt worden war und der dabei einen Tritt gegen das Schienbein erhalten hatte – herbei. Er erkannte den Räuber sofort wieder.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Es fehlt noch das „Ätsch!“ in dem Bericht.

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Die Polizistin und das arrogante Arschloch

Einen Rechtsanwalt als arrogantes Arschloch zu bezeichnen, ist für sich genommen schon eine Dummheit. Wenn das dann auch noch in aller Öffentlichkeit und unter Zeugen geschieht, ist das eine Riesen-Dummheit. Aber wie dumm muß man denn eigentlich sein, wenn man dabei auch noch Polizeibeamtin ist?

Es gibt noch eine Steigerung:
Die Polizeibeamtin, Martina K. (36) aus M. in Brandenburg, fängt sich einen Strafbefehl. Allein dieser Umstand zeigt, daß sie zusätzlich auch noch stur ist. Warum entschuldigt sich Martina K. nicht und versucht auf diesem Wege, eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu erreichen?

Nur nebenbei sei erwähnt, daß nach einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch die Chancen wesentlich besser gestanden hätten, das sich anschließende Disziplinarverfahren einigermaßen glimpflich zu überstehen.

Und ich habe noch einen:
Gegen den Strafbefehl legt die mutmaßlich beleidigende Polizeibeamtin Einspruch ein; es kommt zur öffentlichen Hauptverhandlung! Der beleidigte Rechtsanwalt beantragt die Zulassung als Nebenkläger und läßt sich professionell von einem Kollegen verteten. Es kommt zur öffentlichen Ausstellung der polizeibeamtlichen, sturen Riesendummheit: Martina K. streitet feige ab, so böse gewesen zu sein, wird aber durch die Beweisaufnahme überführt.

Neben der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro kommt es zur Verurteilung in die Kosten. Macht insgesamt wohl gute zwei bis drei Monatsgehälter der Polizistin Martina K.

Und nun kann noch die zweite Runde kommen: Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat der beleidigte Anwalt nämlich außerdem. Das Ganze sieht nach einem weiteren öffentlichen Verfahren aus, diesmal vor dem Zivilgericht. Und dann gibt es disziplinarisch noch einen Nachschlag.

Eine echt tolle Nummer, zu der man der Dame aus Brandenburg gratulieren kann. Aber vielleicht war sie ja auch nur schlecht beraten und verteidigt?

Das schöne Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist auch sonst lesenswert.

UPDATE:
Die Polizistin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Telefonisches Erscheinen

Der Polizeipräsident, Straßenverkehr, Direktion 1, schreibt an den Mandanten:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie werden gebeten, in der Angelegenheit Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage am 12.2.2008, 15:28 Uhr, 12*** Berlin, A.-Str. / A.-Platz mit dem PKW B – C ****

[X] unter der Rufnummer 4664-******
[X] persönlich zu erscheinen

und den Fahrer zu benennen.

Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Meier, PHK

Jawoll! Machen wir. Hoffentlich ist nicht besetzt, weil jemand anderes gerade erscheint.

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Die Polizei streikt, neue Mandate erst wieder ab Freitag

Die angestellten Polizisten wollen für 48 Stunden die Arbeit niederlegen

Erstmals wird bei der Polizei länger als nur ein paar Stunden gestreikt. Von Dienstagmorgen bis Donnerstagabend – mit einer zwölfstündigen „Pause“ tagsüber am Mittwoch – werden die Angestellten der Polizei 48 Stunden die Arbeit niederlegen. Das bedeutet: 800 Mann werden keine Botschaften bewachen, 300 keine Festgenommenen in den Sammelstellen.

Quelle: Tagesspiegel

Na super. Dann bleibt zu hoffen, daß die andere Seite sich solidarisch erklärt und weder Botschaften überfällt noch aus der GeSa abhaut.

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Der frustrierte Ermittler

Ein Mann wurde recht übel in seiner Wohnung überfallen. Auch sein Besucher erlitt einiges an Unbill. Die gut bewaffneten Täter konnten unerkannt entkommen, wurden aber mit Nachdruck von der Polizei gesucht. Immerhin ging es (auch) um ein heftiges Päckchen Kokain.

Für die Ermittungen waren deswegen auch die Aussagen des Besuchers vor großer Bedeutung. Der entzog sich aber den Fragen des Kriminalbeamten, der sich in einem Aktenvermerk bitterlich darüber beschwerte:

Ein weiterer Versuch ihn doch noch zu bewegen uns zu begleiten oder zumindest eine Anhörung in seiner Wohnung durchführen zu können, lehnte er wirsch ab. Da ein weiteres Gespräch mit dem Geschädigten [gemeint ist der Besucher. crh] von einer aufkommenden Sinnlosigkeit geprägt zu werden drohte, brach ich dieses ab.

Der Ermittler unternahm noch drei weitere Versuche, ohne Erfolg.

Das ist der bisherige Höhepunkt einer nicht zu enden wollenden Odyssee, einen Geschädigten zur Aussage zu bewegen. Er dokumentiert so recht ausdrucksvoll, dass er nicht gewillt ist, aktiv an der Aufklärung dieses Verbrechens mitwirken zu wollen.

So kann man keine Ermittlungen führen, wenn sich schon die Geschädigten verweigern, bei der Polizei Angaben zu machen. Ich verstehe meine Arbeit als Ermittler eigentlich darin, Straftaten aufzuklären und etwaige Täter zu ermitteln und nicht etwa unwilligen Geschädigten und Zeugen hinterher zu jagen.

Der Polizist hat allerdings im weiteren Verlauf eine ganz hervorragende Arbeit geleistet und war am Ende dann doch noch erfolgreich – jedenfalls hat unsere Kanzlei durch seine Arbeit ein neues Mandat bekommen. ;-)

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Das Polizeiauto ist wieder da

Irgendein Witzbold hat einen grün-weißen BMW geklaut. Daüber hatte Kollege Siebers sich köstlich amüsiert bereits berichtet:

Schwupps – da war der Polizeiwagen verschwunden

Jetzt ist er wieder da:

Das gestern früh entwendete Videoüberwachungsfahrzeug der Polizei ist wieder da. Eine Polizeistreife entdeckte den BMW der 5er Reihe gegen 21 Uhr in der Neuköllner Donaustraße.
Wie berichtet, hatte ein Unbekannter das hochwertige Fahrzeug am Sonntag gegen 4 Uhr 40 in der See- Ecke Amrumer Straße während eines Polizeieinsatzes entwendet, als es von den eingesetzten Beamten kurzzeitig aus den Augen gelassen wurde.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

War das ein Diebstahl, wird sich der Jura-Student nun fragen? Oder nur ein unbefugter Gebrauch eines Polizei Fahrzeugs?

Ich denke, daß dem Herrn Wachtmeister, der den Zündschlüssel im Schloß hat stecken lassen, ein Stein vom Herzen gefallen sein dürfte.

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… wie Öl

Vor einem Amtsgericht im platten Brandenburger Land waren zwei Polizeibeamte als Zeugen geladen und erschienen. Sie hatten den Angeklagten verhaftet, nachdem dieser einen Einbruchs-Diebstahl in einer Brandenburgischen Kleinstadt begangen hatte.

Die beiden Beamten wurden jedoch nicht mehr benötigt. Das Verfahren konnte durch einen Deal beendet werden. Die Polizeizeugen wurden also vom Richter entlassen, der es aber nicht versäumte, die beiden über den grünen Klee zu loben:

Wenn unsere Beamten hier in Brandenburg auch so eine hervorragende Arbeit leisten würden wie Sie dort in Berlin, hätten wir bei Gericht wesentlich weniger Arbeit.

Stolz wie Oskar sind die beiden Berliner Polizisten wieder zurück in die Hauptstadt, wo sie nur allzu oft wegen schlampiger Ermittlungsarbeit kritisiert werden. Tut ja auch mal gut, gelobt zu werden.

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Erwischt

nachschub.jpg

Sicherstellung? Nachschub? Rest vom Wochenende?

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Den Bock zum Gärtner gemacht

Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als „Piratenjäger“ der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien „ausgewertet“.

Quelle: Heise

Welchen Wert die auf diesem Wege gewonnenen „Beweise“ haben, wird sicher irgendwann einmal ein Obergericht zu entscheiden haben.

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