- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Polizei
Polizeigewalt durch Hundertschaftsführer
Ich bin mir sicher, daß sich aus diesem Einsatz für den Polizeibeamten ein längerfristiges Problem ergeben wird:
Ein richtig heftiges sogar. Genauso heftig wie die Randale am vergangenen Sonntag im Mommsenstadion beim Oberliga-Spiel zwischen dem BFC Dynamo und Tennis Borussia.
Eine entsprechende Pressemitteilung der Polizei Berlin dazu:
Die Berliner Polizei hat gestern Kenntnis von einem im Internet veröffentlichten Video erhalten, das beim Fußballspiel BFC Dynamo gegen Tennis Borussia am vergangenen Wochenende aufgenommen wurde und den Angriff eines Polizeibeamten auf einen Besucher des Fußballspiels dokumentiert. Bei dem Polizeibeamten handelt es sich um einen Hundertschaftsführer der Bereitschaftspolizei.
Das Geschehen auf dem Video begründet den Verdacht einer Körperverletzung im Amt. Ein entsprechendes Strafermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Über dienstrechtliche Konsequenzen ist auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu entscheiden.
Der Hundertschaftsführer wurde bis zum Abschluss der Ermittlungen von seinen Aufgaben entbunden.
Spannend ist an dieser Stelle auch die Frage, ob das Video, das von der Polizei aufgenommen wurde (rechts im Bild), auch Erkenntnisse über den Vorfall beisteuern wird.
Freispruch vom Totschlagsvorwurf
Vor knapp vier Jahren ist der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt gestorben. Die Polizeibeamten, über die das Landgericht Dessau-Roßlau zu urteilen hatte, sollen keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone haben.
Jalloh war im Alter von 23 Jahren in der Gewahrsamszelle eines Polizeireviers ums Leben gekommen. Er soll die Flammen trotz Fesselung mit einem Feuerzeug selbst entfacht haben.
ist im Tagesspiegel zu lesen. Das Urteil nach 58 Hauptverhandlungstagen steht in der Kritik der Öffentlichkeit.
Unwillen und Ungereimtheiten, Schlampereien und Widersprüche prägten von Anfang an die Ermittlungen und den Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor fast vier Jahren gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte. Aussagen wurden verändert, Beweismittel verschwanden oder tauchten verspätet auf. Ohne massiven öffentlichen Druck wäre es wohl nie zu einem Prozess gekommen. Das ist ein Skandal.
kommentiert den Verfahrensausgang Sabine am Orde in der taz.
Am Morgen des 7. Januar 2005 brachte die Polizei den Asylbewerber aus Sierra Leone, der schon seit 1999 in Dessau lebte, in das Polizeirevier der Stadt. Frauen der Stadtreinigung hatten sich von dem stark alkoholisierten Afrikaner belästigt gefühlt und die Polizei gerufen. Mit etwa drei Promille Alkohol im Blut leistete er heftigen Widerstand gegen die Beamten. Sie schnallten ihn deshalb in einer Zelle an Händen und Füßen auf einer Pritsche fest. In dem gekachelten Raum befanden sich außer der schwer entflammbaren Matratze, auf der Jalloh lag, keine weiteren Gegenstände.
schildert Michael Bartsch in der taz, will alles begann. Und fragt:
Wie konnte ein Feuerzeug in die Zelle gelangen, dessen Reste bei der verbrannten Leiche gefunden wurden? Entzündete der Afrikaner möglicherweise selbst die Matratze, auf der er gefesselt lag? Diese Frage blieb zum Prozessabschluss offen.
Gefordert wird, daß solche Vorfälle grundsätzlich von einer polizei-unabhängigen Kommission untersucht und ermittelt werden sollen. Denn:
Vorwürfe richten sich weniger an das Gericht als an die Polizei, deren Geist und Verhalten in Sachsen-Anhalt durch das Verfahren einmal mehr ins Zwielicht geraten ist. „Der Fall strotzt von Versäumnissen und Schlamperei“, ließ sich der Vorsitzende Richter Steinhoff sogar einmal zu einer Bemerkung hinreißen.
Es ist schwierig, über so einen Fall zu urteilen. Nicht nur für Außenstehende, sondern offenbar auch für das Gericht.
Aufrichtiges Bedauern. Aber …
„Plötzlich hörte ich laute Schreie, schwarz maskierte Männer mit Waffen standen um das Auto, jemand riss die Fahrertür auf.“ An die folgenden Sekunden kann sich Schmidt nicht mehr erinnern, offenbar war er bewusstlos. Er kam zu sich, als er ausgestreckt auf der Straße lag. „Ein SEK-Mann drückte mein Gesicht auf die Straße, ein anderer saß auf mir und presste sein Knie in meinen Rücken.“ Polizisten richteten ihre Waffen auf ihn. Andere legten ihm Handschellen auf dem Rücken an, dann musste er sich an die Hauswand stellen.
Stefan Strauss berichtet in der Berliner Zeitung über die Festnahme eines Unbeteiligten. Die Polizei hatte Schmidt mir dem gesuchten Peter John verwechselt.
John soll die Briefkasten-Bombe installiert haben. Schmidt war auf dem Weg von und zu seiner Arbeit. Jetzt ist er ein Fall für den Psychologen. Zwei Stunden nach seiner Festnahme teilte ihm ein Polizeibeamter mit: „Huch, Sie sind ja gar nicht der Bombenleger!“ „Es tut uns Leid, wir haben uns geirrt.“
Ich stelle mir gerade vor, wie die Polizei mit Peter John umgehen wird, wenn sie ihn denn dann erwischen.
Doppel-Freispruch
Angeklagt war ein Polizeibeamter. Während der drei Hauptverhandlungstermine saß neben anderen Interessierten stets eine Dame mittleren Alters auf der Galerie und machte sich Notizen.
Sie war sichtlich enttäuscht, als am letzten Verhandlungstag auf meine Anregung die Verhandlung unterbrochen wurde, um ein sogenanntes Rechtsgespräch zu führen. Denn auch sie mußte nun den Saal verlassen. Und das, was dann zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger besprochen wurde, kann man später auch nicht in der Akte nachlesen.
Aber die Dame konnte sich eine Stunde später das Ergebnis der Besprechung anhören. In der richterlichen Begründung des Freispruchs aus tatsächlichen Gründen.
Noch einmal war ihr der Unmut anzumerken. Denn nun wird sie Schwierigkeiten haben, das Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten fortzusetzen.
Nicht nötig, unzählige Male
Jagdszenen aus Niederbayern:
Diesem Schreiben antwortete der Rechtsanwalt des Betroffenen in Form eines Akteneinsichtsgesuchs, welcher diesem Vorgang beiliegt. Der Betroffene hielt es bis heute nicht für nötig, sich trotz mehrmaliger Aufforderung beim Sachbearbeiter zu melden.
Aus einem Schreiben der örtlichen Polizeibehörde eines Dorfs in Bayern, die für die bayerische Landeshauptstadt auf dem Wege der Amtshilfe Fahrer-Ermittlungen vor Ort durchführte.
Noch ein Zitat aus dem Schreiben:
Seit Erhalt Ihres Schreibens bis heute wurde die Wohnanschrift des Betroffenen unzählige Male aufgesucht. Auch wurde mit dem im selben Wohnanwesen wohnhaften Personen, der Fahrzeughalterin (Frau Anne* P*) und deren Tochter (Lebensgefährtin des Betroffenen), mehrmals telefonisch und persönlich Kontakt aufgenommen.
Er läßt nicht aber auch nicht locker, der Herr Polizeiobermeister. Schließlich geht es ja um ein schweres Kapitalverbrechen in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.
Nicht getroffen
Aus dem Schlußbericht in einer Strafsache wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt:
Eine Absuche des Fahrzeuges nach eventuellen Neuschäden in Blickrichtung auf Unfallereignisse im Zusammenhang mit der Fahrt der Beschuldigten verlief ohne Trefferfeststellung.
Immer wieder eine helle Freude, dieses Polizistendeutsch.
Zur Vernehmung erscheinen
Der Mandant hat Post bekommen. Vom Polizeipräsidenten:
Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:
[…]
Nach § 163a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, entlastende Tatsachen vorzutragen und die Aufnahme von Beweisen zu beantragen.
Soweit, so normal. Doch dann geht es weiter im Text(baustein):
Zu diesem Zweck können Sie sich entweder unter Angabe der obigen Vorgangangs-Nr. schriftlich äußern oder hier zur Vernehmung erscheinen. Falls Sie vernommen werden wollen, worden Sie gebeten, sich zur Vereinbarung eines Termins mit der angegebenen Dienststelle fernmündlich in Verbindung zu setzen. Zur Vernehmung sind dieses Schreiben und Ihre Ausweispapiere mitzubringen.
Das Schreiben wurde direkt an den Mandanten gerichtet: Wilhelm Brause, c/o Justizvollzugsanstalt Moabit. Dort sitzt er als Untersuchungshäftling ein.
Keine Langeweile
Der Tag fing ganz langsam an, aber dann …
9:45 Uhr
Eine Mandantin soll als Zeugin vernommen werden. Sie ist vorsichtig, weil sie unter Bewährung steht. Ein falsches Wort und die Bewährung könnte widerrufen werden, befürchtet sie. Deswegen komme als Beistand mit zur Staatsanwaltschaft.
10:30 Uhr
Besuch in der Untersuchungshaftanstalt. Der Mandant, den man vorwirft, im Suff einem anderen Menschen ins Gesicht getreten zu haben, weint und fürchtet sich vor dem Maßregelvollzug. Der zweite Mandant weint, weil die Aussichten beim Haftprüfungstermin am nächsten Tag wohl eher schlecht sind. Der Dritte beantwortet meine Frage, welche Sprache seine Mutter gesprochen hat, das wisse er nicht, er sei im Krieg und auf der Straße aufgewachsen.
13:00 Uhr
Mittagspause im Curry 36. Eigentlich lecker. Mir ist trotzdem schlecht.
13:30 Uhr
Haftbefehlsverkündung beim Bereitschaftsgericht. Die Mandantin ist eigentlich ganz gefaßt. Sie weint wegen ihrer Hunde. Einer sei ganz dick; aber nicht weil er zu viel ißt; er habe eine Hormonstörung.
15.00 Uhr
Der Mandant kommt auf eine Tasse Caffè vorbei, um sich über den Sachstand zu informieren und die weitere Strategie abzusprechen. Man wirft ihm vor, seine Ehefrau getötet zu haben. Er fürchtet sich vor einer Verhaftung und weint, weil seine 3-jährige Tochter traumatisiert ist.
16.00 Uhr
Die Tochter, die geschiedene Ehefrau und die Lebenspartnerin eines tödlich verunglückten Motorradfahrers wollen sich über ihre Ansprüche gegenüber der Unfallgegnerin informieren. Trotz des traurigen Anlasses weint niemand.
17:00 Uhr
Telefonat mit einem Vater, dessen 18-jähriger Sohn eine alte Frau totgefahren hat und dabei selbst tödlich verletzt wurde. Der Vater meint, die Frau sei alkoholisiert gewesen, sonst wäre sie dem Sohn doch nicht vor’s Motorrad gelaufen. Und er fürchtet, in Haftung genommen zu werden, weil der Sohn keine Fahrerlaubnis für die 160 PS hatte.
17:30 Uhr
Die Arbeit unterschreiben, die die Mitarbeiterinnen tagsüber gemacht haben.
18:00 Uhr
Mir reicht’s ich fahr‘ nach Hause. Helm auf und abschalten? Das klappt heute nicht ganz …
Vertrauen in ein faires Verfahren
Der Mandant verteidigt sich durch Schweigen. Das gefällt den Ermittlern nicht. Die meisten, und ganz besonders die guten und erfolgreichen, respektieren aber das Recht des Beschuldigten. Schließlich ist das „Schweigerecht“ ein Schwergewicht unter den Beschuldigtenrechten.
Es gibt aber auch andere Ermittler, zum Beispiel den Ermittler K vom LKA.
Das Gericht hatte einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß erlassen: Der Mandant sollte eine Speichelprobe für einen DNA-Abgleich abgeben. Ich habe dem K vom LKA mitgeteilt, daß die Vollstreckung des Beschlusses nicht erforderlich sei – der Mandant wird „freiwillig“ auf dem Amt erscheinen.
K vom LKA hat mir dabei versprochen, lediglich die Speichelprobe zu nehmen und ihn ansonsten nicht zur Sache zu vernehmen. Deswegen könne ich darauf verzichten, den Mandanten auf dem Weg zum LKA zu begleiten, versicherte K.
Solche Abreden zwischen Ermittler und Verteidiger sind üblich und man kann sich in aller Regel auf das gesprochene Wort verlassen. Auch das gehört zum fairen Verfahren.
Es war sicher nicht nur die reine Neugierde, die den K vom LKA dazu bewegt, doch eine kleine Frage zu stellen. Erst eine kleine, dann noch eine und dann noch eine … Der Mandant war vorbereitet. Er widerstand auch dem Druck des Ermittlers: „Was soll denn Ihre kleine Tochter von Ihnen denken, wenn sie erfährt, daß Sie der Polizei nicht helfen?!“ In der Akte fand sich der Vermerk:
Herr D. wiederholte stereotyp, daß er auf Anraten seines Verteidigers keine Fragen beantworte.
Schade eigentlich, daß es dem Mandanten nicht nützt, wenn ich diesem K vom LKA mit ganz deutlichen Worten sage, was ich von ihm halte. Ich werde leider damit warten müssen, bis das Verfahren gegen den Mandanten eingestellt wurde. Aber dann …
Kein City-Run bei den Angels
Zur Feier ihres 35-jährige Bestehens in Deutschland hatten die Hells Angels am Samstag den „City-Run“ durch die Hauptstadt geplant.
Doch dieser Konvoi war gerichtlich verboten worden. Die Polizei hatte verkehrsrechtliche Bedenken: „Eine solche private Veranstaltung würde die damit einhergehenden Polizeimaßnahmen nicht rechtfertigen“, sagte ein Sprecher.
Quelle: Tagesspiegel
Die Morgenpost zitiert aus der Begründung des Verbots:
Eine Kolonne aus 80 Motorrädern stelle eine erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs dar, hieß es darin. Zudem fehle das öffentliche Interesse an einer solchen Ausfahrt. Es bestünden Zweifel daran, dass die Mitglieder der Hells Angels die „erforderliche Zuverlässigkeit besitzen“.
Man hätte auch schlicht schreiben können: „Wir wollen die Ausfahrt nicht, und basta!“ Inhaltlich hätte es keinen Unterschied gemacht.
Vielleicht sollten die Angels demnächst politische Demonstrationen anmelden; dann wird zumindest die Ausfahrt nicht so ganz einfach zu verbieten sein. Wenn die Stadt Aufzüge von irgendwelchen Nazis verträgt, dürfte eine knapp einstündige Rocker-Rundfahrt eigentlich keine Rolle spielen.