- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Polizei
Absprache?
Am Mittwoch hört die Ehefrau eines Polizisten in einer Lankwitzer Bäckerei mit, wie sich zwei junge Polizisten über den Fall unterhalten. Wie sie von notwendigem Schusswaffengebrauch reden und dass sie sich absprechen würden vor Prozessen. Ist das typisch?
Quelle: Tanja Buntrock und Sandra Dassler im Tagesspiegel am 15.01.2009 über den Polizeieinsatz in Schönfließ.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat, wie berichtet, die Zeugenaussagen von zwei weiteren Zivilpolizisten, die bei dem Einsatz am Silvesterabend dabei waren, als wenig hilfreich bewertet. Die Zeugen hätten „entweder nichts gesehen oder gehört haben wollen“, sagte Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper.
Quelle: S. Beikler und S. Dassler im Tagesspiegel, an anderer Stelle, auch am 15.01.2009
Das wird noch ein spannendes Verfahren, in dem es sicherlich nicht nur um die Aufklärung eines möglichen Verbrechens geht.
Kommentare deaktiviert für Absprache?
Eingestellt. Punkt.
So sieht es aus,
- wenn jemandem vorgeworfen wird, seine eigene Frau getötet zu haben,
- wenn er im Ermittlungsverfahren massiv und unfair unter Druck gesetzt wird,
- z.B. mit dem Hinweis darauf, daß er doch an seine kleine Tochter denken solle,
- wenn seine gesamte (insbesondere die angeheiratete) Verwandtschaft gegen ihn aufgebracht wird,
- mit dem Ziel, daß auch diese ihn unter Druck setzt,
- wenn versucht wird, ihn von seinem Verteidiger zu trennen,
- wenn dem Verteidiger Teile der Akten vorenthalten werden,
- wenn der Verteidiger von einem Ermittler hintergangen wird
- wenn ein Unschuldiger durch all das in eine behandlungsbedürftige Depression getrieben wird,
und sich dann herausstellt, daß der Vorwurf nicht zutrifft:
… wurde eingestellt. Punkt. Ende. Aus.
Ziffer 88 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) lautet:
Mitteilung an den Beschuldigten
In der Mitteilung an den Beschuldigten nach § 170 Abs. 2 StPO sind die Gründe der Einstellung nur auf Antrag und dann auch nur soweit bekannt zu geben, als kein schutzwürdiges Interesse entgegensteht. Hat sich herausgestellt, dass der Beschuldigte unschuldig ist oder das gegen ihn kein begründeter Verdacht mehr besteht, so ist dies in der Mitteilung auszusprechen.
Mit dieser Vorschrift werde ich diesen Herrn Staatsanwalt nun mal näher bekannt machen. Und dann rede ich auch noch mal mit diesem Herrn K. vom LKA.
Bei allem Verständnis und Respekt für die äußerst schwierige Arbeit in der Mordkommission und in der Kap-Abteilung der Staatsanwaltschaft: Menschenverachtung ist widerwärtig.
Polizist verhaftet
Überraschende Wendung im Fall der Todesschüsse von Schönfließ: Der Berliner Kommissar ist festgenommen worden, der am Silvesterabend den mit Haftbefehl gesuchten Dennis J. erschossen hat. Am Dienstag will die Staatsanwaltschaft mitteilen, wie sie den Tatverdacht begründet.
Quelle: Tanja Buntrock im Tagesspiegel
Die Ballistiker der Kriminaltechnik scheinen da etwas entdeckt zu haben, was mit den Schilderungen des Polizeibeamten nicht übereinstimmt.
Modernes Informationssystem!
Ein guter Bekannter, der sein Leben als Beamter bei der Berliner Polizei bestreitet, schickt mir heute morgen eine eMail:
hier noch meine neue dienstliche email-Anschrift, durch die die Polizei Berlin seit Dez. 08 ihre Beamten in die Lage versetzt, auch direkt am modernen Informationsaustausch per email teilzunehmen.
Seit Dezember 2008. Ah-ja. Man muß ja mit der Zeit gehen.
Nun kann man jeden Berliner Polizeibeamten, dessen Vorname und Nachname bekannt ist, auf elektronischem Wege erreichen anschreiben: Vorname.Nachname@polizei.berlin.de.
Ob allerdings der so angeschriebene dann auch das Recht (und die Fähigkeit) hat, einen Computer zu bedienen, um seine eMails zu lesen, wurde mir noch nicht übermittelt.
Wenn das genauso funktioniert wie mit den Richtern und Staatsanwälten in Moabit, könnte man es auch lassen. Ich kenne lediglich eine Handvoll (von Hunderten) Strafjuristen im Kriminalgericht, die mit dem modernen Inforamtionssystem umgehen können und wollen.
Gut getarnt
Die Täter waren kurz vor Mitternacht in einen noch geöffneten Getränkemarkt gekommen. Sie bedrohten die Angestellte sowie einen Wachmann mit einer Machete und forderten Geld.
Als ein herbeigerufener Zivilbeamter in den Laden ging, kam es zu einem Handgemenge. Die herbeigeeilten Streifenpolizisten griffen ein und nahmen einen Mann kurzzeitig fest – den Kollegen in Zivil. Die kurze Verwirrung unter den Beamten nutzten die Räuber zur Flucht, …
berichtet der Tagesspiegel.
Irgendwie scheint der ansonsten recht mitteilungsfreudigen Berliner Polizei die Geschichte peinlich gewesen zu sein:
Die Polizei teilte das Missgeschick am Mittwoch mit. Der ungewöhnliche Vorfall hatte sich bereits am 30. Dezember vergangenen Jahres ereignet.
Polizeibeamte verprügeln Radfahrer
Vor ein paar Stunden habe ich eine Pressemeldung der Polizei gelesen und den dazugehörigen Bericht im Tagesspiegel zitiert. Danach hatte ich den Eindruck, daß der Radfahrer die Polizisten vermöbelt hatte.
Die taz greift den Vorfall ebenfalls auf. Gereon Asmuth berichtet:
Vier Platzwunden am Kopf, davon eine an der linken Augenbraue. Deutlich sichtbare Prellungen an beiden Handgelenken. Über und über mit Blut bekleckste Kleidungsstücke. Fotos zeigen Blutspritzer an Wänden und Boden im Treppenhaus sowie in der Wohnung. Das ist das Ergebnis eines Polizeieinsatzes gegen Andrew P. Der Anlass: eine Fahrradkontrolle.
Was nun tatsächlich geschah, wird wohl Gegenstand eines oder mehrerer Ermittlungsverfahren. Gegen den Radfahrer läuft nach Polizeiangaben bereits eines. Gegen die Polizeibeamten könnte ebenfalls ermittelt werden, wenn an dem taz.Bericht etwas dran sein sollte.
Radfahrer verprügelt Polizeibeamte
Auch durch Pfefferspray ließ sich der Radfahrer an der Rigaer Straße nur schwer stoppen: Der 39-Jährige setzte sich handgreiflich zur Wehr, als zwei Polizisten ihn auf dem Fußweg erwischten.
Quelle: Tagesspiegel
Einen Radfahrer, der ohne Beleuchtung auf dem Gehweg unterwegs war, einfach so anzuhalten – also, das geht ja gar nicht. Wo kommen wir denn da hin, dann kämen die Polizisten in der Stadt zu gar nicht anderem mehr. Ich mein‘, Friedrichshain ist zwar nicht Kreuzberg, aber trotzdem … !
Überwachung, koste es was es wolle
Wenn ein Strafverteidiger sich dieselbe Mühe geben würde, wie manche Ermittlungs-Beamte, gäbe es bald keine Strafverteidiger mehr …
Aus einer Berliner Ermittlungsakte:
Im Rahmen einer Fußstreife überprüfte ich am heutigen Tag, gg. 11.00 Uhr, die ordnungsgemäße Parkflächenbenutzung in 10627 Berlin, Goethestr. 37/38. Die Örtlichkeit mündet in einem Wendehammer zur Fußgängerzone Wilmersdorfer Str. und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt.
Direkt vor der Hausnummer 37/38 befinden sich 3 Behindertenparkplätze die in der Zeit von Mo – Sa, 9 – 20 Uhr, ausschließlich von Behinderten mit gültigem Behindertenausweis benutzt werden dürfen. Auf einem dieser Parkplätze parkte der Pkw, VW, amtliches Kennzeichen B-IO 755, ein Behindertenausweis in
neuer EU-Ausstellungsvariante lag auf dem Amaturenbrett.Ich entfernte mich vom Pkw und beobachtete das Geschehen aus einiger Entfernung. Gegen 12.25 erschien eine weibliche Person am Pkw, stieg ein und fuhr in Richtung Krumme Str. Hier wurde sie
von mir angehalten, …
1 Stunde und 25 Minuten Beobachtung eines Geschehens, das in einem parkenden VW bestand, auf dessen Armaturenbrett ein Behindertenausweis lag. Dafür fehlte mir jedenfalls die Muße, die Zeit dazu hätte ich auch nicht …
Wieder aufgetaut
Nach knapp 50 km bei -2 bis 0 Grad Celsius gibt es ganz schön kalte Füße. Nach 50 km Duschen ging’s dann wieder. ;-)
Gibt sie sich jetzt die Kugel?
Weil das mit der ED-Behandlung nicht geklappt hat, ist sie krank geworden. Und jetzt?
Damit ist der Vorwurf vom Tisch. Es gibt eben keinen Erfahrungssatz des Inhalts: Hallenmieter sind Cannabis-Gärtner.
Ich bin mir sicher, daß die Daten, die die Polizei gem. § 81b StPO erhoben und gespeichert hätte, wenn man die Beamtin hätte gewähren lassen, selbst mit diesem Ergebnis nicht wieder gelöscht worden wären. Besser war das also schon mit dem Widerspruch und dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
@AlterEgo: Hey! Jetzt steht es schon 2:0! 8-) crh


