Polizei

Q-Tip-Geber

Das im Zusammenhang mit dem Heilbronner Polizistenmord und rund 40 weiterer Straftaten gesuchte „Phantom“ existiert sehr wahrscheinlich nicht. Wie die Saarbrücker Staatsanwaltschaft mitteilte, war das Wattestäbchen zur Spurensicherung wohl verunreinigt. Eine komplette Sonderkommission jagte so eine nicht existierende Serienverbrecherin.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ich möchte nicht in der Haut der Frau stecken, die die Wattestäbchen eingepackt hat und deren DNA daran gefunden wurde. Sie dürfte unter mehren Aspekten ein dickes Problem haben.

Übrigens: Laut Wikipedia steht das „Q“ für steht für „Qualität“.

Update:
Auf Stern.de gibt es ein erklärendes Video zum Thema.

Update2:

Das blinde Vertrauen in “DNA-Spuren” ist schnell wertlos.

Quelle: Datenschutz-Blog

12 Kommentare

Versteckt unter der Überschrift

Alkoholisierter Radfahrer

so lautet die Überschrift einer Pressemeldung der Berliner Polizei. Wer liest sowas schon? Ich!

Im Text heißt es dann:

Dass die Polizei rund um die Uhr auf die Einhaltung von Verkehrsvorschriften achtet, musste in der vergangenen Nacht ein 38-jähriger Radfahrer in Tempelhof feststellen. Gegen Mitternacht hatte er an der Kreuzung Boelkestraße Ecke Werner-Voß-Damm das Rotlicht einer Ampel missachtet. Eine Funkstreife stoppte den Radler kurz darauf und stellte deutlichen Alkoholgeruch in seinem Atem fest.

Langweilig, nicht? Das wäre kein Beitrag hier im Blog wert. Besoffene Radfahrer begeht Rotlichtverstoß, das interessiert keinen Menschen.

Weiter im Text:

Ein Richter ordnete anschließend eine Blutentnahme bei dem 38-Jährigen,

Immer noch nichts Spannendes, kann man wegklicken. Aber halt! Da kommt noch ein eingeschachtelter Nebensatz.

bei dem es sich um einen Polizeibeamten handelt, an.

Aha. Liebe Pressepolizisten. Es ist Euch nicht gelungen, Euren besoffenen Kollegen in einer öden Pressemitteilung zu verstecken. Die investigative Blogberichterstattung entdeckt alles. Auch ganz am Ende. :-)

Übrigens: Der arme Polizist hat nun gleich mehrere Probleme. Je nach Blutgehalt im Alkohol gibt es die Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot. Das Strafverfahren wird ihm eine Geldstrafe vom Konto buchen. Und oben drauf gibt es dann noch ein Disziplinarverfahren. Man hat’s nicht leicht, als Polizeibeamter.

(Korrektur nach dem zutreffenden Hinweis des Staatsanwalts. crh)

13 Kommentare

Kopfstand

Irgendwas stimmt hier nicht.

kopfstand

Original-Foto: Berthold Stadl via ddp

6 Kommentare

Der Polizist und das Kanackenschwein

Der Polizeibeamte war Zeuge in der Beweisaufnahme vor einer Strafkammer beim Landgericht. Er hatte eine Vielzahl von Kunden des Angeklagten angeschrieben; die Daten der Kunden hatte er aus der beschlagnahmten Kundenliste.

Er vermutete wußte ganz genau, daß der damalige Beschuldigte ein Betrüger ist. Der Tenor seiner Schreiben lautete entsprechend: Sie sind Kunde des Herrn Wilhelm Brause, der Sie betrogen und sich dann mit Ihrem Geld abgesetzt hat.

Polizist:
Es haben mich auch viele von den Kunden angerufen, die sehr wütend waren.

Richterin:
Das war nach dem Inhalt Ihrer Schreiben ja nicht anders zu erwarten, meinen Sie nicht? Und was haben diese Anrufer gesagt?

Polizeibeamter:
Ich erinnere mich nicht mehr so genau. Nur ein Anruf ist mir im Gedächtnis hängen geblieben. Der Anrufer war sehr aufgeregt. Er kündigte an: Das Kanackenschwein steche ich ab.

Verteidiger:
Wissen Sie noch, wer dieser Anrufer war?

Polizeibeamter:
Nein, ich erinnere mich nicht.

Verteidiger:
Haben Sie einen Vermerk über diesen Anruf, diesen Anrufer und diese Ankündigung angefertigt?

Polizeibeamter:
Nein. Warum sollte ich denn?

Ich stelle mir nun selbst die Frage, ob der Polizeibeamte weiß, daß seine Kariere durch in diese Beweisaufnahme möglicherweise einen Knick bekommen könnte.

 

8 Kommentare

Ganz geschickt gefragt

Die Kriminaloberkommissarin vernimmt den Verdächtigen:

Frage:
Sie können sich immer noch nicht daran erinnern, am Straßenraub beteiligt gewesen zu sein?

Antwort:
Nein.

Frage:
Wollen sie sonst noch Angaben machen?

Antwort:
Nein.

vernehmungsende

Manchmal ist man aber auch sowas von vergeßlich …

6 Kommentare

Recht zur Aussage

Aus einem Vermerk in einer Ermittlungsakte, nach einer erfolglosen Wohnungsdurchsuchung und nachdem der Beschuldigte sich nicht bei der Polizei, sondern bei seinem Verteidiger gemeldet hat:

Der Beschuldigte konnte vor Ort nicht angetroffen werden; einen späteren Vorladungstermin nahm er nicht wahr. Es ist davon auszugehen, daß er nicht von seinen Recht zur Aussage Gebrauch machen will.

Der Beschuldigte macht von seinem Recht Gebrauch, sich durch Schweigen zu verteidigen. Hört sich irgendwie besser an, finde ich.

4 Kommentare

Lehrstück für Jugendliche

An einem drastischen Beispiel dafür, wie es die Justiz schafft, daß zwei junge Menschen jegliches Vertrauen zum Rechtsstaat verlieren, durfte ich in dieser Woche in Moabit teilnehmen.

Ich war gerade dabei, mich mit einem kleinen Schwätzchen bei der Mitarbeiterin im Anwaltszimmer zu verabschieden, als wir von einem richterlichen Anruf unterbrochen wurden: Die Richterin braucht sofort einen Verteidiger und ob ich Zeit hätte. Den Hut und den Mantel habe ich wieder in die Garderobe gehängt, Robe über die Schulter geworfen und ab in den Gerichtssaal. Dort verhandelte das Jugendschöffengericht über den Vorwurf eines schweren Raubes. Ohne Verteidiger.

Der Kundige weiß, daß der schwere Raub ein Verbrechen ist und daß dies ein Fall der notwendigen Verteidigung darstellt. Also: Ohne Verteidiger geht da gar nichts, § 140 I StPO. Eigentlich.

Das ist der Richterin dann auch aufgefallen, nachdem die Anklage bereits verlesen wurde. Warum das bei Anklageerhebung dem Staatsanwalt und im Zwischenverfahren oder bei der Vorbereitung dem Gericht nicht aufgefallen ist, vermute ich, sage ich hier aber nicht. Nichts ist unmöglich, wenn es um die Rechte eines jugendlichen Angeklagten geht.

Ich stand nun da, ohne jegliche Aktenkenntnis. Und nur weil die Richterin meinte, es könne auf einen Freispruch hinauslaufen, habe ich mich mit Bauchschmerzen zur Verteidigung bereit erklärt.

Erste Maßnahme: Dem Mandanten, einem 17-jährigen Gymnasiasten, habe ich zur Verteidigung durch Schweigen geraten. Ein Risiko weniger.

Dann begann die Beweisaufnahme. Geschädigter war ein etwa 25-jähriger Türke, der an einem Down-Syndrom (Trisomie 21) leidet (sagt man das so?). Der Staatsanwalt polterte noch ungefragt, auch ein so Behinderter könne ein tauglicher Zeuge sein.

Der Dolmetscher war super. Er konnte den Zeugen verstehen und so übersetzen, daß er auch alles verstehen konnte. Es war schwierig, funktionierte aber. Ich habe keine Fragen gestellt und ins Protokoll diktiert, daß ich dies mangels Aktenkenntnis nicht könne.

Es stellten sich massive Widersprüche heraus, zwischen dem, was in der Akte stand (die „Protokolle“ der „Vernehmung“ des Zeugen durch die Polizei) und dem, was wir im Gericht hörten. Penny-Parkplatz oder Park mit Bäumen? Ein Täter, oder zwei, oder drei? Weiße Kleidung oder schwarze? Undundund … Bereits damit war der Ausgang klar: Im Zweifel für den Angeklagten.

Die beiden Polizeibeamten, die „ermittelt“ hatten, wurden dann noch gehört. Der eine war vor Ort und hat die Anzeige des Zeugen entgegen genommen. Und ist dann mit dem Zeugen und seiner Schwester im Auto auf Tätersuche gegangen. Der Angeklagte war damals zufällig in der Nähe, stand dort rum, als der Polizeibeamte den Zeugen (türkisch, Down-Syndrom) fragte: Ist der das? Der Zeuge bejaht. Der Angeklagte wird ans Auto herangeholt und nochmal gefragt: Ist der das? Die Schwester hat das alles „übersetzt“. Damit war der Fall geklärt.

Dann kam der zweite Polizist ins Spiel. Er hat den Zeugen zur Nachvernehmung auf’s Revier geladen. Als Dolmetscherin fungierte wieder die Schwester. Man könne ja nicht bei jeder Vernehmung eines Ausländers einen vereidigten Dolmetscher heran holen. Kostet doch! Und die Schwester tut’s doch auch. Es wurde ein Foto des Angeklagten gezeigt: Der war es! Die Schwester übersetzt dann noch den Tathergang …

Ja, das war es dann wirklich.

Der Zeuge, der ohnehin stets ängstlich unterwegs war, mußte nun erleben, wie er mit einem Messer bedroht und seines Handys beraubt wurde, und derjenige, den er als Täter wieder erkannt hatte, wurde freigesprochen. Der wird die Welt jetzt noch weniger verstehen wie vorher.

Es war im Rahmen der Beweisaufnahme ziemlich deutlich geworden, daß es der Angeklagte sehr wahrscheinlich nicht war; jedenfalls war davon auch der Staatsanwalt am Ende überzeugt. Hätte dort ein anderer Jugendlicher gestanden, auf den (erste) Polizeibeamte gezeigt hat, wäre es eben der andere „geworden“.

Der Gymnasiast, hat erlebt, wie schlampig die Polizeibeamten arbeiten, wie leicht man einer schweren Straftat falsch verdächtigt werden kann, welche Fehler Staatsanwälte bei den Ermittlungen machen und wie ein Gericht mit den Rechten eines Angeschuldigten umgeht. Auch das wird einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Hoffentlich ist es mir gelungen, dem Jungen die Funktion eines Strafverteidigers zu vermitteln.

Ich bin nach Schluß der Sitzung zur Protokollführerin gegangen, um mich nach dem Aktenzeichen des Verfahrens zu erkundigen. Und nach dem Nachnamen meines Mandanten.

20 Kommentare

Polizist in Geldnot

Im Frühjahr 2006 war der Polizist in Geldnot geraten und benötige dringend 2000 Euro. Niemand wollte ihm die Summe leihen. Anfang April kam er schließlich auf die Idee, einen Autohändler aus dem Zuständigkeitsbereich seines Reviers um das Geld zu bitten.

Quelle: Badische Zeitung

Das scheint mir schon im Ansatz keine schlaue Idee gewesen zu sein. Denn gegen diesen Händler wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren geführt und er war bei Polizei und Justiz eine bekannte Größe. Es wird nicht überliefert, wie die Dienstaufsicht davon Wind bekam. Aber die Zeitung berichtet über das nachfolgende Strafverfahren gegen den Polizeibeamten. Denn seit 1997 gelten verschärfte Regeln im Korruptions-Dschungel

Danach macht sich ein Beamter schon dann strafbar, wenn durch die Annahme eines Geschenks oder eines Vorteils ein „böser Schein“ entsteht. Mit anderen Worten: Es genügt bereits die Vorteilsannahme, es muss ihr keine pflichtwidrige Diensthandlung mehr folgen. Und weil das im Fall des Angeklagten genau so gewesen ist, denn er hätte theoretisch im Rahmen einer Vertretung auf seinem Revier durchaus gegen den Autohändler ermitteln müssen, hat ihn auch das Landgericht schuldig gesprochen.

40 Tagessätze Geldstrafe hat es dafür gegeben. Nicht weiter gefährlich für den Job, hinderlich allerdings beim Klettern auf der Karriereleiter.

5 Kommentare

Ermittlungen abgeschlossen

Aus einer Akte einer Betrugssache, in der gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens ermittelt wird:

Es ist erfahrungsgemäß aufwändig, objektiv festzustellen, ob die Geschädigten über einen PC Kontakt mit dem Internet-Account hatten oder ob ihre Daten von Adressbanken entnommen wurden. Die Zahl der Fälle scheint jedenfalls betrügerisches Vorgehen zu indizieren. Da die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind, wird das Ermittlungsverfahren zur weiteren Veranlassung an die Staatsanwaltschaft … abgegeben.

Allein die Anzahl der Anzeigen sind für den Kriminalhauptmeister, der den zitierten Satz in den Schlußbericht seiner Ermittlungen geschrieben hat, der – subjektiv – sichere Beweis, daß der Beschuldigte der Täter ist.

Objektiv betrachtet, liegt dem Ermittler nur die Strafanzeige der angeblich Geschädigten vor. Mehr nicht. Die Akte hat keine 10 Seiten.

Nebenbei: Der Beschuldigte hat mit dem Unternehmen, das hier im Visier des Ermittlers steht, 14 Monate vor der angeblichen Tatzeit schon nichts mehr zu tun gehabt.

Er überlegt, welcher Zeitpunkt wohl der günstigste ist, diese – im übrigen auch im Handelsregister nachlesbare – Information an die Justiz weiterzugeben. Und in welcher Form.

4 Kommentare

Schulbuchmäßiger Polizeibericht

Der junge Polizeibeamte war noch in der Ausbildung. Und gerade „privat“ joggend unterwegs im Park, als zwei Frauen von einem Mann angegriffen wurden. Der Mann versuchte anschließend zu flüchten. Seiner zeugenschaftlichen Vernehmung fügte er einen Lageplan aus Google Earth bei, den er mit Erläuterungen, Hinweisen und Pfeilen dekoriert hatte.

Nun sah ich die männliche Person direkt an und befragte ihn zum Sachverhalt. Die männliche Person äußerte mir gegenüber daraufhin: „Das geht dich einen Dreck an, was willst du? Ich haue hier gleich ab, Ihr könnt mir gar nichts!“.

Aufgrund der Äußerungen der beiden weiblichen Personen lag für mich der Verdacht einer Straftat vor. Verbal gab ich mich den beteiligten Personen als Polizist zu erkennen. Der männlichen Person erklärte ich, dass er wegen dem Verdacht einer Straftat, vorläufig festgenommen ist.

Aufgrund seiner Äußerungen und zur Verhinderung der Flucht entschloss ich mich, die männliche Person mit einem Polizeigriff zu sichern. Dazu forderte ich die Person auf, sich mit der Körperseite einem nahestehenden Baum zuzuwenden und beide Hände gefaltet auf den Hinterkopf zu legen und die Beine schulterbreit zu spreizen.

Ich trat nun von hinten an die Person heran und griff mit meiner linken Hand in die Hände der männlichen Person. Gleichzeitig drückte ich mit meinem linken Knie in seine linke Kniebeuge, damit die Person in ihrer Körperhaltung instabil wird. Somit konnte ich verhindern, dass die Person sich los reißt und mich möglicher weise angreift.

Die männliche Person folgte meinen Anweisungen nur widerwillig, so dass ich immer wieder meine Maßnahmen erläutern musste. Nach ungefähr 10 Minuten trafen die von den beiden Frauen angeforderten Polizeibeamten ein. Dabei handelte es sich um Polizeibeamte in bürgerlicher Kleidung, die sich durch ihren Polizeidienstausweis auswiesen.

Nach kurzer Sachverhaltsschilderung übernahmen die drei Polizeibeamten die männliche Person …

Ganz ohne Ironie: Vorbildlich, wie auf der Polizeischule gelernt. Der Mann hat aufpaßt. Und er hatte eine Menge Geduld.

16 Kommentare