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Polizei
Polizeiliche Gurt- und Telefon-Kontrolle
Vom 9. bis 11. Juni werden Polizeibeamte im gesamten Stadtgebiet verstärkt das Anlegen von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen sowie die verbotene Benutzung von Mobiltelefonen durch Autofahrer überwachen.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Also entweder anschnallen und Telefon aus der Hand nehmen. Oder einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abschließen (für die Verteidigerkosten) und hoffen, daß sich der Airbag rechtzeitig öffnet, wenn man bei unangeschnallten Telefonieren den Vordermann übersieht.
Roma vs. BVG
Am Kotti kam es zum Konflikt, an dem ein paar Roma und zwei Mitarbeiter der BVG beteiligt waren. Eigentlich nicht weiter erwähnenswert.
Interessant ist allerdings die Berichterstattung:
Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der BVG geschlagen
ist in einer Pressemitteilung der Polizei Berlin zu lesen, die dann auch von der bürgerlichen Presse und den Straßenzeitungen zitiert wird.
Die taz titelt anders herum:
BVG prügelt sich mit Roma – Sicherheitsbeamte der BVG sollen eine Gruppe Roma in Berlin-Kreuzberg verprügelt haben.
Nun wird sich wieder ein engagierter Staatsanwalt mit der Sache befassen müssen.
Es müsse jetzt aber erst einmal ordentlich ermittelt werden, wer wen zuerst angegriffen hat.
Und dann? Es braucht keinen Blick in die Glaskugel, um vorherzusagen, daß gegen die Roma Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben wird. Kein Fall der notwendigen Verteidigung, also bleiben sie unverteidigt. Aber die BVG-Mitarbeiter schließen sich als Nebenkläger dem Verfahren an und lassen sich anwaltlich vertreten. Dann haben die Roma doch wieder einen Anspruch auf Bestellung jeweils eines Pflichtverteidigers. Nun werden noch Dolmetscher für die Angeklagten und die Zeugen benötigt …
Und das alles nur, weil ein „unbekannter Autofahrer“ die Scheiben seines Autos lieber selbst oder gar nicht putzen wollte.
Der Polizist und die Kneifzange
Die Mausefalle hat zugeschnappt – Allgemeine Verkehrskontrolle.
Polizeibeamter:
Das rechte Rücklicht ist defekt.
Autofahrer:
Huch! Dabei habe ich gerade eben, bevor ich losfuhr, die gesamte Beleuchtung kontrolliert. Muß wohl auf der Fahrt kaputt gegangen sein.
Polizeibeamter:
Das können Sie jemandem erzählen, der seine Hose mit der Kneifzange anzieht!
Autofahrer:
Ich bin grad dabei …
Das Bußgeldverfahren wurde vom Richter nach § 47 II OWiG eingestellt.
Telefonüberwachung
Die Polizei hat mitgehört. Und aufgezeichnet. Die Dateien befinden sich auf einer DVD.

Das ist der Telefonanschluß eines Beschuldigten. Es gibt fünf weitere.
Reichlich Material als Grundlage für ein Gespräch zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und Gericht.
Denunziantenlohn
Der Mandant wird durch drei Zeugen belastet und wohl auch überführt werden. Diesen Zeugen wurde seinerzeit von den Vernehmungsbeamten der § 31 BtMG in epischer Breite vorgetragen und erläutert: Wenn sie die Hintermänner verraten, gibt es Rabatt beim Strafmaß. Diese (vermeidliche) Gelegenheit wollten sich alle drei Zeugen nicht entgehen lassen; sie haben ganze Arien gesungen. Und sich dafür dann am Ende Freiheitsstrafen gefangen, die nicht mehr bewährungsfähig sind.
In der Begründung des Urteils gegen die drei Zeugen finden sich reichtlich Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz; nur den § 31 BtMG, den findet man nicht. Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern, zwingend ist das aber nicht.
Verraten haben sie einen Freund, vertraut haben sie den Polizeibeamten. Genützt hat es nichts. Wie in den meisten anderen Fällen, die ich kenne, auch.
Gestehen Sie endlich!
So überschreibt Sabine Rückert ihr Dossier in der Zeit vom 23.4.09. Einleitend heißt es in der „Reise hinter die Kulissen der Strafverfolgung“ weiter:
Wer eines Verbrechens verdächtigt wird, muß die Nerven bewahren – besonders, wenn er es begangen hat. Die besten Chance davon zu kommen hat, wer schweigen kann. Wer kaltblütig jeder Falle ausweicht, die ihm Polizisten stellen. Wer zu keiner Vernehmung freiwillig erscheint und nach dem Klingeln nicht zur Tür geht. Wer sich sofort einen Anwalt nimmt – am besten einen aggressiven.
Dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.
Morgenstund
Wilhelm Brause, Betreiber eines Clubs, hat sich verdächtig und die Ermittlungsbehörden deswegen neugierig gemacht. Zur Befriedigung dieser Neugier hat das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluß erlassen. In der Ermittlungsakte war nun zu lesen:
Durch Beamte wurde mit Beschluss des Amtsgericht die Wohnung des Beschuldigten Wilhelm BRAUSE aufgesucht.
Erste Versuche gegen 08: 15 Uhr durch Klingeln und Klopfen in die Wohnung zu gelangen, blieben erfolglos. Gegen 08:30 Uhr öffnete dann Herr BRAUSE im Schlafanzug die Wohnungstür.
Warum hier der Schlafanzug eines Mannes, der polizei-bekannt erst drei Stunden zuvor nach Hause gegangen war, eine zu bemerkende Rolle spielt, kann ich nur vermuten. An anderer Stelle waren die Beamten weniger mitteilsam:
Mit verfahrensbezogenem Hintergrund wurde die Wohnung schlagartig betreten und auf Sicherheit geprüft. Frau Gluffke wurde dabei im Bett sitzend angetroffen.
Welche Bekleidung Frau Gluffke trug, wurde der Phantasie des Lesers überlassen. Die angefertigten Fotos dokumentieren auch nur die Wohnung („machte einen sauberen und aufgeräumten Eindruck“).
Nicht geeignet für DNA-Analytik
Die Ermittlungen im Fall des angeblichen „Phantoms von Heilbronn“ entwickeln sich zur Polizeiposse: Sind die Fahnder jahrelang einer falschen Fährte nachgejagt? Nun teilt der Vetreiber der wohl verunreinigten Wattestäbchen mit, diese hätten nie zur DNA-Analyse verwendet werden dürfen.
[…]
Das Unternehmen Greiner Bio-One GmbH, das die möglicherweise mit DNA verunreinigten Wattestäbchen vertrieben hat, teilt in medizinisch-technischen Worten mit, dass ihre „Abstrichbestecke nicht geeignet für DNA-Analytik“ sind.
Quelle: SPON
Gestern hatte ich noch Mitleid mit der Wattestäbchen-Einpackerin. Heute ist Mitleid für den Wattestäbchen-Einkäufer bei der Polizei angesagt. Ich bin gespannt, was sich morgen ergibt.
Die Frage stellt sich nun: Wer ist hier nicht geeignet?
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