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Kanzlei Hoenig Info
Anspruch auf ein faires Verfahren
Über die Beschwerdesache Magnus Gäfgen gegen Bundesrepublik Deutschland verhandelt ab heute eine Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
„Auch jeder Mörder hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren.“ hält Renate Jäger, die deutsche Richterin an diesem Gericht fest. Da hat sie Recht, uneingeschränkt.
Weitere Einzelheiten werden auf tagesschau.de berichtet.
Spannend wird es, wenn die Beschwerde Erfolg hat:
Hätte und bekäme [Gäfgen] Recht, die Obduktionsbefunde wären samt Kinderleiche aus der Welt geschafft, sozusagen juristisch nicht mehr belastbar. Undenkbar ist das offenbar nicht. […]
Aber was wäre, wenn der zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilte Täter in Straßburg als Opfer anerkannt würde?
„Ich glaube das ist keine Frage die man sich, wenn man ein solches Verfahren zu beurteilen hat, stellt“, erklärt Richterin Jäger. „Denn die Frage, ob er nach einer möglichen Wiederaufnahme in Deutschland verurteilt würde oder frei käme, wäre die Verantwortung der deutschen Richter.“
BTW: Lieber Martin Durm, ARD-Hörfunkstudio Straßburg, der Vorname des Vertreters Gäfgens ist nicht Joachim. Soviel saubere Recherche sollte sein.
Instinktlose Hunde
Die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert, zur Bekämpfung des Drogenschmuggels in die Jugendstrafanstalt Drogenspürhunde einzusetzen, die auch routinemäßig Bedienstete und Rechtsanwälte beim Betreten der Anstalt beschnüffeln sollen.
Diese Forderung ist instinktlos …
Quelle: Presseerklärung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Umgehung
Die Staatsanwältin fragt mich, ob mein Mandant zustimmt, daß sie sich die Akten der Ärzte anschaut, die den Mandanten behandelt haben.
Im gegenwärtigen Verfahrensstadium erscheint mir das nicht sinnvoll. Der Mandant und sein Betreuer folgen meinem Rat. Ich teile der Staatsanwältin also mit, daß eine Entbindung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht derzeit nicht erfolgen wird.
Zwei Wochen später schickt mir der Betreuer des Mandanten einen an ihn gerichteten Brief der Staatsanwältin. Sie bitte nun ihn direkt darum, der Einsichtnahme in die Patientenakten zuzustimmen.
Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich auf dieses – zumindest unhöfliche – Verhalten (nicht?) reagieren soll. Ein paar Ideen hätte ich schon …
Umladung
Das ist eine Umladung des größten deutschen Landgerichts:
Es handelt sich dabei nicht um ein Schriftstück aus einem mittelalterlichen Schwellenland.
Auf das Beschleunigungsgebot in Strafsachen (direkter Ausfluß aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens) sei nur am Rande hingewiesen.
Geisterfahrer
Ich kann nicht in Frieden leben hier. Ein weisses Schaf unter Trilliarden schwarzen ohne Hirn und Verstand.
Aus der Reihe: Post vom Mandanten.
Gerichts-Show-Talent
„Bitte riechen Sie an den Gegenständen, die da drin sind“, sagt sie. „Riechen sie, wie es beinahe 24 Jahre lang im Keller gerochen hat.“
Quelle: Berliner Morgenpost
Litigation-PR der objektivsten Behörde der (österreichischen) Welt?
Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten
Im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten hat der Angeklagte Josef F. am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in Sankt Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung will sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.
Quelle: 123-Recht
Bei dem Alter des Angeklagten ist die Dauer der Freiheitsstrafe nicht mehr so entscheidend: Für den Inzeste, der Nötigung und die Freiheitsberaubung muß er allein schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Ende die statistische Lebenserwartung eines Österreichers übersteigen dürfte. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte da „nur“ noch deklaratorischen Charakter.
Update:
Auch der Spiegel berichtet nun über den Prozeßauftakt.
Offene Ermittlungen durch die Bank
Mit welchen subversiven Methoden manche Banken gegenüber ihren Kunden auftreten, hatte ich bereits mitgeteilt. Daß es auch anders geht, zeigt das Schreiben einer anderen Bank an ihren Kunden:
So wird Vertrauen erhalten und nicht durch verdeckte Ermittlungen zerstört.
Stets die Reihenfolge beachten!
Der Bastler wurde erwischt. An einem seiner Autos waren Kennzeichen montiert, deren amtliche Siegel nicht von der Kraftfahrzeug-Zulassungstelle ausgegeben wurden. Sondern von einem copy shop. Nun schreibt er mir:
Ich wurde dazu vor geraumer zeit auch schon von der Polizei vernommen. Gestern erreichte mich nun der Strafbefehl, 900,- Euro und die Kosten des Verfahrens. Kann man da noch was machen?
Wenn der junge Mann „vor geraumer Zeit“ statt zu Polizei zu seinem Verteidiger gegangen wäre, hätte ich seine Frage mit einem freundlichen „Ja“ beantwortet. Nachdem der Strafbefehl im Raum ist, wird die Verteidigung schlicht unwirtschaftlich.
Es kommt immer auf die richtige Reihenfolge an.
Beim Mopped-Fahren lautet die Regel: Erst die Füße von den Fußrasten und dann anhalten. Macht man’s umgekehrt, tut’s weh.
Beim Strafver-Fahren ist es ähnlich: Erst zum Verteidiger, und dann zu den Ermittlern. Niemals umgekehrt.


