- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Kanzlei Hoenig Info
Schweigepflicht
Das Berufungsurteil im Fall Emmely
Das Urteil der 7. Kammer des Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg vom 24.02.2009 zu Aktenzeichen 7 Sa 2017/08 wurde veröffentlicht. Die amtlichen Leitsätze lauten:
1. Die rechtswidrige und vorsätzliche Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist, auch wenn die Sachen nur geringen Wert besitzen, als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 11.12.2003 – 2 AZR 36/03).
2. Die Frage, ob bei einem gegebenen Eigentumsdelikt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber zumutbar ist oder nicht, ist dann im Rahmen einer Interessenabwägung im Einzelfall zu beantworten. In diese Interessenabwägung sind auf
Seiten des Arbeitnehmers regelmäßig die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter einzubeziehen. Auf Seiten des Arbeitgebers sind u.a. die Funktion des Arbeitnehmers im Betrieb und die Frage der Fortdauer des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauensverhältnisses zu berücksichtigen. Auch generalpräventive Gesichtspunkte können auf Seiten des Arbeitgebers Gewicht erlangen.3. Im Rahmen der so vorzunehmenden Interessenabwägung sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Dabei kann auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Tatbegehung abgestellt werden, ob er beispielsweise die Tat einräumt, oder aber bei den Aufklärungsmaßnahmen des Arbeitgebers weitere Täuschungshandlungen begeht.
4. Auf den Einzelfall bezogen war hier in der Interessenabwägung zu berücksichtigen, dass die Klägerin im Rahmen der arbeitgeberseitigen Aufklärung den Sachverhalt beharrlich geleugnet, den Verdacht haltlos auf andere Mitarbeiter abzuwälzen versucht hat und sich im Prozess entgegen § 138 ZPO zu maßgeblichem Sachvortrag wahrheitswidrig eingelassen hat. Dadurch war der Vertrauensverlust irreparabel geworden.
Hier das vollständige Urteil als PDF-Datei und hier die Quelle.
Link gefunden im lawblog.
Kneipendurchsuchung
Aus einer Ermittlungsakte, der Antrag des Staatsanwalts auf Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses:
Der Beschuldigte ist eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdächtig. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit Mittätern Cannabis im Kilogrammbereich sowie Kokain und Amfetamin im dreistelligen Grammbereich zu kaufen und das Rauschgift in der Kneipe „Zum Brausewirt“ mit Gewinn zu verkaufen.
Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, nämlich Betäubungsmitteln und händlertypische Utensilien zum Strecken und Verpacken sowie Unterlagen zu Mittätern, Lieferanten und Abnehmern.
Das hört sich nach einigen Jahren Freiheitsentzug an …
Verhaftungsauftrag
Die Schuldnerin wollte nicht zahlen. Die eidesstattliche Versicherung wollte sie aber auch nicht abgeben; dem Gerichtsvollzieher hat sie „die Tür vor der Nase zugeschlagen“ (O-Ton Pfändungsprotokoll). Erst als der Exekutor, diesmal gemeinsam mit 8 (!) Polizeibeamten, bei ihr auf der Matte stand, war die Zahlungsbereitschaft plötzlich vorhanden. Schwups, kam das Fax mit der Kopie des Einzahlungsbelegs, zusammen mit der dringenden Bitte, ihr die Terrier vom Hals zu halten.
Die Zahlung kam einen Tag später. Es fehlten noch knapp 20 Euro von ein paar Tausend. Kurze Mitteilung per eMail, das Fax mit dem weiteren Einzahlungsbeleg kam ein paar Minuten später. Freitagnachmittag habe ich dann mal auf’s Konto geguckt und Montag irgendwann werde ich dem Gerichtsvollzieher Bescheid sagen.
Schönes Wochenende! ;-)
Was Rechtsanwaltsfachangestellte für Gemeinheiten in ihrer Ausbildung gelernt haben, treibt mir immer wieder Tränen der Rührung in die Augen.
Die Schuldnerin hätte echt ernsthaftes Geld gespart, wenn sie gleich zu Beginn dieses häßlichen Mandats auf mich gehört hätte. Aber auf mich hört ja keiner …
VFReude schöner Götterfunken
Spartanischer Bericht über einen gelungenen Nachmittag:
250km und 203 km/h später… #mopped #geilgeilgeil
Quelle: [sachichnich]
Free Blogger
Italian bloggers call for support from around the world to fight blogger-licensing in Italy
Quelle: boingboing
Kommentare deaktiviert für Free Blogger
Der Richter und die Terminsverlegung
Es geht um die Verlegung eines Termins beim Amtsgericht. Der Strafrichter hat den Termin entgegen meiner Bitte nicht abgesprochen.
Das gab nun eine Kollision mit einem Termin, den ich vor einiger Zeit mit dem Vorsitzenden einer Strafkammer vereinbart hatte. Folgendes habe dem Richter am Amtsgericht Bullmann daher mitgeteilt:
… bitte ich um die Verlegung des Termins, da ich an jenem Tage bereits einen abgesprochenen Termin vor dem Landgericht wahrzunehmen habe.
Der Richter forderte mich auf, die Kollision durch die Übersendung der Ladung glaubhaft zu machen.
Ich empfinde es nicht als höflich, wenn ein Richter mir nicht glaubt.
… teile ich mit, daß mir eine schriftliche Ladung nicht vorliegt. Ich rege an, daß sich Herr Richter am Amtsgericht Bullmann bei Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Gluffke über meine Glaubwürdigkeit informiert.
Soll er sich doch vor seinem Kollegen zum Affen machen …
Unseriöser Kaffeesatz bei Heise
Konkret verfolgt die Staatsanwaltschaft massenhaft Fälle, bei denen Websurfer Abo-Rechnungen bekommen haben und glaubhaft versichern, niemals die Adressdateneingaben bestätigt zu haben.
Quelle: heise
Na, und? Das ergibt nicht zwingend den Schluß, daß die „Adressdateneingaben“ durch den Betreiber der Seite vorgenommen wurden.
Offensichtlich vermutet die Staatsanwaltschaft aber,
Ja, und? Solche Einleitungen werden dann oft vorgesetzt mit völlig substanzlosen Mutmaßungen, die dazu dienen, Stimmung zu machen (und die Werbeeinahmen der Verbreiter dieser Kaffeesatzleserei zu erhöhen).
Seriöse Berichterstattung geht anders, liebe Heise-„Journalisten“; ganz anders.
Qualitätsjournalismus
FJS hat sie mal als Ratten und Schmeißfliegen bezeichnet. Von Wikipedia und Photoshop, die mittlerweile handwerklich saubere Recherchen ersetzen, hatte er noch nichts gewußt. Seinem damaligen Urteil ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Außer, daß es erheblich schlimmer geworden zu sein scheint.
Hier ist ein vorsorglicher Screenshot, falls diese Hinweisseite wieder vom Netz genommen wird.
Link gefunden bei RAStadler via Twitter.
