Mandanten

Der Strafverteidiger als „romantischer Held“

CheGuevaraDem Mandanten fällt es schwer, die Finanzierung seiner Verteidigung auf die Beine zu stellen. Es ist eine recht komplizierte Angelegenheit mit Auslandsbezug und europäischem Haftbefehl; das Ganze dann vor einem wirtschaftsrechtlichen Hintergrund, der auch an versierte Versicherungsrechtler erhöhte Anforderungen stellt. Es muß also ein Verteidiger-Team zusammen gestellt werden, das sich nicht nur um ein (Auslands-)Haftverfahren kümmert, sondern auch die Weichen stellt für eine effektive Verteidigung vor der Wirtschaftsstrafkammer.

Es hat zwei Wochen und gefühlte 5 Terabytes elektronischer Korrespondenz gedauert, dann endlich war die Entscheidung gefallen, die Vollmacht erteilt und die Zahlungszusage gemacht. Die Nachricht, mit der die Unterlagen auf unserem Kanzleiserver eintrafen, endete mit dem Satz:

Ich hoffe also, Sie sind dann der Che Guevera der Strafverteidigung.

Che gilt meiner Generation als „romantischer Held“, der allerdings ein jähes, aber für Helden typisches Ende genommen hat. Wenn also in den nächsten Tagen hier keine Blogbeiträge mehr erscheinen, sollte jemand mal in Bolivien nachfragen, was aus dem kleinen Strafverteidiger aus Kreuzberg geworden ist …

Obwohl: Der große Comandante ist auch nicht totzukriegen.

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Der Mandant und die Schutzgöttin

Achilleion_MelpomeneLange Jahre habe ich immer wieder einmal einen Mann verteidigt, der mir reichlich Stoff für viele unterhaltsame Blogbeiträge geliefert hat. Er kam seinerzeit zu mir, nachdem ihn so eine böse Macht erstinstanzlich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt hat. Ein paar, vielleicht neun oder zehn Gerichtsverfahren mit allerlei Kapriolen später haben sich unsere Wege getrennt, offenbar habe ich seinen Anforderungen nicht mehr genügt.

Die Grundlagen waren aber geschaffen, er konnte weiterhin seine Medikamente selbst in der Apotheke abholen, statt daß sie ihm durch Wachtmeister (oder Krankenpfleger) zugeteilt werden mußten … von einem kurzen Aufenthalt in der JVA Charlottenburg wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe einmal abgesehen.

Es folgte eine geraume Zeit, in der ich nichts mehr von ihm gehört habe.

Gestern Abend erreichte mich aber noch einmal eine seiner gefürchteten eMails. Er hatte mal wieder Kontakt gehabt mit einer Unperson, die aus der Parallelwelt stammt, aus der heraus auch ständig üble Übergriffe dieser bösen Macht (er)folgen. Belege dafür seien auch reichlich vorhanden:

Jede Menge Briefe sind angekommen …

Das ist diese Post, die in gelben Umschlägen steckt und meistens den Absender „Böse Macht, Turmstraße 91, 10559 Berlin“ tragen.

Für diese Art der Übergriffe hat der Mann vorgesorgt; durch die Anschaffung eines Kartons von der Güte, die den zuverlässigen Transport von Sicherheitsschuhen für Bauarbeiter und Stahlwerker ermöglichen.

Jener Karton ist nun mal wieder randvoll. Das liegt daran, daß er

nicht die Muse hat, diese zu öffnen.

Deswegen fragt mich der Mann nun per eMail:

Sie haben damals die Geschichte gegen diese Unpersonen abgewehrt. Wie haben Sie das gemacht? Ich will diese schwarzböswilligen Seelen einfach nur los werden. Etwas zu sagen? IDEE?

Ich werde mal bei Melpomene nachfragen, ob sie oder eine ihrer acht Schwestern für den armen Kerl nicht mal ne halbe Stunde Zeit hat …

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Bild: Hannibal21 / Wikimedia

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Was soll ich tun???

Mein Dauermandant Wilhelm Brause schickt mir einen Zeugenfragebogen der örtlichen Polizeibehörde:

Gegen den/die Fahrer/in Ihres Fahrzeuges wird ein Ermittlungsverfahren wegen folgendem Sachverhalt geführt:

Teilen Sie uns bitte den/die Fahrzeugführer/in mit und senden Sie diesen Bogen innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens an mich zurück.

Brause fragt mich am Gründonnerstagabend um 20 Uhr nun verzweifelt:

Kannst du mir bitte sagen was ich damit machen soll???
ich bin mir keiner Schuld bewusst und weis wirklich von garnix. :O

Eigentlich sollte Wilhelm Brause wissen, wie man auf solche Anfragen der Polizei reagiert. Ich habe es ihm schon mehr als einmal vorgetragen. Nicht nur in der Kanzlei, auch schon ein paar Mal in der Kneipe beim gemeinsamen Bier. Außerdem kennt er unsere „Sofortmaßnahmen“ auch schon fast auswendig.

Deswegen – und angesichts meines Osterurlaubs – fiel meine Antwort auch recht knapp aus:

Lieber Wilhelm.

Nichts tun ist gut. Und hier auch, wie Du weißt, nicht verboten. Rechne aber mit weiteren Ermittlungen.


Gruß aus dem Schwarzwald von
Carsten

Es kommt wie es kommen mußte. Der letzte Satz war einer zuviel, Wilhelm hakt nach:

Definiere kurz bitte „weitere Ermittlungen “
Ich hab Angst.
Von meinem iPhone gesendet

Nun, das kann ich natürlich auch am heiligen Karfreitag nicht ignorieren. Außerdem regnet es hier gerade und deswegen habe ich Zeit für eine kleine Antwort:

Du hast doch bestimmt schon mal einen amerikanischen Krimi gesehen. Genau so geht das jetzt ab. Nur hier ist es nicht das FBI oder die NSA, sondern der Bundesgrenzschutz und diverse Sondereinsatzkommandos, die am Ostermontagmorgen um 6 Uhr mit schwerem Räumgerät bei Dir die Tür aufmachen und nach Beweismaterial zwischen Deinen Unterhosen suchen werden.

Vielleicht ist es ratsam, schonmal die Flucht nach Nordkorea vorzubereiten. Mit denen dort haben die Deutschen nämlich kein Auslieferungsabkommen.

Viel Glück und Toi Toi Toi! ;-)

So, und nun ziehe ich mir die Regenpellerine über und setzt mich auf’s Rennrad.

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Bild: Urs Flükiger / pixelio.de

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Der ultimative Notruf

534519_web_R_by_RW_pixelio.deÜber unsere Notrufnummer ging gestern Nacht der Anruf einer völlig verzweifelten Dame ein. Sie habe die Toilettentür hinter sich abgeschlossen. Bei dem Versuch, die Tür wieder aufzuschließen sei der Griff abgebrochen. Die Leute außerhalb der Toilette – die Mieter der Räume – hätten sich bereit erklärt, einen Schlüsseldienst zu rufen. Das will sie aber nur dann zulassen, wenn die Mieter die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen. Die lehnen das aber ab. Es sei Sache des Vermieters, der aber nicht vor Montag erreichbar sei. Oder die Dame solle selbst die Kosten übernehmen, was sie aber nicht wolle, weil die Tür ja vorher schon defekt war und überhaupt … was solle sie denn jetzt unternehmen??

Ich habe ihr die Sprengung der Toilette empfohlen.

Das ist die Folge davon, daß man den Menschen sagt, sie sollen die Notrufnummer unserer Kanzlei in ihr Handy speichern, damit sie im Notfall ihren Strafverteidiger sofort griffbereit haben.

Übrigens: Wir verteidigen auch gegen den Vorwurf des Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, § 308 StGB. 8-)

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Bild: RW / pixelio.de

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Mandanten, die die Welt nicht braucht

BissigEin Kollege berichtete über einen Auftrag, den er von seinem nicht vermögenslosen Mandanten, Graf Gottfried von Gluffke, erhalten hat.

Es geht um den Kauf einer Domain, die G.G.v. Gluffke für einen vierstelligen Betrag angekauft hat. Erst später stellt sich heraus, daß der Wert dieser Domain irgendwo zwischen 0 und 1 Euro liegt, also im untersten einstelligen Bereich.

Die Rückabwicklung gestaltete sich – erwartungsgemäß – schwierig. Deswegen sollte ein Zivilrichter dabei behilflich sein. Der war allerdings damit überfordert. Er zog die Notbremse und gab die Sache an die Staatsanwaltschaft ab, die sofort einen roten Deckel anlegte(*): Es stand der üble Verdacht im Raum, der Domainverkäufer (na, wie heißt der wohl? ;-) ) könnte den Mandanten betrogen haben.

Und nun hat der Gottfried ein neues Problem: Die Domain wird gehostet und der Hoster arbeitet nicht für Gotteslohn. Unverschämte 12 Euro pro Jahr soll Gottfried für diese Dienstleistung zahlen. Das will er nicht, das geht ja gar nicht und deswegen wendet er sich an seinen Anwalt, also an den besagten Kollegen.

Mir fällt da folgende Alternative ein: Der Kollege vereinbart mit dem Herrn Grafen ein Zeithonorar. Oder er gibt ihm 24 Euro und jagt ihn vom Hof.

(*): Übersetzung für die überforderten Zivilrechtler: … ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitete

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Bild: Schwatbrot / piqs.de Some rights reserved.

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Unterschrift per Notruf

Gestern Abend, um 21:15 Uhr, ging folgender Notruf ein:

Herr Gottfried Gluffke bittet DRINGEND um Rückruf; unbedingt noch heute. Es geht um eine gerichtliche Entscheidung bzw. ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft. Er hat alles selbst formuliert, er benötigt nur eine Unterschrift vom Rechtsanwalt. Die Frist endet 0 Uhr.

470015_web_R_by_Rike_pixelio.deIrgendjemand wird Herrn Gluffke schon noch erläutern, welche Funktion die Unterschrift eines Rechtsanwalts hat. Auch mitten in der Nacht. Die 160 Zeichen einer SMS reichen nur für eine schlichte Absage.

Bild: Rike / pixelio.de

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Akteneinsicht durch den Beschuldigten

Gegen den Mandanten wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Ihm wird Verrat von Geschäftsgeheimnissen und versuchter Betrug vorgeworfen. Hintergrund ist ein gestörtes Verhältnis zwischen ihm als leitender Angestellter und seiner Arbeitgeberin, eine Gesellschaft die noch weitere, mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt.

Nachdem die Staatsanwaltschaft (nicht die Polizei!) ihm eröffnet hat, daß gegen ihn ermittelt wird, schreibt er an die Ermittlungsbehörde:

In der Strafsache gegen mich beantrage ich, bevor ich mich zur Sache äußern möchte, Akteneinsicht gem. § 147 Absatz 7 StPO und bitte höflichst um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte gewährt werden soll.

Er bittet ferner um Verlängerung der gesetzten Frist zur Stellungnahme, die er im detaillierten Umfang ankündigte.

Eigentlich ein klassischer Fall von Antrag auf Akteneinsicht durch den Beschuldigten, der anwaltlich nicht vertreten ist, sauber formuliert und sachlich.

Die Staatsanwaltschaft reagiert mit folgendem Text:

Akteninhalt

Der Staatsanwalt hält das Ganze für überschaubar und meint dann noch zu dem Fristverlängerungsantrag:

Keine Fristverlängerung

Das führte dazu, daß der Mandant mich als seinen Verteidiger beauftragt hat. Der § 147 Abs. 7 StPO ist ein schöner Text, der in der Praxis leider so gut wie keine Bedeutung hat.

Ich habe das Akteneinsichtsgesuch daher nochmal wiederholt und wenig später die zwei Bände mit zusammen rund 250 Blatt erhalten. Die Videoaufzeichnung habe ich dann nochmal gesondert anfordern müssen.

Wenn ich dann später einmal einen Antrag auf meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragen sollte, rechne ich damit, daß dieser Staatsanwalt sich dagegen aussprechen wird: „Einfache Sach- und Rechtslage, der Beschuldigte weiß doch auch ohne Verteidiger, daß man keine Geheimnisse verraten und nicht betrügen darf.“

Das ist der eiserne Besen, mit dem manche überforderte Staatsanwälte versuchen, ihre Resopalschreibtische von den staubigen Akten zu befreien.

Nur nebenbei
Die Verteidigungsschrift wird den Tenor haben: „Der Staatsanwalt sollte eigentlich wissen, daß man Tatvorwürfe nur dann erheben sollte, wenn man die entsprechenden Beweise hat.“ Ganz einfach, die Sach- und Rechtslage, sofern man den Akteninhalt aufmerksam studiert hat. Aber dazu scheint manchem Strafverfolger irgendwie die Zeit zu fehlen. Denn für die Unterstellung, der Staatsanwalt wollte mit seiner Erwiderung an den Mandant etwas verbergen, besteht ja wohl kein Anlaß. Oder so.

Ergänzung
Was ein Beschuldigter tun kann, wenn er keinen Verteidiger beauftragen möchte und die Staatsanwaltschaft ihm die Einsicht in die Akte verwehrt, habe ich hier kurz beschrieben.

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Drei Milliarden Argumente

Es wurden DNA-Muster in einer Spur mit der Bezeichnung 120122-0355-024828 S003.4R festgestellt. Eines der beiden Muster stammt vom Geschädigten. Die Person, der das andere Muster zuzuordnen ist, wurde gesucht.

Dem Sachverständigen war aufgegeben herauszufinden, ob die „Person 11-BA984-2“ der Spurenleger gewesen sein könnte. Oder ein Dritter, von dem bisher wenig bis nichts bekannt ist.

Der DNA-Gutachter bildet zwei Hypothesen, und vergleicht bei beiden die Wahrscheinlichkeit, ob die „Person 11-BA984-2“ der Spurenleger war oder der unbekannte Dritte:

Zweipersonenszenario

Ich fürchte, der „Person 11-BA984-2“ fehlen jetzt etwa drei Milliarden Argumente dafür, daß sie nicht derjenige ist, für die die Anklageschrift sie hält.

Das kommt dabei raus, wenn der Verteidiger Fragen stellt, ohne zu wissen, wie die Antwort lautet. Oder wenn er das glaubt, das man ihm – nach ausfüüüüüüüührlicher Belehrung – hoch und heilig geschworen hat: Nämlich, daß die Antwort niemals nie nicht so lauten könne, wie sie jetzt lautet.

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Zufiel Alkohol

Es gab mal wieder Zoff zwischen zwei Freunden, die sich nüchtern eigentlich ganz gut verstehen. Aber diesmal war es wohl ein wenig heftiger als üblich. Deswegen hat der Nachbar die Polizei verständigt.

In dem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen beide (!) Streithähne wurde der Nachbar schriftlich als Zeuge angehört:

zufielalkohol

Der Zufiel-Alkohol in von der Rechtsmedizin ermittelten Zahlen ausgedrückt: Ca. 90 Minuten nach dem Vorfall hatte mein Mandant eine Blutalkoholkonzentration von 2,98 Promille.

Die knappe Auskunft des Zeugen führte noch zu der Notwendigkeit einer Nachfrage, die dann etwas ausführlicher beantwortet wurde:

Nachvernehmung

Es gab noch die „Aussagen“ der beiden Kontrahenten, der eine hat neben der Bierflasche noch eine Holzlatte im Gebrauch; mein Mandant (der mit der Platzwunde) konnte eine Metallstange vorweisen.

Damit konnte das Ermittlungsverfahren dann abgeschlossen und die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Die schickt mir nun die Akte und bittet mich um eine Stellungnahme.

Tja, und was schreibe ich nun, um der nicht zu beneidenden Staatsanwaltschaft die Last zu nehmen, eine Anklage schreiben zu müssen, die dann das noch viel mehr nicht zu beneidende Gericht dann in einer Beweisaufnahme verhandeln müßte?

Nebenbei, die drei treffen sich weiter regelmäßig zum Skat spielen. Und zum Prügeln.

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Der zerbrochene Krug

Den Mandanten haben wir in unserer Kanzlei seit vielen Jahren. Es fing damit an, daß die Polizei ihm sein Motorrad weggenommen hatte, weil er damit so zügig unterwegs war, daß die vier Streifenwagen ihm nicht folgen konnten, als er auf dem Hinterrad über den Supermarktparkplatz zwischen zwei Begrenzungspillern hindurch schlüpfte. Das war Ende der 90er. Das Mopped – eine wunderschöne Yamaha R1 – hat er zurück bekommen, es gab ein paar Flens und gut war’s.

In der Zwischenzeit bis heute kam er immer mal wieder vorbei, ähnliche Delikte, auch mal etwas mehr als nur eine kleine OWi. Stets hart an der Kante und dauerhaft ein gut gefülltes – aber knapp nie überfülltes – Konto in Flensburg. Mit viel Arbeit ist es uns gelungen, über die langen Jahre für den Erhalt seiner Fahrerlaubnis zu sorgen.

Nun aber ist der Krug – ein 7er BMW – auf dem Weg zum Brunnen zerbrochen:

Schade

Da hilft erstmal kein Verteidiger mehr. Und es sieht auch nicht so aus, als würde das eine problemlose Wiederteilung der Fahrerlaubnis geben, wenn die Sperrzeit abgelaufen ist.

Aber der Mandant ist ein optimististisches Stehaufmännchen und ich rechne damit, daß er bald wieder sein Mopped bei uns vor der Kanzleitür parken wird.

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