Die eMail zum Wochenende

Soeben (also noch kurz vor dem Wochenende) erreicht mich die Kündigung eines Mandats. Naja, es ist der Versuch einer Kündigung. Schließlich bin ich dem Mandanten als Pflichtverteidiger bestellt worden:

ich halte Sie für ein ekelhaftes kalt gelecktes komplettes Arschloch sowie ihren verfickten [ehemaligen Betreuer]. Meinen Sie ich lasse mir das alles gefallen Sie Wixer.

Dafür muss ich Sie und den verfickten [ehemaligen Betreuer] halten.

Ich bestehe auf meine Meinungsfreiheit.
Ich bestehe auf mein Recht.
Ich bestehe auf meinen Führerschein.
Ich bestehe auf meine gerechte Kompensation.

Sonst schenke ich auch Ihnen ein schönes neues Leben mit dem permanenten Fernbleiben von Gesundheit und LEBEN überhaupt.

Sie sind ein dummer FachIdiot und ich will nicht einmal ein Bekanntschaft mit solch unwürdigen Schema“F“-Falschdenkern wie Ihnen. Ich habe immer die Wahrheit gesagt und SIE haben es nicht einmal fertiggebracht, diesen Leuten der gerechten Strafe zu zuführen. Stattdessen soll ich für die Kriminalität anderer gegen mich leiden. Sie sind ein Arschloch ohne Chance auf den Pass fürs Himmelreich… bekehren brauchste dir och nich mehr.

Ansonsten will ich von dir Vollidiot und Helfeshelfer krimineller und hochbezahlter Subjekte nichts mehr zu tun haben. Das Mandat legen Sie sofort nieder Herr Rollerfahrer. Ich habe jede Achtung und Respekt vor dir verloren.

auf nimmer wieder kucken..

Das mit dem „Herr Rollerfahrer“ nehme ich ihm krumm, aber richtig krumm!

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

6 Antworten auf Die eMail zum Wochenende

  1. 1
    bc says:

    Oh lala…
    Der Kollege mag Sie.

  2. 2
    RA JM says:

    … aber immerhin „Herr“, so viel Zeit war noch. ;-)

  3. 3
    doppelfish says:

    Nicht etwa „Herr Roller-zu-Klump-Fahrer„?

  4. 4
    RA Rudolf Ratte says:

    Lieber Roller als Fahrrad :-)

  5. 5
    Brandau says:

    was für Delikte sind denn angeklagt? „Meinungsfreiheit“ und der Ton des Briefes lassen eine Beleidigung (und zwar eine gegen die man als Verteidiger wenig machen kann) naheliegen , aber das reicht ja nicht für eine Pflichtverteidigung. Also wahrscheinlich noch ein härteres Verkehrsdelikt dazu?

  6. 6