Mandanten

Reststrafenaussetzung nach Resozialisierung

Den Mandanten hat es erwischt. Erst bei der Tatbegehung, kurz danach in einer verlängerten Untersuchungshaft und dann noch bei der Urteilsverkündung. Insgesamt knapp 4 Jahre hat es gegeben. Spätestens da wußte er, daß er nicht auf einem Ponyhof unterwegs war.

Von diesen rund 4 Jahren hat er jetzt fast 3 abgesessen. Nun bekomme ich den Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts:

Reststrafaussetzung zur Bewährung

Ich habe dem Mandanten geraten, sich nicht mehr bei irgendwelchen Regelverstößen erwischen zu lassen. Seine knackige Erwiderung:

Keine Angst, ich bin jetzt resozialisiert.

Das hört man als Strafverteidiger ja nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge. ;-)

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Post aus dem Gaswerk

Der Mandant sitzt in der Untersuchungshaft. Und nutzt dort sein Recht, an mich als seinen Verteidiger Briefe zu schreiben, die nicht von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kontrolliert werden. Die Post des Mandanten an alle anderen Empfänger liest im Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt, später nach Anklageerhebung dann der Richter. Jedenfalls immer dann, wenn – meist gemeinsam mit dem Erlaß des Haftbefehls – solcherlei Einschränkungen vom Haft- bzw. Ermittlungsrichter nach § 119 StPO angeordnet wurden.

In der vergangenen Woche bekomme ich eine solche „Verteidigerpost“ von meinem Mandanten:

Gasanstalt

Irgend ein ganz komisches Gefühl stellte sich bei mir ein, als ich die Ortsangabe vor dem Datum gelesen habe. Diejenigen, die verantwortlich dafür sind, daß der Knast in einer Straße gebaut wurde, die einen solchen Namen trägt, scheinen über eine nur ganz eingeschränkte Sensibilität zu verfügen. Allein, daß die Bayern ein sonderbares Volk sind, kann der Grund dafür nicht nicht sein.

Ja, es ist mir bekannt, daß „ein Gaswerk eine Anlage zur Herstellung, Speicherung und Bereitstellung von technischen Gasen, insbesondere von solchen für Heiz- und Beleuchtungszwecke„, also eigentlich etwas ganz ziviles ist. Trotzdem: Die Verbindung zwischen einem Ort, an dem Gefangene in Zellen (oder Kammern?) untergebracht sind, und einem Gaswerk, ist beileibe keine glückliche.

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Großes Latinum für Polizeibeamte?

Der Mandant heißt diesmal nicht Wilhelm Brause. Er hat einen Namen, der die Vermutung nahe legen könnte, daß seine Eltern oder Großeltern eine andere Sprache gelernt haben als die deutsche. Diejenigen unter uns, die man im Teenager-Alter im Latein-Unterricht gequält hat, könnten zumindest eine grobe Richtung vorgeben, aus der die Familie des Mandanten nach Mitteleuropa gekommen sein könnten. Da der Name weder eine nennenswerte Anzahl des Buchstabens „ü“ hat, noch mit den Buchstaben „ski“ endet, kommt eine begrenzte Zahl an Herkunftsländern in Betracht, die eher im Süd-/Westen und nicht im Osten Berlins liegen.

Dieser Mensch steht nun im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Deswegen schreibt die Polizei ihn an und lädt ihn zur Anhörung vor:

Vorladung

Soweit, so üblich. Diesen Textbaustein kann jeder Polizeibeamte und jeder Strafverteidiger auch dann rückwärts singen, wenn man ihn nachts um 3 aus dem Bett holt. Den tieferen Sinn dieser Formulierung und deren Gefährlichkeit versteht allerdings nur derjenige, der sich mit den Methoden und Strukturen eines Ermittlungsverfahrens auskennt. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind dafür nur eine Einstiegsvoraussetzung.

Es folgen weitere Hinweise, die sicherlich nicht falsch sind, gleichwohl sind sie unvollständig und deswegen – aus Sicht des Beschuldigten – auch gefährlich.

Dolmetscher

Nun könnte man sich fragen, ob es wirklich die Aufgabe der Polizei ist oder die eines Strafverteidigers, den Beschuldigten an dieser Stelle des Verfahrens bereits in allen Einzelheiten über die Rechte und Chancen einer effektiven Strafverteidigung aufzuklären.

Spannend ist allerdings der (vom Polizisten) gelb markierte Teil der Vorladung. Offenbar hat Polizeibeamte, der den Mandanten „anhören“ möchte, eine dunkle Ahnung. Die begründet sich in dem ausländisch klingenden Namen des Mandanten. Was soll der Ermittler also machen?

Wenn der Beschuldigte tatsächlich der deutschen Sprache nicht mächtig ist, wird er im Zweifel diesen Satz nicht verstehen. Also könnte der Beamte auf die Idee kommen, den Text zu übersetzen. Nur in welche Sprache? Der Standort Neukölln legt da erst einmal türkisch oder arabisch nahe, da viele Neuköllner nebenher auch Türken oder Araber sind. Das paßt in diesem Fall aber nicht zu der vermuteten Herkunft des Namens.

Wenn der Polizeibeamte – wie ich – an einem altsprachlichen Gymnasium ausgebildet worden wäre und dann auch noch – anders wie ich – im Lateinunterricht aufgepaßt hätte, hätte er den Satz in die Ursprache des Romanischen übersetzen können. Dann wäre die Chance deutlich größer, daß der Hinweis auch verstanden wird. Aber das kann man von einem gemeinen Polizeibeamten ja nun wirklich nicht erwarten.

Nebenbei: Bereits die Großeltern des Mandanten sind hier in Deutschland geboren und er hätte den Hinweis sicherlich erst Recht nicht verstanden, wenn er in lateinischer Sprache formuliert worden wäre.

Polizeibeamte haben’s wirklich nicht einfach …

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Beklopptes Pferd und ein Affe beim AG Nauen

BRB-AdlerIch hatte dem Herrn aus dem Land Brandenburg vor einigen Monaten abgesagt. Er hätte es gern gesehen, wenn ich ihn verteidigt hätte. Da mir aber – sagen wir mal – der zeitliche Aufwand nicht ganz paßte, habe ich ihm geraten, einem anderen Strafverteidiger auf die Nerven zu gehen den Auftrag zu erteilen. Damit war ich ihn los. Dachte ich.

Meinem durchaus ernst gemeinten Ratschlag ist der zeitintensive Herr aus Brandenburg aber leider nicht gefolgt. Er hat sich selbst verteidigt („das bisschen Strafrecht …„) und dem Gericht zahlreiche lange Briefe geschrieben. Einzeilig, mit reichlich Anlagen.

In der Gerichtsverhandlung gab es dann eine Diskussion zwischen ihm und der Richterin. Man habe ihm keine Akteneinsicht gewährt und deswegen stellte er einen Antrag:

Ablehnungsgesuch

Es gab noch einige Nachbesserungen, dann beschloß und verkündete (b.u.v.) das Gericht:

BuV

Damit war ein verhängnisvolles Stichwort gefallen: „Rechtsanwalt“. Da der Herr nun mal nicht auf den Kopf gefallen ist, haute er den nächsten Antrag raus:

PV-Antrag

Gar nicht so bekloppt, wie es zunächst scheint. Denn wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann (§ 140 II StPO), muß das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen.

Offenbar hat der Brandenburger die Richterin überzeugen können. Denn er bekommt Gelegenheit dazu, dem Gericht einen Rechtsanwalt zu benennen, der ihm zum Pflichtverteidiger bestellt werden soll.

RA Hoenig als PV

Und dann nahm das Unheil seinen Lauf. Ohne auf den Gedanken zu kommen, diesen Rechtsanwalt vorher mal kurz zu befragen, was er von der Idee hält, sich jetzt als Pflichtverteidiger zum Affen machen zu lassen, beschließt und verkündet sie:

Bestellung

Noch am gleichen Tag verschickt das Amtsgericht Nauen die Ausfertigung des Beschlusses (pdf), meine Ladung zum neuen Termin im September und die komplette Gerichtsakte.

Vom Pferd getreten geglaubt, habe ich erstmal einen gleichwohl sehr sachlich formulierten Antrag gestellt. Ich bin auf die Reaktion der Richterin gespannt, obwohl mir die Rechtslage (z.B. KG Berlin, Beschluss vom 12. April 1978 – (1) 1 StE 2/77, (1) 1 StE 130/77 –; juris) grundsätzlich bekannt ist.

Übrigens: Die Rolle des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft in diesem Schaustück, so wie sie in dem Sitzungsprotokoll beschrieben wurde, ist einen eigenen Beitrag wert.

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Systembedingter Wahnsinn

647973_web_R_B_by_Wolfgang Pfensig_pixelio.deVor gut zehn Jahren war der Mandant in Neukölln unterwegs. Nachts. Mit einer Messingstange in der Hand. Und mit wirren Stimmen im Kopf.

Nachdem er – den Stimmen folgend – das Inventar der Eckkneipe zerlegt hatte, wurde in einem Sicherungsverfahren die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Das sind Verfahren, die wünscht sich kein Verteidiger. Denn der Mandant ist der einzige, der die Ansicht vertritt, daß er wachen Geistes ist und alle anderen – der Verteidiger eingeschlossen – eigentlich in die Klapse müßten. Die Aufgabe des Verteidiger besteht dann in der Mitwirkung an seiner Einweisung (§ 63 StGB). Das tut der Verteidigerseele nicht gut.

Bereits nach relativ kurzer Zeit zeigte der Mandant allerdings erste Anzeichen einer Krankheitseinsicht, die Therapien hatten positive Wirkungen. Es folgten sukzessive weitere Fortschritte.

Knappe zehn Jahre später wurde die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt. Dem Mandanten wurden eine Bibliothek voll Auflagen gemacht. Unter anderem sollte er seine Medikamente nach Weisung seiner Behandler einnehmen. Und sich regelmäßigen Blut- und Urinkontrollen unterziehen.

Der Mandant bezog eine Wohnung und wurde an der langen Leine von Sozialarbeitern, Bewährungshelfern und Klinikpersonal gehalten. Das erste Jahr lief blendend, seine Gesundheit stabilisierte sich. Er nahm wieder am Leben teil.

Anfang März dieses Jahres verschlechterte sich sein Zustand und zwar ziemlich rapide. Diesmal war es keine Messingstange. Aber eine Haustür, ein paar Autospiegel und einige Polizeibeamte trugen Spuren davon, die nicht von einem bestimmungsgemäßen Einsatz zeugten.

Im Rahmen einer Krisenintervention (§ 67h StGB) wurde er wieder der Klinik überantwortet, die sich nun drei Monate lang darum bemüht, den Mann wieder auf die Füße zu stellen. Dann wird man weiter sehen.

Was war passiert?

Es waren einige Ursachen, die zusammen kamen, für die der Mandant nur sehr begrenzt verantwortlich war.

Die Klinik hat wegen knapper Personalressourcen die Frequenz der Kontrollen herabgesetzt: Blut und Urin wurden nur noch alle vier Wochen probiert.

Am Ende des Geldes war noch viel Monat übrig. Und für seine Medikamente, die er in der Apotheke bekam, mußte er eine Zuzahlung leisten, die er alsbald nicht mehr hatte.

Das Wirtschaften mit Geld gehört nicht zum Therapie- und Lernprogramm einer Psychiatrie. Und der Bewährungshelfer hatte auch reichlich andere Sachen zu tun, als sich wöchentlich mit dem Mandanten über das Geld zu unterhalten.

Der Mandant tat das Naheliegende: Er verschob den Einkauf und verzichtete folglich zeitweise auf die Einnahme seiner Medizin. Das fiel nicht auf, weil die Kontrollen eben nicht eng genug gesteckt waren. Jeweils kurz vor der nächsten Kontrolle kaufte er sich die Medikamente und die Behandlungspause blieb eine zu lange Zeit lang unentdeckt.

Es gibt eine weitere Ursache, die ebenfalls in diesem Kranken-Kassen-System begründet ist. Die Apotheken sind gehalten, die preislich günstigsten Tabletten an den Mann zu bringen, wenn sie denn die selben Wirkstoffe wie die verordneten Medikamente haben. Hört sich gut an. Ist in der Praxis aber brandgefährlich.

Psychiater wissen, daß nicht immer das drin ist, was drauf steht auf den Packungen. Und bei dem Zeug, was man den psychisch kranken Menschen verschreibt, kommt es auf jedes einzelne Molekül an. Fehlt eins, wird die Wirkung ganz oder teilweise verfehlt. Also schluckt der Mandant eine weniger wirksame, placedoide Medizin.

Zusätzlich gibt es noch die Nebenwirkungen (massive Gewichtszunahme, dösiger Kopf …) und ein wenig Übermut kommt auch noch hinzu (mir geht’s doch gut, warum soll ich das Zeug noch schlucken?) und Marihuana ist vereinzelt auch in Griffweite.

Und schon beginnt die wilde Fahrt in den Wahnsinn.

Das ließe sich verhindern. Wenn man die Kontrollen enger steckt, auf die Zuzahlungen verzichtet und die Tabletten ausgibt, die ihm der Arzt verschrieben hat. Wenn man dann noch die Sozialarbeiter anständig bezahlen würde, müßte mein Mandant jetzt nicht darum bangen, daß er weitere 10 Jahren in die Klapsmühle gesteckt wird.

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Bild: Wolfgang Pfensig / pixelio.de

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Hartnäckig für einen Caffè und Cantuccini

Seit ein paar Wochen läuft eine Frau hinter mir her. Jetzt aber nicht deswegen, was Sie jetzt schon wieder denken. Nein, diesmal keine Ferkelei. Obwohl, vielleicht doch?

Die Frau ist (oder war) Boxerin. Und jetzt schreibt sie ein Buch. Also die besten Voraussetzungen, um irgendwann mal eine kompetente Journalistin zu werden.

Und weil man als Journalistin Stoff braucht, sucht man frau sich einen Strafverteidiger. Also einen von denen, die eigentlich immer was zu erzählen haben.

Aber sie wollte nicht irgendwas, sondern nur das Eine, also was ganz Bestimmtes.

Ich hatte vor einigen Jahren einen Mandanten, der monatlich am Ersten sein Gehalt aufs Konto bekam und trotzdem zu den Unbequemen in der Firma gehörte. Nun, ja. Er hatte auch noch ein Hobby, das mit seinem Beruf eher wenig kompatibel war. Deswegen hat man ihn geärgert. Mehrmals sogar. Diese Ärgernisse endeten aber alle mit Einstellungen des Verfahrens, in einem Fall nach echt zähem Kampf mit einem Freispruch.

Das war der Stoff, der sich für die Boxerin spannend anhörte. Sie schrieb mir eine eMail und teilte mir mit, daß sie sich mit mir treffen will werde. Dazu hatte sie bereits einen Besprechungstermin erschlichen über meine Assistentin mit mir vereinbart.

800px-Biscotti_di_PratoIch mußte schon tief in meine Kiste von nachhaltigen Argumenten greifen, um ihr verständlich zu machen, daß ich als Strafverteidiger nicht einfach mal so bei Caffè und Cantuccini über meine Mandate und Mandanten plaudern kann, darf und möchte.

Boxende Journalistinnen lassen da nicht so einfach locker. Zumal wenn der Schwerpunkt eher auf Boxen liegt, als auf einer sauberen Recherche über Schweigepflichten, Vertrauensverhältnisse und Zuverlässigkeiten eines Strafverteidigers.

Sie ging ihren Weg geradlinig weiter. Ein paar Wochen danach meldete sich eben jener freigesprochene Mandant und teilte mir mit, daß „die Andrea“[*] eine gaaanz Nette sei und sie mich demnächst besuchen werde, damit ich ihr alles erzählen könne.

Mit „Alles“ meinte der Mandant das, was sich in dem dreijährigen Verfahren ereignet hatte.

Es dauerte noch ein wenig, dann meldete sich die nette „Andrea“ wieder hier:

Sehr geehrter Herr Hoenig,
inzwischen habe ich mit Herrn und Frau Bullmann[*] gesprochen. Sie haben mir gesagt, dass sie Ihnen das ok gegeben hätten zu einem Gespräch mit mir. Haben Sie Zeit und Lust auf einen Kaffee?

Solche Anträge bekomme ich ja nun nicht zum ersten Mal. Aber diesmal habe ich mir endlich mal die Zeit genommen, über die Zeit zu schreiben, die mir solche Zeitdiebe nehmen, damit ich mich am Ende nicht mehr mit den wesentlichen Dingen des Lebens (s.u.) beschäftigen kann.

Aber jetzt! Ich verabschiede mich nun mit dem Hinweis auf einen kleinen Beitrag über mein Leben und setze mich in einen freundlichen Biergarten … italienische Heißgetränke gibt es erst morgen früh wieder. Und die trinke ich gemeinsam mit einem noch viiiel netteren Menschen.

Schönes Wochenende!

[*] der richtige Name ist der Redaktion bekannt ;-)

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Gelernt ist gelernt

Den Mandanten kenne ich schon seit ein paar Jahren. Rein beruflich natürlich.

Nun wurde er überraschend festgenommen. Ihm wurde ein ziemlich heftiger Tatvorwurf gemacht. Und dann wurde er – soweit ersichtlich – ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt worden, dass

  • es mir nach dem Gesetz freisteht, mich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen
  • ich jederzeit, auch bereits vor meiner Vernehmung, eine Verteidigerin oder einen Verteidiger befragen kann
  • ich zu meiner Entlastung einzelne Beweisanträge beantragen kann
  • mir die Vernehmung Gelegenheit gibt, die gegen mich vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu meinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

Und wie entscheidet sich der Mandant? Richtig!

Geraten1

Und wir reagiert der Herr Kommissar? Falsch!

Denn er fängt an, die Entscheidung des Mandanten zu unterlaufen. Der allerdings kennt diese unfairen Spielchen und verhält sich wie? Richtig!

Geraten

Das ist ein Mandant, mit dem ein Verteidiger echt gut arbeiten kann.

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Rundreisefieber

276045_web_R_K_by_Peter Reinäcker_pixelio.deGottfried Gluffke hatte – wie gestern hier berichtet – einen Termin bei einem Haftrichter an einem kleinen Amtsgericht in Norddeutschland. Mit seinen Katzen am Pool unter der südeuropäischen Sonne liegend, wartete er auf seine Auslieferung. Ich habe ihm ziemlich genau erklärt, wie das Ganze von Statten gehen wird.

Er hatte noch eine gute Woche Zeit, seine Klamotten zu packen, um dann am Freitag bei der Flughafenpolizei auf der Matte zu stehen. Ein freundlicher Uniformierter würde dann die Bordkarten überreichen und ihn in den Flieger nach Deutschland begleiten.

Und ich habe ihm eine Alternative aufgezeigt:

Statt am Freitag zum Flughafen zu fahren, bietet sich an, zwei oder drei Tage vorher mit dem Zug nach Norddeutschland zu fahren. Ich könnte seine Ankunft dem Staatsanwalt und dem Richter ankündigen und mit ihm dann gemeinsam zur Haftbefehlsverkündung schreiten.

Die Tatvorwürfe für sich genommen würden eine Untersuchungshaft kaum rechtfertigen. Und daß eben keine Fluchtgefahr besteht, hätte er dann durch sein „freiwilliges“ Erscheinen bestens glaubhaft gemacht. Das sollte eigentlich reichen für eine Haftverschonung.

Aber nein, das war nicht sein Ding. Gottfried hat eine richterliche Weisung erhalten – wenn auch nur telefonisch durch einen ausländischen Rechtsanwalt – und der dürfe man sich ja als guter Deutscher nicht widersetzen. Punkt und aus!

Und so ging’s dann weiter:

Gluffke trottete wie befohlen am Freitagvormittag zum Flughafen und bestieg einen Flieger, der ihn erst einmal – nein, nicht nach Hamburg – nach München transportierte. Dort wurde er von freundlichen Polizeibeamten mit einem fröhlichen „Grüß Gott!“ in Empfang genommen. In gutem Glauben, daß er nun auf kürzestem Weg aus Bayern nach Norddeutschland gekarrt würde, rief er mich noch abends aus dem Freistaat an. Den Zahn mußte ich ihm aber leider ziehen.

Daß, was dem armen Gluffke jetzt bevorstand, wünscht man seinem ärgsten Feind nicht.

Verschubung“ heißt die Überschrift über das nun folgende Kapitel.

Gluffke wird erst einmal von Freitag bis Montag vor Ort frisch gehalten. Und erst dann geht es los. Aber nicht auf direktem Weg nach Norddeutschland. Gluffke wird eine Rundreise durch die Republik machen, um dann 10 Tage später (also am übernächsten Donnerstag) die Ansage zu hören: „Sie haben Ihr Ziel erreicht!“.

Und weil es so unglaublich ist, zitiere ich noch einmal den Kollegen Andreas Mroß aus Lübeck, der die (Tor-)Tour beispielhaft beschrieb:

Die Person wird in eine Kabine eingesperrt. Die Kabine befindet sich eingebaut in einem Bus. Die Fahrt wird mehrere Stunden dauern. In Stehhöhe dieser Kabine ist ein Sehschlitz angebracht. Die Milchglasscheibe lässt sich nicht öffnen. Die Person kann die Außenwelt nicht sehen. Eine Frischluftzufuhr von außen gibt es nicht. Ebenso wenig ist der Raum klimatisiert. An sonnigen Tagen wird es in der Kabine unerträglich heiß. Die Grundfläche der Kabine beträgt weniger als einen halben Quadratmeter. Die Person erreicht irgendwann am Tag ein Zwischenziel. Sie wird nun in einen spärlichst eingerichteten Haftraum verbracht. Nichts persönliches ist vorhanden. Den Rest des Tages bleibt sie unter Verschluss. Findet die Weiterfahrt erst am übernächsten Tag statt, mag die Person am Folgetag an einem einstündigen Hofgang teilnehmen dürfen. Eine Kontaktmöglichkeit zur Familie, zu Angehörigen oder zum Verteidiger gibt es in dieser Zeit nicht. Die Behandlung kann zwei Wochen oder länger dauern.

Ich bin mir ganz sicher, daß Gluffke sich, wenn er denn das Ziel noch einigermaßen lebend erreicht hat, heftigst Gedanken darüber machen wird, wie er sich künftig gegenüber richter- und behördlichen Anordnungen zu verhalten hat und welchen Wert er dem Rat seines Verteidiger beimessen sollte.

Einen Trost werde ich aber für ihn haben: Das, was er auf dem Schub erlebt hat, wird sich beim Strafmaß deutlich bemerkbar machen. Hoffentlich.

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Bild: Peter Reinäcker / pixelio.de

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Von der Hollywoodschaukel in die Auslieferungszelle

636811_web_R_by_H.D.Volz_pixelio.deDer Anruf aus einem sonnigen Urlaubsland erreichte mich am Sonntag. Gottfried Gluffke war empört: Schon am Freitag hatte ihn die Landespolizei von der Hollywood-Schaukel am Pool geholt. Er wurde über zwei, drei Stationen, die Gottfried mir in nicht zitierfähigen Eigenschaftsworten beschrieb, in die 400 km entfernte Hauptstadt gebracht.

In der Landessprache, die Gluffke ausschließlich aus seinen Restaurantbesuchen kannte, teilte der Richter ihm am Sonntagmorgen mit, daß er aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wurde. Ein Haftrichter in einer norddeutschen Kleinstadt möchte ihn sehen. Deswegen stünde nun seine Auslieferung bevor.

Mit viel Glück (und einigem guten Zureden durch einen einheimischen Rechtsanwalt, den ich organisieren konnte) wurde Gluffke von der Haft bis zur Auslieferung verschont. Und mit 20 Euro in der Tasche an die frische Luft gesetzt. Ich weiß noch nicht, wie es ihm gelungen ist, mit diesem Barvermögen wieder zurück an seinen Pool zu kommen. Aber am Montag rief er mich von dort aus wieder an.

Dem Haftverschonungsbeschluß – so würde das in der ausländischen Sprache formulierte Ding jedenfalls bei uns heißen – war zu entnehmen, daß Gluffke sich alle zwei Tage „beim zuständigen Richter“ melden solle. Das ist leichter gesagt, als getan. Denn die Zuständigkeiten von Richtern unter der südlichen Sonne sind nicht so ohne Weiteres erkennbar. Außerdem stand die Hollywoodschaukel etwa 2 Stunden Fahrt über holprige Pisten vom nächsten Richtertisch entfernt. Und ob der „zuständig“ ist … daran hatte ich so meine Zweifel.

Ich habe Gottfried kurzerhand zur lokalen Polizeidienststelle dirigiert. Das klappte dann auch. Er wurde freundlich von einem Uniformierten begrüßt, der ihm bestätigte: „Alles wird gut!“

Am Donnerstag rief der einheimische Kollege meinen Mandanten an und teilte ihm mit, daß die Auslieferung in 8 Tagen, also am übernächsten Freitag stattfinden wird. Gluffke soll sich um 12 Uhr bei der Polizei am Flughafen der Hauptstadt melden.

Gluffke machte dicken Backen und fragte mich, was er denn jetzt mit seinen Katzen machen solle …


Teil 2 der Geschichte folgt morgen.

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Bild: H.D.Volz / pixelio.de

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Nicht zufrieden stellend

Der Mandant hatte ein paar Probleme.

Zunächst einmal eines mit dem Gesetz: Nach zwei einschlägigen Vorstrafen läßt er sich zum dritten Mal erwischen. Nichts wirklich Schlimmes. Aber doch ärgerlich, weil die Staatsanwaltschaft und das Gericht so ein Verhalten eher nicht für gut heißen. Das führte zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, die er für Straftat Nr. 2 bekommen hatte, und zur Verurteilung in eine Freiheitsstrafe in der neuen Sache Nr. 3.

Ein weiteres Problem bestand in der Kommunikation mit seinem Verteidiger. Die verlief nämlich ziemlich einseitig in nur eine Richtung: Verteidiger an Mandant. Die notwendige Unterstützung des Verteidigers durch Lieferung von Daten, Fakten und Unterlagen durch den Mandanten ließ – nahezu alles – zu wünschen übrig.

Und schließlich mangelte es an der Fähigkeit des Mandanten, die Hinweise und Ratschläge des Verteidigers umzusetzen. In diesem Zusammenhang soll auch nicht unerwähnt bleiben, daß die Bitte des Verteidigers um die notwendige Gegenleistung des Mandanten auch nicht auf offene Ohren stieß.

Nun denn, jetzt sitzt der Mandant zwei Freiheitsstrafen ab, die bei entsprechendem Engagement mit einiger Wahrscheinlichkeit zu verhindern gewesen wären.

Das gefällt ihm aber nicht. Seine wiederholten Briefe an den Verteidiger haben in etwa stets den gleichen Inhalt:

Nichtzufriedenstellend

Das ist ärgerlich, ja. Aber der Vollzug einer Freiheitsstrafe ist nun mal keine optimale Situation und ist auch nicht darauf ausgerichtet, den Gefangenen zufrieden zu stellen. Daran kann auch kein Strafverteidiger etwas ändern.

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