Reststrafenaussetzung nach Resozialisierung

Den Mandanten hat es erwischt. Erst bei der Tatbegehung, kurz danach in einer verlängerten Untersuchungshaft und dann noch bei der Urteilsverkündung. Insgesamt knapp 4 Jahre hat es gegeben. Spätestens da wußte er, daß er nicht auf einem Ponyhof unterwegs war.

Von diesen rund 4 Jahren hat er jetzt fast 3 abgesessen. Nun bekomme ich den Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts:

Reststrafaussetzung zur Bewährung

Ich habe dem Mandanten geraten, sich nicht mehr bei irgendwelchen Regelverstößen erwischen zu lassen. Seine knackige Erwiderung:

Keine Angst, ich bin jetzt resozialisiert.

Das hört man als Strafverteidiger ja nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Knast, Mandanten, Strafverteidiger veröffentlicht.

2 Antworten auf Reststrafenaussetzung nach Resozialisierung

  1. 1
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Was ist – überschriftenmäßig – eine Zozialisierung?

    • Danke. Jetzt mit resozialisierter Überschrift. crh
  2. 2
    Bert says:

    Nun, er wird ohnehin Schwierigkeiten haben, der Strafvollstreckungskammer beim Amtsgericht seinen Wohnsitzwechsel anzuzeigen…