Mandanten

Eine Konsequenz deutlicher Hinweise

Nebenklägerinvertreterin - 532554_web_R_B_by_Marion_pixelio.deDer Mandant wurde von einem Amtsgericht in einem nicht ganz südlichen Bundesland verurteilt. Es war zwar „nur“ ein Ehrkränkungsdelikt, aber sowohl Gegenstand als auch die Rechtsfolge hatten es echt in sich. Und den im Raum stehenden Eintrag ins Führungszeugnis konnte der Mandant nun überhaupt nicht gebrauchen. Die Wurst war’s, um die es ging.

Das Amtsgericht hatte es sich einfach gemacht. Die Frage, ob die behauptete Tatsache falsch oder zutreffend war, ist offen geblieben – nach dem Motto: Selbst wenn die Tatsache zutreffend wäre, reichte sie nicht zur Rechtfertigung der Ehrkränkung. Bei der Tatsache handelt es ich um eine angebliche Sexualstraftat zur Lasten eines Kindes, die sich vor ein paar Jahren ereignet haben soll. Oder nicht. Schon das war streitig und seinerzeit auch nicht abschließend aufgeklärt, sondern die Sache ist sanktionslos eingestellt worden.

Sicher nicht einfach mal so nebenher aufzuklären; aber schlicht darüberhinweg zu urteilen, geht ja nun auch nicht.

Dann ging es noch um die Täterschaft, der Mandant bestritt die ihm zur Last gelegte Ehrkränkung; es gab realistische Alternativ-Szenarien, die in der ersten Instanz vom damaligen Verteidiger nicht ins Programm genommen wurden. Er war ja auch eher ein hervorragender Mietrechtler (auf Vermieterseite, wie er betont) …

Die Chancen standen also so schlecht nicht, daß am Ende der Berufungsinstanz etwas herauskommt, was dem Mandanten nicht die Beine unterm Hintern wegzieht.

Ach so, bevor ich’s noch vergesse: Am Katzentisch – genauer: Am Raubkatzentisch – der Staatsanwaltschaft saß die Nebenklage. Mit reichtlich Messer zwischen den Zähnen der Fachanwältin für Familienrecht.

Insgesamt also die helle Freude, eine spannende und anspruchsvolle Aufgabe für einen Strafverteidiger, die ich gern übernomme habe. Trotzdem, das Mandat hatte dann doch kein Happy End. Und das kam so:

Ich habe mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Die enthielt folgenden deutlichen Hinweis:

deutlich01

Die Situation erlaubte es nicht, zu Beginn der Arbeit sofort einen Vorschuß zu liquidieren. Ich habe einfach mal losgelegt und kam auch gut voran.

Irgendwann stand dann der Termin vor dem Landgericht fest und es ging ans Eingemachte. Ich habe die Vergütung für etwa vier Stunden Vorarbeit abgerechnet und einen Vorschuß auf das Honorar für die Verteidigung vor der Strafkammer auf den Zettel geschrieben.

Bis zum Termin waren es noch locker zwei Wochen, ich habe mich auf eine entspannte Vorbereitung eingestellt. Geplant waren Opening Statement, ein paar Anträge und eine genauere Analyse der Zeugenaussagen, die über 6 Leitakten, 3 Beiakten und einige Beweismittelordner verteilt waren. Alles gut, es fehlte nur der nötige Schmierstoff, und das, obwohl ich dem Mandant noch einmal den deutlichen Hinweis gegeben hatte, daß auch alter Motor Brennmaterial braucht, um arbeiten zu können:

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Das war am Donnerstag, am darauf folgenden Mittwoch sollte der Termin stattfinden. Für mich wurde die Luft enger, ich habe ein wenig geschoben und noch knapp den kompletten Dienstag für dieses Mandat reservieren können, alles also noch im grünen Bereich. Am Montag habe ich den Mandanten per eMail auf unsere Vereinbarungen und auf den fehlenden Zahlungseingang hingewiesen.

Und nun fing das Standard-Programm an, das mein lieber Kollege Dr. Rüdiger Spormann mal mit folgendem Textchen umschrieb:

Reihenfolge

Ich war enttäuscht, viel Arbeit, tolle Ideen und bereits ein paar fruchtbare Worte mit dem Vorsitzenden Richter. Und dann sowas.

„Längst überwiesen“, „ich frage mal nach“, „Zahlendreher“, „Blitzüberweisung“ … fünf, sechs, sieben eMails hin und her. Der halbe Tag, den ich eigentlich für die Arbeit gebraucht hätte, war bereits im Sack. Ich habe dann schonmal zornig durchgeladen:

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Um Viertelvoreins ging dann eine weitere Nachricht ein mit der Aufforderung(!), ich möge mich sofort(!) bei irgendsoeiner Kleinbank in Westdeutschland erkundigen, daß die Zahlung angewiesen sei. So gern, wie ich die Tierchen mag, aber zum Affen lasse ich mich dann ja doch nicht machen:

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Dann habe ich erstmal Mittagspause gemacht: Schweinerücksteak auf Blattspinat mit gerösteten Kartoffelecken. Das beruhigt die Nerven. Müde und satt habe ich aufs Konto geschaut, einen Caffè getrunken und dann nochmal zusätzlich bei dem Bankberater meines geringsten Mißtrauens angerufen – kein Zahlungseingang. Und peng:

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Den Nachmittag habe ich dann für ein paar stupide Verwaltungsarbeiten verwandt, zu denen ich in meinem heiligen Zorn gerade in der richtigen Stimmung war.

Es hätte so schön werden können.

Tags drauf ging der geforderte Rechnungsbetrag ein. Und zwar gleich zweimal. 10 Minuten später hatte ich die verbindliche Bestätigung meiner Bank, daß der von mir abgerechnete und angewiesene Zuvielbetrag wieder zurück zum Absender unterwegs war.

Was mich jetzt noch fuchsig macht: Ich weiß ganz sicher, was herausgekommen wäre, wenn der Mandant rechtzeitig gezahlt hätte. Aber ich kenne das tatsächliche Ergebnis nicht. Wenn ich es nicht mehr aushalte, rufe ich doch nochmal den Richter an.

Update:
Es hat eine Reaktion gegeben.
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Bild: Marion / pixelio.de

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Späte Rache

In der Anklageschrift in einem Schwurgerichtsverfahren geht es um einen Vorfall, der sich Anfang 2014 zugetragen haben soll. Den Angeschuldigten W und B wird vorgeworfen einen Mord begangen zu haben.

Kurz nach Mitternacht sollen W und B zufällig in einer Bar das spätere Tatopfer O getroffen haben. Der W sei schon längere Zeit dem O hinterher gewesen, angeblich motiviert von einem Rachegedanken: Denn O soll – so vermutet die Staatsanwaltschaft – in den neunziger Jahren mit der nach islamischen Recht angetrauten Frau des W eine deflorative Affäre gehabt haben.

In den neunziger Jahren! Manche Sachen verjähren offenbar auch nach 20 Jahren noch nicht.

Weiter heißt es dann in der Anklageschrift, daß W den B dazu aufgefordert habe, den O zu töten. Ob das allerdings so zutrifft, wie die Staatsanwaltschaft sich das vorstellt, wird sich in der Beweisaufnahme noch zeigen. Denn das, was von der Anklagebehörde weiter ausgeführt wird, ergibt sich gar nicht so eindeutig aus der Ermittlungsakte:

Die Staatsanwaltschaft trägt nun das weitere Geschehen so vor: W und B hätten die Bar schon verlassen, als O sich dann auch auf den Weg nach Hause gemacht habe. Kurz nachdem sich O in sein Auto gesetzt habe, soll B die Fahrertür wieder geöffnet und sechs Schüsse abgefeuert haben. Drei der Projektile haben nach Darstellung des Verfassers der Anklageschrift den O in den Kopf getroffen, der kurz darauf an Hirnverletzungen und Schädelbrüchen verstorben sein soll.

Die Schilderung des unmittelbaren Tathergangs mag irgendwie schon zutreffen. Die Hintergründe und die Tatbeteiligung der beiden Angeschuldigten könnten aber auch die angewandte Vorurteilsforschung einer Strafverfolgungsbehörde sein. Man weiß es nicht … Vielleicht hatte der von der Springerpresse zitierte Pressesprechers der Polizei – „Es riecht sehr nach organisierter Kriminalität.“ – aber auch das richtige Näschen. Das wird man in der Beweisaufnahme vor der Schwurgerichtskammer hoffentlich klären können. Bisher sind mal 15 Hauptverhandlungstermine angesetzt.

Fest steht aber: Die Bilder vom Inneren des Fahrzeugs sind nichts für zart besaitete Gemüter.

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Halbzeit

Ich hatte den Mandanten wie vereinbart um die Hereingabe eines Vorschusses auf das Honorar für die Verteidigung in der Hauptverhandlung gebeten. Auf den Cent genau ging die Hälfte der zuvor anstandslos akzeptierten Vergütung ein. Kommentarlos.

Nun überlege ich, welche Hälfte der Verteidigung ich liefere: Gehe ich zu Beginn des Termins ins Gericht und beende meine Tätigkeit etwa nach der Hälfte der Beweisaufnahme. Oder komme ich zwei Stunden später und bleibe bis zum Schluß.

Aber vielleicht überlasse ich dem Mandanten auch die Wahl …

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Die Anfrage der Woche

Eine eMail aus der Kategorie „Mal-eben-einen-Anwalt-beauftragen“:

Durch eine sehr unglückliche Kombination, Schriftstücke nur zu überfliegen, eine zu abwartende Haltung, Urlaub und reichlich Arbeit meinerseits, habe ich mich nun leider in eine Situation gebracht, die ein Handeln in letzter Minute erfordert.

Anlage: 8 PDF-Dokumente, 3,6 MByte.

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Verkokste Wochenendurlaubsdurchsuchung

608626_web_R_B_by_Rudolpho Duba_pixelio.deDer Anrufer am Donnerstagvormittag wollte „mal eben nur“ einen kurzen Rat. Er hatte von der Polizei eine Ladung zu einer Anhörung bekommen. Ihm wurde Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen; die Ermittlungsbehörden warfen ihm nämlich vor, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben; es ging um den Erwerb von Kokain.

Das gegen den Anrufer geführte Ermittlungsverfahren ist mir aus anderen Zusammenhängen bekannt. Man hat gegen einen größeren Kokainhändler ermittelt und dabei auch seine Kommunikation überwacht. In diesem Rahmen hat die Polizei auch die Anrufer erfasst, die sich bei dem Dealer mit der einen oder anderen kleinen Konsumeinheit versorgt haben.

Nun klappert die Polizei die registrierten Rufnummern ab und verschickt solche Ladungen zur Beschuldigten-Vernehmung, wie sie der oben genannte Anrufer auch erhalten hat. Mein Anrufer stellte nun die Frage, wie er auf diese Ladung reagieren solle. Nach meinem üblichen Hinweis, dass ich bei der Beantwortung dieser Frage aus nahe liegenden Gründen befangen sei, habe ich ihm geraten, einen Verteidiger zu beauftragen. Der Verteidiger wird sich bei der Polizei melden, die Vernehmung absagen und Akteneinsicht beantragen.

Auf diesem Weg wird verhindert, dass der Beschuldigte sich bei der Polizei um Kopf und Kragen redet, weil die Polizei Sicherheit einen großen Informationsvorsprung hat und diesen selbstverständlich auch nutzt.

Sinnvoll ist die Einschaltung eines Verteidigers aber auch, weil den Ermittlungsbehörden damit gezeigt wird, dass der Beschuldigte nun anwaltlich vertreten und vor allem professionell beraten wird. Es ist dann eher damit zu rechnen, dass eventuell weitere Ermittlungsmaßnahmen nicht mehr „Erfolg“ versprechend sein werden. Denn zur Beratung in solchen Konstellationen gehört unbedingt der Hinweis, dass auch eine spontane Wohnungsdurchsuchung nicht auszuschließen ist. Exakt mit einer solchen „Warnung“ durch den Verteidiger rechnen kompetente Ermittler.

Der Anrufer war damit einverstanden, den von mir vorgeschlagenen Weg zu gehen. Allerdings war er nicht bereit, das von mir dafür aufgerufene Honorar tragen. Ihm war es wichtiger, seine ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in einen ausgedehnten Wochenendurlaub zu investieren.

Wir haben uns freundlich verabschiedet und ich habe ihm ein schönes Wochenende gewünscht, allerdings nicht ohne ihn darauf hinzuweisen, dass unsere Kanzlei rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche erreichbar ist: Für den Notfall, wie zum Beispiel bei einer Wohnungsdurchsuchung morgens früh um 5:00 Uhr. ;-)

Nur nebenbei erwähnt sei, dass die im Zusammenhang mit der oben geschilderten Telefonüberwachung gewonnenen Informationen sehr wahrscheinlich einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Das wissen meine Mandanten, die mich mit Verteidigung gegen den Vorwurf des Erwerbs von geringen Mengen Betäubungsmitteln beauftragt haben. Aufmerksame Leser unserer Website wissen das nun auch, es sei denn sie machen Wochenendurlaub.

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Bild: Rudolpho Duba / pixelio.de

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Jammernde WhatsApp Nutzer

Angesicht solcher Nachrichten (heise online) …

Nutzer des jüngsten Updates des Messengers für iOS und Android berichten, dass die App nachfragelos die „Zuletzt online“-Anzeige für alle sichtbar schaltet. Auch andere Datenschutzkategorien werden offenbar zurückgesetzt..

… sei die Frage erlaubt:

Was um Himmels Willen denkt sich der gemeine Nutzer, wenn er dieses Programm (freiwillig) installiert und nutzt? Und warum beschwert er sich, wenn das passiert, was jeder weiß, der über nur wenig mehr Gehirn verfügt, als die Lebewesen an Neuköllner Duschvorhängen?

Das ist das gleiche Niveau derjenigen Untersuchungsgefangenen, die andere Leute betrogen haben, dabei erwischt wurden und dann jammern, weil man ihnen jetzt auf die Finger klopft.

Pssst: Ich kenne eine absolut sichere Methode, WhatsApp daran zu hindern, in den Datenschutzeinstellungen meines Smartphones herumzupopeln.

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Schülerlotsen im Knast

515551_web_R_K_B_by_Martin Berk_pixelio.deUnser Mandant wurde rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. In Anbetracht der Ausgangserwartung der Staatsanwaltschaft von dicht an die neun Jahre zumindest ein geringer Teilerfolg. Damit muß der Mandant nun leben.

Er wurde „heimatnah“ in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) nach Westdeutschland verlegt. Einer der Mitverteidiger hat ihn dort kürzlich besucht. Er berichtete, daß sich unser Mandant zwischenzeitlich schon ganz gut eingerichtet und mit seiner Situation einigermaßen arrangiert habe. Dazu beigetragen hat ganz besonders, daß er einen Job bekommen hat, der ihn die meiste Zeit des Tages beschäftigt.

Ein weiterer Grund dafür, daß es ihm nicht allzu schlecht geht, ist auch der Vergleich mit den Mitgefangenen. Der Kollege berichtet:

Die meisten Häftlinge haben wohl ein „LL“ (Lebenslange Haft). Er gilt mit seinen fünfeinhalb Jahren als „Schülerlotse“.

Der Vergleich mit denjenigen, denen es schlechter geht als einem selbst, ist auch den Menschen zu empfehlen, die keine Freiheitsstrafe absitzen müssen, sondern sich über Arbeitsüberlastung, laute Musik oder schlechtes Wetter beschweren.

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Bild: Martin Berk / pixelio.de

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Telefonische Absage

So sieht das Gegenstück meines Telefonanrufs aus, nachdem mich der Mandant mit seiner Verteidigung beauftragt hat, statt der Ladung der Polizei zu folgen.

Telefonische Absage

Sauber durchgestrichen, Akte zur Staatsanwaltschaft abgegeben, die das Verfahren dann nach § 170 II StPO eingestellt hat:

Eingestellt

Die Einstellungsquote würde steigen, wenn sich die Beschuldigten stets an den Standardrat eines jeden Strafverteidigers halten würden.

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Etwas für’s Gemüt

Den Mandanten hatte ich vor einigen Jahren erfolgreich in eine Bewährungsstrafe hinein verteidigt. Es war knapp, aber es hat so eben gerade gereicht. Und noch heute spricht mich der Richter, wenn wir uns mal wieder in Moabit über den Weg laufen, auf diese in jeder Hinsicht außergewöhnliche Verteidigung an: „Wie geht’s Ihrem Mandanten?“ Er war und ist ein sympathischer Ganove.

Wir haben uns dann aus den Augen verloren. Bis vor ein paar Wochen, da rief er an. In seiner bekannten, gewinnenden Art (er hat sogar den Richter widerstandslos geduzt) fiel er gleich mit der Tür ins Haus:

Hey, Carsten, kann ich kurz mal vorbei kommen? Frag nicht. Is dringend.

Zwei Stunden später stand er hier auf der Matte, flirtete fröhlich mit unserer Mitarbeiterin und drückte mir kräftig die Hand. Im Besprechungszimmer erzählte er mir, daß er wegen einer anderen Sache erwischt wurde:

Auf die anderhalb Jahre in Deiner Sache habe ich nochmal 1 – 8 [1 Jahr, 8 Monate] oben drauf bekommen.

Kurzum: Bewährungswideruf und es standen drei Jahre und zwei Monate auf dem Zettel.

Davon habe ich jetzt gut die Hälfte abgesessen; aber jetzt reichts. Ich bin abgehauen.

Dann berichtete er noch von seiner chronischen Erkrankung, die er draußen mit Cannabis therapiert hat, im Gefängnis gab man ihm Medikamente, deren Nebenwirkungen ihn fertig machen. Und schließlich erzählte er vom einem Trauerfall in seiner Familie. Deswegen muß er jetzt erstmal nach Hause und ist aus einem Hafturlaub nicht wieder zurück in den Knast.

Dann legte er mir ein paar Geldscheine auf den Tisch.

Ich komm‘ nicht mehr zurück, ich muß mich um meine Familie kümmern. Und das hier ist der Rest von dem Honorar, was ich Dir noch schulde.

Es ist richtig, einen Teil des Honorars hatte er mir damals für später versprochen. Er hat sein Versprechen eingehalten. Ich bin sicher, wir sehen uns nicht wieder … aber er wird mir eine Karte schreiben. Hat er mir versprochen.

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Eine rührende Knastpostkarte

Untersuchungshäftlinge haben viele Probleme. Eines der größten ist die Ungewissheit. Und zwar in zahlreichen und unterschiedliche Facetten. Eine Frage, die sich den Gefangenen immer wieder stellt, lautet: Habe ich den richtigen Verteidiger ausgewählt? Tut der denn auch wirklich alles Mögliche für mich?

Um dem Mandanten stets das Gefühl zu vermitteln, daß er sich zumindest deswegen keine Sorgen machen sollte, ist Kommunikation wichtig. Deswegen halte ich meine Knackis stets mit reichlich Verteidiger-Post auf dem Laufenden. Selbst scheinbar unbedeutende Gesprächs- und Aktennotizen schicke ich in Abschrift in den Knast. Denn jeder Brief bringt Abwechslung und zeigt, daß der Verteidiger am Ball bleibt.

Nun war ich zwei Wochen nicht in der Kanzlei, sondern zum Aufladen der eigenen Akkus mit dem akkulosen Fahrrad in den Bergen. Auch darüber hatte ich den Mandanten informiert. Mit einer Ansichtskarte, die Optimismus vermitteln sollte und vermittelt hat.

Darauf hat der Mandant nun reagieren wollen. Der springende Punkt aber war, daß in der Justizvollzugsanstalt keine Ansichtskarten erhältlich sind. Er wußte sich zu helfen und bastelte selbst eine:

Knastpost01

Knastpost02

So was geht echt runter wie Öl.

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