Verschubung

Die Person wird in eine Kabine eingesperrt. Die Kabine befindet sich eingebaut in einem Bus. Die Fahrt wird mehrere Stunden dauern. In Stehhöhe dieser Kabine ist ein Sehschlitz angebracht. Die Milchglasscheibe lässt sich nicht öffnen. Die Person kann die Außenwelt nicht sehen. Eine Frischluftzufuhr von außen gibt es nicht. Ebenso wenig ist der Raum klimatisiert. An sonnigen Tagen wird es in der Kabine unerträglich heiß. Die Grundfläche der Kabine beträgt weniger als einen halben Quadratmeter. Die Person erreicht irgendwann am Tag ein Zwischenziel. Sie wird nun in einen spärlichst eingerichteten Haftraum verbracht. Nichts persönliches ist vorhanden. Den Rest des Tages bleibt sie unter Verschluss. Findet die Weiterfahrt erst am übernächsten Tag statt, mag die Person am Folgetag an einem einstündigen Hofgang teilnehmen dürfen. Eine Kontaktmöglichkeit zur Familie, zu Angehörigen oder zum Verteidiger gibt es in dieser Zeit nicht. Die Behandlung kann zwei Wochen oder länger dauern.

Quelle: Realität und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft – ein Überblick von Strafverteidiger Andreas Mroß aus Lübeck.

Nota bene: Es geht in vielen Fällen um den Transport von Untersuchungshäftlingen. Also von Gefangenen, die nicht rechtskräftig verurteilt wurden, also als unschuldig gelten.


Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

2 Antworten auf Verschubung

  1. 1
    doppelfish says:

    „If this is how Her Majesty treats her prisoners, she doesn’t deserve to have any.“ — Oscar Wilde

  2. 2

    Die Würde des Menschen ist (und-)antastbar.

    Mehr fällt mir dazu nicht ein.