Sofortmaßnahmen

Dieser kleine „Ratgeber Strafrecht“ ist beschränkt auf den Beginn eines Strafverfahrens, also auf einen Zeitpunkt, zu dem die Weichen für das gesamte Verfahren gestellt werden. Werden hier „Fehler“ gemacht, haben diese Auswirkungen nicht nur auf den weiteren Verlauf, sondern ganz besonders auf dessen Ende.

Deswegen ist es wichtig, gleich zu Beginn richtig zu reagieren. In vielen Fällen nutzen die Ermittlungsbehörden die Überraschung aus, die ihr Auftreten auslöst. Ist man auf diesen Moment (richtig) vorbereitet, hat man für das sich anschließende Strafverfahren eine wesentlich bessere Startposition. Und zwar immer, und unabhängig davon, ob man nun der Spitzbube ist, wie die Polizei behauptet, oder der Unschuldige, der „nichts zu verbergen“ hat.

Die Informationen, die hier – für den juristischen Laien verständlich – geliefert werden, werden aus der Sicht eines Strafverteidigers dargestellt. Der Verteidiger vertritt in einem Strafverfahren die Rechte des Beschuldigten – und zwar einseitig. Und exakt aus dieser Perspektive ist auch dieser kleine Ratgeber geschrieben.

Wir möchten hier einem Beschuldigten vermitteln, was auf ihn zukommen kann und welche Möglichkeiten er hat, seine Rechte bestmöglich umzusetzen – Rechte die ihm die Europäische Menschenrechtskonvention, unsere Verfassung – das Grundgesetz und die zahlreichen „einfachen“ Gesetze verschaffen.

Die hier veröffentlichten Artikel sind eine  Quelle für erste, allgemeine Informationen über eine effektive Strafverteidigung. Sie ersetzen keinesfalls die Beratung durch einen qualifizierten Strafverteidiger.

Der Leser dieses „Ratgeber Strafrecht“ ist daher herzlich eingeladen, den Autoren Rückfragen, Anregungen und Kritiken zu übermitteln. Nutzen Sie diese Möglichkeit, grundsätzlich wird jede eMail berücksichtigt und – wenn gewünscht – auch beantwortet.