Auskunft aus dem VZR

Bitte füllen Sie diesen Vordruck (am Bildschirm) vollständig aus. Dann kann die Kanzlei Hoenig auf recht einfachem Wege damit Ihre Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) abfragen.

Drucken Sie den ausgefüllten Vordruck bitte zweimal aus, unterzeichnen beide Formulare und schicken Sie sie an die Kanzlei.

Wenn Sie den Vordruck faxen oder als Datei per eMail übermitteln möchten, behalten Sie bitte das Original bei Ihren Unterlagen – für den Fall, daß das Original dann doch einmal benötigt werden sollte.