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Anwaltliche Hilfe bei der Unfallregulierung

Braucht man wirklich anwaltlichen Rat und juristischen Beistand, auch wenn der andere „ganz klar schuld“ ist? Wer soll das bezahlen? Wird durch Einschaltung eines Anwalts die Regulierung nicht verzögert?

Ein unverschuldeter und unvermeidbarer Verkehrsunfall. Der Unfallgegner, der Halter des gegnerischen Fahrzeuges und dessen Versicherer haben den daraus entstanden Schaden zu ersetzen. Klar, so steht’s im Gesetz. Aber ist es denn wirklich so einfach, an den begehrten Schadensersatz zu kommen? Welche Ansprüche bestehen? Brauche ich bei klarer Sachlage anwaltlichen Beistand?

Bei der Höhe des Schadens gibt es zwei Bereiche, die zu unterscheiden sind: Ansprüche aus dem Sachschaden und Ansprüche aus dem Personenschaden.

Der Sachschaden

Schauen wir uns zunächst nur auszugsweise einmal den Sachschaden und die damit verbundenen Probleme an:

Der Schaden am Fahrzeug wird geschätzt von einem unabhängigen Sachverständigen.
Wer darf den beauftragen: Der Gegner oder der Geschädigte selbst? Totalschaden oder reparaturwürdig? Erstattung der Mehrwertsteuer? Abrechnung auf Gutachtenbasis oder nur gegen Vorlage der Reparaturrechnung? Höhe des Restwerts bei Totalschaden?

Der Schaden an der Schutzkleidung des Motorradfahrers.
Reparieren oder ersetzen? Hat der gegnerische Versicherer Anspruch auf Herausgabe der beschädigten Sachen, wenn er den Wert ersetzt? Neuwert oder Zeitwert / Abzug Neu für Alt? Mehrwertsteuer? Der Geschädigte hat keine Quittung über den Kaufpreis des Helms – und nun?

Nutzungsausfallschaden

Hat der verletzte Fahrer einen Anspruch? In welcher Höhe bei einer Suzuki Katana Bj. 1985? Für welche Zeit wird der Schaden ersetzt, wenn die Ersatzteile nicht lieferbar sind – oder der Versicherer sich zu Unrecht weigert zu regulieren? Nutzungsausfall für den Moppedfahrer auch im Winter?

Auslagenpauschale
15 EUR, 20 EUR, 25 EUR – oder bei einem „Großschaden “ 200 EUR?

Sonstige Schäden
Abschleppkosten, Unterstellkosten, Sachverständigenhonorar, Öl-Beseitigungskosten

Vollkasko
Oder soll man doch lieber die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen? Schadensfreiheitsrabatt? Zahlen die auch den Nutzungsausfall und die Abschleppkosten?

Personenschaden

Beim Personenschaden wird es dann etwas komplizierter:

Schmerzensgeldhöhe, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall (Beispiele: Der Unfall passiert kurz vor der Gesellenprüfung, vor dem Examen oder vor Antritt der neuen Arbeitsstelle; Unternehmerlohn), Zuzahlung für Heilmittel und für den Krankenhausaufenthalt, Umbau der Wohnung oder Umzug in eine mit Rollstuhl zu erreichende Wohnung, Rente, vermehrte Bedürfnisse, Abfindungsvergleich …

Wir denken, das dürfte reichen, um deutlich zu machen, warum Versicherer hervorragend ausgebildete Sachbearbeiter beschäftigen und teuer bezahlen.

Was glauben Sie, wessen Interessen dieser Sachbearbeiter vertritt?

Übrigens

Dort oben haben wir die Probleme angeschnitten, die im Zusammenhang mit der Schadenshöhe entstehen können.

Denken Sie bitte daran, daß vorher erst einmal geklärt werden muß, wer denn – auch aus Sicht des Richters – Schuld hat oder wer den Schaden aus anderen Gründen zu ersetzen hat. Zu welcher Quote? War der Motorradfahrer nicht doch – mal wieder, wie alle – viel zu schnell? „Wenn der zu doof ist zum Bremsen – wieso muß ich dann zahlen?“ Schon ‚mal gehört?

Kosten

Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Regulierung von Verkehrsunfällen entstehen, sind ausgleichspflichtige Schadenspositionen. Das Anwaltshonorar hat der Schädiger und dessen Versicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht zu erstatten.

Ernsthaft

Fragen Sie sich jetzt immer noch, ob es Sinn macht, einen Anwalt mit der Regulierung eines Verkehrsunfalls zu beauftragen?

Und wo finden Sie nun einen kompetenten Verkehrsrechtler für Ihren Unfall?
Ganz einfach. Hier auf dieser Seite. 8-)

Wir drücken Ihnen sämtliche Daumen, daß Sie unsere Hilfe nicht brauchen.

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