Durchsuchung

Die höflichste Form einer Durchsuchungsmaßnahme beginnt mit der Bitte der Polizei um Einlaß durch Klingeln oder Klopfen. Im Extremfall fällt ein Sondereinsatzkommando mit der Tür ins Haus. Das Ergebnis ist dasselbe: Ein paar Beamte stehen finster entschlossen in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Geschäft.

Ihre Reaktion ist eigentlich ganz einfach, in Kürze zusammengefaßt:

Dulden: Lassen Sie die Beamten in die Räume.
Anrufen: Rufen Sie Ihren Strafverteidiger an.
Schweigen: Sagen Sie nichts, unterschreiben Sie nichts.

Alles weitere klären Sie mit Ihrem Verteidiger.

Nun noch einmal ein wenig ausführlicher:

  • Sie können die Durchsuchung nicht verhindern, also ertragen Sie sie mit Fassung, das heißt: Mit höflicher Ruhe.
  • Sie haben eine Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht und keine Auskunftspflicht.
  • Sie haben ein gesetzlich verbrieftes SCHWEIGERECHT! Machen Sie davon unbedingt Gebrauch. Auch „small talk“ ist im Zweifel schädlich.
  • Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt – am besten einen erfahrenen Strafverteidiger – zu verständigen. Rufen Sie ihn an! Ohne Umwege und sofort!
  • Sie sind berechtigt, Ihren anwesenden Mitarbeitern, Besuchern, Familienmitgliedern anzuraten, keine Auskünfte zu erteilen, sondern ebenfalls Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen.
  • Fragen Sie danach, wer diese Durchsuchung angeordnet hat; lassen Sie sich ggf. eine richterliche Durchsuchungsanordnung übergeben. Notieren Sie sich die Aktenzeichen und die Namen des Beamten, der die Durchsuchung leitet.
  • Wenn Unterlagen oder Sachen sichergestellt/beschlagnahmt und mitgenommen werden werden, lassen Sie sich ein Protokoll geben. Kontrollieren Sie die Richtigkeit, die Eindeutigkeit und die Vollständigkeit.
  • Unterschreiben Sie NICHTS!

Ihr Verteidiger wird das Notwendige veranlassen, sobald Sie mit ihm telefoniert haben. Das ist zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Leiter der Durchsuchung. Danach kann entschieden werden, ob der Verteidiger zu Ihnen kommt, oder ob er Ihnen telefonisch Ratschläge und Anweisungen geben kann. Können Sie keinen Verteidiger erreichen (was angesichts einer Rund-Um-Die-Uhr-Erreichbarkeit eigentlich nicht passieren sollte), halten Sie sich an den Rat: Dulden und Schweigen. Damit machen Sie im Zweifel nichts falsch.

Wer ein gutes Stündchen Zeit hat, kann sich den Vortrag „Sie haben das Recht zu schweigen“ des Kollegen Udo Vetter auf dem 23. Chaos Communication Congress anschauen.