Vorladung und Anhörung

Auf einen Nenner gebracht, gibt es eigentlich nur zwei ganz einfache Sofortmaßnahmen, die grundsätzlich in jedem Fall richtig sind:

1. Schweigen Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft!
2. Telefonieren Sie mit einem Strafverteidiger.

Ein paar auch noch wichtige Details werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben, die unterschiedliche Situationen beschreiben, in denen Sie schweigen und telefonieren sollten.