Die Wanne auf der „Brücke“

Je größer das Auto, desto schwieriger gestaltet sich die Parkplatzsuche. Am vergangenen Wochenende haben wir gerade mal noch in der Nähe des ICC eine Möglichkeit gefunden, das Auto abzustellen:

Wanne vor der Messe BMT

Für den Fall, daß ich den Kerl erwischt habe, der das Rücklichtglas geklaut hat: Kennt jemand einen guten Strafverteidiger, der mich aus dem Strafverfahren wieder rausholt??

Am kommenden Wochenende steht sie in der Spanischen Allee auf der Brücke.

Die Wanne an der Spinner Brücke.

Mitgeteilt für den Fall, daß gutes Wetter ist und irgendwelche Spinner sich das Ding mal aus der Nähe ansehen wollen. ;-) Die klauen aber wenigstens nicht. Hoffentlich.

Ich gucke mal vorbei, wenn die Kati anspringt.

Besten Dank an Gisbert Stückgen für den Stellungwechsel.

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Abenteuerurlaub in Neukölln

Organisierte und geführte „Pub Crawls“ durch die Szene-Kneipen „Hartz-IV-Treff“, „Zwitscherstübchen“ und „Bierteufel“. Ein gepflegtes Mittagessen beim „99-Cent-Döner-Grill“ und hinterher ein wenig relaxen und rauchen in der Hasenheide, auch bekannt als das „Amsterdam Berlins“.

Eine Tour mit der U-Bahnlinie 8, in welcher man zum studentenfreundlichen Preis von nur 2,10 Euro echtes Entertainment geboten bekommt: Unterhaltung (mit dem übel riechenden Jogginghosenmann), neueste Hits (aus den Handys der Jugendlichen mit Migrationshintergrund) und pralle Action (Fahrkartenkontrolle in Anwesenheit echter Schwarzfahrer). Eine abendliche Grusel-Adventure-Tour durch die Hermannstraße rundet das touristische Angebot ab. Keine faden Monsterdarsteller, sondern freilaufende Kampfhunde in Ponygröße garantieren prickelnden Nervenkitzel.

Quelle: Sonja Niemann im Tagesspiegel

Na, hoffentlich läuft das freundliche Neukölln dem behaglichen Kreuzberg nicht doch noch den Rang ab, wenn die Touristen – nach Wunsch der Autorin – Neukölln, die werdende Bronx Deutschlands, entdecken. Aber das halten wir hier auch noch aus.

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Vor der Razzia erstmal die Kontrolle

Kollege Werner Siebers – nach seinen perfiden Urlaubsberichten sprechen böse Zungen auch von „Lanzaratte“ – schreibt von Razzien in Schulenund meint:

Die Vorstellung, SEK umstellt Schule und löscht Handyspeicher von 600 Schülern, während der Unterricht ruht, lässt doch eher schmunzeln.

So machen es die Niedersachsen. Hier in Berlin-Neukölln geht das anders, irgendwie effektiver – nämlich fast schon präventiv:

Wegen der Gewaltprobleme setzen die Behörden auf die Hilfe der Polizei. Die in Not geratene Neuköllner Rütli- Hauptschule erhält Hilfe. Ab sofort sollen Eingangskontrollen durch die Polizei mehr Sicherheit geben.

schreibt Susanne Vieth-Entus im Tagesspiegel

Durchsuchungsbeschlüsse vom Abreißblock? Oder wie wird sowas (in Niedersachsen und Neukölln) eigentlich rechtlich realisiert? Achja, ich habe die Gefahr im Vollzug vergessen.

… schöne neue Welt.

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Risiko Weblog?

In der Praxis häufen sich derzeit Abmahnungen wegen „geschäftsschädigenden Verhaltens“ gegen Blogger, die es wagen, negative Erfahrungsberichte über Produkte oder Dienstleistungen zu veröffentlichen. Es wird zunehmend gefährlich, im öffentlichen Raum der Blogs nicht nur über das Sammeln von Katzenbildern zu sprechen. Viele Blogger befürchten, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo wirtschaftliche Interessen berührt sind.

Quelle: taz vom 29.3.06: Gebloggte Meinungen

Immer locker bleiben. Es ist noch nicht entschieden, wer am längeren Hebel sitzt.

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Coffee Culture?

Während sich im LawBlog Udo Vetter Gedanken über das Recht an Kaffee in Plastiktöpfchen macht, konnte ich mir am Wochenende die amerikanische Kutur des Kaffeetrinkens in einem Starbucks neben der Paulskirche angucken.

An den Anblick junger Menschen, die unterwegs sind und dabei Kaffee aus Plastikbechern trinken, hatte ich mich ja schon gewöhnt. Aber wenn die selbe Generation nun um Café sitzt, und den Kaffee aus ebendiesen Pappbechern mit dem Strohhalm schlürfen … Igitt!

Ich bleibe da mal lieber beim italienischen Caffè: Leckerer Ghigo oder Hausbrandt aus einer dicken, schweren und erwärmten Porzellantasse. Mit einer Prise braunem Zucker.

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Das fürsorgliche Gericht …

… schreibt mir in einer Bußgeldsache. Es geht um 400,00 EUR, 2 Monate Fahrverbot und 4 Flens. Der Mandant ist rechtsschutzversichert. Wir haben im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten über die Richtigkeit der Messung eingeholt, das dem Gericht noch nicht vorlag.

Es steht Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zu äußern. Sollten Sie Ihren Einspruch zurücknehmen, wird das Gericht den Termin zur Hauptverhandlung aufheben. Es bleibt dann bei der im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße.

Bei der Einspruchsrücknahme vor der Hauptverhandlung sind ggf. nur die bisherigen Auslagen (z.B. Zustellungskosten ) zu zahlen.

Bei der Einspruchsrücknahme in der Hauptverhandlung werden Kosten in Höhe von 10 % der Geldbuße, mindestens jedoch 20,00 Euro fällig. Wird die Hauptverhandlung mit einem Urteil beendet, werden Kosten in Höhe von 10 % der Geldbuße, mindestens jedoch 40,00 Euro erhoben.

Aus Gründen der Fürsorgepflicht wird außerdem darauf hingewiesen, dass nach dem bisherigen Akteninhalt Ihr Verteidigungsvorbringen nicht geeignet ist, eine gegenüber dem Bußgeldbescheid günstigerer Entscheidung zu rechtfertigen.

Das Verfahren wurde nach § 47 Absatz 2 OWiG in der Hauptverhandlung eingestellt. Die Geschwindigkeitsmessung war fehlerhaft durchgeführt worden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.

Mehr stand nicht drin, in dem Beschluß. Der Rechtsschutzversicherer des Mandanten kann nun die Erstattung eines ernsthaften, vierstelligen Betrags – die Kosten der Verteidigung – von der Landeskasse verlangen.

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Mit dem Hinweis der Zugabe

Der Beschuldigte wurde zwecks Klärung des Sachverhaltes ins D-Büro gebeten. Hier übergab er freiwillig die beiden Flaschen aus seinem Hosenbund heraus an Unterzeichner mit dem Hinweis der Zugabe des Diebstahls.

So schreibt ein sicher gut ausgebildeter Kaufhausdetektiv in seine Strafanzeige.

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Problem

„Wir haben im Bereich der Kriminalität ein Problem in der Stadt – es ist jung, männlich und Ausländer.“

Frank Henkel, Sprecher der Berliner CDU im Abgeordnetenhaus, nach Schüssen auf einen Polizisten

Quelle: taz

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Gummiparagraph

Über eine bemerkenswerte Kleinigkeit, die sich im Bußgeldkatalog zum 5.1.06 geändert hat, möchte ich kurz berichten. Und zwar für die Moppedfahrer:

Bislang kostete das Fahren ohne „amtlich genehmigten“ Schutzhelm 15 EUR. Jetzt wird dieses Verwarnungsgeld nur noch dann verlangt, wenn der Behelmte keinen „geeigneten“ Schutzhelm getragen hat.

Was, bitteschön, ist ein geeigneter Schutzhelm? Wer sagt, wann ein solcher geeignet ist und wann nicht? Der Polizeibeamte, der im Zweifel noch nie eine solche Mütze auf dem Kopf gehabt hat? Darf man mit einem Helm für Fahrradfahrer auf dem Motorroller fahren? Diese weltbewegenden Fragen werden die Gerichte zu klären haben, die Richter und die Sachverständigen werden sich freuen. Der Steuerzahler hat’s ja.

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Gejagt

Mit welchem Nachdruck die Bußgeldbehörden versuchen, einem „Übel-Täter“ auf die Spur zu kommen, zeigt ein Fall, den das Landgericht Bonn zu entscheiden hatte.

Ein Moppedfahrer fuhr durch den Godesberger Straßentunnel. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lag bei 50 km/h, das dort fest installierte Meßgerät zeigte 130 km/h an. Ein Foto gab es auch: Abgebildet war der Tiefflieger (nur) von vorn. Das bedeutet, ein amtliches Kennzeichen war nicht zu sehen, nur der konzentrierte Gesichtsausdruck des Kradlers.

Aus der Entscheidung des Landgerichts: „Die Bußgeldbehörde hat daraufhin beantragt, zwecks Identifizierung des Fahrers die Veröffentlichung der vorhandenen Lichtbilder anzuordnen.“

Grundsätzlich sieht das Prozeßrecht es vor, Täter durch die Veröffentlichung von Fahndungsfotos zu ermitteln. Man kennt das aus dem Fernsehen; in öffentlichen Gebäuden werden auf diesem Wege Terroristen und ähnliche schwere Jungs gesucht. Wenn das der einzige Weg ist, ein schweres Verbrechen aufzuklären, ist dieser Weg auch gut so.

Aber wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Fahndungsfoto veröffentlichen? Das Bild eines Rasers im Tunnel neben dem eines Bombenlegers?

Das Landgericht Bonn hat deswegen dem Ansinnen der Beamten des Ordnungs- und Straßenverkehrsamts Bonn selbstverständlich die rote Karte gezeigt:

„Eine Ordnungswidrigkeit rechtfertigt selbst bei Annahme eines schwerwiegenden Verstoßes die Veröffentlichung der vorhandenen Lichtbilder zur Täteridentifizierung nicht.“

Nur ‚mal so ganz nebenbei: Das Meßgerät zeigte 130 km/h an. Ob das auch korrekt war, stand noch nicht fest. Meine Erfahrung aus hunderten von Bußgeldverfahren zeigt, daß man nicht alles glauben darf, was einem die Polizei so vorwirft.

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