Kein Kinderkram mehr

Kinder überfallen Frau

Vor ihrer Haustür haben unbekannte Täter gestern Nacht um 0 Uhr 40 in der Muskauer Straße eine 48-jährige Kreuzbergerin überfallen.

Sie suchte gerade nach ihrem Schlüssel in der Tasche und nahm ihre Geldbörse in die Hand. Plötzlich wurde sie von hinten geschubst und fiel zu Boden. Einer der Räuber trat ihr gegen das Knie und stahl ihr Portemonnaie. Dann flüchteten beide in Richtung Zeughofstraße.

Nach Angaben des Opfers waren die Täter Schwarzafrikaner, ca. zwölf Jahre alt, 1 Meter 45 groß und schlank. Einer trug eine weiße Daunenjacke mit Kapuze und eine hellblaue Jeans. Zu dem zweiten Räuber konnte sie keine näheren Angaben machen, da er während der Tat hinter ihr stand.

Quelle: meinberlin.de

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Angeschossener Polizist: Zeugen gesucht – bis zu 10.000 EUR Belohnung

Am Freitagabend gegen 21:20 Uhr war eine Zivilstreife auf der Flughafenstraße in Richtung Herrmannstraße unterwegs, als die Beamten auf der Gehwegseite vor den Häusern der Flughafenstraße 76/78 zwei rennende Personen bemerkten. Die Beamten, der 42-jährige Polizeihauptkommissar Uwe L., ein 29-jähriger Polizeiobermeister und ein 34-jähriger Polizeikommissar vermuteten einen Zusammenhang mit Straftaten in dem dortigen Bereich und wendeten deshalb ihr Fahrzeug an der Herrmannstraße, fuhren zurück und bogen in die Fontanestraße ein. Dort bemerkten sie anscheinend die beiden Personen, wie sie gerade von der einen Gehwegseite auf die Gehwegseite zur Hasenheide hin wechselten.

Etwa in Höhe der Hausnummer 30 stiegen Uwe L. und der 29-jährige Polizeiobermeister aus dem Zivilfahrzeug aus. Vorneweg ging Uwe L., der einen Verdächtigen ansprach und zum Stehenbleiben aufforderte. Sofort gab der Verdächtige zahlreiche Schüsse aus einer scharfen Schusswaffe ab, wovon einer Uwe L. am Kopf an der linken Schläfenseite traf. Der schwerverletzte Beamte wurde vor Ort notversorgt. Er kam in ein Krankenhaus, wurde dort operiert und befindet sich weiterhin in Lebensgefahr. Einige Projektile aus der Waffe des Täters schlugen in einer Parterrewohnung in der Fontanestraße 29a ein, verletzten zum Glück aber niemanden.

Der Schütze kann bisher wie folgt beschrieben werden:
Ca. 30-35 Jahre alt, schlanke bis hagere Gestalt, ca. 180 – 190 cm groß, dunkle kurze Haare, helle Haut, unrasiert, dunkle Kleidung, möglicherweise südeuropäischer Herkunft.

Der Schütze ist nach der Tat von der Ecke Fontanestraße/Karlsgartenstraße in die Hasenheide hinein geflüchtet. Wo die zweite Person verblieb, ist bisher unbekannt. Eine weitere Person ist vor dem Schützen ebenfalls in die Hasenheide hinein gelaufen und wird daher dringend als Zeuge gesucht. Der Zeuge wird als ca. 40-45 Jahre alt, 180 cm groß, dunkle, kurze Haare, dunkle Bekleidung, Südländer, möglicherweise Türke beschrieben.

Die 2. Mordkommission fragt:
# Wer kennt den Schützen und seinen Begleiter?
# Wer war der Zeuge, der den Schützen gesehen haben dürfte und vor ihm in die Hasenheide gelaufen ist?
# Wer war als Jogger oder Fahrradfahrer dort im Tatortbereich unterwegs?
# Wer hat gestern Abend im Bereich des Tatortes Verdächtiges beobachtet?
# Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?

Für die Aufklärung des Tötungsdeliktes hat der Polizeipräsident in Berlin eine Belohnung in einer Höhe bis zu 10.000 Euro ausgesetzt. Sie ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Aufgaben die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten gehört. Hinweise, die auch vertraulich behandelt werden können, bitte an die 2. Mordkommission in der Keithstraße 30 in Tiergarten unter (030) 4664-911201.

Quelle: meinberlin.de

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Geschachtelt

Kurze Sätze, das solltest du dir, wenn dich alle, wie ich, der ich es gut mit dir meine, annehme, verstehen sollen, merken, sind das Wichtigste!

Quelle: taz vom 20.3.06

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Beim Bäcker

Nach dem Essen ein kleiner Spaziergang durch den Kiez. Appetit auf ein Stückchen Kuchen. Da vorn ist ein/e „Bäckerei * Konditorei * Eiscafé“.

Komm, laß uns dort rein gehen; weiter hinten in der Straße sind nur noch türkische Läden, die haben keinen Kuchen.

Deutscher Kuchen und deutsche Torten, italienisches Eis und italienischer Caffè. Hinter der Theke bedient eine Türkin mit Kopftuch. Hätte mich aber auch gewundert, hier bei uns in Kreuzberg. ;-)

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Anrufabwimmler

Heute Mittag in meiner Stammkneipe – voll bis auf den letzten Platz. Das Telefon hinter der Theke klingelt:

„Café am Ufer, Minna Meier?! …. Nein. Erstens ist er nicht da. Und zweitens habe ich keine Zeit, Süßer.“

Aufgelegt und weitergezapft …

Vielleicht sollte sich meine Mitarbeiterin da mal was abgucken. ;-)

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Polizist in Berlin niedergeschossen

Nach den Schüssen auf einen Polizisten in Berlin-Neukölln hat die Mordkommission am Samstagmorgen die Spurensuche wieder aufgenommen. Die Grünanlage Hasenheide werde mit mehr als 70 Beamten durchsucht, sagte Polizeisprecher Bernhard Schodrowski.

Der durch einen Kopfschuss schwer verletzte Beamte schwebe nach wie vor in Lebensgefahr. Die Mordkommission habe die Ermittlungen übernommen.

Gemeinsam mit zwei Kollegen wollte der Hauptkommissar in Zivil in der Grünanlage Hasenheide am Freitagabend zwei Männer kontrollieren, die sich auffällig verhielten. Als die Polizisten die Verdächtigen ansprachen, habe einer sofort geschossen, sagte Schodrowski. Der 42- Jährige wurde am Kopf getroffen und noch in der Nacht im Krankenhaus notoperiert.

Die Hintergründe der Tat waren auch am Samstagmorgen noch unklar. Ob es sich um ein Delikt in der Drogenszene handelt, konnte die Polizei noch nicht sagen. Die Hasenheide ist Neuköllns älteste und bekannteste Grünanlage. Sie gilt heute als Drogenumschlagplatz zwischen den Problembezirken Neukölln und Kreuzberg.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg

Soeben (15:40 Uhr) wurde gemeldet: Der Polizeibeamte habe keine Chance mehr zu überleben; die Ärzte hätten den Hirntod bereits festgestellt.

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Macrobotellón und die Jugend von heute

Spaniens junge Menschen wetteifern, welche Stadt die meisten Säufer hat. Ist das noch Jugendkultur?

In welcher Stadt kommen die meisten Jugendlichen zusammen – und zwar zum Saufen? So lautet ein seltsamer Wettbewerb, der am Wochenende in Spanien ausgetragen wird. Seit Tagen schwirren E-Mails und SMS durch die Jugendzimmer der Nation. In mindestens 15 Städten findet der macrobotellón statt. „Botellón“ heißt so viel wie große Flasche und ist für rund eine halbe Million junger Spanier zwischen 14 und 30 die Hauptbeschäftigung an jedem Wochenende – üblicherweise auf den Plätzen der historischen Altstädte. Jetzt soll dem „macro“-mäßig noch eins draufgesetzt werden.

Quelle: taz vom 18.3.06

Na, wenigstens kiffen sie nicht.

 

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Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.

Das Angebot:

Das Software-Modul XX erwerben Sie bei uns; wir haben uns hier für ein Überlassungsvergütungsmodell à la Datev entschieden. Die Kosten für das Modul betragen 39,- Euro im Monat.

Die Nachfrage:

Was halten Sie von 31,00 EUR? Die kann ich besser zu den 69,00 EUR hinzurechnen, die ich für die Ergänzung Ihres Moduls an XX zahlen muß. Bei 39 EUR käme so eine häßliche krumme Zahl heraus, die dann unter Umständen eine Sehnenscheidentzündung bei meinem Buchhalter verursachen könnte. Unschön deswegen, weil ich dann ja meine Buchhaltung wieder selber machen müßte, dann keine Zeit mehr hätte, um mich um meine Verbrecher zu kümmern. Das hätte wiederum die Verringerung meiner Einnahmen zur Konsequenz und in der Folge nähme dann die Auslastung meiner Kanzleirechner ab, die dann wiederum erst in längeren Zyklen erneuert werden könnten und müßten. Damit würden in Ihrem Unternehmen dann die Umsätze zurückgehen, was unter Umständen dann zum Verlust von Arbeitsplätzen …

Und das wollen Sie Herrn [Supertechniker] doch nicht wirklich antun, oder?
Also müßte Herr [Geschäftsführer] auf’s Moppedfahren verzichten. Und das wäre ja nun der SuperGAU schlechthin.

Brauchen Sie noch weitere Argumente? ;-)

Haben Sie es schon gemerkt: Das Wetter wird langsam besser und die Menschen fröhlicher und milder gestimmt. :-)

Die Antwort:

Hallo Herr Hoenig,

die Argumente finde ich ganz klasse. Allerdings würden solche abweichenden Sondervereinbarungen bei uns jedes Quartal aufs neue Kopf-, Hand- und sonstige Schmerzen verursachen, weil wir Ihre Rechnung händisch anders behandeln müssen als alle anderen. Da gebe ich Ihnen die 8 Euro lieber für das ganze Jahr auf einmal. Mein Vorschlag also: Sie erhalten drei weitere Monate umsonst, zahlen also erst ab Oktober.

Geht doch!? :-)

Besten Dank an Herrn T.W. für die Inspiration zu diesem Beitrag.

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Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von U-Haft

Der Beschwerdeführer befindet sich seit einem Jahr und neun Monaten wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner Ehefrau in Untersuchungshaft. Nachdem das Landgericht Mannheim sechs Sitzungstage verhandelt hatte, verurteilte es den Beschwerdeführer im Dezember 2004 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Zugleich beschloss es die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft. Auf die Revision des Beschwerdeführers hin hob der Bundesgerichtshof im Oktober 2005 das Urteil des Landgerichts wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Termine zur Durchführung der erneuten Hauptverhandlung sind für März und April 2006 bestimmt.

Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, mit der er sich gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wandte, war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats hob die angegriffenen Haftfortdauerbeschlüsse des Landgerichts und des Oberlandesgerichts auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht verletzten. Die Gerichte hätten sich bei der Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht hinreichend mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass durch eine unzureichende Arbeitserledigung im nichtrichterlichen
Bereich, der vor allem Schreib- und Routinearbeiten betraf, erhebliche Verfahrensverzögerungen eingetreten sind. Dies sei wegen des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nicht hinnehmbar. Die Sache wurde zu erneuter Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Solange die Geschäftsstellen und Kanzleien der Gerichte auf einem technischen Niveau arbeiten, das mal aktuell war in jener Zeit, als man sich das Mittagessen noch mit der Keule besorgen mußte, wird sich an der Bearbeitungsgeschwindigkeit nichts ändern.

Aber es gibt auch Ausnahmen, wie mein kleiner Bericht über den eMail-Staatsanwalt gezeigt hat.

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Anklage: Polizeibeamte begehen 17.493 Straftaten

Wegen rekordverdächtiger 17.493 Straftaten haben sich seit dem 5.3.06 vier ehemalige oder vom Dienst suspendierte Beamte der Frankfurter Verkehrspolizei vor Gericht zu verantworten. Staatsanwalt Justus Koch legt den Angeklagten Untreue zur Last, weil sie von Verkehrssündern Verwarnungsgelder in einer Gesamthöhe von 612.000 Euro in bar klassiert, aber nicht im Polizeipräsidium abgeliefert haben sollen.

Fast vier Jahre lang blieb zwischen 2000 und 2004 der an beinahe jedem Dienst-Tag der motorisierten Beamten vollzogene Schwindel unentdeckt.

Quelle: FAZ.NET – Rhein-Main-Zeitung

Nimmt man einmal an, es handelt sich um gewerbsmäßige oder/und bandenmäßige Untreue in Ausnutzung der Stellung als Amtsträger (besonders schwerer Fall, §§ 266 I, II, 263 III StGB) müssen die zukünftigen Ex-Beamten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten rechnen. Pro Fall! Wenn es denn zur Verurteilung kommt, werden die Herrschaften froh sein, daß es eine Gesamtstrafbildung gibt. „Billig“ wird das aber trotzdem nicht. Zumal der Verlust des Beamtenstatus mit dem Verlust aller Pensionsansprüche noch oben drauf kommt.

612.000 EUR geteilt durch vier Beamte abzüglich Spesen. Das sind runde 150.000 EUR pro Nase. War es das wert?

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