OLG Hamm: Keine schriftliche Vollmacht erforderlich

Das OLG Hamm (2 Ss OWi 688/04) hat am 03. 11. 2004 entschieden:

Ein aktenmäßiger Nachweis der Bevollmächtigung des Verteidigers ist nicht Voraussetzung für deren Wirksamkeit.

Quelle: Burhoff-Online

Dank an den Herrn Staatsanwalt, der mit dem „Vollmachts-Rechtsstreit“ vor dem Amtsgericht Lippstadt zu tun hat, für den freundlichen Hinweis. :-)

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BMW ruft Motorräder in die Werkstätten zurück

Der deutsche Automobilkonzern Bayerische Motoren Werke AG (BMW) teilte am Mittwoch mit, dass er 90.000 Motorräder in die Werkstätten zurückgerufen hat.

Laut dem Konzern könne es bei den Zweirädern vorkommen, dass unter besonderen Bedingungen Probleme mit der ABS-Regulierung auftreten. Betroffen seien nach BMW-Angaben die Modelle aus den Boxer- und K-Serien. Die erforderliche Nachrüstung werde von BMW übernommen hieß es.

Quelle: Finanzen.net

Ich bin ja gespannt, ob ich auch noch Post von den Bayern aus Spandau bekomme. Mit meiner R 1200 GS hat ich äußerst ernsthafte Probleme mit dem ABS in einer Rechtskurve im Elbsandsteingebirge bereits im Jahr 2004.

Danke an Rechtsanwalt Andreas Jede für den Hinweis.

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Lippstadt: Die Staatsanwaltschaft liest das Weblog

In meiner kleinen Auseinandersetzung mit dem Amtsgericht Lippstadt bzw. dem dortigen Richter um die Frage der Vollmachtsvorlage (hier die drei bisherigen Berichte), hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn die Sache auf dem Tisch.

Das Weblog der Kanzlei Hoenig wird von der Staatsanwaltschaft beobachtet. In der Gerichtsakte finde ich einen Vermerk des Staatsanwalts.

Er geht davon aus, daß die Aktenrückforderung deswegen erfolgt sei, weil der Verteidiger (also ich) Rechtsbeschwerde eingelegt und diese verbunden habe mit einem Wiedereinsetzungsantrag. Daß ich die entsprechende Anträge beim Amtsgericht eingereicht habe, entnimmt der Staatsanwalt

der von dem Verteidiger zitierten Homepage „Kanzlei-Hoenig.de“

in dem ich das Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 02.02.2006 kommentiert habe.

Naja, es ist zwar nicht die Seite www.kanzlei-hoenig.de, sondern diese hier, Herr Staatsanwalt:
http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/vollmachtsvorlage-ein-erstes-urteil-aus-lippstadt

Gleichwohl bedanke ich mich für das Zitat in der Akte.

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Bedrohung in Neukölln

Wassguggsdu?! Isch Disch Messer!! Isch weis wo Dein Haus wohnt!

Danke an den Leerling für das Zitat

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Urlaub

Aus dem Schreiben an den Staatsanwalt in einer Umfangstrafsache:

Ferner teile ich Ihnen mit, daß ich in der Zeit vom 7. bis 23.4.06 urlaubsbedingt nur eingeschränkt erreichbar bin. Von Maßnahmen, die meine Anwesenheit oder meinen uneingeschränkten Einsatz erfordern, bitte ich in dieser Zeit höflich abzusehen.

Die Durchsuchung der Wohnung meines Mandanten fand bereits im Januar statt – als ich auf dem Verkehrsgerichtstag war. Ich habe also noch was gut bei dem Verfolger. ;-)

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Polnische Zigaretten statt italienische Pasta

Heute morgen erreichte mich ein Anruf aus Polen. Man habe ihn festgenommen, als er mit einem LKW über die Grenze nach Deutschland wollte.

Deklariert waren Nudeln. Geladen waren Zigaretten. Über 69.000 Stangen. Die sollten von Warschau nach Brüssel transportiert werden.

Dafür hat er 300,00 EUR bekommen. Jetzt bekommt er noch einen heftigen Nachschlag. Gelohnt hat sich das nicht.

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Kraftfahrtbundesamt geblitzt

Das KBA wurde geblitzt:

KBA geblitzt

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Reaktion von Henryk M. Broder auf Gewinnspieleintragungsdienst

Henryk M. Broder wurde von der

Rechtsabteilung / WinWin Service Team
DPS – Deutsche Preisausschreiben
Service GmbH & Co.KG
WinWin.de-Abonnement-Service
Hamburg

aufgefordert, die Kosten für das Maxi-Kombi-Paket eines Gewinnspieleintragungsdienstes zu zahlen. Seine Reaktion fiel den Umständen ensprechend aus:

sie fordern mich auf, ihnen 18o.21 euro zu überweisen. gibt es sonst noch etwas, das ich für sie tun kann? frühstück ans bett bringen? zeitungen aus dem briefkasten holen? einen kasten bier besorgen? ihren pit bull gassi führen? – ich habe weder am 15.3. noch an einem anderen tag mich bei ihnen oder einem anderen bauernfänger angemeldet.

Als dann noch einmal von der DPS – Deutsche Preisausschreiben Service GmbH & Co.KG nachgehakt wurde, schriebn Herr Broder:

sie können mich mal,
sie knallkopp, wenn ich zur polizei gehe, dann nur, um sie und ihren scheißladen noch einmal anzuzeigen. weder die adresse noch die tel nr stimmt, meinen namen und geb tag kann sich jeder trottel aus dem internet holen. wenn sie mich noch einmal belästigen, schick ich ihnen claudia roth vorbei. dann ist schluß mit lustig.

Das mit der Claudia Roth war dann aber doch gemein. Das haben die Gewinnspieler nicht verdient. ;-)

Trotzdem bekam Herr Broder noch eine weitere Mahnung, die er dann wie folgt quittierte:

ich habe verständnis dafür, daß in ihrem scheißladen eine hand nicht weiß, was die andere tut, aber jetzt sind sie noch einen schritt weiter gegangen, als man es von profi-gaunern erwarten kann. nicht nur, daß sie versucht haben, mich über den tisch zu ziehen, sich dann bereit erklärt haben, mich „auszubuchen“, jetzt bekomme ich auch noch ein schreiben ihres ko-kumpels, der mir mit dem einsatz einer hamburger anwaltskanzlei droht, falls ich nicht sofort zahle. jetzt reicht es. ich erwarte sie am kommenden samstag, punkt 12 uhr, vor der „roten flora“ im schanzenviertel.

nehmen sie 8-unzen-handschuhe, ihren sekundanten und einen sanitäter mit. und vor allem: nehmen sie sich reichlich urlaub, den werden sie für ihre genesung brauchen.

lotta continua!

Das ist doch eigentlich keine schlechte Idee.

Quelle: http://www.henryk-broder.de/tagebuch/winwin.html

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AG Charlottenburg: Streitwert bei eMail-Spam ist 300 EUR

Das Urteil des AG Charlotte vom 28. März 2006 (228 C 179/05) möchte ich der Gemeinde nicht vorenthalten. Dort heißt es zur Bemessung des Streitwertes:

Unrichtig ist jedoch der Ansatz eines Gegenstandswerts von 7.500,- €. Das Gericht folgt der Auffassung des BGH im Beschluss vom 30. November 2004 (VI ZR 65/04), […] Da der Kläger zum konkreten Ausmaß der Störung durch die E-Mail des Beklagten und der von ihm befürchteten weiteren Störungen nichts vorgetragen hat und außerdem die Anordnung des persönlichen Erscheinens zum Zwecke der Sachaufklärung unentschuldigt missachtet hat, muss hier von den allergeringfügigsten Beeinträchtigungen ausgegangen werden, weshalb hier der Gegenstandswert nur mit bis zu 300,- € anzunehmen ist. [Hervorhebung durch den Verfasser]

Mißachtung des Gerichts führt also zur Herabsetzung des Gegenstandswertes. Tolle Ideen haben so manche Zivilrechtler! Mal sehen, was dazu das Landgericht sagen wird.

Die beiden für die Berufung zuständigen Zivilkammern des Landgerichts Berlin (und auch der 5. und 18. Zivilsenat des Kammmergerichts) setzen – in Kenntnis der vom AG zitierten BGH-Entscheidung – den Streitwert durchgehend auf 7.500 EUR fest. Und das ist auch gut so.

Spannend ist im aktuellen Fall aber auch der folgende Umstand: Die Klageforderung belief sich auf 644,50 EUR. Der Beklagte wurde nur zur Zahlung von 39,00 EUR verurteilt, die Klage im übrigen abgewiesen. Dies bedeutet, mein vorsorglich gestellter Antrag auf Zulassung der Berufung ist gegenstandslos: Die Beschwer liegt hier bei 605,50 EUR, also 5,50 EUR (dem Gegenwert von zwei Döner bei Hasir) über der Berufungsgrenze. War das beabsichtigt?

Das Urteil ist/wird nicht rechtskräftig.

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Vogelgrippe?

Neulich auf dem Flughafen Tegel.
Jetzt weiß ich auch, warum den Fluggästen der Billigflieger manchmal schlecht wird beim Starten.

Danke an die JuraTalkerin Oktavia Carstarphen für das Bildchen

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