Urlaub

Aus dem Schreiben an den Staatsanwalt in einer Umfangstrafsache:

Ferner teile ich Ihnen mit, daß ich in der Zeit vom 7. bis 23.4.06 urlaubsbedingt nur eingeschränkt erreichbar bin. Von Maßnahmen, die meine Anwesenheit oder meinen uneingeschränkten Einsatz erfordern, bitte ich in dieser Zeit höflich abzusehen.

Die Durchsuchung der Wohnung meines Mandanten fand bereits im Januar statt – als ich auf dem Verkehrsgerichtstag war. Ich habe also noch was gut bei dem Verfolger. ;-)

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