Volker Pispers: Entlastung der Justiz
Gar nicht so verkehrt die Gedanken, die sich der Kabarettist da über den „Deal“ da macht.
Volker Pispers: Entlastung der Justiz
Gar nicht so verkehrt die Gedanken, die sich der Kabarettist da über den „Deal“ da macht.
Auf Stern.de gibt der Hells Angel Django ein Interview. Mit dem Video wird Werbung für die Illustrierte gemacht. Egal, wie man zu den Angels steht: Auf jeden Fall lesenswert ist der Artikel zum Thema:
Die letzten Krieger
Ihr Ruf könnte nicht schlechter sein: gewalttätige Grizzlies auf Motorrädern. Doch die Hells Angels sind Teil der Zeitgeschichte. Dieses Jahr feiern sie in den USA ihr 60-jähriges Bestehen. Wie aus ein paar kalifornischen Rockern eine weltumspannende Organisation wurde.
Informativer und in vielen internen Details genauer zeichnet Hunter S. Thompson in seinem Buch „Hell`s Angels“ (Heyne 2004) ein Portrait der amerikanischen Rocker in den 60er Jahren.
Aktuelles und Antworten auf so ziemlich alle Fragen zum Thema findet man in dem großformatigen Band „Alles über Rocker“ von Michael Ahlsdorf (Huber Verlag, 2. Auflage).
Link auf das Video gefunden bei Rechtsanwalt Siebers
Das 37.6-Blog macht freundlicherweise Werbung für die Kanzlei Hoenig. Das ist das Blog von Andreas Skowronek, der u.a. wegen der bebilderten Darstellung seiner Vorlieben vor einiger Zeit aus den Jurablogs zwangsexmatrikuliert wurde. Schön, daß jener Blogger immer noch aktiv ist.
Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor, wenn ohne die Kenntnis der Akten eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich ist.
Kammergericht, Beschluß vom 14. Januar 2007, Aktenzeichen: (2) 1 Ss 438/07 (33/07)
(Leitsatz des Verfassers)
Die türkische Angeklagte, die die deutsche Sprache nicht beherrscht, wurde durch die Aussagen von drei arabischen Jugendlichen im Alter von 14 und 18 Jahren belastet. Sie soll eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) in zwei Fällen begangen haben. Sie hat die ihr zur Last gelegte Tat bestritten.
Ich hatte mich als ihr Verteidiger gemeldet und meine Bestellung als Pflichtverteidiger beantragt. Der Antrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt, meine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Landgericht als unbegründet verworfen. Ich habe die Angeklagte instruiert, sie dann aber nicht in der Hauptverhandlung verteidigt. Sie wurde verurteilt und ich habe gegen das Urteil des Amtsgerichts erfolgreich (Sprung)Revision erhoben.
Das Kammergericht gab der Revision aus mehreren Gründen statt.
Die türkische Angeklagte stand völlig allein einer ihr feindlich gesonnenen Gruppe von Jugendlichen gegenüber; unbeteiligte Zeugen gab es nicht. Zur Verteidigung war es unabdingbar erforderlich, die in den Akten niedergelegten Bekundungen der Zeugen in ihren Einzelheiten zu kennen, um gegebenenfalls Widersprüche herauszuarbeiten. Das ist nur nach Akteneinsicht möglich, die nur dem Verteidiger zusteht (§ 147 Abs. 1 StPO).
Ich habe die Entscheidung des Kammergerichts hier vollständig veröffentlicht. Sie ist nicht nur zur Verdeutlichung des Leitsatzes lesenswert. Denn obwohl die formelle Rüge bereits durchgriff, ging das Revisionsgericht noch auf die Sachrüge ein und deckte ganz erhebliche Schwachstellen der erstinstanzlichen Entscheidung auf.
Bei mir ist (nicht erst nach diesem Beschluß) der Verdacht aufgekommen, daß es sich manche Richter am Amtsgericht oft sehr einfach machen, wenn die Angeklagten nicht verteidigt werden. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht wohl nicht damit gerechnet, daß ich doch noch eine ernst gemeinte Revision schreibe, nachdem meine Bestellung als Pflichtverteidiger abgelehnt wurde. Und entsprechend nachlässig wurde gearbeitet.
Die mehr als zweiseitige „Anmerkung“ des Kammergerichts zu der Qualität der Arbeit des Richters am Amtsgericht spricht eine recht deutliche Sprache.
Im Moabiter Kriminalgericht wurde nun auch eine Zone eingerichtet: Eine Raucherzone. Darüber informieren an die Wände geklebte, freundliche Hinweisschilder wie dieses hier:

Ich vermute mal, daß derjenige, der entschieden hat, wohin man die Raucher ausquartiert, ein militanter Nichtraucher ist. ;-)
Wenn jemand günstig hochprozentige Getränke, insbesondere
1 Flasche (1,0 l) Jack Daniel`s Whiskey
1 Flasche (1,0 l) Ballantine`s Scotch Whisky
1 Flasche (0,7 l) Tullamore Dew Irish Whisky
1 Flasche (0,7 l) Metaxa
günstig erstehen möchte, kann sich an die Staatsanwaltschaft Bielefeld wenden. Dort verkauft man wohl die Reste der Weihnachtsfeiern …
Aber Achtung:
Aus rechtlichen Gründen ist nur eine Abholung bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld möglich.
Quelle: Justiz-Auktion
Wenn ich mir die anderen Angebote so anschaue: Das muß ’ne echt geile Party gewesen sein …
Oha! Und das in Bielefeld!
Obwohl der Gothaer-Mitarbeiter so gern mit mir telefonieren möchte, darf er das nicht mehr. Es ist mir zwar nicht gelungen, ihn selbst davon zu überzeugen, daß seine Telefonanrufe hier unerwünscht sind und er sie unterlassen sollte. Deswegen hatte ich das Amtsgericht um Hilfe gebeten, das dann aber eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, die dem Gothaer-Mitarbeiter das Telefonieren mit mir untersagte.
Dagegen hat sich der Gern-Telefonierer – ich hatte den Namen Drango für ihn gefunden – gewehrt. Über die Einzelheiten habe ich bereits hier berichtet.
Der Widerspruch des Gothaer-Mitarbeiters gegen die Einstweilige Verfügung blieb ohne Erfolg. Nun liegt mir auch das vollständige Urteil vor, das meinen Abwehr- und Unterlassungsanspruch gegen den Telefonterror bestätigt hat.
Der (von mir formulierte) Leitsatz der Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 5 C 1012/07) lautet:
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und ich bin gespannt, ob der Unterlassungschuldner versuchen wird, eine Telefonerlaubnis beim Landgericht mit dem Rechtsmittel der Berufung durchzusetzen. Zutrauen würde ich es dem Herrn durchaus. ;-)
Sylvia Stolz, Exverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel, wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass.
Quelle: taz
Die ehemalige Verteidigerin wurde zudem mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt, damit sie zumindest als „Organ der Rechtspflege“ keinen weiteren Unsinn mehr macht. Während des Verfahrens hatte man mehrfach den Eindruck, als lägen bei Frau Stolz die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor.
Es gibt Momente, da bedauere ich die Leitung einer Justizvollzugsanstalt (JVA): Juristen zu „verwahren“ ist per se schon schwierig. Wenn eine inhaftierte Rechtsanwältin allerdings Anzeichen für eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder für Schwachsinn oder eine schwere andere seelische Abartigkeit aufweist, wird das Leben in der JVA sicherlich nicht einfacher.
Update:
Gegen die verurteilte Verteidigerin wurde gleichzeitig ein Haftbefehl verkündet, der noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde: Saalverhaftung wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Sowas hat man auch nicht alle Tage. So ganz daneben scheint das Gericht aber nicht gelegen zu haben: Die Haftbefehlsverkündung quittierte die Verurteilte mit dem Hitlergruß.
Im Rückwärtsgang haben unbekannte Täter versucht, nachts mit ihrem Auto in ein Juweliergeschäft in Wedding einzubrechen. Sie rammten die Eingangstür mit ihrem Fahrzeug und warfen dann die Scheibe mit einem Gullydeckel ein.
Quelle: Tagesspiegel
Den nachhaltigen Versuch, in den Laden zu kommen, kann man ja noch verstehen.
Da die Alarmanlage schrillte, flüchteten die Einbrecher jedoch.
Daß sie dann aber feige den Schwanz einziehen und abhauen, weil – wie sicher zu erwarten war – ihr Treiben nicht unbemerkt geblieben ist, enttäuscht aber nun doch.
Wer die USA besuchen möchte, muß sich darauf einstellen, wie ein Verdächtiger einer schweren Straftat behandelt zu werden:
Wie das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten heute mitteilte, habe die Behörde damit begonnen, Abdrücke aller Finger von internationalen Besuchern zu erfassen, die am Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport (Hartsfield) ankamen. Dieses veränderte Vorgehen, bei dem das Ministerium nun zehn anstelle von nur zwei Fingerabdrücken erfasst, soll die Sicherheit erhöhen und den legitimen Reiseverkehr vereinfachen.
Die neue Welt begrüßt ihre Gäste mit erkennungsdienstlicher Behandlung.
Quelle: Presseportal
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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