Keine Telefonerlaubnis für Gothaer Mitarbeiter

Obwohl der Gothaer-Mitarbeiter so gern mit mir telefonieren möchte, darf er das nicht mehr. Es ist mir zwar nicht gelungen, ihn selbst davon zu überzeugen, daß seine Telefonanrufe hier unerwünscht sind und er sie unterlassen sollte. Deswegen hatte ich das Amtsgericht um Hilfe gebeten, das dann aber eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, die dem Gothaer-Mitarbeiter das Telefonieren mit mir untersagte.

Dagegen hat sich der Gern-Telefonierer – ich hatte den Namen Drango für ihn gefunden – gewehrt. Über die Einzelheiten habe ich bereits hier berichtet.

Der Widerspruch des Gothaer-Mitarbeiters gegen die Einstweilige Verfügung blieb ohne Erfolg. Nun liegt mir auch das vollständige Urteil vor, das meinen Abwehr- und Unterlassungsanspruch gegen den Telefonterror bestätigt hat.

Der (von mir formulierte) Leitsatz der Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 5 C 1012/07) lautet:

    Ausdrücklich unerwünschte Anrufe eines Versicherungs-Mitarbeiters in einer Rechtsanwaltskanzlei sind auch dann rechtswidrig und daher zu unterlassen, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Regulierung eines Versicherungsfalls stehen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und ich bin gespannt, ob der Unterlassungschuldner versuchen wird, eine Telefonerlaubnis beim Landgericht mit dem Rechtsmittel der Berufung durchzusetzen. Zutrauen würde ich es dem Herrn durchaus. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Eine Antwort auf Keine Telefonerlaubnis für Gothaer Mitarbeiter

  1. 1
    Sladade says:

    Ich hatte heute auch wieder mal einen Herren am Telefon, welcher unbedingt meinen Chef (und nur den sprechen) wollte. Abgesehen davon, daß er ihn „privat“ kenne, wußte er nicht einmal seinen Namen korrekt. Auf die Frage warum er ihn sprechen wolle: Keine Antwort. Er wolle es später noch einmal versuchen. Leider gehe ich fast immer ans Telefon!
    Das erinnert mich an die Geschichte des Weingutes, welches vor einiger Zeit bei mir anrief, um mir seinen Wein zu verkaufen. Nachdem ich mir einige Minuten den Kladderradatsch angehört habe, fragte ich die Dame, ob es nicht unfair wäre, meine Frau und mich, frisch von der Entziehungskur zurück, mit solchen Themen zu belasten. Schweigen und Auflegen am anderen Ende.