Ich konnte es nicht vermeiden. Ein Auftrag zur Abwehr einer Forderung der freenet AG.
Auf dem Briefbogen dieses Ladens: Keine Faxnummer, an die wir uns wenden können. Eine 0900er Nummer, die ich nicht anrufen werden, solange der Mond nicht viereckig geworden ist. Und dann bekomme die folgende Reaktion auf meine Forderung, sich in dieser Sache nur an uns und nicht mehr an direkt den (minderjährigen) Mandanten zu wenden:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass automatisch erstellte Schreiben nicht an den Rechtsbeistand des Kunden adressiert werden können. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information behilflich sein konnten.
Selbstverständlich habe ich darauf erwidert, so eine Steil-Vorlage muß man einfach verwandeln:
… ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 16. Juli 2008, in dem Sie mir mitteilen, daß Sie Ihre Schreiben nicht an mich senden können, weil Sie automatisch erstellt werden.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß Ihre automatisch erstellten Schreiben, die Sie unmittelbar an unseren Mandanten richten, automatisch der Altpapierentsorgung zugeführt werden.
Ich hoffe, daß Ihnen diese Information Ihnen weiterhilft, sich Gedanken über ein seriöses Auftreten Ihres Unternehmens zu machen.
Die Forderung ist ohnehin nicht durchsetzbar. Dann darf man mal frech werden, auch als seriöser Anwalt. Oder? ;-)