Wenn Fußballfans sich schlägern

Aus der schriftlichen Aussage einer Zeugin:

Ich saß in der S-Bahn in Richtung Potsdam. Ich saß mit dem Rücken zu den Geschehnissen und hatte die Kopfhörer meines mp3-Players im Ohr und hörte Musik. Wenig später bemerkte ich hinter meinem Rücken Tumulte und drehte mich um. Ich sah, wie sich ein älterer Mann, um die 40 Jahre, in Bayern München Fankluft und ein jüngerer, blonder BVB-Fan, um die 20 Jahre, schlägerten.

Der in Blau Rot-Weiß gekleidete Vierzigjährige hatte sich getraut, in einen mit mit gelb-schwarz Gekleideten voll besetzten Waggon zu steigen. Ein paar Stunden zuvor hatten die Borussen 1:0 2:1 verloren, gegen die Bayern, im Olympiastadion.

Die sollten doch zufrieden sein, daß sie überhaupt soweit gekommen waren, teilte mir der Vierzigjährige zu seiner Verteidigung mit. Ich habe den Satz dann etwas umformuliert, bevor ich ihn in einer Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft geschickt habe. Man weiß ja nie, in welchen Farben der Staatsanwalt am Wochenende herumläuft.

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66.000 Euro Bußgeld täglich …

… nimmt das Land Berlin nicht ein. Weil die Mitarbeiter der Ordnungsämter streiken, meldete heute morgen das Info Radio.

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Bloß weg hier

Schön, wieder in Kreuzberg zu sein.

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Noch Termine frei

Wer noch schnell vor dem Wochenende die Frisur richten möchte: Dieser Frisör hat noch Termine frei:

Es gibt Momente, da freut man sich über den bereits weit fortgeschrittenen Haarausfall.

Einen habbich noch:

Den Laden gibt es wirklich, er war geöffnet und drinnen waren Kunden!

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Neue URL der Feeds

Im Zus’hang mit dem update auf die neue WP-Version hat sich die URL zu unseren Feeds geändert:

Jetzt ist richtig:

http://www.kanzlei-hoenig.info/feed/
und
http://www.kanzlei-hoenig.info/comments/feed/

Das kommt davon, wenn man nicht alles selbst macht. ;-)

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Ausnahmslos

Beinharte Sitten herrschen da unten in Österreich. Vielleicht sollte man solche Schilder auch mal in Neukölln aufstellen. ;-)

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Es geht weiter mit dem Telefon-Junkie

Ich glaub’s nicht: Drango, der telefonsüchtige Gothaer-Mitarbeiter, gibt nicht auf. Das Amtsgericht hatte ihm per einstweiliger Verfügung untersagt, mich anzurufen. Dagegen hat er sich gewehrt. Dann erging ein Urteil des Amtsgerichts, mit dem die Untersagung bestätigt wurde. Dagegen hat Drango Berufung eingelegt. Das Landgericht hat ihm das Telefonieren mit mir ebenfalls verboten. Die Kosten für diesen Amoklauf von deutlich über 1.000 Euro hat die Gothaer bereits für ihren Telefon-Junkie an mich und wohl auch an die Gerichtskasse gezahlt.

Damit war das einstweilige Verfügungsverfahren beendet. Ich habe Drango darum gebeten, das Ergebnis als endgültig zu akzeptieren. Das mag er nicht. Er will nun auch noch durch die Instanzen im Hauptsachverfahren ziehen.

Der Prozeßbevollmächtigte des Telefonisten schreibt mir:

In der Sache selbst möchten Sie bitten, das Verfahren weiter betreiben, so wie Sie sich das vorstellen.

Also nun wieder vor das selbe Amtsgericht, das sicherlich nicht anders entscheiden wird. Und dann wieder vor das Landgericht, das dann auch nicht anderes urteilen wird.

Und das alles nur, damit Drango mich wieder anrufen darf. Meine Güte … manche Menschen schaffen es sogar, einen Psychiater zum Staunen zu bringen.

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„Projekt Rollbergviertel“ soll ausgeweitet werden

Der Problemkiez im Neuköllner Rollbergviertel wird zum Vorbild:

Ein seit Januar 2008 im Rollbergviertel laufendes Projekt zur beschleunigten Ahndung von Straftaten jugendlicher Täter soll auf die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und den gesamten Bereich des Bezirks Neukölln ausgeweitet werden.

Darauf verständigten sich am Mittwoch, 7. Mai 2008, Polizeipräsident Dieter Glietsch und Generalstaatsanwalt Ralf Rother. Nach einer gemeinsamen Bewertung der bisher vorliegenden Erkenntnisse wird eine Ausweitung auf die gesamte Polizeidirektion 5 angestrebt.

Am 17. Januar dieses Jahres war das Projekt auf Initiative von Jugendrichtern unter Einbindung von Polizei und Staatsanwaltschaft auf zwei Neuköllner Polizeiabschnitten sowie bei der örtlichen Kriminalpolizei als Probelauf gestartet.

Ziel der Initiative war es, im Rahmen des sog. “vereinfachten Jugendverfahrens” nach § 76 Jugendgerichtsgesetz jugendliche Straftäter innerhalb weniger Wochen nach der Tat zu verurteilen. Das “vereinfachte Verfahren” kann bei einfachen Sachverhalten ohne schwere Folgen und mit klarer Beweislage angewendet werden. Bei den in Frage kommenden Delikten handelt es sich überwiegend um Sachbeschädigungen, Ladendiebstähle, einfache Körperverletzungen und Verkehrsstraftaten.
Der zuständige Jugendrichter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die “Strafe auf dem Fuß” folgen zu lassen. Als unmittelbare Reaktion auf die begangene Tat kann er Weisungen erteilen oder einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen verhängen.

Über eine flächendeckende Erstreckung auf das Stadtgebiet soll entschieden werden, wenn mindestens 6 Monate Erfahrungen in der gesamten Polizeidirektion 5 vorliegen.

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Hoffentlich denkt man auch mal an die zahlreichen universitären Untersuchungen, die bestätigen, daß die frühzeitige Beauftragung/Bestellung eines (Pflicht-)Verteidigers die Verfahren insgesamt wesentlich beschleunigt.

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Fax statt anwaltlicher Versicherung

In einer Auslieferungssache habe ich die Gerichtsakten kopiert. Insgesamt 506 Seiten. Ich habe anwaltlich versichert, daß ich die Kopien für dieses Mandat angefertigt habe. Kein Problem in der Regel.

Trotzdem kam die Nachfrage der Kostenbeamtin; die Dame beim Kammergericht wollte es genau wissen: Ich solle ihr die 506 Kopien zur Prüfung überlassen. Telefonisch war sie nicht zu erreichen. Deswegen habe ich die Richtigkeit meiner Angaben schriftlich ein zweites Mal anwaltlich versichert. Und vorsorglich um ihren Rückruf gebeten, falls dies zur Glaubhaftmachung nicht ausreichen sollte. Ein Rückruf erfolgte nicht.

Statt dessen setzt die Kostenbeamtin die Vergütung ohne die Kopien fest:

Es waren die geltend gemachten Kopien (506 Seiten) in voller Höhe nebst MwSt abzusetzen, da deren Notwendigkeit weder dargelegt noch glaubhaft gemacht wurde.

Dann lege ich nun ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Und übersende der Kostenbeamtin beim Kammergericht wunschgemäß die 506 Kopien. Und zwar per Fax, mit der Bitte um Rücksendung nach Prüfung.

Update:
Es hat zwar ein wenig gedauert und ich habe nun mindestens einen Freund weniger beim Kammergericht, aber die 506 Kopien sind von der Justizkasse bezahlt worden.

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Die Wette mit dem Anwalt

Die aktuelle Finanztest berichtet über eine Neuigkeit bei Anwalts-Vergütungen:

Mandanten dürfen mit ihrem Anwalt jetzt Erfolgshonorare vereinbaren. test.de erklärt, wann so ein Deal vernünftig ist.

Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter steht dem Erfolgshonorar eher skeptisch gegenüber. Wie ich im übrigen auch. Die Regelung ist zugeschnitten auf zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Für die Verteidigung zum Beispiel in einer Schwurgerichtssache, wo es um Tötungsdelikte geht, stelle ich mir ein Erfolgshonorar als höchst problematisch vor.

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