Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,
dass in Einraumkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche wieder geraucht werden darf – sofern das Lokal „getränkegeprägt“ ist und keine „zubereiteten Speisen“ anbietet.
Hat eigentlich irgendeiner ernsthaft geglaubt, daß damit die Diskussion um das Rauchverbot beendet würde?
Der Dehoga sucht nun das Gespräch mit der Senatsverwaltung für Gesundheit. Bis Ende des Monats soll es einen runden Tisch geben, an dem auch ein Vertreter der Berliner Industrie- und Handelskammer teilnehmen könnte. Die IHK wünscht sich ebenfalls eine rasche Klärung und sieht wie der Dehoga weder Boulette noch Bockwurst als „zubereitete Speise“.
Ich kann’s mir bildlich vorstellen. Da sitzen dann übergewichtige Schlipsträger an einem Tisch, trinken Kaffee (sic!) aus Thermotzkannen, futtern die Royal-Keks-Mischungen aus dem Discounter und diskutieren mit (aus?) vollem Munde:
Klar ist: Belegte Brote und aufgewärmte Konserven gelten eindeutig als „zubereitete Speisen“ und sind in Raucherkneipen verboten. Das hat der Dehoga auch in einem Rundschreiben an seine Mitglieder festgestellt. Ungeschältes Obst und Nüsse sind dagegen ebenso erlaubt wie Kekse, Brezeln und Dauerwurst. „Doch wenn man es genau nimmt, ist ja auch die Dauerwurst einmal von einem Metzger zubereitet worden“, sagt Albrecht Winkler. „Ich sehe deshalb keinen Unterschied zur Boulette.“ Auch der Verkauf von Kartoffelsalat müsste danach weiter erlaubt sein – vorausgesetzt, der Kneipier hat ihn nicht selbst in der Küche zubereitet, sondern im Geschäft gekauft.
Quelle der Zitate: Tagesspiegel
Diese Diskussion hat Niveau. Ich frage mich nicht, welches. Und bin gespannt auf die Entscheidungen der Abteilungen des Amtsgerichts in der Moabiter Kirchstraße, wenn die ersten Gastwirte mit den Ordnungsämtern über Nudelsalat mit Gürkchen streiten.




