Es wurde ermittelt, gegen Frau Gluffke. Die Staatsanwaltschaft bekam Post, anonym: Nicht Frau Gluffke sei diejenige, welche. Sondern Herr Brause. Sie Staatsanwaltschaft fordert die Akten von der Polizei zurück und erhebt Anklage. Gegen Herrn Brause. Keine Anhörung, kein nichts vorher.
Das Gericht stellte die Anklage Herrn Brause zu. Genauso wie ein paar Wochen später die Ladung zum Hauptverhandlungstermin. Beides ging in den Bullmannweg 23. Weil Brause dort aber seit 2004 nicht mehr wohnt, wußte er von nichts. Staatsanwaltschaft und Gericht hätten es aber wissen können müssen; schließlich enthielt die Akte eine Auskunft aus dem Melderegister.
Wer nicht zum Termin erscheint, wird verhaftet. So einfach ist das. Drei Monate später wurde Herr Brause von zwei freundlichen Polizeibeamten an seiner aktuellen Meldeanschrift in der Müstraße, seinem Wohnsitz seit 2004, gepflückt und eingetütet.
Weitere zwei Wochen später fand auf Antrag des Verteidigers ein Haftprüfungstermin statt. Der Staatsanwalt nörgelt rum, weil der Verteidiger reklamiert, daß elementare Rechte des Herrn Brause verletzt wurden. Der Verteidiger hat nun einen Freund weniger bei der Staatsanwaltschaft. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.



